PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Datenschutz bei Bahncard 50


MaxistXXL
2010-01-30, 14:17:58
Hallo,
ich überlege, mir eine Bahncard 50 zu kaufen. Ich habe dazu einige Fragen, die bestimmt noch andere Interessieren.

In der Laudatio zur Verleihung des BigBrother-Awards (http://www.bigbrotherawards.de/2007/.com) heißt es, nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sei es verboten das Geburtsdatum als Pflichtfeld abzufordern. Demzufolge würde ich mein Geburtsdatum gerne für mich behalten.
In welchem Paragraphen steht dies, ich habe ihn nicht gefunden? Wie verhalte ich mich, wenn die Angabe zwingend gefordert wird? Ist es sinnvoll, dann falsche Daten anzugeben?

Außerdem ist ein Lichtbild gefordert. Hier die selbe Frage: Muss ich eines
hergeben, und wenn nicht, wo steht dies.

Schlußendlich interessiert mich eure Meinung zum Punktesammeln mit der
deutschen Bahn. Da man eine Bahncard zum Ticketkauf meist vorzeigen muss (z.B. beim Schalterkauf), kann die Bahn sowieso viele von mir getätigten Fahrten mit mir verknüpfen. Wird etwas schlimmer, wenn ich Punkte sammle? Zusätzliche Informationen gebe ich damit ja eigenltich nicht preis.

Ich habe diese Fragen so wie sie sind auch an den Bundesdatenschutzbeauftragten gesandt, welcher sie an den Berliner Datenschutzbeauftragten weiterleitete. Da der nicht aus dem Knick kommt, dachte ich, frage ich mal hier nach, und reiche gegebenenfalls die Antwort von ihm nach.

mfg
Max

mbee
2010-01-30, 14:30:18
Geh' am besten gar nicht mehr aus dem Haus, benutze keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr und kauf' nur noch bei Dunkelheit beim Kiosk um die Ecke ein. Dann wirst Du in der Hinsicht niemals Probleme bekommen.

Datenschutz schön und gut, aber man kann's mit Paranoia IMO auch etwas übertreiben:
Warum ein Lichtbild und das Geburtsdatum bei einer Bahncard sinnvoll sind, sollte man eigentlich nach 5 s Nachdenken selbst herausfinden ;)

DraconiX
2010-01-30, 14:36:18
:freak:

Kennst du das Sprichwort: "Ohne Arme, keine Kekse!"

Wenn du eine Bahncard willst, dann Alter und Photo abgeben.... Zwingt dich ja keine eine zu kaufen!

huha
2010-01-30, 14:45:00
Die Bahncard muß zum Ticketkauf übrigens nicht vorgezeigt werden, auch am Automaten brauchst du die nicht (es sei denn, du willst irgendwie Punkte sammeln oder sowas, aber erstens ist das ein dermaßen lächerlicher Rabatt, daß es sich nur lohnt, wenn du wirklich, wirklich viel fährst und zweitens widersprechen Punktesammelsachen sowieso Datenschutz-Gedanken). Lediglich beim Online-Kauf muß die Nummer angegeben werden, weil das Ticket halt personalisiert wird. Da du da aber sowieso nur per Bankeinzug oder Kreditkarte bezahlen kannst, ist die Nachvollziehbarkeit aber auch anderweitig gegeben.

-huha

foobi
2010-01-30, 15:27:38
In der Laudatio zur Verleihung des BigBrother-Awards (http://www.bigbrotherawards.de/2007/.com) heißt es, nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sei es verboten das Geburtsdatum als Pflichtfeld abzufordern. Demzufolge würde ich mein Geburtsdatum gerne für mich behalten.
In welchem Paragraphen steht dies, ich habe ihn nicht gefunden? Wie verhalte ich mich, wenn die Angabe zwingend gefordert wird? Ist es sinnvoll, dann falsche Daten anzugeben?

Was du suchst steht in §28 BDSG:
Das Erheben [...] personenbezogener Daten [...] als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig
1. wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist,
2. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt, oder
3. wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte

Die Voraussetzung im konkreten Fall ist erfüllt, dann beim Geburtsdatum handelt es sich um ein personenbezogenes Datum und es wird zur Erfüllung eines eigenen Geschäftszweckes erhoben,

- aber -

keine der drei Bedingungen ist erfüllt. Weder ist das Erheben des Geburtsdatums notwendig, noch dient die Erhebung einem berechtigten Interesse der Deutschen Bahn welches dein Schutzinteresse übersteigen würde (jedenfalls fällt mir da nichts ein), noch ist dein Geburtsdatum öffentlich.
Da das BDSG dem Verbotsprinzip folgt, das heißt alles was nicht darin als erlaubt aufgelistet ist, ist verboten, gibt es keine Rechtsgrundlage für die Erhebung des Geburtsdatums.

Wenn du kein Geburtsdatum angibst, wird sich die Bahn wahrscheinlich weigern eine Bahncard auszustellen, obwohl sie dies nicht dürfte. Falls du trotzdem dein Geburtsdatum für dich behalten möchtest, musst du daher entweder ein anderes, falsches Datum angeben, oder klagen.

Warum ein Lichtbild und das Geburtsdatum bei einer Bahncard sinnvoll sind, sollte man eigentlich nach 5 s Nachdenken selbst herausfinden
Dann erzähl mal wieso man das Geburtsdatums angeben sollen müsste. Hab ich nach fünf Minuten Nachdenken immer noch nicht herausgefunden.

Kladderadatsch
2010-01-30, 15:34:34
ich habe die bahncard 50 jetzt seit eineinhalb jahren und fahre regelmäßig längere ice-strecken, sammle punkte, sowohl am automaten als auch am schalter (wo das vorzeigen natürlich keine pflicht ist!). bis auf die anmerkung per post, dass ich meine punkte doch mal für dies und jenes einlösen könnte, wurde wie du befürchtest bisher "noch nichts schlimmer";)
und ja, da muss ein lichtbild drauf, da du dich beim vorzeigen der fahrkarte damit ausweisen musst bzw. kannst, ohne deinen pass vorzeigen zu müssen.
was mir noch aufgefallen ist, die schaffner werden deutlich freundlicher, sobald sie die karte sehen;)

MaxistXXL
2010-01-30, 15:36:18
Das Geburtsdatum ist für die Bahncard total nutzlos, es taucht auf dieser nämlich nicht auf. Sie abzufragen zeugt also nur von übertriebener, nicht rechtsgemäßer Neugier.
Was gegen das Foto spricht, steht übrigens in der Laudatio. Ich gebe ein Foto an ein Unternehmen mit flächendeckender Videoüberwachung. Tollen Dank auch.
Außerdem habe ich zum Nachweis der Identität meinen Personalausweis. Mein Studentenausweis ist auch in keiner Weise personalisiert, und mit dem darf ich Prüfungen schreiben, hunderte Vergünstigungen abfassen, ...
Das ich die Bahncard mittels eines Tricks beim Ticketkauf am Automaten nicht vorlegen muss, habe ich auch aus der Laudatio gesehen. Aber ich kaufe diverse Sonderwünsche gegen häufig Tickets am Schalter. Da kenne ich noch keinen Trick. Normalerweise sammle ich auch keinerlei Punkte, aber in diesem Spezialfall könnte es sein, dass durch Punktesammeln keinerlei Zusatzinformationen gesammelt werden können. Die Argumentation dafür steht oben.

Edit:
Ich war etwas zu langsam. Danke für den Paragraphen. Der Post hier geht an die ersten 3 Antworten.

medi
2010-01-30, 17:43:15
ich habe die bahncard 50 jetzt seit eineinhalb jahren und fahre regelmäßig längere ice-strecken, sammle punkte, sowohl am automaten als auch am schalter (wo das vorzeigen natürlich keine pflicht ist!). bis auf die anmerkung per post, dass ich meine punkte doch mal für dies und jenes einlösen könnte, wurde wie du befürchtest bisher "noch nichts schlimmer";)
und ja, da muss ein lichtbild drauf, da du dich beim vorzeigen der fahrkarte damit ausweisen musst bzw. kannst, ohne deinen pass vorzeigen zu müssen.
was mir noch aufgefallen ist, die schaffner werden deutlich freundlicher, sobald sie die karte sehen;)

kleiner Tipp: lös die Punkte bei Zeiten ein sonst zieht die Bahn dir welche davon wieder ab (ist mir schon passiert) ... Drecksäcke ...

@MaxistXXL
Wenn du ein Problem mit dem Foto hast dann gib denen eines worauf man dich nicht mehr erkennt. Meins ist 10 Jahre alt und so wie ich da drauf aussehe seh ich schon lange nicht mehr aus (davon ab, dass es kaum erkennbar ist und noch kein Schaffner je das Foto sehen wollte .... die gucken nur aufs Ablaufdatum und ziehen ggf. die BC durch ein Lesegerät)

MaxistXXL
2010-01-30, 18:45:22
Ich bin zu jung dafür. Fotos, auf denen ich krass anders aussehe, zeigen mich im Kindesalter. Aber der Tipp ist gut, ich werd mal demnächst Fotos machen und einmotten :-)

Rente
2010-01-30, 18:48:29
Ich bin zu jung dafür. Fotos, auf denen ich krass anders aussehe, zeigen mich im Kindesalter. Aber der Tipp ist gut, ich werd mal demnächst Fotos machen und einmotten :-)
Und was willst du dann machen, falls der Schaffner sich das Bild doch ansieht und vergleicht? Du sollst ein aktuelles Foto beifügen, das steht auch im Antrag...

medi
2010-01-30, 21:55:50
Und was willst du dann machen, falls der Schaffner sich das Bild doch ansieht und vergleicht? Du sollst ein aktuelles Foto beifügen, das steht auch im Antrag...

Schwachfug. Die Bahn hat mein Foto seit 5 Jahren und noch nie ein aktuelles nachverlangt.
Da wird nix abgeglichen, das ist den Schaffnern scheiss egal. Hauptsache die Nummer stimmt mit der Nummer auf dem Ticket überein. Und notfalls kann man sich ja immer noch mit dem Perso identifizieren.

mf_2
2010-01-30, 22:01:22
Du musst meines Wissens nach kein Foto angeben. Es gibt explizit auch BahnCards ohne Lichtbild. Die kannst du dann eben nicht mehr als Identifizierung bei Online-Tickets verwenden, da brauchste dann ec-Karte, Kreditkarte oder Perso.
Wegen den Punkten: Die bahn.bonus Punkte verfallen nach 36 Monaten (so kurz ist das auch wieder nicht) und die meiner Meinung nach sowieso recht nutzlosen bahn.comfort Punkte (die man automatisch mit den bahn.bonus-Punkten sammelt) verfallen nach 12 Monaten.
Von den ersteren kannst du dir neben irgendwelchen Zeitungsabos und Übernachtungsgutscheinen auch Freitickets für ICE-Fahrten, 1. Klasse Upgrades und so holen. Bei den comfort-Punkten darfst du ab einem Stand von 2000 Punkten meines Wissens nach die bahn.comfort Sitzplätze in ICEs und die DB Lounges an diversen deutschen Bahnhöfen nutzen. So viele Punkte bekommst du in einem Jahr aber fast nur wenn du geschäftlich mit dem ICE pendelst (unter der Woche ein paar hundert KM weit weg arbeitest oder so).

MaxistXXL
2010-01-31, 21:59:07
Also ich war heute bei der Bahn. Ich habe durch lieb fragen erreicht, dass nur mein Alter ,welches zur Feststellung des Ermäßigungsanspruches benötigt wird, aufgenommen wird.
Ich musste also weder lügen, noch mit Paragraphen drohen.
Die Antwort mit dem Foto kam etwas zu spät, aber ich glaube, mehr hätte ich der Guten auch nicht abtrotzen können.

Wenn noch 'ne Antwort vom Berliner Datenschutzbeauftragten kommt, stelle ich die natürlich gerne ein.

MaxistXXL
2010-02-18, 20:19:08
Es gibt ein Update.
Die Berliner Datenschutzbeauftragten wollen, dass ich bei ihnen anrufe, da habe ich also erstmal noch nichts.
Die Bahn sieht sich außerstande mir eine echte Bahncard 50 auszustellen, da ich mein Geburtsdatum nicht rausrücken möchte. Ich habe nett geantwortet, aber sie beharrt auf ihrer Position. Jetzt habe ich ihr den Paragraphen um die Ohren gehauen. Mal sehen, ob ich damit an die echte, und nicht nur die vorläufige Bahncard herankomme.

Berni
2010-02-19, 01:08:52
Also wenn du schon auf Datenschutz aus bist, dann kauf die Tickets bar am Automaten (wobei man auch am Schalter meines Wissens die BC nicht zeigen muss). Da brauchst sicher keine Bahncard vorzeigen und bist somit nicht verfolgbar (der Schaffner prüft nur ob das Foto zu dir passt und die Bahncard noch gültig ist). Punkte sammeln solltest du natürlich nicht, die bahn speichert dann nämlich ein Profil von dir (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Bahn.bonus ).
Das lohnt sich außerdem eh nur wenn du viel fährst. Ab 500 Punkten (= 500€ Umsatz) gibts was im Wert von etwa 5€ (auch wenn manche Gutscheine höhere Werte haben ist das ja im Grunde Werbung, Freifahrten für 1500 Punkte sind aber wohl höher zu bewerten) was also 1% entspricht. Nach 3 Jahren verfallen die Punkte. Außerdem darf man am Automaten immer die BC einstecken was auch ein bisschen Zeit kostet. Aufgrund der Nachteile nutze ich bahn.bonus nicht.

MaxistXXL
2010-02-23, 08:06:40
Also,
die Bahn hat auf die E-Mail mit dem Paragraphen nicht geantwortet. Das regt mich ziemlich auf, aber das muss ich ja hier nicht ausbreiten.
Ich habe daraufhin beim Berliner Datenschutzbeauftragten angerufen, und dessen Mitarbeiterin meinte, man habe das so akzeptiert, die Bahn müsse ja irgendwie überprüfen, ob eine Bahncard zu einem Benutzer gehört.
Ich meinte, das Geburtsdatum erscheine nicht auf der Bahncard. Sie meinte, es sei Teil der Bahncardnummer. Das ist übrigens falsch.
Ich habe jetzt klein beigegeben und mein Geburtsdatum unter Protoest angegeben. Die Bahn zu verklagen ist grad nicht drin, bei der nächsten BC vielleicht :-).
Vielleicht kann ja wer berichten, der mehr Erfolg hatte.