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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Bausparvertag - Insiderwissen


JesusFreak_83
2011-08-04, 17:34:54
Hallo,

zur zur Vorgeschichte.
Ich habe mit meine ex-Frau einen gemeinsamen Bausparvertrag abgeschlossen (keine Ahnung warum wir ihn gemeinsam unterschrieben haben, eingezahlt habe ich) den wir nach einigen Jahren pausiert haben.
Nach der Scheidung ging der Kontakt total flöten.

Aktuell:
Jetzt habe ich beim Sortieren meiner Unterlagen den Bausparvertrag entdeckt und mich wieder daran erinnert.

Um an den Bausparvertrag ranzukommen, brauche ich die Unterschrift meine ex-Frau. Diese ist nicht auffindbar.
Mein Anwalt hat das auch versucht aber ohne Erfolg. Sie ist zu ihren Eltern gezogen. Danach ist mit ihren Eltern weiter umgezogen. Wohin weiß keiner, da sie sich nicht umgemeldet haben.
Da die Eltern vor Jahren den Kontakt mit weiteren Verwandten abgebrochen haben, kenne ich auch keine weitere Person, die wissen, wo sie hingezogen sind. Da wir den selben Freundeskreis hatten und der den Kontakt zu ihr abgebrochen hat, kann ich keinen Fragen, da keiner mit ihr Kontakt hat.

Jetzt die Frage an einen Experten der vielleicht bei so einem Unternehmen arbeitet: Wie handhabt die Bausparkasse so einen Fall? Ja... ich habe schon angerufen aber die wissen auch nicht weiter. Sie melden sich nächste Woche wieder. Vorab würde ich aber mal vorfühlen was da rauskommt. Denk mal, dass an das Geld keiner rankommt und solange draufbleibt, bis die Kontoführungsgebühren das Geld aufgefressen haben.

Ps: bitte keine sinnlosen Diskussionen alá "wieso Bausparvertrag gemeinsam abgeschlossen", "Heiraten" etc. Hilft mir nicht weiter :biggrin:


Dank und Gruß
JesusFreak

Berni
2011-08-04, 18:39:39
Ich denke, dass dies dein Anwalt wissen müsste. Die Bausparkasse wird hier auf jeden Fall etwas Offizielles (z.B. vom Amtsgericht) benötigen bevor sie tätig wird - andernfalls könnte deine Ex-Frau die Bausparkasse später in Regress nehmen und das Geld herausfordern (wahrscheinlich gehört ihr ja die Hälfte vom Vertrag?).

JesusFreak_83
2011-08-04, 21:42:52
Ja möglich. Aber als der Anwalt mir nen Kostenvoranschlag machte, stockte mir der Atem. Das ist fast die hälfte von meinem Bausparvertrag (Bausparvertrag 1300 €, Anwaltsgebühren + Gerichtsgebühren 530 €, bei Scheitern das doppelte).

Find ich persönlich Wucher, aber sind offensichtlich die Standardsätze. Rechtsschutz greift da auch nicht, da dies noch zur Scheidung gehört.

Berni
2011-08-04, 22:29:40
In dem Fall macht der Anwalt wohl tatsächlich finanziell gesehen wenig Sinn...am Einfachsten wärs natürlich wenn du sie doch noch irgendwie finden könntest: Soziale Netzwerke, Arbeitgeber, Ämter, Krankenkasse etc. (wobei sich die dann oft hinter dem Datenschutz verstecken...). Möglicherweise verlangt die Bausparkasse auch schriftliche Nachweise deiner Bemühungen. Im Normalfall müsste sie schon noch irgendwo auffindbar sein wenn sie D nicht verlassen hat...

ALTAY
2011-08-05, 15:26:32
Einfach die Unterschrift fälschen und das Geld auszahlen lassen, was die EX nicht weiss macht sie nicht heiss. :D

medi
2011-08-05, 16:30:16
Einfach die Unterschrift fälschen und das Geld auszahlen lassen, was die EX nicht weiss macht sie nicht heiss. :D

Ist eigentlich das Anstiften zu einer Straftat auch ne Straftat? ;)

(del)
2011-08-05, 16:37:23
Ist eigentlich das Anstiften zu einer Straftat auch ne Straftat? ;)
Finde ich eigentlich auch nicht unbedingt charmant, solche Tips zu geben aber hier (seien wir mal ehrlich) ist es die kostenneutralste und unkomplizierteste Lösung ohne langes Bohei. Alle anderen Maßnahmen sind mit unverhältnismäßigen Nachteilen für den Einzahler verbunden.

Bei einer Kosten/Nutzenabwägung unter Einbeziehung der bekannten Fakten bleibt eigentlich nur diese Lösung. Vor allem, wenn es nur um einen niedrigen vierstelligen Betrag geht.
Davon wird unser Abendland auch nicht untergehen...

sei laut
2011-08-05, 18:25:10
Bei einer Kosten/Nutzenabwägung unter Einbeziehung der bekannten Fakten bleibt eigentlich nur diese Lösung.
Deine Milchmädchen-Kosten-/Nutzenabwägung scheitert, wenn man die entstehenden Kosten einbezieht, sollte der Betrug bekanntwerden.

Außerdem kann uns Jesusfreak sonst irgendeinen Bla auftischen - du hast keine Chance, zu überprüfen, ob er die Wahrheit gepostet hat oder ob nicht alles ganz anders ist.

Philipus II
2011-08-05, 18:52:20
Das Problem ist, dass er wohl bereits mit den Bankberatern gesprochen hat. Nicht dass die das riechen...

GSXR-1000
2011-08-05, 19:29:17
Im prinzip ist die vorgehensweise recht einfach:
Wende dich an das Meldeamt, bei dem sie dir bekannt zuletzt gemeldet war. Die werden dir, bei einem berechtigten Anliegen (da es deine Ex-FRau ist und es sich um einen gemeinsamen Vertrag handelt, sollte das kein Problem sein) gegen eine Gebühr (ist recht gering, mir bekannt waren 20 Eur) den letzten gemeldeten Wohnsitz mitteilen.
Dann kannst du dich an deine Ex-Frau direkt wenden.

Berni
2011-08-05, 22:01:16
Hilft in dem Fall aber nichts:
Wohin weiß keiner, da sie sich nicht umgemeldet haben.

GSXR-1000
2011-08-05, 22:11:34
Hilft in dem Fall aber nichts:
woher will er das wissen? Normalerweise bekommt er die auskunft ohne entsprechenden antrag gegen nachweis seines anliegens nicht.
Zudem haben sie sich ja offensichtlich abgemeldet. Sollten sie das getan haben, muessen sie (solange es innerhalb deutschland ist) sowieso die zukünftige (vermutliche) Meldeadresse angeben.
Sollten sie tatsächlich verzogen sein, ohne sich abzumelden, bzw ohne sich neu anzumelden, wäre die meldestelle erst recht die richtige anlaufstelle. Denn die werden das dann in eigenem interesse ermitteln, auch weil jeder zur anmeldung verpflichtet ist. Und die haben ganz gute möglichkeiten den kontakt herzustellen... da gibt es anfragen an kreditinstitute, TK firmen etc. Alles schon miterlebt:)

Rockhount
2011-08-05, 23:24:14
So, hab hier nicht exakt alles haarklein nachgelesen, aber aus meiner Zeit aus der Bank weiss ich noch folgendes:

Man muss zwei Dinge unterscheiden:

1.Kontoinhaber
2.Begünstiger/Bevollmächtigter

Zu 1.
Kontoinhaber darf Kontobewegungen anweisen, Begünstigte / Bevollmächtigte ändern und das Konto kündigen.

Zu 2.
Begünstiger ist im Todesfall der wirtschaftl. Begünstigte. Ein Bevollmächtigter darf die selben Kontoaktivitäten durchführen, wie ein Kontoinhaber, darf aber das Konto nicht kündigen. Er darf, wenn ich mich recht erinnere, auch keine weiteren Begünstigten ernennen.


Auftrag an Dich und Deine Bausparkasse:

Lass Dir den exakten Kontoinhaber (und nix anderes) nennen. Begünstigte/Bevollmächtigte sind unwichtig.
Wenn DU alleine Inhaber bist, kannst auch DU alleine nur kündigen.

JesusFreak_83
2011-08-07, 18:18:07
Ok, werd das mal die Bausparkasse fragen wer der exakte Kontoinhaber ist. Da aber beide unterschrieben haben, vermute ich sehr sehr stark, dass beide die Kontoinhaber sind (obwohl ich der alleinige Einzahler war).

Unterschrift fälschen ist echt kacke. Kann mehr als bitterbös enden. Aber war bestimmt eh als Witz geschrieben :freak:

Rockhount
2011-08-07, 18:46:46
Wie gesagt, es kann auch lediglich eine Begünstigung / Vollmacht gewesen sein.
Das beide unterschreiben heisst nicht zwangsläufig, dass auch beide Kontoinhaber sind.

GSXR-1000
2011-08-07, 21:32:11
Wie gesagt, es kann auch lediglich eine Begünstigung / Vollmacht gewesen sein.
Das beide unterschreiben heisst nicht zwangsläufig, dass auch beide Kontoinhaber sind.
Für eine Begünstigung ist aber in aller Regel keine Unterschrift des Begünstigten notwendig.

Rockhount
2011-08-07, 23:07:35
Für eine Begünstigung ist aber in aller Regel keine Unterschrift des Begünstigten notwendig.

Ich weiss, aber hab ich alles schon erlebt (auf Formularen).
Insofern kann man da nicht vom Einen auf das Andere schließen.

GSXR-1000
2011-08-07, 23:15:06
Ich weiss, aber hab ich alles schon erlebt (auf Formularen).
Insofern kann man da nicht vom Einen auf das Andere schließen.
ABer der TS sagt ja er habe unterlagen zum Vertrag gefunden.
Normalerweise (selbst wenn es ein Kontoauszug ist) lässt sich da bereits erkennen auf wen das Konto geführt wird (entweder beide Namen, Ehepaar sowieso oder nur ein Name).

Rockhount
2011-08-08, 06:07:27
Dann hätte der TS das hier auch wahrsch. geschrieben, wenns so eindeutig wäre