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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mieterselbstauskunft - Bearbeitungsgebühr bei Rücktritt?


maximAL
2011-08-16, 22:00:40
Ich hab mir heute eine Wohnung angeschaut, die mir wirklich gut gefallen hat und hab mir dann auch gleich die Unterlagen zumailen lassen.
In der Mieterselbstauskunft findet sich dann allerdings folgende Klausel:
Sollte/n ich/wir mein/unser Mietinteresse nach Abgabe dieser Selbstauskunft zurückziehen ohne dass der Eigentümer bzw. Vermieter dies zu vertreten hätte, werde ich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,- zzgl. 19% Umsatzsteuer, für die entstandenen Aufwendungen zahlen.
Wtf, sowas hab ich noch nirgends gesehen :mad:
Heisst also im Klartext, wenn ich das unterschreibe, darf ich mich innerhalb der nächsten Wochen (Wohnung wäre ab 1.10.) nicht mehr nach Alternativen umschauen. Und wenn ich Pech habe (was bei der Menge an Bewerbern durchaus zu erwarten ist), habe ich eben diese Wochen vertrödelt...

Achja, Frage: normal oder nicht? Solangsam werden wohl selbst in Dresden die Vermieter frech...

GBWolf
2011-08-16, 22:02:04
LOL denen würd ich keine Selbstauskunft geben. Oder schreib drunter, wenn du die Wohnung nicht bekommst, wird eine Bearbeitungsgebühr von 200 Euro fällig ...

medi
2011-08-16, 22:02:07
Normal ist das sicher nicht. Rechtens, ka. Ich würde dem den Mittelfinger zeigen, kombiniert mit den Worten "Sie haben doch nicht mehr alle Tassen im Schrank!"

Marscel
2011-08-16, 22:12:05
Wohnungsgesellschaft oder Makler?

maximAL
2011-08-16, 22:23:56
Makler natürlich :rolleyes:

Schiller
2011-08-16, 22:41:21
LOL am geilsten wäre es, wenn du den Makler umgehen könntest. X-D Zahlst du den Vermieter eben die 100€, die Genugtuung wäre es mir mehr als wert.

Alternativ durchstreichen.

Ich hasse Makler!

Marscel
2011-08-16, 22:42:22
Makler natürlich :rolleyes:

Auch meine Lieblingsgewerbetreibenden - aber das hab ich hier noch nicht erlebt.

Also nach Wohnungsvermittlungsgesetz ist da nur die (freundlich mieterseitige) Provision vorgesehen, wenn da ein Vertrag auch zu Stande kommt.

Und sonst ist das wohl einfach ein Vertrag - weiß nicht, ob das unter "Ausbeutung einer Zwangslage" (§138 BGB) anfechtbar wäre. ;(

GBWolf
2011-08-17, 08:08:08
jo einfach streichen den Passus ist auch gut. Würde dem jedenfalls nix zahlen, glaube auch nicht, dass das zulässig ist, wenn du andern einen Gefallen tun willst, zeig das bei ner Verbraucherzentrale oder dem Mieterschutzbund an, lass denen das Schreiben bzw. ne Kopie zukommen mit der Frage, was die davon halten.

Tomi
2011-08-17, 08:30:02
Eine Gebühr ist tatsächlich zulässig, siehe § 3 Absatz 3 Wohnungsvermittlungsgesetz. Nicht zulässig ist eine freihändige Gebühr. Der Makler muss Heller auf Pfennig nachweisen, wie sich die Gebühr (hier: 100 Euro) zusammensetzt. Auf der hier vereinbarten Basis hin bekäme der Makler auch bei Unterschrift nichts bzw. müsste die 100 Euro mit dem genannten Nachweis einfordern.

Radon
2014-05-05, 17:45:01
Lol ich war gerade am Googlen wegen solch einer Gebühr und dieser Thread ist quasi das erste Ergebnis dazu. Ich suche auch gerade ne Wohnung in Dresden und hab das gleiche Problem. Warst du auch bei gz-immobilien?

Mein Problem ist halt, dass ich die Seite schon unterschrieben und ne eingescannte Kopie an den Makler geschickt hab. Das Original hab ich noch. Die Zeile hab ich leider nicht gestrichen.

Mir gefällt nun eine andere Wohnung besser und ich würde da gerne zurücktreten und am besten ohne die 100€ zu zahlen.

NiCoSt
2014-05-05, 18:04:40
Wohnung in dd? Viel spass, habe vor 2 tagen meinen unmut im "worüber ärgert ihr euch" fred geäußert... Scheiß Situation. Alles ist eh überteuert und man hat als mieter absolut keine möglichkeiten. Friss oder stirb
...

XtraLarge
2014-05-05, 18:16:27
Besorg dir einfach eine aktuelle eine Schufa-Auskunft.

Kostet knapp 19€. Mehr bekommt der Makler von dir auch nicht erfahren, wenn er nicht gerade einen Nebenjob bei der NSA hat.

Damit bist Du dann auf der sicheren Seite.

100€ pfff..... :rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Senfgnu
2014-05-05, 18:39:50
Haha, ich warte seit einem Monat drauf, dass sich die Schufa mal erbarmt und mir die zuschickt....ganz ehrlich, lieber rück ich da ein paar Gehaltsausweise raus und biete an, beim Arbeitgeber nachzufragen, wie lang ich da schon bin.

Das geht schneller und ist für beide Seiten einfacher als auf die Schufa zu warten. Wenn ich so arbeiten würde, wie die, wär ich arbeitslos und bekäme gar keine Wohnung:rolleyes:

Zur Gebühr. Sehr lachhaft

Der Sandmann
2014-05-05, 18:48:12
Haha, ich warte seit einem Monat drauf, dass sich die Schufa mal erbarmt und mir die zuschickt....ganz ehrlich, lieber rück ich da ein paar Gehaltsausweise raus und biete an, beim Arbeitgeber nachzufragen, wie lang ich da schon bin.

Das geht schneller und ist für beide Seiten einfacher als auf die Schufa zu warten. Wenn ich so arbeiten würde, wie die, wär ich arbeitslos und bekäme gar keine Wohnung:rolleyes:

Zur Gebühr. Sehr lachhaft

Die haben doch in jeder größeren Stadt eine Vertretung. Da drucken sie dir das gegen Geld direkt aus.

XtraLarge
2014-05-05, 19:23:15
Haha, ich warte seit einem Monat drauf, dass sich die Schufa mal erbarmt und mir die zuschickt....ganz ehrlich, lieber rück ich da ein paar Gehaltsausweise raus und biete an, beim Arbeitgeber nachzufragen, wie lang ich da schon bin.

Das geht schneller und ist für beide Seiten einfacher als auf die Schufa zu warten. Wenn ich so arbeiten würde, wie die, wär ich arbeitslos und bekäme gar keine Wohnung:rolleyes:

Zur Gebühr. Sehr lachhaft

Also bei mir war das Teil nach 14 Tagen im Briefkasten. Sollte ansich ja auch komplett automatisiert laufen. Ich hab sie über die Webseite bestellt. Da wird wohl kaum noch jemand sitzen und Knöpfchen drücken :rolleyes:

Der Sandmann
2014-05-05, 19:50:24
Und einmal pro Jahr ist die Auskunft sogar kostenlos.

http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/kredit/id_62394750/schufa-selbstauskunft-kostenlos-anfordern-so-geht-s.html

Senfgnu
2014-05-05, 20:49:00
Ihr habt alle drei Recht und helft mir damit leider doch nicht, denn:

-Ich hab natürlich übers Netz bestellt,
-die Vertretung hat Arbeitszeiten wie eine Dorfsparkasse
-und eigentlich brauch ich den Mist eh nicht mehr - unterschreibe übermorgen den Mietvertag, da ich auch so ausreichend seriös wirkte. Vielleicht half auch mein Entsetzen bei der Frage nach Kindern und Haustieren :freak:

Ist so eine Gebühr evtl. auch über die Vertragsfreiheit abgedeckt? Ist mir zwar bei der aktuellen Wohnungssuche nicht untergekommen, aber man weiß ja nie, wann man das übersieht und dann dumm dasteht.

cartman5214
2014-05-05, 21:13:31
Lol ich war gerade am Googlen wegen solch einer Gebühr und dieser Thread ist quasi das erste Ergebnis dazu.
Spricht nicht für deine Google-Kompetenz :wink:

Bearbeitungsgebühr&Makler als Suchbegriffe wirft einige Treffer aus in denen u.A. mit Urteilen zu dem Thema geschrieben wird. Die Klausel ist wohl nicht zulässig.

Berni
2014-05-05, 23:00:57
Musst halt im "Notfall" den Vermieter dazu bringen, dass er dich doch nicht will und schon sind die 100€ eh hinfällig ;)

Radon
2014-05-05, 23:06:38
Spricht nicht für deine Google-Kompetenz :wink:

Bearbeitungsgebühr&Makler als Suchbegriffe wirft einige Treffer aus in denen u.A. mit Urteilen zu dem Thema geschrieben wird. Die Klausel ist wohl nicht zulässig.
Bei den beiden Begriffen kommt tatsächlich jede Menge brauchbares... aber wenn ich zusätzlich zu den beiden Begriffen nach "Bearbeitungsgebühr Makler Rücktritt" suche, kommt zuerst dieser Thread.
Spricht wohl eher nicht für Googles "smarte" Algorithmen ^^

Aber danke für den Hinweis, da gabs jede (http://www.123recht.net/Immobilienmakler-Keine-Bearbeitungsgebuehr-fuer-gescheiterten-Mietvertrag-__a153896.html) Menge (http://www.immobilien-zeitung.de/125071/makler-darf-keine-bearbeitungsgebuehr-fordern) brauchbare Infos, warum so eine Klausel nicht zulässig ist.

Irgendwie scheint sich das in Dresden rumgesprochen zu haben, ich hab hier 3 Selbstauskunftsformulare und die wollen alle 119€ (100€ + MwSt) haben, wenn es nix wird.
Das muss man sich mal vorstellen, wenn ich mich bei allen 3 bewerbe und überall angenommen werde, dann darf ich in jedem Fall 238€ zahlen? So ein Schwachsinn...

Mr_Snakefinger
2014-05-05, 23:42:59
Das muss man sich mal vorstellen, wenn ich mich bei allen 3 bewerbe und überall angenommen werde, dann darf ich in jedem Fall 238€ zahlen?
Ja eben nicht...

Das wissen die auch ganz genau, aber man kann es ja mal reinschreiben, es werden schon noch ein paar Dumme zahlen.