DK2000
2010-04-24, 18:29:59
Meine Tante hat'ne Eisdiele übernommen doch da jetzt die Schule in der Nähe geschlossen wurde und die Eisdiele eher außerhalb liegt will sie schnellstmöglich kündigen.
Hab den Vertrag vorliegen - scheint teilweise abenteuerlich z.B. sieht man genau dass eine Vorlage verändert wurde (Schirftarten und Größen variieren).
Bei der Mietzeit sind zwei Fehler die ich sehr intressant finde:
§2Mietzeit
(1) Das Mietverhältnis beginnt am 01.07.08 und endet am UNBEFRISTET.
(2) Der Vermieter muß, sollte er das Geschäft nicht weiter führen wollen, eine Kündigungszeit von 6 Monaten
Ganz doof gefragt - es fehlt ja das Wörtchen "beachten" oder "einhalten" o.ä. - ist damit die Kündigungsfrist nichtig?!? Es könnte ja auch heißen "Der Vermieter muß, sollte er das Geschäft nicht weiter führen wollen, eine Kündigungszeit von 6 Monaten vermeiden." ;D
Frage nur prinzipiell denn ich denke falls der Paragarph ungültig sein sollte, dass dann die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten - die für sie schlechter wären:
§ 580 a BGB (Auszug):
(2) Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig.
Quelle http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_geschaeft.htm
Glaube also nicht daran dass die Kündigungsfrist durch den Fehler komplett verfällt aber ich wollte es dennoch genauer wissen. Irgendwelche Rechtsverdreher Anwälte hier?!? ;) Oder jemand mit Erfahrungen in dem Bereich?
Hab den Vertrag vorliegen - scheint teilweise abenteuerlich z.B. sieht man genau dass eine Vorlage verändert wurde (Schirftarten und Größen variieren).
Bei der Mietzeit sind zwei Fehler die ich sehr intressant finde:
§2Mietzeit
(1) Das Mietverhältnis beginnt am 01.07.08 und endet am UNBEFRISTET.
(2) Der Vermieter muß, sollte er das Geschäft nicht weiter führen wollen, eine Kündigungszeit von 6 Monaten
Ganz doof gefragt - es fehlt ja das Wörtchen "beachten" oder "einhalten" o.ä. - ist damit die Kündigungsfrist nichtig?!? Es könnte ja auch heißen "Der Vermieter muß, sollte er das Geschäft nicht weiter führen wollen, eine Kündigungszeit von 6 Monaten vermeiden." ;D
Frage nur prinzipiell denn ich denke falls der Paragarph ungültig sein sollte, dass dann die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten - die für sie schlechter wären:
§ 580 a BGB (Auszug):
(2) Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig.
Quelle http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_geschaeft.htm
Glaube also nicht daran dass die Kündigungsfrist durch den Fehler komplett verfällt aber ich wollte es dennoch genauer wissen. Irgendwelche Rechtsverdreher Anwälte hier?!? ;) Oder jemand mit Erfahrungen in dem Bereich?