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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf ein Uni-Admin Laptops durchsuchen?


Gretschy
2011-08-16, 14:43:10
Hi,

ist es erlaubt, dass sich der Uni Administrator an meinen Laptop setzt und den Browserverlauf nach unerlaubten Seiten durchsucht? Im konkreten Fall hat sich der Admin an den unbeaufsichtgten Laptop eines Kommilitonen gesetzt und den den Verlauf nach unerlaubten Seiten (Streaming Seiten usw.) durchsucht. Darauf angesprochen hat er sich darauf berufen, stichprobenartig die Computer der Studenten durchsuchen zu dürfen.
Das kann doch nicht erlaubt sein, oder? Gut, wenn ich das Uni-Netz benutze, muss ich Nutzungsvereinbarungen unterzeichnen. Aber an den privaten Laptop darf doch wenn nur die Polizei mit einem konkreten Tatverdacht und Durchsuchungbefehl?
Ich habe dazu nur folgenden Paragaphen gefunden http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html

Vielen Dank
Gretschy

LovesuckZ
2011-08-16, 14:50:07
Ich finde es schlimmer, dass die Uni ein Netz hat, dessen Netzwerkverkehr nicht protokolliert wird... Den Administrator sollte man feuern.

Achso zum Thema. Natürlich nicht. Er darf nicht einfach den privaten Laptop von fremden Personen durchsuchen.

Gretschy
2011-08-16, 15:02:07
Ich kenn das aus der Firma auch so, dass unerlaubte Seiten einfach geblockt werden bzw. ein Warnhinweis eingeblendet wird. Beispielsweise bei Ebay kommt eine Meldung "gucken ja, kaufen nein".
Saftladen :-)

AnarchX
2011-08-16, 15:02:41
Nebenbei sollte dein Kommilitone sich angewöhnen seinen öffentlich zugänglichen PC/Laptop zu sperren, wenn er ihn unbeabsichtigt lässt.

Mystery
2011-08-16, 15:06:25
Lol ein Admin vom Universitätsnetzwerk der heimlich an die Rechner der Studenten muss um zu sehen was die machen, weil er scheinbar weder protokollieren noch sperren kann, peinlich *g*

Und nein, das ist nicht erlaubt. ;)

Gretschy
2011-08-16, 15:15:52
Ja, natürlich hätte er den Laptop sperren müssen, wenn der unbeaufsichtigt ist.
Schlimm finde ich nur, dass wir jetzt fast sowas wie Verfolgungswahn haben. In den Semesterferien sitzen halt manchmal nur eine handvoll Studenten da und der Typ hat sicherlich auch Zugriff auf die Emailaccounts und so.

Lokadamus - nixBock
2011-08-16, 15:33:38
Das kann doch nicht erlaubt sein, oder? Gut, wenn ich das Uni-Netz benutze, muss ich Nutzungsvereinbarungen unterzeichnen. Aber an den privaten Laptop darf doch wenn nur die Polizei mit einem konkreten Tatverdacht und Durchsuchungbefehl?
Ich habe dazu nur folgenden Paragaphen gefunden http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html

Vielen Dank
Gretschymmm...

Da wäre erstmal die Frage, was in den Nutzungsvereinbarungen vereinbart wurde.
Bei einem konkreten Verdacht muss nicht die Polizei dabei sein, sondern jemand aus der Firma als Zeuge.

Selbst wenn der Netzwerkverkehr mitgeloggt wird, gibt es immer wieder einige Helden, die ihren Netzwerkverkehr verschlüsseln und sich dadurch verdächtig machen. So gesehen kann es gut sein, dass der Admin von der Geschäftsführung die Erlaubnis hat, die Laptops/ PCs in gewissem Umfang zu untersuchen und eventuell habt ihr dem beim Unterschreiben der Nutzungsbedingungen auch zugestimmt.

Screemer
2011-08-16, 16:01:35
aber ganz sicher kein privateigentum der mitarbeiter oder studenten.

Lokadamus - nixBock
2011-08-16, 16:07:25
aber ganz sicher kein privateigentum der mitarbeiter oder studenten.mmm...

Und warum nicht?
Naja, gut, es gab schon Politiker, die sich Schmuddelkram mit Kindern angeguckt haben. Muss wohl legal gewesen sein bzw. konnte niemand aufdecken. Waren ja teilweise private PCs ...

LovesuckZ
2011-08-16, 16:11:58
Also Zugriff auf Privateigentum gibt es nicht ohne Erlaubnis durch ein Gericht. Bei Firmeneigentum sieht es dagegen anders aus.

BAGZZlash
2011-08-16, 16:12:36
Was ist denn, wenn der da wirklich schlimme pr0n- und Haxx0r-Seiten im Verlauf findet?
"Ja, ich hab' mir halt gestern Abend einen gewichst. Und nun?"

Mr.Freemind
2011-08-16, 16:17:13
mmm...

Und warum nicht?
Naja, gut, es gab schon Politiker, die sich Schmuddelkram mit Kindern angeguckt haben. Muss wohl legal gewesen sein bzw. konnte niemand aufdecken. Waren ja teilweise private PCs ...

Ohje, bei dir hat die Propaganda seine Wirkung absolut nicht verfehlt :rolleyes:

Dem Typen würde ich was erzählen, wo kommen wir denn hin? Wenn jeder dahergelaufene "Depp" Zugang zu meinem privaten Zeugs hat.

Screemer
2011-08-16, 16:17:19
Also Zugriff auf Privateigentum gibt es nicht ohne Erlaubnis durch ein Gericht. Bei Firmeneigentum sieht es dagegen anders aus.
oder auch mal bei "gefahr in verzug" ohne gerichtsbeschluss, aber sicher nicht durch mitabrbeiter einer firma oder uni. wär ja noch schöner.

Schiller
2011-08-16, 16:18:32
Was ist denn, wenn der da wirklich schlimme pr0n- und Haxx0r-Seiten im Verlauf findet?
"Ja, ich hab' mir halt gestern Abend einen gewichst. Und nun?"Er wollte sich doch nur Inspiration holen.

Lokadamus - nixBock
2011-08-16, 16:19:43
Also Zugriff auf Privateigentum gibt es nicht ohne Erlaubnis durch ein Gericht. Bei Firmeneigentum sieht es dagegen anders aus.Ohje, bei dir hat die Propaganda seine Wirkung absolut nicht verfehlt :rolleyes:

Dem Typen würde ich was erzählen, wo kommen wir denn hin? Wenn jeder dahergelaufene "Depp" Zugang zu meinem privaten Zeugs hat.oder auch mal bei "gefahr in verzug" ohne gerichtsbeschluss, aber sicher nicht durch mitabrbeiter einer firma oder uni. wär ja noch schöner.mmm...

Reicht dafür nicht die Erlaubnis der Person/ des Eigentümers aus?

LovesuckZ
2011-08-16, 16:23:43
mmm...

Reicht dafür nicht die Erlaubnis der Person/ des Eigentümers aus?

Natürlich. ;)
Aber ich bezweifel, dass ein Student sein privates Notebook vom Administrator freiwillig durchsuchen lässt.

fdk
2011-08-16, 16:27:43
Wie mir scheint passen Uni, Admin und User in diesem Fall sehr gut zusammen.

Eventuell hilft ein Blick ins unterschriebene Dokument :eek:

Mr.Freemind
2011-08-16, 16:29:37
Wenn es überhaupt ein "Admin" war.

Evtl. hat ja er ja ein "Webcam spykit" installiert und beobachtet deinen Freund jeden Abend. Ich würde in mal die einschlägigen Pronseiten nach den Schlagwörtern "Fappender Boy", "unshaved student are fapping","lovejuice allert am schreibtisch" durchsuchen.

Lokadamus - nixBock
2011-08-16, 16:33:04
Natürlich. ;)
Aber ich bezweifel, dass ein Student sein privates Notebook vom Administrator freiwillig durchsuchen lässt.mmm...

Ich bin immer noch schwer am überlegen, wo ich hier gelandet bin.Das kann doch nicht erlaubt sein, oder? Gut, wenn ich das Uni-Netz benutze, muss ich Nutzungsvereinbarungen unterzeichnen. Aber an den privaten Laptop darf doch wenn nur die Polizei mit einem konkreten Tatverdacht und Durchsuchungbefehl?oder auch mal bei "gefahr in verzug" ohne gerichtsbeschluss, aber sicher nicht durch mitabrbeiter einer firma oder uni. wär ja noch schöner.Was kann alles in den Nutzungsbedingungen stehen?
[ ] Ich darf surfen, was ich will. Egal, ob es Titten, Anleitungen oder sonstwas ist. Der Einsatz von P2P ist als ähnliches wie B2B anzusehen, weshalb es unbedingt eingesetzt werden soll.
[ ] Ich darf surfen, so weit es im jugendfreien, legalen Raum bleibt.
[ ] Ich darf surfen, so weit es zur Lösung der Aufgaben bzw. des Studiums dient.
[ ] Ich darf surfen, sollte ich aber ausversehen Tittenwerbung angezeigt bekommen, möge die Polizei gerufen werden, damit ich mich dazu äußern kann. Ein privates Gespräch unter 4 Augen mit einer Vertrauensperson bzw. dem Administrator lehne ich ab. So bekommt wenigstens jeder mit, wohin ich gesurft bin.

Wenn der Admin nur den Browserverlauf überprüft und nicht Laufwerk C: durchsucht, kann ich mir schon vorstellen, dass er die Erlaubnis dafür hat. Die Uni ist eben nicht dafür da, jeden Schmutz runterzuladen und bei Verdacht, nunja.

BAGZZlash
2011-08-16, 16:35:15
Bestimmt steht in den Nutzungsbedingungen der Bibliothek dieser Uni auch, dass Studentinnen jederzeit durch den Administrator zu sexuellen Gefälligkeitshandlungen herangezogen werden können. Und: "Mit Betreten der Bibliothek erkennen Sie diese Nutzungsbedingungen an."

So witzig das auch gemeint war, so wird doch klar, wo der Hase läuft: Unveräußerliche Persönlichkeitsrechte wie die sexuelle Selbstbestimmung und das Recht auf Informationsfreiheit (und damit das Recht, innerhalb der Privatsphäre - einschließlich der privaten Informationen des Notebooks - nicht ohne richterlichen Beschluss durchsucht zu werden), können nicht einfach durch Bestimmungen ausgehebelt werden. Fertig.
Und nun würde ich diesen angeblichen Admin anzeigen.

LovesuckZ
2011-08-16, 16:38:30
mmm...

Ich bin immer noch schwer am überlegen, wo ich hier gelandet bin.Was kann alles in den Nutzungsbedingungen stehen?
[ ] Ich darf surfen, was ich will. Egal, ob es Titten, Anleitungen oder sonstwas ist. Der Einsatz von P2P ist als ähnliches wie B2B anzusehen, weshalb es unbedingt eingesetzt werden soll.
[ ] Ich darf surfen, so weit es im jugendfreien, legalen Raum bleibt.
[ ] Ich darf surfen, so weit es zur Lösung der Aufgaben bzw. des Studiums dient.
[ ] Ich darf surfen, sollte ich aber ausversehen Tittenwerbung angezeigt bekommen, möge die Polizei gerufen werden, damit ich mich dazu äußern kann. Ein privates Gespräch unter 4 Augen mit einer Vertrauensperson bzw. dem Administrator lehne ich ab. So bekommt wenigstens jeder mit, wohin ich gesurft bin.

Wenn der Admin nur den Browserverlauf überprüft und nicht Laufwerk C: durchsucht, kann ich mir schon vorstellen, dass er die Erlaubnis dafür hat. Die Uni ist eben nicht dafür da, jeden Schmutz runterzuladen und bei Verdacht, nunja.

Normalerweise werden die Aktivitäten in einem Netzwerk protokolliert. Wenn man so paranoid ist, dass man stehengelassene private Notebooks überprüfen muss, sollte man sich überlegen, dass Internet komplett abzuschaffen...

Was du schreibst, stimmt. Nur müssen zur Auswertung der Aktivitäten eben Maßnahmen ergriffen werden, die abseits des privaten Eigentums erfolgen.

Lokadamus - nixBock
2011-08-16, 16:46:28
Normalerweise werden die Aktivitäten in einem Netzwerk protokolliert. Wenn man so paranoid ist, dass man stehengelassene private Notebooks überprüfen muss, sollte man sich überlegen, dass Internet komplett abzuschaffen...

Was du schreibst, stimmt. Nur müssen zur Auswertung der Aktivitäten eben Maßnahmen ergriffen werden, die abseits des privaten Eigentums erfolgen.mmm...

Gegenfrage: Was willst du 2 Tage später mit dem Logfile anfangen? Da saßen im Raum 5 Personen und einer von denen surfte auf illegalen Seiten rum. Hier im Logfile können sie die interne IP, die von unserem DHCP vergeben wurde, sehen.
Das 3 Personen ihr Notebook neu aufgesetzt haben, einer die Uni verlassen hat und der letzte diese Woche nicht da ist dürfte sehr bei der Aufklärung helfen.

LovesuckZ
2011-08-16, 16:54:18
mmm...

Gegenfrage: Was willst du 2 Tage später mit dem Logfile anfangen? Da saßen im Raum 5 Personen und einer von denen surfte auf illegalen Seiten rum. Hier im Logfile können sie die interne IP, die von unserem DHCP vergeben wurde, sehen.
Das 3 Personen ihr Notebook neu aufgesetzt haben, einer die Uni verlassen hat und der letzte diese Woche nicht da ist dürfte sehr bei der Aufklärung helfen.

Dann muss man individualisierte Zugänge einrichten.

Philipus II
2011-08-16, 17:31:41
Selbstverständlich gibt es keine Verpflichtung, Dritte an den eigenen Rechner zu lassen. Ein "nein" beendet solchen Schmarren.

Iceman346
2011-08-16, 17:37:20
mmm...

Gegenfrage: Was willst du 2 Tage später mit dem Logfile anfangen? Da saßen im Raum 5 Personen und einer von denen surfte auf illegalen Seiten rum. Hier im Logfile können sie die interne IP, die von unserem DHCP vergeben wurde, sehen.
Das 3 Personen ihr Notebook neu aufgesetzt haben, einer die Uni verlassen hat und der letzte diese Woche nicht da ist dürfte sehr bei der Aufklärung helfen.

Zumindestens an der Uni wo ich mal war (Dortmund) musste man für den WLan Zugang erstmal nen Account beantragen. Wer wo gesurft hat war daran also klar abzulesen.

Internet über irgendwelche Dosen in der Wand gabs da auch iirc nicht.

#44
2011-08-16, 17:39:54
Bestimmt steht in den Nutzungsbedingungen der Bibliothek dieser Uni auch, dass Studentinnen jederzeit durch den Administrator zu sexuellen Gefälligkeitshandlungen herangezogen werden können.

Gut, wenn ich das Uni-Netz benutze, muss ich Nutzungsvereinbarungen unterzeichnen.

Ich würde stark davon ausgehen, dass diese Nutzungsvereinbarung ein Vertragswerk ist. Und wenn da was von rektaler Penetration durch den Administrator steht, dann ist das so - wer unterzeichnet ist daran gebunden.
Wem das nicht schmeckt, hätte verzichten sollen.

---

Bei uns an der Uni war das aber auch etwas professioneller aufgebaut...

Philipus II
2011-08-16, 17:50:48
Ich würde stark davon ausgehen, dass diese Nutzungsvereinbarung ein Vertragswerk ist. Und wenn da was von rektaler Penetration durch den Administrator steht, dann ist das so - wer unterzeichnet ist daran gebunden.

Die Rechtslage sieht das eher so, dass man bei Verweigerung maximal von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden kann.

BAGZZlash
2011-08-16, 17:51:59
Ich würde stark davon ausgehen, dass diese Nutzungsvereinbarung ein Vertragswerk ist. Und wenn da was von rektaler Penetration durch den Administrator steht, dann ist das so - wer unterzeichnet ist daran gebunden.

http://www.ps3blog.de/wp-content/uploads/Not-sure-if-trolling-or-just-stupid.jpg

Das glaubst Du doch nicht im Ernst, oder?

#44
2011-08-16, 18:01:33
Die Rechtslage sieht das eher so, dass man bei Verweigerung maximal von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden kann.
Und das würdest du nicht als "daran gebunden" sehen?
Wer sich weigert seinen Pflichten nachzukommen, sollte sich nicht wundern, wenn es mit der Nutzung dann vorbei ist.

Und ja \, das glaube ich wirklich. Weit mehr als dass eine Anzeige gegen einen Administrator wegen einer vereinbarten Sache Erfolg hat.

BAGZZlash
2011-08-16, 18:10:55
Und ja \, das glaube ich wirklich. Weit mehr als dass eine Anzeige gegen einen Administrator wegen einer vereinbarten Sache Erfolg hat.

Oh je, dann würde ich Dir aber mal "Grundgesetz für Dummies" und "Rechtstaatlichkeit für Anfänger" empfehlen... :rolleyes:

Acid-Beatz
2011-08-16, 18:15:26
mmm...

Gegenfrage: Was willst du 2 Tage später mit dem Logfile anfangen? Da saßen im Raum 5 Personen und einer von denen surfte auf illegalen Seiten rum. Hier im Logfile können sie die interne IP, die von unserem DHCP vergeben wurde, sehen.
Das 3 Personen ihr Notebook neu aufgesetzt haben, einer die Uni verlassen hat und der letzte diese Woche nicht da ist dürfte sehr bei der Aufklärung helfen.

Normalerweise bekommt jeder seine eigene Kennung zugewiesen, wir hatten damals den VPN-Client von Cisco an der Uni.
Eine andere Sache ist ja noch, dass man bei einem "nur" verschlüsseltem WLAN trotzdem den Netzwerkverkehr aller anderen Studenten belauschen könnte wenn man so will ... muss auch nicht unbedingt sein ;)


Greez

Actionhank
2011-08-16, 18:23:00
Und ja \, das glaube ich wirklich. Weit mehr als dass eine Anzeige gegen einen Administrator wegen einer vereinbarten Sache Erfolg hat.

Na dann gute Nacht.

sei laut
2011-08-16, 18:25:23
Es gibt auch Dosen-LAN an einer Uni, gerade in irgendwelchen HiWi Räumen, wo auch Studenten drinsitzen. Allerdings hat man da normalerweise einen überschaubaren Nutzerkreis als Admin, teilweise bietet sichs da auch an, IPs statisch festzulegen (kann man ja auch bei DHCP mit IP -> MAC Zuweisung) und dann ist auch das logging nicht fürn Arsch.

#44
2011-08-16, 18:25:51
Oh je, dann würde ich Dir aber mal "Grundgesetz für Dummies" und "Rechtstaatlichkeit für Anfänger" empfehlen... :rolleyes:
Na dann gute Nacht.

Bitte nicht zu viele Argumente zur Sache auf einmal...

Es ist doch nicht meine Schuld, wenn Leute jeden Scheiss unterzeichnen. Aber ein geschlossener Vertrag ist ein geschlossener Vertrag.
Ob mündlich oder schriftlich. Ob über WLAN- und Internet-Nutzung in der Uni oder sexuelle Dienste im Rotlichtviertel.
Die Erklärung, warum eine Partei plötzlich nicht daran gebunden sein soll seid ihr noch schuldig geblieben.

tam tam
2011-08-16, 18:30:23
Bitte nicht zu viele Argumente zur Sache auf einmal...

Es ist doch nicht meine Schuld, wenn Leute jeden Scheiss unterzeichnen. Aber ein geschlossener Vertrag ist ein geschlossener Vertrag.
Ob mündlich oder schriftlich. Ob über WLAN- und Internet-Nutzung in der Uni oder sexuelle Dienste im Rotlichtviertel.
Die Erklärung, warum eine Partei plötzlich nicht daran gebunden sein soll seid ihr noch schuldig geblieben.


Viell. sagt Dir gesetzteswidrig abgeschlossene Verträge was?

drexsack
2011-08-16, 18:30:34
Wie mir scheint passen Uni, Admin und User in diesem Fall sehr gut zusammen.

Eventuell hilft ein Blick ins unterschriebene Dokument :eek:

Ahjo, da haben sich ja echt ein paar gefunden. Und als nächstes will ein Knaller vom AstA die Taschen durchsuchen wegen Verdacht auf neoliberale Propaganda oder wie?

Actionhank
2011-08-16, 18:33:13
Bitte nicht zu viele Argumente zur Sache auf einmal...

Es ist doch nicht meine Schuld, wenn Leute jeden Scheiss unterzeichnen. Aber ein geschlossener Vertrag ist ein geschlossener Vertrag.
Ob mündlich oder schriftlich. Ob über WLAN- und Internet-Nutzung in der Uni oder sexuelle Dienste im Rotlichtviertel.
Die Erklärung, warum eine Partei plötzlich nicht daran gebunden sein soll seid ihr noch schuldig geblieben.
Vertragsfreiheit (http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit)

#44
2011-08-16, 18:38:28
Viell. sagt Dir gesetzteswidrig abgeschlossene Verträge was?
Vertragsfreiheit (http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit)
Ich wäre euch dankbar, wenn ihr etwas konkreter werden würdet.

Fireblade
2011-08-16, 18:44:01
Ich wäre euch dankbar, wenn ihr etwas konkreter werden würdet.

Glaubst du ernsthaft, dass ein Vertrag gültig ist, bei dem z.B. im Kleingedruckten steht, dass ich dich nach Lust und Laune umbringen darf?

#44
2011-08-16, 18:45:45
Glaubst du ernsthaft, dass ein Vertrag gültig ist, bei dem z.B. im Kleingedruckten steht, dass ich dich nach Lust und Laune umbringen darf?
Mord ist strafbar - immer.

Das durchsehen eines Browserverlaufes ist es nicht. Auch bei fremden Computern nicht, sofern der Eigentümer des Computers seine Zustimmung gegeben hat. Und ob er zustimmt oder nicht liegt ausschließlich in seiner Hand.

Was soll der unpassende Vergleich?

Fireblade
2011-08-16, 18:49:52
Was soll der unpassende Vergleich?

Daher:
Ich würde stark davon ausgehen, dass diese Nutzungsvereinbarung ein Vertragswerk ist. Und wenn da was von rektaler Penetration durch den Administrator steht, dann ist das so - wer unterzeichnet ist daran gebunden.

#44
2011-08-16, 18:55:11
Daher:
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass die hier im Thread beschriebene Situation mit deutschem Recht vereinbar ist. Übrigens genau so, wie das Vereinbaren von Sex gegen Geld - um auf alles Markierte einzugehen.

Wie du jetzt den Bogen zu im StGB eindeutig geregelten Dingen schlägst bleibt mir schleierhaft.

tam tam
2011-08-16, 18:55:52
Ich wäre euch dankbar, wenn ihr etwas konkreter werden würdet.


Verträge sind nur solange rechtens, solange sie dabei gegen kein GG verstoßen. In unserem obigen Fall wird jedoch gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen, und zwar schon bei der Aufsetzung des Vertrages. Und dabei ist es vollkommen irrelevant, ob die andere Vertragspartei diesen unterschrieb. Am Ende wird der Richter entscheiden müssen, daß aufgrund dieses Vertrages für die Partei, die diesen formulierte und sich darauf beruht, keine Rechthabe möglich ist, weil dieser Vertrag als Beweismittel nix taugt, und diese Partei bitten, den normalen offiziellen Weg für eine Strafanzeige zu gehen.(ist übrigens meine Laienmeinung)

Wolfram
2011-08-16, 18:57:50
Vertragsfreiheit gilt zwischen Privatleuten. Die Uni ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Es geht hier also um die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln. Wenn der "Admin" in seiner Eigenschaft als Uni-Angestellter den Rechner durchsucht, ist das ein hoheitlicher Eingriff, sofern er nicht eigenmächtig handelt (dann wär's sowieso strafbar). Wenn so etwas tatsächlich in Nutzungsbedingungen stünde (was ich mir kaum vorstellen kann), dann dürften die das sich aus dem Grundgesetz ergebende Recht auf Informationelle Selbstbestimmung ( http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung) verletzen, zumal es für die Durchsuchung keine gesetzliche Grundlage geben wird. Sage ich mal als abgebrochener Ex-Jurastudent, lasse mich aber gerne korrigieren.

Sorkalm
2011-08-16, 19:00:49
Es ist doch nicht meine Schuld, wenn Leute jeden Scheiss unterzeichnen. Aber ein geschlossener Vertrag ist ein geschlossener Vertrag.
Ob mündlich oder schriftlich. Ob über WLAN- und Internet-Nutzung in der Uni oder sexuelle Dienste im Rotlichtviertel.
Die Erklärung, warum eine Partei plötzlich nicht daran gebunden sein soll seid ihr noch schuldig geblieben.

Das sind quasi AGBs. Da darf sehr wenig drinne stehen, alles andere bedarf einer expliziten und nicht einer impliziten Zustimmung.

Übrigens: An meiner Uni habe ich die Nutzungsbedingungen fürs Netzwerk direkt bei der Immatrikulation akzeptiert Ist auch praktisch nötig, da man ohne die Nutzung des Netzwerkes inzwischen schon die banalsten Grundfunktionen laufen (z. B. Prüfungsanmeldungen).

PacmanX100
2011-08-16, 19:12:35
Punkte der Nutzungsbedingungen sind ungültig wenn sie sich über geltende Gesetze hinweg setzen.
Außerdem gibt es weitere Gesetzespunkte, die verhindern, das solche Punkte gültigkeit besitzen, wenn diese "unerwartet" (im Kleingedruckten) versteckt wurden. Es muss eindeutig nachvollziehbar gewesen sein - schon bei Unterschrift.

Im übrigen ist das Topic sehr schnell beantwortet:
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/index.html#BJNR029550990BJNE001302301

Der User muss über die Maßnahmen aufgeklärt werden, der Betroffene muss seine Einwilligung gegeben haben. Es sollte nachvollziehbar sein. Ein Recht auf AUSKUNFT besteht, dieses sollte er einfordern! Und zwar warum, wieso, wann, wie lange und weswegen sein Rechner kontrolliert wurde.

(1) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben.

Ist es eine freie Entscheidung, wenn jemand heimlich durchsucht wird? Nein, denn er hat die Wahl nicht mehr!

Im übrigen könnte der Admin schon diesen Punkt mißachtet haben:
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen.
§ 5 Datengeheimnis
Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
Gabs überhaupt berechtigte Gründe für eine Durchsuchung?

Wolfram
2011-08-16, 19:28:05
Wie vom Threadstarter schon erwähnt, ist eine heimliche Computerdurchsuchung ohne richterlichen Beschluß verboten bzw. verfassungswidrig, das hat das Bundesverfassungsgericht 2008 in seiner Entscheidung zur NRW-"Online-Durchsuchung" klargestellt. Insofern muß man sich auch nicht mit dem Bundesdatenschutzgesetz herumschlagen, mal abgesehen davon, daß ich nicht weiß, ob das manuelle Durchsuchen überhaupt eine Daten"erhebung" im Sinne des BDSG darstellt.

Mich würden mal die Nutzungsbedingungen der betreffenden Uni interessieren. Ich bezweife, daß sich für so eine Aktion da irgendeine Grundlage findet. So oder so würde ich, wenn ich nickelig wäre, die Sache anzeigen, an die Lokalpresse geben (am besten noch während des Sommerlochs: "Uni-Mitarbeiter spionierte Studenten aus") und mit einer Tüte Popcorn auf dem Sofa dem Feuerwerk zuschauen...:biggrin:

#44
2011-08-16, 19:29:27
Vertragsfreiheit gilt zwischen Privatleuten. Die Uni ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Es geht hier also um die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln. Wenn der "Admin" in seiner Eigenschaft als Uni-Angestellter den Rechner durchsucht, ist das ein hoheitlicher Eingriff, sofern er nicht eigenmächtig handelt (dann wär's sowieso strafbar). Wenn so etwas tatsächlich in Nutzungsbedingungen stünde (was ich mir kaum vorstellen kann), dann dürften die das sich aus dem Grundgesetz ergebende Recht auf Informationelle Selbstbestimmung ( http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung) verletzen, zumal es für die Durchsuchung keine gesetzliche Grundlage geben wird. Sage ich mal als abgebrochener Ex-Jurastudent, lasse mich aber gerne korrigieren.
Nicht jede Hochschule ist öffentlich - aber auch nicht jede Privat das haben wir wohl beide übersehen. Zudem könnte die IT-Infrastruktur Outsourced sein. Auch dann hat man einen Vertrag zwischen juristischen Personen.

Das sind quasi AGBs. Da darf sehr wenig drinne stehen, alles andere bedarf einer expliziten und nicht einer impliziten Zustimmung. Ich halte es für sehr explizit, wenn man einen extra Zettel unterschreiben muss, um den Zugang zu bekommen. Nur darauf gründet meine Argumentation hier - das ist was ich aus dem Eingangspost entnehme.

Punkte der Nutzungsbedingungen sind ungültig wenn sie sich über geltende Gesetze hinweg setzen.
Außerdem gibt es weitere Gesetztespunkte, die verhindern, das solche Punkte gültigkeit besitzen, wenn diese "unerwartet" (im Kleingedruckten) versteckt wurden. Es muss eindeutig nachvollziehbar gewesen sein - schon bei Unterschrift.

Im übrigen ist das Topic sehr schnell beantwortet:
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/index.html#BJNR029550990BJNE001302301

Der User muss über die Maßnahmen aufgeklärt werden, der Betroffene muss seine Einwilligung gegeben haben. Es sollte nachvollziehbar sein.



Ist es eine freie Entscheidung, wenn jemand heimlich durchsucht wird? Nein, denn er hat die Wahl nicht mehr!

Im übrigen könnte der Admin schon diesen Punkt mißachtet haben:

Gabs überhaupt berechtigte Gründe für eine Durchsuchung?
Dazu müsste man das Schriftstück selbst sehen. Zur Einwilligung: Wenn es der Nutzungsvereinbarung klar zu entnehmen ist, dann hat er mit der Unterschrift bereits zugestimmt - höchst persönlich und frei selbst bestimmt. Dein Zitat sagt auch was von Einwilligung in Schriftform. Das steht auch der Informationellen Selbstbestimmung nicht entgegen.

Nochmal: Ich halte das hier nicht für eine Hausordnung oder eine Nutzerordnung. Dank der zu leistenden Unterschrift denke ich, es handelt sich um einen Vertrag.

Im Übrigen: Ich mache hier keine Rechtsberatung oder sowas. Ich diskutiere nur meine persönliche Meinung zum geschilderten Fall...

€: Das mit der Presse halte ich für eine gute Idee :)

hmx
2011-08-16, 19:33:13
Nochmal: Ich halte das hier nicht für eine Hausordnung oder eine Nutzerordnung. Dank der zu leistenden Unterschrift denke ich, es handelt sich um einen Vertrag.



Und offenbar um einen rechtswidrigen. Ein Vertrag der Vorsieht, dass der Laptop eines Studenten willkürlich durchsucht werden kann ist genauso rechtswidrig, wie einer der Vorschreibt, dass vom Student Student willkürlich verlangt werden kann, dass er sich auszieht. Und zwar vollkommen egal, ob die Uni privat ist oder nicht und ob die IT outgesourced ist oder nicht Punkt aus.

Und AGBs werden auch oft bestätigt, das ist also kein Kriterium hier einen Vertrag zu sehen.


Zur Einwilligung: Wenn es der Nutzungsvereinbarung klar zu entnehmen ist, dann hat er mit der Unterschrift bereits zugestimmt - höchst persönlich und frei selbst bestimmt. Dein Zitat sagt auch was von Einwilligung in Schriftform. Das steht auch der Informationellen Selbstbestimmung nicht entgegen.




Wie oft den noch? Wenn das was in der Verordnung drin steht illegal ist, kann da noch so oft eine Unterschrift stehen.


Ich diskutiere nur meine persönliche Meinung zum geschilderten Fall...



Und genau das ist das Problem. Meinungen gegen Fakten.
Sorry, aber du hast bis eben noch nicht mal gewusst, dass es Dinge gibt, die nicht in einer Nutzungsordnung/AGB stehen dürfen. Jetzt wo dir das klar ist versuchst du hier auf einmal einen Vertrag zu sehen. Allein, dass du ersteres nicht gewusst hat zeigt, dass deine Meinung wenig fundiert ist. Da sollte man dann lieber mal dem Mund halten und nicht noch größeren Blödsinn schreiben, in der Hoffnung, dass man das noch irgendwie gerade biegen kann.

Wolfram
2011-08-16, 19:42:15
Nicht jede Hochschule ist öffentlich - aber auch nicht jede Privat das haben wir wohl beide übersehen. Zudem könnte die IT-Infrastruktur Outsourced sein. Auch dann hat man einen Vertrag zwischen juristischen Personen.

Der Threadstarter hat "Uni" geschrieben, so dürfen sich nur die wenigsten privaten Hochschulen nennen. Das mag er aufklären. Ob IT bei einer öffentlichen Hochschule ausgelagert ist, dürfte schnuppe sein, da es immer noch um die Nutzung des Netzes der eben öffentlichen Hochschule zu Studienzwecken geht. Da wirst Du ganz sicher keine Vertrag mit einem Privaten über die Nutzung schließen.

Das ist aber eh alles irrelevant, weil hier nicht aufgrund eines richterlichen Durchsuchungbeschlusses gehandelt wurde.

#44
2011-08-16, 19:57:01
Sorry, aber du hast bis eben noch nicht mal gewusst, dass es Dinge gibt, die nicht in einer Nutzungsordnung/AGB stehen dürfen. Das war mir durchaus klar.

Jetzt wo dir das klar ist versuchst du hier auf einmal einen Vertrag zu sehen.
Genau - jetzt. Deshalb schrieb ich schon in meinem ersten Post davon. :rolleyes:

hmx
2011-08-16, 20:09:48
Das war mir durchaus klar.




Offenbar nicht. Sonst würdest du hier nicht eine falsche Auffassung vertreten.
Und in einer Vertrag kannst du ebenso wenig reinschreiben was du willst.

Gretschy
2011-08-16, 20:12:11
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich glaube der Typ ist einfach ein wenig "eigen". Als er ertappt wurde, hat wohl er einen langen hysterischen Vortrag gehalten, dass sich Studenten eh für was besseres halten und er wie gesagt das Recht hat die Computer zu durchsuchen. Wir haben auch den Cisco VPN Client mit eindeutiger Benutzerkennung. Ich gehe mal davon aus, dass er, wenn er könnte auch aus seinem Adminzimmer die Dowloads der Studenten überprüfen könnte.
Ich glaube er ist nur ein verbitterter alter Mann, der wegen seines Office Kurses zum Admin ernannt wurde und in sein kleines Kabuff gesperrt wurde.

Naja, wir schauen mal ob wir nicht irgendwo Beschwerde einreichen können, damit sowas nicht nochmal passiert. Mit einem hysterischen Menschen zu streiten hat meist eh keinen Sinn.
Vielen Dank nochmal.

PS: Ich denke wir mussten damals im ersten Semester was unterschreiben wegen WLAN usw. Leider ist das schon ne Weile her und wie das immer so ist überfliegt man das halt meist nur...

Wolfram
2011-08-17, 13:27:32
Würdest Du uns verraten, um welche Uni es geht oder wäre Dir das nicht so lieb? Eventuell bekommt man die Nutzungsbedingungen ja online.

Philipus II
2011-08-17, 15:30:40
In der Praxis könnte Nullkooperation eine Lösung sein.
Ein klares "Nein" ohne nähere Begründung und gut. Der wird den Laptop nicht aus euch rausprügeln. Wenn man ihn einfach nicht an den eigenen Laptop lässt, tut sich nichts.

x-force
2011-08-17, 15:54:46
alternativ könnte man entfallene rechenzeit in rechnung stellen, natürlich nur gegen vorkasse.

Drehrumbumm
2011-08-22, 20:15:59
In der Praxis könnte Nullkooperation eine Lösung sein.
Ein klares "Nein" ohne nähere Begründung und gut. Der wird den Laptop nicht aus euch rausprügeln. Wenn man ihn einfach nicht an den eigenen Laptop lässt, tut sich nichts.
er hat sich doch bereits zugriff verschafft

alternativ könnte man entfallene rechenzeit in rechnung stellen, natürlich nur gegen vorkasse.
:confused:

Philipus II
2011-08-22, 20:26:28
Der Systembetreuer wird das so darstellen, als dass der Student den Zugriff freiwillig angeboten hat.
Ich wollte eher einen allgemeinen Tipp für die Zukunft geben.

basti333
2011-08-22, 20:56:20
Ich kenn das aus der Firma auch so, dass unerlaubte Seiten einfach geblockt werden bzw. ein Warnhinweis eingeblendet wird. Beispielsweise bei Ebay kommt eine Meldung "gucken ja, kaufen nein".
Saftladen :-)


Computer die der Arbeitgeber zur verfügung stellt dürfen durchaus durchsucht werden, wenn sich nicht zum Privaten gebrauch "freigegeben" sind, aber ein privater rechner darf niemals durchsucht werden. Den Admin würde ich anzeigen.

basti333
2011-08-22, 20:57:09
Der Systembetreuer wird das so darstellen, als dass der Student den Zugriff freiwillig angeboten hat.
Ich wollte eher einen allgemeinen Tipp für die Zukunft geben.


Dumm nur wenn der Student einen Mitstudenten als zeugen hat, das reicht meistens schon aus.