Gast
2012-03-27, 16:47:07
Hi,
wäre nett, wenn ein Mod das in das passende (passenste) Forum schieben könnte :)
Ich habe zum ersten mal Steuer gemacht und verstehe einen der beiden Bescheide nicht.
2011 sieht in Ordnung aus
http://h11.abload.de/img/2011gmj69.jpg
Für 2010 ist der Erstattungsbetrag für mich komischerweise unter einem Fünftel von 2011
http://h11.abload.de/img/2010xjju0.jpg
Ich bin 2010 zum 1. März aus der Kirche ausgetreten und haben Januar/Februar die 38 € gelöhnt, wie es da steht. Habe die Zeiträume etc. in der Steuererklärung klar deklariert.
Wieso steht da, dass ich zuwenig entrichtet habe? Und was heißt das dann mit der "Anrechnung auf demnächst fällige Beträge"?
Muss ich da noch irgendwie Einspruch einlegen oder ist das doch richtig?
Servus,
Gast
wäre nett, wenn ein Mod das in das passende (passenste) Forum schieben könnte :)
Ich habe zum ersten mal Steuer gemacht und verstehe einen der beiden Bescheide nicht.
2011 sieht in Ordnung aus
http://h11.abload.de/img/2011gmj69.jpg
Für 2010 ist der Erstattungsbetrag für mich komischerweise unter einem Fünftel von 2011
http://h11.abload.de/img/2010xjju0.jpg
Ich bin 2010 zum 1. März aus der Kirche ausgetreten und haben Januar/Februar die 38 € gelöhnt, wie es da steht. Habe die Zeiträume etc. in der Steuererklärung klar deklariert.
Wieso steht da, dass ich zuwenig entrichtet habe? Und was heißt das dann mit der "Anrechnung auf demnächst fällige Beträge"?
Muss ich da noch irgendwie Einspruch einlegen oder ist das doch richtig?
Servus,
Gast