mf_2
2010-07-14, 11:47:31
Hallo zusammen,
ich habe vor ein paar Tagen ein Klimagerät bestellt. Leider entspricht dies nicht meinen Erwartungen und daher möchte ich es via Fernabsatzgesetz zurückgehen lassen.
Ich habe noch nie vom FAG Gebrauch machen müssen, daher weiss ich nicht genau wie ich jetzt vorgehen soll.
Das Problem ist nämlich, dass es einen kleinen Transportschaden gab. Eine der vier Rollen, auf welchen das Gerät befestigt ist, ist gebrochen (aber ich habe die zwei Bruchstücke noch).
Wenn ich das alles nun kommentarlos zurückschicke wird der Händler (ja erstmal durchaus berechtigt) den Schaden reklamieren.
Ich will aber auch nicht den Schaden reklamieren, dann evtl. Preisnachlass bekommen nur um das Gerät im Endeffekt dann wieder zurückzugeben. Außerdem sind dann die 2 Wochen, in welchen ich das Teil zuücksenden muss abgelaufen.
Soll ich also eine normale FAG-Rücksendung vornehmen mit dem Hinweis "Die Rolle war übrigens schon hin"?
mf_2
ich habe vor ein paar Tagen ein Klimagerät bestellt. Leider entspricht dies nicht meinen Erwartungen und daher möchte ich es via Fernabsatzgesetz zurückgehen lassen.
Ich habe noch nie vom FAG Gebrauch machen müssen, daher weiss ich nicht genau wie ich jetzt vorgehen soll.
Das Problem ist nämlich, dass es einen kleinen Transportschaden gab. Eine der vier Rollen, auf welchen das Gerät befestigt ist, ist gebrochen (aber ich habe die zwei Bruchstücke noch).
Wenn ich das alles nun kommentarlos zurückschicke wird der Händler (ja erstmal durchaus berechtigt) den Schaden reklamieren.
Ich will aber auch nicht den Schaden reklamieren, dann evtl. Preisnachlass bekommen nur um das Gerät im Endeffekt dann wieder zurückzugeben. Außerdem sind dann die 2 Wochen, in welchen ich das Teil zuücksenden muss abgelaufen.
Soll ich also eine normale FAG-Rücksendung vornehmen mit dem Hinweis "Die Rolle war übrigens schon hin"?
mf_2