Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigungsschutz und Betriebsangehörigkeit
Annator
2012-01-31, 21:01:19
Mal ganz grob. Müsste dann ja hier irgendwo stehen:
http://behinderung.org/gesetze/SchwbG.htm
Kann mir so aber nicht vorstellen, dass jemand mit 60% Behinderung die Jahre nicht angerechnet bekommt. Evtl. ist auch die Lösung falsch.
KakYo
2012-01-31, 21:03:08
§85ff SGB IX
- Zustimmung des Integrationsamtes
- mindestens 4 Wochen
Das steht zumindest bei mir im Skript bei Kündigung von Behinderten.
durch die 5 jährige Betriebsangehörigkeit hat sie doch bereits eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats nach §622 Nr. 2 BGB
Das ist doch schon deutlich besser als nur vier Wochen.
Aber wieso hat sie nur eine 5 jährige Betriebsangehörigkeit und nicht die vollen 20 Jahre?A
Surrogat
2012-02-01, 10:43:00
vielleicht wird die "behinderte" Betriebszugehörigkeit separat gerechnet, somit wäre die normale Betriebszugehörigkeit tatsächlich nur 5 jahre
es hat sich aufgeklärt: es war tatsächlich ein Fehler in der Musterlösung.
Sorry für den Thread
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