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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliches zu Webseite


Anjae
2010-11-07, 22:07:57
Hai,
ich baue grad ne Seite auf, jedoch fehlen mirein paar rechtliche Kentnisse. Ich habe gehört das man wenn eine Seite einen zu professionellen Eindruck macht, bzw. den Eindruck macht sie sei gewerblich, wäre das nicht erlaubt. Aber ab wann ist eine Seite so zu verstehen? Ich möchte auch Texte schreiben wo drinsteht das ich für Fotos Personen suche und das anbiete. Muss ich zwingend dazuschrieben das dies ohne Gewerbe und Bezahlung geschieht?

Die üblichen Urheberkram usw. hab ich schon im Impressum.

LG,
Anja

RattuS
2010-11-07, 22:56:34
Was du im Rahmen einer privaten und vor allem unentgeltlich Tätigkeit machst, brauchst du nicht zu rechtfertigen.

nggalai
2010-11-08, 06:23:23
Hai,
ich baue grad ne Seite auf, jedoch fehlen mirein paar rechtliche Kentnisse. Ich habe gehört das man wenn eine Seite einen zu professionellen Eindruck macht, bzw. den Eindruck macht sie sei gewerblich, wäre das nicht erlaubt. Aber ab wann ist eine Seite so zu verstehen? Ich möchte auch Texte schreiben wo drinsteht das ich für Fotos Personen suche und das anbiete. Muss ich zwingend dazuschrieben das dies ohne Gewerbe und Bezahlung geschieht?

Nein, denn …

Die üblichen Urheberkram usw. hab ich schon im Impressum.

Es gibt laut Telemediengesetz eine Impressumspflicht bei „gewerblichen“ Websites. Verbote wie „zu professionell für einen Privaten“ oder so gibt es nicht; so lange Du Dich an geltende Gesetze hältst und auf der Seite nix Illegales anbietest oder zeigst darfst Du’s auch ins Netz hängen. Wenn Nicht-Gewerblich auch ohne Impressum.

Aber: Das „gewerblich?“ macht häufiger Diskussionen. Manche Anwälte sehen das sehr eng: Schon ein Flattr-Button, eine Google-Werbung oder ein VGWort-Zählpixel -> Gewinnerzielungsabsicht -> gewerblich. Andere sagen: Lässt sich praktisch eh nie durchsetzen und auch die Abmahnanwälte geben nach einer Weile auf, ergo, wayne.

Aber um sich Ärger zu ersparen: Einfach ein Impressum rein und jut ist.

darph
2010-11-08, 09:47:31
Es gibt laut Telemediengesetz eine Impressumspflicht bei „gewerblichen“ Websites.
Das ist nicht ganz richtig. Es geht um "geschäftsmäßige Teledienste", wobei "geschäftsmäßig" leider schön schwammig ist. Jedenfalls ist es nicht "gewerblich", denn dann hätte der Gesetzgeber das ja so formuliert.

Der Gesetzgeber spricht in der Gesetzesbegründung davon, dass jede nachhaltige Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht als geschäftsmäßig einzuordnen ist. Lediglich private Gelegenheitsgeschäfte sollen vom Anwendungsbereich ausgeschlossen werden.
Das ist wohl (Achtung, Laienwissen!) so zu verstehen, daß es auf die Intensität ankommt. Wenn du alle halbe Jahre mal einen oder zwei Beiträge darüber verfaßt, wie sehr dich die Supermarktkassenschlange ankotzt - egal. Wenn du aber jeden Tag was zum aktuellen politischen Geschehen schreibst, ist das wohl geschäftsmäßig.

Das große Problem kommt jetzt damit, daß manche wiederum argumentieren, daß bloße Vorhandensein eines Impressums rechtfertige schon eine Einstufung als geschäftsmäßig – was dann wieder schnell Fragen über die Gewerblichkeit aufwirft.

Mal wieder alles sehr unzufriedenstellend gelöst. Der verlinkte Text ist aber schonmal recht aufschlußreich. Hier auch der Text im Original (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tmg/gesamt.pdf), interessant sind die §§ 5 und 6.

Gast
2010-11-08, 13:47:53
Es gibt laut Telemediengesetz eine Impressumspflicht bei „gewerblichen“ Websites. Verbote wie „zu professionell für einen Privaten“ oder so gibt es nicht; so lange Du Dich an geltende Gesetze hältst und auf der Seite nix Illegales anbietest oder zeigst darfst Du’s auch ins Netz hängen. Wenn Nicht-Gewerblich auch ohne Impressum.

Aber um sich Ärger zu ersparen: Einfach ein Impressum rein und jut ist.
Hmmm, verwirrend. Also es ist so das ich zb. Sätze stehen hab wie : "ich biete blabla...Fotoshootings für Sie an", "Zeigen Sie sich von ihrer besten Seite" in der Art. Es soll also schon die Besucher ansprechen.
Ich frag mich nur ob man sowas dann als gewerblich interpretieren könnte.

Soll ich also dazuschreiben das dies alles nicht gewerblich ist, oder muss ich das nichtmal?

Im Impressum steht einfach der Muster Disclaimer von E-Recht24 den man ja frei nutzen darf. Ebenso meine Anschrift und Email.
Auf der Seite sind ansonsten garkeine Links, keine Werbebanner oder sonstwas. Nur von mir erstellte Galerien mit Fotos.

darph
2010-11-08, 14:37:25
Das würde ich dann schon dahingehend auslegen, daß du Werbung für dich machst. Wenn die Leute dich dann ansprechen, auf daß du Photos von ihnen machst, machst du das dann wirklich unentgeltlich?

Jedenfalls – Impressum rein und gut ist. Das stimmt wohl schon.

Gast
2010-11-08, 15:16:04
Das würde ich dann schon dahingehend auslegen, daß du Werbung für dich machst. Wenn die Leute dich dann ansprechen, auf daß du Photos von ihnen machst, machst du das dann wirklich unentgeltlich?

Jedenfalls – Impressum rein und gut ist. Das stimmt wohl schon.
Ja man könnte es als Werbung verstehen. Wenn ich Leute ansprech oder umgekehrt nehm ich noch kein Geld dafür.
Später werde ich ein Gewerbe anmelden, aber immoment brauch ich die Seite noch um Leute zu finden und ein Portfolio zu haben das man vorzeigen kann.
Bin mir halt sehr unsicher wie man das am besten formuliert.