sei laut
2010-07-03, 13:49:56
https://www.maxxim.de/thick/widerspruchsbelehrung.php?height=400&width=500
BESONDERER HINWEIS
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ich meine, der Vertrag ist erfüllt, wenn beide Seiten ihre Leistungen erbracht haben. Soweit ist das klar. Also ich mein Geld gegeben und die die gewünschte Leistung erbracht haben.
Nur was hats mit meinem ausdrücklichen Wunsch dabei auf sich? Warum sollte ich sowas wünschen, da es die Vertragsabwicklung ja nicht beeinflusst. :confused:
BESONDERER HINWEIS
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ich meine, der Vertrag ist erfüllt, wenn beide Seiten ihre Leistungen erbracht haben. Soweit ist das klar. Also ich mein Geld gegeben und die die gewünschte Leistung erbracht haben.
Nur was hats mit meinem ausdrücklichen Wunsch dabei auf sich? Warum sollte ich sowas wünschen, da es die Vertragsabwicklung ja nicht beeinflusst. :confused: