Cyv
2011-08-09, 18:12:14
Hallo,
habe momentan etwas Ärger mit meinem Vermieter.
Ursprünglich hieß es mündl. dass in den Nebenkosten ein Abschlag für Heizung und Warmwasser enthalten ist, so geht es eigentlich auch aus dem Mietvertrag hervor. Nun rief der Vermieter an und meinte ich müsse mich noch bei einem Gasversorger anmelden, er hätte vergessen mir dies mitzuteilen... (Ja sicher...)
Auszug aus dem Mietvertrag:
§ 4 Miete und Betriebskosten
1. Die Vertragsparteien vereinbaren folgende Miete:
a) Grund-/Nettomiete für die Wohnräume: fiktiver Wert€
b) Grund-/Nettomiete für die Garage: fiktiver Wert€
c) Vorauszahlung auf die Betriebskosten fiktivier Wert€
Vorauszahlung auf die Heizkosten (direkt mit Versorger)
gemäß $27 II. Berechnungsverordnung
monatlicher Zahlungsbetrag 999€ (hier steht die Summe der Beträge)
Weiterer Auszug:
1. Neben der Grund-/Nettomiete sind sämtliche Betriebskosten gemäß Anlage 3 $27 II. Berechnungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung vom Mieter zu tragen. Dies sind insbesondere folgende Kostenarten:
a) die öffentlichen Lasten, z.B. Grundsteuer, Deichgebühr
b) die Kosten der Wasserversorgung, einschließlich Eichkosten von Wasserzählern
c) die Kosten der Entwässerung, insbesondere Abwasser und Oberflächenwasser
d) die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage
e) die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage
f) die Kosten des Betriebs des maschinellen Personenaufzugs
g) die Kosten der Straßenreinigung
.
.
.
k) die Kosten für den Hauswart
.
.
.
Also eine Aufschlüsselung der Gesamten Neben- bzw. Betriebskosten.
Entweder habe ich Tomaten auf den Augen oder kapiers einfach nicht, aber ich bin der Meinung, dass die Heizkosten für Warmwasser und Heizung der Wohnung in den Nebenkosten inbegriffen ist. Genauso hieß es im mündl. Gespräch ebenfalls.
Zusätzlich sind die Vermieter auch eher Sparfüchse...
Ein Raum war beim Einzug ohne Fußboden und an den Kosten für Laminat wollte man sich nicht beteiligen (oft machen das Vermieter hier in der Gegend, wurde mir bei jeder Wohnungsbesichtigung auch angeboten).
Aber im Mietvertrag vereinbaren, dass ich das Laminat liegen lassen dürfe...:rolleyes:
Wer ist hier im Recht?
habe momentan etwas Ärger mit meinem Vermieter.
Ursprünglich hieß es mündl. dass in den Nebenkosten ein Abschlag für Heizung und Warmwasser enthalten ist, so geht es eigentlich auch aus dem Mietvertrag hervor. Nun rief der Vermieter an und meinte ich müsse mich noch bei einem Gasversorger anmelden, er hätte vergessen mir dies mitzuteilen... (Ja sicher...)
Auszug aus dem Mietvertrag:
§ 4 Miete und Betriebskosten
1. Die Vertragsparteien vereinbaren folgende Miete:
a) Grund-/Nettomiete für die Wohnräume: fiktiver Wert€
b) Grund-/Nettomiete für die Garage: fiktiver Wert€
c) Vorauszahlung auf die Betriebskosten fiktivier Wert€
Vorauszahlung auf die Heizkosten (direkt mit Versorger)
gemäß $27 II. Berechnungsverordnung
monatlicher Zahlungsbetrag 999€ (hier steht die Summe der Beträge)
Weiterer Auszug:
1. Neben der Grund-/Nettomiete sind sämtliche Betriebskosten gemäß Anlage 3 $27 II. Berechnungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung vom Mieter zu tragen. Dies sind insbesondere folgende Kostenarten:
a) die öffentlichen Lasten, z.B. Grundsteuer, Deichgebühr
b) die Kosten der Wasserversorgung, einschließlich Eichkosten von Wasserzählern
c) die Kosten der Entwässerung, insbesondere Abwasser und Oberflächenwasser
d) die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage
e) die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage
f) die Kosten des Betriebs des maschinellen Personenaufzugs
g) die Kosten der Straßenreinigung
.
.
.
k) die Kosten für den Hauswart
.
.
.
Also eine Aufschlüsselung der Gesamten Neben- bzw. Betriebskosten.
Entweder habe ich Tomaten auf den Augen oder kapiers einfach nicht, aber ich bin der Meinung, dass die Heizkosten für Warmwasser und Heizung der Wohnung in den Nebenkosten inbegriffen ist. Genauso hieß es im mündl. Gespräch ebenfalls.
Zusätzlich sind die Vermieter auch eher Sparfüchse...
Ein Raum war beim Einzug ohne Fußboden und an den Kosten für Laminat wollte man sich nicht beteiligen (oft machen das Vermieter hier in der Gegend, wurde mir bei jeder Wohnungsbesichtigung auch angeboten).
Aber im Mietvertrag vereinbaren, dass ich das Laminat liegen lassen dürfe...:rolleyes:
Wer ist hier im Recht?