Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FAG abschaffen?!
GSXR-1000
2012-04-17, 10:46:51
Hallo,
Aufgrund der (auch hier) ständig aufgebrachten Formulierung: "probiers doch aus, kostet dich doch nix, schickstes halt nach 14 Tagen wieder zurück", bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit (als ein Beispiel sei mal dieses genannt: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=9255302&postcount=101), bin ich tatsächlich der Meinung, das man das FAG in diesem Punkt aufgrund des hohen Grads an offensichtlichen Missbrauchs zu Lasten der Händler und anderer "ehrlicher" Kunden ändern bzw abschaffen sollte.
Was als Verbraucherschutz in einigen wenigen Einzelfällen gedacht war, wird massiv missbraucht und letztendlich in betrügerischer Absicht genutzt. Wenn dies so offensichtlich geschieht, muss ein Gesetz entweder wirksam nachgebessert, konkretisiert werden, oder abgeschafft.
Es ist zwar ein Zeichen unserer Geiz ist Geil mentalität, das jede mögliche Gesetzeslücke zu eigenem Vorteil missbraucht wird, es ist aber Aufgabe des Gesetzgebers, das zu unterbinden.
mofhou
2012-04-17, 10:49:51
Wenn Artikel zu oft zurückgehen, dann wird der entsprechende Artikel eben teurer.
Finde das "FAG" eine ziemlich gute Sache und in der jetzigen Form auch fair (unter 40€ trägt der Kunde die Rückversandkosten).
GBWolf
2012-04-17, 10:53:44
Sollte erhalten bleiben, das ganze ist in den Kosten der Händler eh eingerechnet. Außerdem würde der Internethandel nur verlieren würde es abgeschafft. Aus dem einfach Grund, dass dies genau der Vorteil gegenüber dem Händler um die Ecke ist, deshalb bieten große Ketten etwas ähnliches ja sowieso aus Kulanz an (Mediamarkt, Saturn, Pro-markt etc.)
Flyinglosi
2012-04-17, 10:54:23
Das FAG seh ich eher als notwendigen Stolperstein für Online-Shops, damit lokale Händler überhaupt noch die Möglichkeit haben, konkurrenzfähig zu sein.
Ich selbst habe diese Möglichkeit erst zweimal genutzt, und in beiden Fällen war der Grund eine Inkompatibilität des Produkts mit den restlichen bereits vorhandenen Komponenten, welche ich nicht vorhersehen konnte.
Shops könnte sich ja gegen Missbrauch schützen, indem Sie die History der Kunden analysieren. Wenn jemand zb. alle 6 Monate 5 CPU`s bestellt und 4 zurückgehen, kann man ja mal eingreifen.
mfg Stephan
Sven77
2012-04-17, 10:55:37
Das FAG seh ich eher als notwendigen Stolperstein für Online-Shops, damit lokale Händler überhaupt noch die Möglichkeit haben, konkurrenzfähig zu sein.
This!
GSXR-1000
2012-04-17, 10:55:57
Wenn Artikel zu oft zurückgehen, dann wird der entsprechende Artikel eben teurer.
Finde das "FAG" eine ziemlich gute Sache und in der jetzigen Form auch fair (unter 40€ trägt der Kunde die Rückversandkosten).
Und das ist richtig so? Das leute dies als Kostenlosen "service" nutzen, um beispielsweise bei Computerteilen, das mit dem grössten übertaktungspotential herauszufinden, auf kosten aller anderen ehrlicher Kunden? Und bei den Dingen gehts zu 99% um dinge die pber diesen 40EUR liegen.
Lies dir alleine mal die Threads bei dem Release von neuer Hardware (Graka, CPUs etc) durch. Da werden... gerade bei geringer verfügbarkeit (und die ersten tage sind auch die wo die händler die grössten margen mitnehmen können) wahllos 2,3,4 mal die Teile bei verschiedenen Händlern bestellt, mit der festen absicht, ohnehin nur eins zu nehmen. Damit schadet man anderen Käufern und den Händlern massiv.
Das Gesetz hat zudem eine klar definierte absicht. Zu diesem zweck wird es allerdings in den seltensten Fällen tatsächlich genutzt.
Wurschtler
2012-04-17, 10:57:01
...aufgrund des hohen Grads an offensichtlichen Missbrauchs zu Lasten der Händler und anderer "ehrlicher" Kunden ändern bzw abschaffen sollte.
Woran machst du das fest, dass wir einen „hohen Grad“ an Missbrauch haben und wie hoch genau ist bei dir ein „hoher Grad“?
Und wieso ist das offensichtlich?
Gibt es dazu eine Studie?
Argo Zero
2012-04-17, 10:57:35
Das FAG seh ich eher als notwendigen Stolperstein für Online-Shops, damit lokale Händler überhaupt noch die Möglichkeit haben, konkurrenzfähig zu sein.
Sehe ich anders. Wenn du weißt, du musst das Teil anschließend behalten, würdest du nicht viel öfters den lokalen Laden besuchen und dort kaufen?
mofhou
2012-04-17, 10:59:02
Und das ist richtig so? Das leute dies als Kostenlosen "service" nutzen, um beispielsweise bei Computerteilen, das mit dem grössten übertaktungspotential herauszufinden, auf kosten aller anderen ehrlicher Kunden? Und bei den Dingen gehts zu 99% um dinge die pber diesen 40EUR liegen.
Lies dir alleine mal die Threads bei dem Release von neuer Hardware (Graka, CPUs etc) durch. Da werden... gerade bei geringer verfügbarkeit (und die ersten tage sind auch die wo die händler die grössten margen mitnehmen können) wahllos 2,3,4 mal die Teile bei verschiedenen Händlern bestellt, mit der festen absicht, ohnehin nur eins zu nehmen. Damit schadet man anderen Käufern und den Händlern massiv.
Das Gesetz hat zudem eine klar definierte absicht. Zu diesem zweck wird es allerdings in den seltensten Fällen tatsächlich genutzt.
Und wie groß ist denn der Anteil an übertakteter Hardware an allen Versandrückläufer? Das dürfte so um die 0,0001% sein. ;)
Im Gegensatz dazu:
Was machst du ohne FAG, wenn du Kleidung bestellt hast, aber die Kleidung zu klein ausfällt?
Iceman346
2012-04-17, 11:01:47
Ich bin absolut kein Freund davon die 14-tägige Rückgabemöglichkeit auszunutzen und halte das für unfair den Händlern gegenüber. Trotz allem finde ich den Gedanken dahinter richtig und gut. Das Wissen, dass man nicht die Katze im Sack kauft dürfte die Entscheidung für einen Einkauf erleichtern, grade bei größeren Investitionen.
Beispiel: Ich selbst hab bisher zwei Mal das Rückgaberecht genutzt, beim ersten Kauf war es ein Fernseher (~900€) welcher bei der Benutzung mit Konsolen eine deutlich merkbare Eingabeverzögerung hatte und darum zurück ging, das zweite war eine Grafikkarte (Radeon 4890) welche mir einfach zu laut war, zurück ging und durch eine 4870 Toxic vom gleichen Händler ersetzt wurde.
Grade Wareneigenschaften bei deren Beurteilung das subjektive Empfinden wichtig ist (jemand der nicht spielt oder weniger empfindlich ist hätte z.B. die Eingabeverzögerung des Fernsehers eventuell garnicht bemerkt) kann man eigentlich nur durch das Rückgaberecht wirklich effektiv testen.
Wichtig ist für mich die Fairness dem Händler gegenüber, ergo sollte echtes Kaufinteresse vorhanden sein (keine "XY bei 5 Händlern bestellen und was sich am besten übertakten lässt behalten" Aktionen) und wenn man anstatt des Kaufes eine Alternative haben möchte sollte man diese beim gleichen Händler ordern.
GSXR-1000
2012-04-17, 11:03:04
Woran machst du das fest, dass wir einen „hohen Grad“ an Missbrauch haben und wie hoch genau ist bei dir ein „hoher Grad“?
Und wieso ist das offensichtlich?
Gibt es dazu eine Studie?
Lies dir bitte einfach die threads zu entsprechenden themen selbst durch und mach dir selbst ein bild.
Auch hab ich selbst guten einblick in die geschäftsvorfälle von onlineshops. Die entwicklung in den letzten jahren ist schon relativ eindeutig.
Flyinglosi
2012-04-17, 11:04:45
Sehe ich anders. Wenn du weißt, du musst das Teil anschließend behalten, würdest du nicht viel öfters den lokalen Laden besuchen und dort kaufen?
So kann man die Sache natürlich auch betrachten. Wäre mal interessant dazu eine Studie durchzuführen.
Eventuell müsste das Gesetz auch einfach nur leicht korrigiert werden. 14 Tage Rücksendung, wobei 10% des Kaufpreises einbehalten werden. Natürlich müsste es dann auch eine Regelung geben, dass derartige Ware beim Wiederverkauf verpflichtend ausgezeichnet werden muss (mit min. 10% Ermässigung).
mfg Stephan
Ich nutze das FAG recht oft, allerdings immer (!) mit dem Hintergrund einer festen Kaufabsicht aller Artikel (also keine 5 CPUs bestellen und gucken welche sich am besten takten lässt, das ist dann definitiv Missbrauch). Leider sind die bestellten Artikel nicht immer nach meiner Zufriedenheit, da bin ich dann froh über das FAG. Ich habe auch nichts dagegen, einen Artikel zu erhalten, der bereits mittels FAG zurückgesendet wurde, sofern dieser einwandfrei in Ordnung ist.
Um den Missbrauch zu reduzieren, wäre IMHO eine Änderung der Versandkostenregelung sinnvoll, z.B. dass der Kunde generell die Rücksende-Versandkosten trägt (bis zu einer Grenze von z.B. 6€).
Wurschtler
2012-04-17, 11:06:29
Lies dir bitte einfach die threads zu entsprechenden themen selbst durch und mach dir selbst ein bild.
Auch hab ich selbst guten einblick in die geschäftsvorfälle von onlineshops. Die entwicklung in den letzten jahren ist schon relativ eindeutig.
Sorry, aber das ist doch alles nur eine subjektive Beurteilung und die sagt nicht sonderlich viel aus.
Wenn das FAG wirklich derart ausgenutzt werden würde, dass es die Händler in ihrer Existenz bedroht, dann würde es die Händler nicht mehr geben.
Die Online-Händler gibts aber noch und machen sogar noch Gewinne dabei, also kann es nicht so schlimm sein.
GSXR-1000
2012-04-17, 11:09:26
Ich bin absolut kein Freund davon die 14-tägige Rückgabemöglichkeit auszunutzen und halte das für unfair den Händlern gegenüber. Trotz allem finde ich den Gedanken dahinter richtig und gut. Das Wissen, dass man nicht die Katze im Sack kauft dürfte die Entscheidung für einen Einkauf erleichtern, grade bei größeren Investitionen.
Beispiel: Ich selbst hab bisher zwei Mal das Rückgaberecht genutzt, beim ersten Kauf war es ein Fernseher (~900€) welcher bei der Benutzung mit Konsolen eine deutlich merkbare Eingabeverzögerung hatte und darum zurück ging, das zweite war eine Grafikkarte (Radeon 4890) welche mir einfach zu laut war, zurück ging und durch eine 4870 Toxic vom gleichen Händler ersetzt wurde.
Grade Wareneigenschaften bei deren Beurteilung das subjektive Empfinden wichtig ist (jemand der nicht spielt oder weniger empfindlich ist hätte z.B. die Eingabeverzögerung des Fernsehers eventuell garnicht bemerkt) kann man eigentlich nur durch das Rückgaberecht wirklich effektiv testen.
Wichtig ist für mich die Fairness dem Händler gegenüber, ergo sollte echtes Kaufinteresse vorhanden sein (keine "XY bei 5 Händlern bestellen und was sich am besten übertakten lässt behalten" Aktionen) und wenn man anstatt des Kaufes eine Alternative haben möchte sollte man diese beim gleichen Händler ordern.
Die idee dahinter ist nicht schlecht.
Nur... warum ging es die ganze zeit vorher auch so? Und... warum ist das ganze dann auf die inetshops begrenzt?
Denn gerade die von dir genannten beispiele, hättest du bei einem Ladenkauf genauso gehabt... ohne die umtauschaktion. Denn ich denke kaum, das du in einem normalen laden die karte vorher in betrieb austesten kannst um deren lautstärke zu bewerten.
Warum ging das alles früher? Weil die Kunden das getan haben, was eigentlich ihre pflicht ist: sie haben sich informiert und sich entsprechende Informationen eingeholt und dann über den kauf entschieden. Heute kommt hardware raus... und die leute ordern nahezu blind 3,4,5 stück... hauptsache es kommen welche und behalten dann die die ihnen am besten zusagt. Sorry... aber das ist nicht nicht sinn des gesetzes. Das gesetz ist kein service im sinne: test before buy. Es wäre ja möglich, sowas einzurichten als service, wenn die nachfrage danach wäre. Dann aber zu fairen konditionen gegen einen entsprechenden obulus und einseitig zu lasten des händlers, unter ausnutzung eines gesetzes, was unter vollkommen anderen kontext geschaffen wurde.
GSXR-1000
2012-04-17, 11:12:29
Ich nutze das FAG recht oft, allerdings immer (!) mit dem Hintergrund einer festen Kaufabsicht aller Artikel (also keine 5 CPUs bestellen und gucken welche sich am besten takten lässt, das ist dann definitiv Missbrauch). Leider sind die bestellten Artikel nicht immer nach meiner Zufriedenheit, da bin ich dann froh über das FAG. Ich habe auch nichts dagegen, einen Artikel zu erhalten, der bereits mittels FAG zurückgesendet wurde, sofern dieser einwandfrei in Ordnung ist.
Um den Missbrauch zu reduzieren, wäre IMHO eine Änderung der Versandkostenregelung sinnvoll, z.B. dass der Kunde generell die Rücksende-Versandkosten trägt (bis zu einer Grenze von z.B. 6€).
Aber dann wirklich die Frage; Was hat das mit Fernabnahme zu tun?
die wenigsten artikel kannst du in ihrer Funktion auf herz und nieren im laden testen. Trotzdem gilt das gesetz nur für fernabnahme. Das ist blödsinn.
Wenn ihr graka zurückgehen lasst, weil sie euch zu leut sind... warum habt ihr euch a) nicht vorher informiert (es gibt zu jedem pups inzwischen tests) und b) was hättet ihr bei einem ladenkauf gemacht?
Argo Zero
2012-04-17, 11:12:48
Da kommt es wiederum auf den Laden an. Vorteil sind hier ganz klar große Geschäfte, die solche Serviceleistung in ihre Marge einkalkulieren.
Bestes Beispiel Media Markt. Produkt kaputt? Kein Problem. Einfach mit dem Kassenzettel dort erscheinen und mit neuem Produkt den Laden verlassen. Oder nach Weihnachten, wenn viele Geschenke doppelt sind...
Für den kleinen Laden um die Ecke wäre sowas in der Güte nicht machbar.
Aber dann wirklich die Frage; Was hat das mit Fernabnahme zu tun?
die wenigsten artikel kannst du in ihrer Funktion auf herz und nieren im laden testen. Trotzdem gilt das gesetz nur für fernabnahme. Das ist blödsinn.
Wenn ihr graka zurückgehen lasst, weil sie euch zu leut sind... warum habt ihr euch a) nicht vorher informiert (es gibt zu jedem pups inzwischen tests) und b) was hättet ihr bei einem ladenkauf gemacht?
Vorher informieren ist so eine Sache, weil Lautstärke subjektiv empfunden wird. Beim Ladenkauf kannst du dich mit dem Händler absprechen. "Kann ich die Grafikkarte auf Lautstärke testen? "Ja, aber die Verpackung lass heile"... usw. Es ist dann kein gesetzlicher Zwang sondern menschliche Kommunikation und ein richtiger "Handel".
Iceman346
2012-04-17, 11:21:04
Die idee dahinter ist nicht schlecht.
Nur... warum ging es die ganze zeit vorher auch so? Und... warum ist das ganze dann auf die inetshops begrenzt?
Die Regelung gibts ja schon ziemlich lange und bezieht sich nicht nur auf Internetshops sondern auf sämtliche Käufe die über Fernkommunikationsmittel (also z.B. auch Telefonkäufe oder Katalogbestellungen) getätigt wurden. Ziel war die Gleichstellung solcher Fernverkäufe mit Ladenverkäufen, da man im Laden die Möglichkeit hat sich den Artikel genauer anzusehen.
Um Missbrauch zu vermeiden besteht für Händler ja die Möglichkeit einen Wertabschlag einzubehalten falls der Artikel in schlechterem Zustand zurückkommt, dies wird eventuell zu selten genutzt. Genauso ist kein Händler gezwungen mit jedem Besteller wirklich Geschäfte zu machen, wer also durch häufigen Missbrauch auffällt kann völlig zu Recht auf einer schwarzen Liste landen und nicht mehr beliefert werden.
Denn gerade die von dir genannten beispiele, hättest du bei einem Ladenkauf genauso gehabt... ohne die umtauschaktion. Denn ich denke kaum, das du in einem normalen laden die karte vorher in betrieb austesten kannst um deren lautstärke zu bewerten.
Warum ging das alles früher? Weil die Kunden das getan haben, was eigentlich ihre pflicht ist: sie haben sich informiert und sich entsprechende Informationen eingeholt und dann über den kauf entschieden. Heute kommt hardware raus... und die leute ordern nahezu blind 3,4,5 stück... hauptsache es kommen welche und behalten dann die die ihnen am besten zusagt. Sorry... aber das ist nicht nicht sinn des gesetzes. Das gesetz ist kein service im sinne: test before buy. Es wäre ja möglich, sowas einzurichten als service, wenn die nachfrage danach wäre. Dann aber zu fairen konditionen gegen einen entsprechenden obulus und einseitig zu lasten des händlers, unter ausnutzung eines gesetzes, was unter vollkommen anderen kontext geschaffen wurde.
Ich glaube du hast hier ein ziemlich falsches Bild von der Häufigkeit mit welcher solcher Missbrauch stattfindet. In manchen Foren wird man davon lesen, darum ist das aber noch lange kein Regelfall.
Und das Gesetz hatte natürlich einen Servicegedanken, der Käufer sollte die Möglichkeit bekommen das Produkt so zu testen wie er es im Laden könnte. Und genauso wird dieses Recht des Kunden ja auch von vielen Händlern gesehen, grade bei Kleidungs/Schuhhändlern ist es Usus, dass dazu aufgerufen wird einfach diverse Größen zu bestellen und die passende zu behalten.
Der Punkt in dem Zusammenhang ist: Service bindet Kunden. Den günstigsten Preis findet heutzutage im Internet jeder schnell, aber wer mit einem Händler in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht hat ist oftmals bereit etwas mehr Geld auszugeben weil er weiß dort guten Service zu bekommen. Und über Produkte informieren schön und gut, aber grade bei subjektiven Merkmalen hilft das nunmal nicht wirklich.
GSXR-1000
2012-04-17, 11:21:14
Da kommt es wiederum auf den Laden an. Vorteil sind hier ganz klar große Geschäfte, die solche Serviceleistung in ihre Marge einkalkulieren.
Bestes Beispiel Media Markt. Produkt kaputt? Kein Problem. Einfach mit dem Kassenzettel dort erscheinen und mit neuem Produkt den Laden verlassen. Oder nach Weihnachten, wenn viele Geschenke doppelt sind...
Für den kleinen Laden um die Ecke wäre sowas in der Güte nicht machbar.".
Äh... wir reden nicht von "kaputt", wo der händler durch die gewährleistung sowieso in haftung ist.
Vorher informieren ist so eine Sache, weil Lautstärke subjektiv empfunden wird. Beim Ladenkauf kannst du dich mit dem Händler absprechen. "Kann ich die Grafikkarte auf Lautstärke testen? "Ja, aber die Verpackung lass heile"... usw. Es ist dann kein gesetzlicher Zwang sondern menschliche Kommunikation und ein richtiger "Handel".
Jo... warum wird das dann nicht gemacht? Vielleicht weil dieser "handel" bedeutend teurer wäre? genau das ist ja mein vorwurf... man pickt sich aus allen konstellationen die rosinen raus zu lasten anderer. Und das ist eben nicht in ordnung.
Aber dann wirklich die Frage; Was hat das mit Fernabnahme zu tun?
die wenigsten artikel kannst du in ihrer Funktion auf herz und nieren im laden testen. Trotzdem gilt das gesetz nur für fernabnahme. Das ist blödsinn.
Wenn ihr graka zurückgehen lasst, weil sie euch zu leut sind... warum habt ihr euch a) nicht vorher informiert (es gibt zu jedem pups inzwischen tests) und b) was hättet ihr bei einem ladenkauf gemacht?
Nicht viel, da geb ich Dir recht. Natürlich sollte man sich vorher informieren, allerdings können auch Tests nicht immer ausreichend darüber aussagen, wie sich denn die Grafikkarte lautstärketechnisch im heimischen Rechner verhält.
Oder ob das Notebook denn nun tatsächlich im Office-Betrieb dauerhaft leise ist, oder vlt. doch eine nervende Lüftercharakteristik hat, die im Test nicht aufgefallen ist, aus welchem Grund auch immer. Bei neuen Geräten, die gerade erst am Markt sind, ist das auch schwieriger.
Zusätzlich gibt es ja auch Artikel abseits der Unterhaltungselektronik, bei der das Ganze nicht so einfach ist, z.B. Kleidung.
HW geht bei mir im übrigen sehr selten zurück, da ich mich tatsächlich vorher informiere (soweit das möglich ist). ;)
Dieser Thread ist wertlos ohne Zahlen.
GSXR-1000
2012-04-17, 11:27:47
Die Regelung gibts ja schon ziemlich lange und bezieht sich nicht nur auf Internetshops sondern auf sämtliche Käufe die über Fernkommunikationsmittel (also z.B. auch Telefonkäufe) getätigt wurden. Ziel war die Gleichstellung solcher Fernverkäufe mit Ladenverkäufen, da man im Laden die Möglichkeit hat sich den Artikel genauer anzusehen.
.
Du weisst selbst, das dies zwar eine gebräuchliche, aber denoch in diesem zusammenhang sachlich falsche argumentation ist.
Bei den Produkten, über die wir hier reden, wirst du in Ladengeschäften seltenst die möglichkeit haben viel mehr als die verpackung oder das produkt selbst anzusehen. Ein funktionstest unter deinen relevanten aspekten wird seltenst möglich sein. Vor allem nicht bei ladengeschäften, die auch nur ansatzweise im gleichen Preissegment anbieten, bzw die beispielsweise in den tagen nach einem Release diese Produkte überhaupt anbieten können.
Insofern zieht dieses argument hier nicht... du bekommst weder deutlich weitgehender informationen, noch einen genaueren einblick.
Ohne Fernabsatzgesetz würden Händler eigene Rückgabebedingungen schaffen (müssen). Dadurch wäre es für den Verbraucher sehr schwer vernünftig zu vergleichen.
Ergo erfüllt das Widerrufsrecht beim Fernabsatzgeschäft eine wichtige Aufgabe!
Es gibt natürlich Missbrauch, aber dem Händler steht es frei Wertersatz für Verschlechterungen, die nicht durch eine bloße Prüfung entstanden sind, zu verlangen. Bei vielen Komponenten ist das auch üblich.
Insofern gibt es keinen Grund für eine Abschaffung.
GSXR-1000
2012-04-17, 11:30:31
Nicht viel, da geb ich Dir recht. Natürlich sollte man sich vorher informieren, allerdings können auch Tests nicht immer ausreichend darüber aussagen, wie sich denn die Grafikkarte lautstärketechnisch im heimischen Rechner verhält.
Oder ob das Notebook denn nun tatsächlich im Office-Betrieb dauerhaft leise ist, oder vlt. doch eine nervende Lüftercharakteristik hat, die im Test nicht aufgefallen ist, aus welchem Grund auch immer. Bei neuen Geräten, die gerade erst am Markt sind, ist das auch schwieriger.
Zusätzlich gibt es ja auch Artikel abseits der Unterhaltungselektronik, bei der das Ganze nicht so einfach ist, z.B. Kleidung.
HW geht bei mir im übrigen sehr selten zurück, da ich mich tatsächlich vorher informiere (soweit das möglich ist). ;)
das ist genau der Punkt, den ich mit konkretisierung meinte.
Für produkte (klamotten zum beispiel) wo der ladenkauf tatsächlich tiefergehende erkenntnisse und prüfung erlaubt, sollte das FAG gelten. Für die hier relevanten elektronikartikel, wo die verfügbare information bei ladenkauf und inetkauf im wesentlichen die gleiche ist, sollte das FAG nicht gelten... da es in seiner funktion ein vertriebsmodell gegenüber dem anderen benachteiligt.
GSXR-1000
2012-04-17, 11:31:58
Ohne Fernabsatzgesetz würden Händler eigene Rückgabebedingungen schaffen (müssen). Dadurch wäre es für den Verbraucher sehr schwer vernünftig zu vergleichen.
Ergo erfüllt das Widerrufsrecht beim Fernabsatzgeschäft eine wichtige Aufgabe!
Es gibt natürlich Missbrauch, aber dem Händler steht es frei Wertersatz für Verschlechterungen, die nicht durch eine bloße Prüfung entstanden sind, zu verlangen. Bei vielen Komponenten ist das auch üblich.
Insofern gibt es keinen Grund für eine Abschaffung.
Die nutzung als solche ist schon eine extreme wertminderung. Oder wuerdest du eine neue Grafikkarte als neuwertig für vollpreis annehmen, wenn ersichtlich ist, das sie genutzt und nicht originalverpackt ist? wohl kaum.
Spasstiger
2012-04-17, 11:32:53
Man würde den Telefon- und Onlineabzockern Tür und Tor offen, wenn die Kunden nicht mehr ohne Rechtsweg vom Vertrag zurücktreten können, der ihnen mit falschen Versprechungen untergejubelt wurde.
Iceman346
2012-04-17, 11:35:00
Du weisst selbst, das dies zwar eine gebräuchliche, aber denoch in diesem zusammenhang sachlich falsche argumentation ist.
Bei den Produkten, über die wir hier reden, wirst du in Ladengeschäften seltenst die möglichkeit haben viel mehr als die verpackung oder das produkt selbst anzusehen. Ein funktionstest unter deinen relevanten aspekten wird seltenst möglich sein. Vor allem nicht bei ladengeschäften, die auch nur ansatzweise im gleichen Preissegment anbieten, bzw die beispielsweise in den tagen nach einem Release diese Produkte überhaupt anbieten können.
Insofern zieht dieses argument hier nicht... du bekommst weder deutlich weitgehender informationen, noch einen genaueren einblick.
So what? Die Ansprüche der Kunden haben sich nunmal entwickelt. Wenn ich weiß, dass ich bei Amazon nen Fernseher der irgendwelche Nickeligkeiten hat problemlos zurückgeben kann, beim örtlichen Elektronik Großhändler aber allenfalls mit Glück ein Austellungsgerät im Schauraum beachten kann dann kaufe ich, oh Wunder, bei Amazon.
Wer solche rechtlichen Regelungen als Chance begreift um den Kunden zufriedener zu machen (und das tun so einige Versandhändler offensichtlich) anstatt darüber zu heulen das der böse Kunde ja so viele Rechte hätte der dürfte am Ende die zufriedeneren und damit spendableren Kunden haben.
zaboron
2012-04-17, 11:35:50
das ist genau der Punkt, den ich mit konkretisierung meinte.
Für produkte (klamotten zum beispiel) wo der ladenkauf tatsächlich tiefergehende erkenntnisse und prüfung erlaubt, sollte das FAG gelten. Für die hier relevanten elektronikartikel, wo die verfügbare information bei ladenkauf und inetkauf im wesentlichen die gleiche ist, sollte das FAG nicht gelten... da es in seiner funktion ein vertriebsmodell gegenüber dem anderen benachteiligt.
Genau, am besten installieren wir ein Beamtenkomitee, das für jeden Artikel prüft, ob der Artikel die Voraussetzungen für das FAG erfüllt.
Die nutzung als solche ist schon eine extreme wertminderung. Oder wuerdest du eine neue Grafikkarte als neuwertig für vollpreis annehmen, wenn ersichtlich ist, das sie genutzt und nicht originalverpackt ist? wohl kaum.
Nein, würde ich nicht. Aber es ist die Sache des Händlers diese Wertminderung geltend zu machen. Davon hält ihn auch keiner ab.
"Prüfen" heißt bei der Grafikkarte lediglich, dass man sie sich anschauen darf. Wenn dann die Verpackung aufgerissen und sämtliche Schutzfolien abgezogen sind ist das ein Wertverlust, den der Händler geltend machen kann und sollte.
Matrix316
2012-04-17, 11:39:27
Sehe ich anders. Wenn du weißt, du musst das Teil anschließend behalten, würdest du nicht viel öfters den lokalen Laden besuchen und dort kaufen?
Das sehe ich auch so, weswegen ich eher online kaufe, weil ich weiß im Notfall kann ich es in den ersten Wochen wieder zurückgeben. Auch wenn ich es behalte.
Und da kann man sich auch informieren wie man will. Erst wenn man etwas ein paar Tage genutzt hat, kann man wirklich sicher sein, dass man es haben will. Gerade wenns teurer ist.
Wobei bei CPUs finde ich das nicht so gut, weil man zum Gebrauch Wärmeleitpaste auf die CPU schmieren muss. Man würde ja auch keine gebrauchten Zahnbürsten zurückgeben. ;)
Wurschtler
2012-04-17, 11:39:55
Dieser Thread ist wertlos ohne Zahlen.
Zahlen gibts anscheinend keine.
GSXR-1000
2012-04-17, 11:51:17
Nein, würde ich nicht. Aber es ist die Sache des Händlers diese Wertminderung geltend zu machen. Davon hält ihn auch keiner ab.
"Prüfen" heißt bei der Grafikkarte lediglich, dass man sie sich anschauen darf. Wenn dann die Verpackung aufgerissen und sämtliche Schutzfolien abgezogen sind ist das ein Wertverlust, den der Händler geltend machen kann und sollte.
nö. genau das ist eben nicht gegeben. Diese gebrauchsspuren, die bei ordnungsgemässen gebrauch (und das ist na notwendig, um überhaupt festzustellen, das eine karte zu "laut" ist) sind eben NICHT geltend zu machen. Lies das FAG durch und einschlägige urteile. Auch ist es natürlich notwendig die OVP zu öffnen und schutzfolien zu entfernen.
Das genau ist der kern des Problems. Gemäss gesetz kannst du den artikel 14 tage "ordnungsgemäss" nutzen.
das ist genau der Punkt, den ich mit konkretisierung meinte.
Für produkte (klamotten zum beispiel) wo der ladenkauf tatsächlich tiefergehende erkenntnisse und prüfung erlaubt, sollte das FAG gelten. Für die hier relevanten elektronikartikel, wo die verfügbare information bei ladenkauf und inetkauf im wesentlichen die gleiche ist, sollte das FAG nicht gelten... da es in seiner funktion ein vertriebsmodell gegenüber dem anderen benachteiligt.
Dürfte schwierig/aufwändig werden, das zu regeln. Ansonsten, nur um sicherzugehen, wen genau siehst Du durch das FAG benachteiligt, das Ladenlokal oder den Internet-Händler? Aufgrund Deiner anderen Posts vermutlich letzteren?
GSXR-1000
2012-04-17, 11:54:09
Das sehe ich auch so, weswegen ich eher online kaufe, weil ich weiß im Notfall kann ich es in den ersten Wochen wieder zurückgeben. Auch wenn ich es behalte.
Und da kann man sich auch informieren wie man will. Erst wenn man etwas ein paar Tage genutzt hat, kann man wirklich sicher sein, dass man es haben will. Gerade wenns teurer ist.
Wobei bei CPUs finde ich das nicht so gut, weil man zum Gebrauch Wärmeleitpaste auf die CPU schmieren muss. Man würde ja auch keine gebrauchten Zahnbürsten zurückgeben. ;)
es gibt genau 3 möglichkeiten.
1. man erweitert das "FAG" auf sämtliche käufe.
2. man reduziert das FAG auf die Artikel bei deren Kauf man gegenüber dem normalen Ladenverkauf tatsächlich nachteile hat (beispielsweise klamotten, oder auch langfristige verträge).
3. Man schafft das FAG ab.
Andere, "faire" Möglichkeiten gibt es imo nicht.
Frucht-Tiger
2012-04-17, 12:08:30
Ich finde es auch schade das es für viele scheinbar unmöglich ist sich VOR einem Kauf schon mal über das Produkt zu informieren und dann übermäßig vom FAG gebrauch machen. Es ist schließlich dazu gedacht dass ich Sachen zurückschicken kann wenn sie die beworbenen Eigenschaften nicht besitzen und nicht weil das Produkt aus einer Laune heraus doch nicht haben will.
Für alle anderen Kunden natürlich blöde weil sie natürlich die Kosten dafür tragen, bzw. dazu häufiger gebrauchte Ware zum Neupreis zugeschickt bekommen.
nö. genau das ist eben nicht gegeben. Diese gebrauchsspuren, die bei ordnungsgemässen gebrauch (und das ist na notwendig, um überhaupt festzustellen, das eine karte zu "laut" ist) sind eben NICHT geltend zu machen. Lies das FAG durch und einschlägige urteile. Auch ist es natürlich notwendig die OVP zu öffnen und schutzfolien zu entfernen.
Das genau ist der kern des Problems. Gemäss gesetz kannst du den artikel 14 tage "ordnungsgemäss" nutzen.
Nein. Im Gesetz steht erstmal gar nichts drin wie Du die Ware nutzen kannst. Man kann also alles mit der Sache machen.
Die einzige aber wichtige Einschränkung ist die, dass der Händler Wertersatz verlangen kann, wenn sich die Sache infolge eines über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgehenden Umgangs verschlechtert hat und zwar sogar unabhängig davon, ob eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme vorliegt.
Ergo haben Händler schon die Möglichkeit, gegen Missbrauch vorzugehen.
Shops könnte sich ja gegen Missbrauch schützen, indem Sie die History der Kunden analysieren. Wenn jemand zb. alle 6 Monate 5 CPU`s bestellt und 4 zurückgehen, kann man ja mal eingreifen.
Das kommt im Foto-Bereich durchaus mal vor, habe ich gehört. Da wollte dann z.B. jemand zum dritten mal eine andere Kamera+mehrere Objektive kaufen weil ihm die beiden vorher doch nicht gefallen haben. Dem hat der Shop einfach nichts mehr verkauft. Im PC-Hardware-Bereich sind die Shops wohl noch zu groß und die Hardware zu günstig, als dass die schon bei der dritten CPU was dagegen unternehmen.
Philipus II
2012-04-17, 12:18:49
Ich persönlich halte das Widerrufsrecht für ein BEispiel von gelungenem Verbraucherschutz. Wenn dich das Widerrufsrecht stört, kannst du ja über einen Berechtigten aus deinem Bekanntenkreis bei Händlern kaufen, deren Angebot sich an Gewerbetreibende und Freiberufler richtet.
So "unfair" empfinde ich das FAG auch nicht. Im Gegenteil, ich würde wetten, dass dadurch viele Kunden dazu übergegangen sind, ihre Sachen online zu bestellen und dadurch der Online-Absatz beflügelt wird.
Man müsste wirklich mal Zahlen dazu sehen.
peppschmier
2012-04-17, 15:27:48
Ein Online Shop hat doch die Möglichkeit einen Auftrag nicht anzunehmen oder? Bei offensichtlichem Missbrauch (Bestellung 5 CPUs gleicher Bauart, Rücksendung von 4 CPUs) würde ich den Kunden für zukünftige Bestellungen sperren. Solche Kunden dürfen dann gerne woanders einkaufen.
Große Versandhäuser machen doch auch schon länger Unterschiede nach PLZ, welche Zahlungsoption erlaubt ist und welche nicht.... Da sollte der Missbrauch auch einschränkbar sein.
Flyinglosi
2012-04-17, 16:04:18
Das FAG gleicht auch eine weitere "Ungerechtigkeit" zu Gunsten des Händlers aus, welcher in der Regel nur im Onlinehandel auftritt.
Wenn ein Kunde eine bestimmte Ware kaufen möchte, und diese beim lokalen Händler nicht vorrätig ist, bekommt er dies in der Regel sofort mit (entweder er hat das Teil in der Hand oder nicht). Dementsprechend kann er seine Kaufentscheidung ausrichten.
Beim Onlinekauf ist man als Kunde den Verfügbarkeitsinfos des Händlers ausgeliefert. Eine Bestellung mit angeblicher 7 tägigen Lieferzeit ist noch immer kein Garant dafür, dass ich nach einer Woche mein Produkt in Händen halte.
Wenn ich zum Zeitpunkt des Klicks im Onlinestore also noch nichtmal sicher weiß, ob ich mein Produkt tatsächlich erhalte (schließlich behalten sich Händler immer vor, vom Kaufvertrag zurücktreten zu dürfen), warum sollte der Händler die gleichwertige Garantie eines fixen Kaufs bekommen?
Ich hatte selbst schon einige Male Erfahrungen nach folgendem Schema machen müssen:
Man benötigt etwas und steht (wenn auch nicht unter großem) Zeitdruck. Man findet nen Händler mit dem niedrigsten Preis und brauchbarer Lieferzeit. Man bestellt und meist 1-2 Tage nach Ablauf der versprochenen Lieferzeit, kommt die Info das besagte Ware nicht mehr verfügbar wäre.
mfg Stephan
Stormtrooper
2012-04-17, 16:42:26
Ich bin absolut kein Freund davon die 14-tägige Rückgabemöglichkeit auszunutzen und halte das für unfair den Händlern gegenüber.
Und warum machst du es dann?
Beispiel: Ich selbst hab bisher zwei Mal das Rückgaberecht genutzt, beim ersten Kauf war es ein Fernseher (~900€) welcher bei der Benutzung mit Konsolen eine deutlich merkbare Eingabeverzögerung hatte und darum zurück ging, das zweite war eine Grafikkarte (Radeon 4890) welche mir einfach zu laut war, zurück ging und durch eine 4870 Toxic vom gleichen Händler ersetzt wurde.
Das Widerrufsrecht wurde eingeführt, dass Käufer nicht die Katze im Sack kaufen und somit keinen Nachteil gegenüber Ladenkäufer haben.
Die Prüfung der Sache ist eigentlich nur soweit gestattet wie es dir auch im Laden möglich ist.
Im Laden kannst du auch nicht sagen ich will die verschweiste Grafikkarte aufmachen und schauen wie laut der Lüfter ist.
Iceman346
2012-04-17, 16:52:54
Der genaue Gesetzestext (http://dejure.org/gesetze/BGB/312e.html) lautet:
(1) Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren hat der Verbraucher abweichend von § 357 Absatz 1 Wertersatz für Nutzungen nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten,
1. soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und
2. wenn er zuvor vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen und nach § 360 Absatz 1 oder 2 über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt worden ist oder von beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat.
Die Lautstärke des Lüfters einer Grafikkarte gehört also nicht zu den Eigenschaften der Ware?
Und klar kann ich im Laden den Verkäufer fragen ob ich mir die Lüfter der Karte anhören kann. Da kann der Verkäufer sich dann entscheiden ob er dies erlaubt und mir die Karte im Idealfall verkauft oder es verneint und ich den Laden ohne Geld auszugeben verlasse.
Hugo78
2012-04-17, 17:03:15
Im Laden kannst du auch nicht sagen ich will die verschweiste Grafikkarte aufmachen und schauen wie laut der Lüfter ist.
Natürlich, da hat sich bei mir bisher auch noch nie ein Händler quer gestellt.
Die Lautstärke ist eine zentrale Produkteigenschaft die ich nicht "blind" einkaufe.
Commander Keen
2012-04-17, 18:32:05
Da kriegt man als Verbraucher mal ein paar Rechte eingeräumt und dann gibts noch Menschen, die sich drüber beschweren? Du betreibst nicht zufälligerweise selber einen Onlineshop und bist daher nicht oder nur schwer in der Lage die Sichtweise des Kunden zu verstehen? Und nein, damit mein ich nicht die Schwachmaten, die das gezielt ausnutzen. Das dürfte ohnehin nur einen sehr geringen Teil der Kundschaft ausmachen. Oder du bringst Zahlen, die mir das Gegenteil beweisen.
Abgesehen davon sehe ich das Problem nicht: Das FAG existiert schon ewig, Onlineshops ebenso. Scheint ja dennoch zu funktionieren und die Preise sind immer noch günstiger als vor Ort.
Maorga
2012-04-17, 19:34:40
Viele reden immer davon das viele Missbrauch betreiben. Dabei ist das wirklich nur ein kleiner %ualer Anteil der Käufer. Der Rest kauft ein was er braucht und nicht mehr. Klar gibt es immer Nerds die es eben auf die Spitze treiben.
Stormtrooper
2012-04-17, 19:55:56
Ahja ..
Und für viele ist eine wichtige Produkteigenschaft wie weit man eine CPU übertackten kann.
Wenn du wissen willst wie laut eine Grafikkarte ist, dann les die Testberichte.
Wenn ich was neues Kauf und das Orginalsiegel ist gebrochen oder nicht mehr eingeschweist bzw Teile darin.
Dann schick ich das Teil zurück mit dem Hinweis das ich nichts Gebrauchtes kaufe.
Wenn ich was Gebrauchtes suche, schau ich bei Ebay, da sind die Teile billiger.
Das FAG gibt es seit Anfang 2002 nicht mehr.
Simon Moon
2012-04-17, 20:02:43
Wenn Artikel zu oft zurückgehen, dann wird der entsprechende Artikel eben teurer.
Jo, vor 10 Jahren war Deutschland meist rund 10 - 20% günstiger bei Hardware als die Schweiz. Mittlerweile sind hier die Geräte meist 10 - 20% günstiger.
Die Regelung gibts ja schon ziemlich lange und bezieht sich nicht nur auf Internetshops sondern auf sämtliche Käufe die über Fernkommunikationsmittel (also z.B. auch Telefonkäufe oder Katalogbestellungen) getätigt wurden. Ziel war die Gleichstellung solcher Fernverkäufe mit Ladenverkäufen, da man im Laden die Möglichkeit hat sich den Artikel genauer anzusehen.
Beispiel: Ich selbst hab bisher zwei Mal das Rückgaberecht genutzt, beim ersten Kauf war es ein Fernseher (~900€) welcher bei der Benutzung mit Konsolen eine deutlich merkbare Eingabeverzögerung hatte und darum zurück ging, das zweite war eine Grafikkarte (Radeon 4890) welche mir einfach zu laut war, zurück ging und durch eine 4870 Toxic vom gleichen Händler ersetzt wurde.
Gerade diese Beispiele sind doch laut eigener Ansicht schlecht. Beide Mängel hättest du in einem Laden eben so wenig feststellen können - für den Konsumenten ist es also sogar ein Vorteil im Versandhandel zu bestellen. Insgesamt entsteht diesem dann imo ein unfairer Vorteil: Er hat keine Ladenmiete, nur billige Lagerkosten (wenn überhaupt, siehe Amazon), für den Kunden ist ein Kauf im Webbrowser entspannender, er kann die Preise besser vergleichen, kann 24h einkaufen etc. pp.
Wichtig ist für mich die Fairness dem Händler gegenüber, ergo sollte echtes Kaufinteresse vorhanden sein (keine "XY bei 5 Händlern bestellen und was sich am besten übertakten lässt behalten" Aktionen) und wenn man anstatt des Kaufes eine Alternative haben möchte sollte man diese beim gleichen Händler ordern.
Die Vorteile des Kunden immer beim selben kompetenten Händler einzukaufen liegen auf der Hand. Ich sehe das ein wenig wie bei Arztbesuchen. Genau wie dieser die Krankengeschichte bei sich hat, hat der Onlinehändler die Hardwaregeschichte vor sich liegen. Wenn er das gleich sieht, kann er auch viel tiefer gehend beraten - insbesondere, wenn der Patient... pardon Kunde nur Laienhafte Ahnung hat.
Jedem vernünftigen Menschen sollte das imo die paar Cent wert sein, die er über geizportale sparen kann. Nerds sind da natürlich eine Ausnahme - aber das gilt nur für diejenigen, welche danach nicht rumheulen etwas funktioniere nicht wie gedacht.
Die Regelung gibts ja schon ziemlich lange und bezieht sich nicht nur auf Internetshops sondern auf sämtliche Käufe die über Fernkommunikationsmittel (also z.B. auch Telefonkäufe oder Katalogbestellungen) getätigt wurden. Ziel war die Gleichstellung solcher Fernverkäufe mit Ladenverkäufen, da man im Laden die Möglichkeit hat sich den Artikel genauer anzusehen.
Verzeih, dass ich das zweimal quote, aber ich möchte hier nochmal aus einer leicht anderen Perspektive herangehen. Dieser Zwang ist eben imo nicht erforderlich. Der Shop hat ein ureigenes Interesse daran, so wenige Rückgaben wie nötig, aber nur so viele wie es braucht zu tätigen. Einerseits will er durch Kundenservice eine Stammkundschaft aufbauen und erhalten, andererseits will er die Kosten dafür so gering wie möglich halten.
Das FAG wälzt diese Kosten nun einseitig auf die Verkäufer ab, welche ohne entsprechende Regelung mit ihrem Distributor so auf der gebrauchten Ware hocken bleiben und diese mit Verlust verscherbeln müssen. Ein kleiner Versandhändler kann sich das schon gar nicht leisten. Aber auch bei grossen Versandhäusern ist dies nicht anders - diese können wohl einen Rückgabe Deal mit dem Distributor/Hersteller organisieren, gratis ist das alles aber eben auch nicht. Die Kosten werden schlussendlich vom Endkundenhändler wieder auf die Preise aufgeschlagen.
Um Missbrauch zu vermeiden besteht für Händler ja die Möglichkeit einen Wertabschlag einzubehalten falls der Artikel in schlechterem Zustand zurückkommt, dies wird eventuell zu selten genutzt. Genauso ist kein Händler gezwungen mit jedem Besteller wirklich Geschäfte zu machen, wer also durch häufigen Missbrauch auffällt kann völlig zu Recht auf einer schwarzen Liste landen und nicht mehr beliefert werden.
Was ja das tolle am Versandhandel ist, da sich kaum kontrollieren lässt wer da einkauft. Das kannst du wohl vergleichen mit Trolle bannen.
Ich glaube du hast hier ein ziemlich falsches Bild von der Häufigkeit mit welcher solcher Missbrauch stattfindet. In manchen Foren wird man davon lesen, darum ist das aber noch lange kein Regelfall.
Doch, es ist eine beträchtliche Quote und der Grossteil der Leute hat einfach die Produktspezifizierungen nicht genau oder gar nicht gelesen. Diese Leute posten auch in keine Foren.
Der Punkt in dem Zusammenhang ist: Service bindet Kunden. Den günstigsten Preis findet heutzutage im Internet jeder schnell, aber wer mit einem Händler in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht hat ist oftmals bereit etwas mehr Geld auszugeben weil er weiß dort guten Service zu bekommen. Und über Produkte informieren schön und gut, aber grade bei subjektiven Merkmalen hilft das nunmal nicht wirklich.
Und genau darum ist es schlecht dem Shop eine Möglichkeit sich zu unterscheiden wegzunehmen. Ein Shop bekommt nicht durch das FAG plötzlich einen guten Service, den hatte er entweder vorher schon oder er wird sich auch hier nur auf das Nötigste beschränken.
Und klar kann ich im Laden den Verkäufer fragen ob ich mir die Lüfter der Karte anhören kann. Da kann der Verkäufer sich dann entscheiden ob er dies erlaubt und mir die Karte im Idealfall verkauft oder es verneint und ich den Laden ohne Geld auszugeben verlasse.
Und der Onlinehändler kann das nicht bzw. schlicht nur unzureichend. Er kann das selbst dann nicht unterbinden, wenn er die Lautstärke des Lüfters in der Produktbeschreibung angibt und diese zutreffend ist. Oder eben wie es viel häufiger der Fall ist, dass der Käufer einfach zu faul war zu lesen was er da kauft. Hier dem Händler den Ermessensspielraum zu nehmen, was nur ein gerechtfertigter Fehlkauf und was nur absolute Blödheit war ist imo der falsche Weg.
Knuddelbearli
2012-04-17, 22:10:05
bei der FAG geht es vor allem um unseriöse anbieter.
Auch treiben die Hersteller oft Schindluder mit der Angabe von Daten. bestes Beispiel ist Lautstärke bei Grafikkarten oder Kontrast und Schaltgeschwindigkeit. Wer da den Angaben der Hersteller glaubt glaubt wohl auch noch an den Geiz ist Geil Weihnachtshasen!
Anderes Beispiel sind auch Monitore die vor allem im Bereich INPUTLAG teilweise massive Serienschwankungen haben, oder was ist mit Defekterware? Willst du dir einen 3k€ Fernseher kaufen der defekt ankommt und denn du dann gleich mal für 4 Wochen in die RMA schicken musst? Gerade Onlinehandel ist eine totale Supportwüste!
Ich weiss schon wieso ich trotz FAG ausgenommen Hardware ( da ist der Aufpreis zu groß und die Auswahl sehr beschränkt ) alles bei Amazon kaufe.
foobi
2012-04-17, 22:46:20
Das FAG gibt es seit Anfang 2002 nicht mehr.
Sogar schon seit Ende 2001. Die Forderung hier kommt daher etwas spät.
GSXR-1000
2012-04-17, 22:50:30
bei der FAG geht es vor allem um unseriöse anbieter.
Auch treiben die Hersteller oft Schindluder mit der Angabe von Daten. bestes Beispiel ist Lautstärke bei Grafikkarten oder Kontrast und Schaltgeschwindigkeit. Wer da den Angaben der Hersteller glaubt glaubt wohl auch noch an den Geiz ist Geil Weihnachtshasen!
Anderes Beispiel sind auch Monitore die vor allem im Bereich INPUTLAG teilweise massive Serienschwankungen haben, oder was ist mit Defekterware? Willst du dir einen 3k€ Fernseher kaufen der defekt ankommt und denn du dann gleich mal für 4 Wochen in die RMA schicken musst? Gerade Onlinehandel ist eine totale Supportwüste!
Ich weiss schon wieso ich trotz FAG ausgenommen Hardware ( da ist der Aufpreis zu groß und die Auswahl sehr beschränkt ) alles bei Amazon kaufe.
?????????
Und der schuldige bzw verantwortliche in deinen beispielen ist der HÄNDLER? Der ist nämlich derjenige der den schaden zu tragen hat, nicht der hersteller.
Für defektware gibt es gewährleistung... genau dafür ist das FAG dezidiert NICHT gedacht. Im falle der gewährleistung (die ihr ursächliches verschulden in aller regel auf beim hersteller) hat der händler auch keinen nachteil, weil er das defektgerät vom hersteller ersetzt bekommt. das ist beim FAG nicht so.
Zu grakas gibts bei jedem release dutzende und aberdutzende tests. Ist es da zuviel verlanngt, das ein käufer der auf details wert legt sich entsprechend informiert? Und nochmal... um defektware geht es hier nicht.
Aber für manche ist ewas ja schon "defektware" wenn ein gerät sich nur im spezifizierten rahmen betreiben lässt und sich nicht um 20%+ übertakten wie in test xy.
Ich möchte euch mal sehen, wenn ihr über FAG rückabgewickelte ware bekommt, die nicht mehr originalverpackt ist. Dann ist das geheule gross.
Was soll denn der händler eurer meinung nach damit machen? Inne tonne kloppen? Abschreiben? verschenken?
GSXR-1000
2012-04-17, 22:55:37
Sogar schon seit Ende 2001. Die Forderung hier kommt daher etwas spät.
Schlaukeks. Der Inhalt ist nahezu 1:1 in den Art. 312b BGBfolgend aufgenommen worden.
Du kannst den Titel also gerne für dich (wenn du meinst, hier wäre einer, dem die Thematik und dem Stichwort FAG nicht geläufiger wäre abändern) in §312bff BGB i.V.m. $361aBGB. Wenn du meinst das dies zielführender sei...
piefke
2012-04-17, 22:57:21
Am Schlimmsten sind ja die Raucher unter den FAG §312bff BGB i.V.m. $361aBGB Nutzern!!!!!!!!!1
Iceman346
2012-04-17, 22:59:19
Gerade diese Beispiele sind doch laut eigener Ansicht schlecht. Beide Mängel hättest du in einem Laden eben so wenig feststellen können - für den Konsumenten ist es also sogar ein Vorteil im Versandhandel zu bestellen. Insgesamt entsteht diesem dann imo ein unfairer Vorteil: Er hat keine Ladenmiete, nur billige Lagerkosten (wenn überhaupt, siehe Amazon), für den Kunden ist ein Kauf im Webbrowser entspannender, er kann die Preise besser vergleichen, kann 24h einkaufen etc. pp.
Beide Mängel hätte ich in einem Laden mit gutem Service eben schon feststellen können. Service ist der Punkt, die gesetzlichen Regelungen zu Fernabsatzgeschäften geben hier einen Rahmen vor der erfüllt werden muss. Wenn lokale Händler dies nicht tun dann sollen sie sich nicht wundern wenn keiner bei ihnen kauft.
Die Vorteile des Kunden immer beim selben kompetenten Händler einzukaufen liegen auf der Hand. Ich sehe das ein wenig wie bei Arztbesuchen. Genau wie dieser die Krankengeschichte bei sich hat, hat der Onlinehändler die Hardwaregeschichte vor sich liegen. Wenn er das gleich sieht, kann er auch viel tiefer gehend beraten - insbesondere, wenn der Patient... pardon Kunde nur Laienhafte Ahnung hat.
Wobei das eben ein Punkt ist der bei Internetgeschäften normalerweise nicht relevant ist. Beratung gibts da nicht wirklich. Wichtig ist eben, dass der Händler bei eventuellen Problemen mit der Ware kulant reagiert und das ist für mich z.B. der Grund warum ich vieles bei Amazon kaufe obwohl man oftmals noch nen paar Euro sparen kann. Aber mit Amazon habe ich seit Jahren nur positive Erfahrungen beim Service.
Verzeih, dass ich das zweimal quote, aber ich möchte hier nochmal aus einer leicht anderen Perspektive herangehen. Dieser Zwang ist eben imo nicht erforderlich. Der Shop hat ein ureigenes Interesse daran, so wenige Rückgaben wie nötig, aber nur so viele wie es braucht zu tätigen. Einerseits will er durch Kundenservice eine Stammkundschaft aufbauen und erhalten, andererseits will er die Kosten dafür so gering wie möglich halten.
Das FAG wälzt diese Kosten nun einseitig auf die Verkäufer ab, welche ohne entsprechende Regelung mit ihrem Distributor so auf der gebrauchten Ware hocken bleiben und diese mit Verlust verscherbeln müssen. Ein kleiner Versandhändler kann sich das schon gar nicht leisten. Aber auch bei grossen Versandhäusern ist dies nicht anders - diese können wohl einen Rückgabe Deal mit dem Distributor/Hersteller organisieren, gratis ist das alles aber eben auch nicht. Die Kosten werden schlussendlich vom Endkundenhändler wieder auf die Preise aufgeschlagen.
Natürlich wird das verrechnet und im Endeffekt zahlt jeder seinen Anteil dabei. Das ursprünglich aus der Intention heraus entstandene Gesetz die Bedenken von Käufern gegenüber dem Versandhandel abzubauen hat dazu geführt, dass die Ansprüche der Kunden was die Informationslage über die Dinge welche sie kaufen gestiegen sind. Das sehe ich im Endeffekt positiv. Es besteht eine Motivation für den Händler keine Ware anzubieten mit welcher der Kunde unzufrieden sein könnte (wobei das bei vielen Bereichen natürlich nicht wirklich beeinflussbar ist) und für den Kunden besteht die Gewissheit nichts behalten zu müssen was ihm nicht gefällt.
Was ja das tolle am Versandhandel ist, da sich kaum kontrollieren lässt wer da einkauft. Das kannst du wohl vergleichen mit Trolle bannen.
Na ja... Eine gültige Adresse muss existieren, genauso wie eine Zahlungsart. Das sind schon bedeutend mehr Informationen als der gemeine Troll hier im Forum hinterlassen muss ;)
Doch, es ist eine beträchtliche Quote und der Grossteil der Leute hat einfach die Produktspezifizierungen nicht genau oder gar nicht gelesen. Diese Leute posten auch in keine Foren.
Ich habe zumindestens den Eindruck, dass die angesprochenen Fälle wo mehrere Varianten bestellt werden um dann die am besten zu übertaktende zu behalten deutlich zurück gegangen sind bzw. in Foren deutlich seltener auftauchen.
Was weniger internetaffine Leute angeht kenne ich davon zu wenige um das zu beurteilen, aber ich habe zumindestens in meinem Umfeld nicht den Eindruck, dass dort viel zurück geschickt wird. Auch meine beiden Beispiele oben sind, wenn ich mich richtig erinnere, die einzigen Fälle in über 10 Jahren Kauftätigkeit im Internet. Ich hatte ansonsten mal den einen oder anderen Servicefall (DOA Speicher oder nen Mainboard mit angebrochenem Northbridgekühler), aber aus Nichtgefallen zurückgeschickt habe ich sonst iirc nichts.
Und genau darum ist es schlecht dem Shop eine Möglichkeit sich zu unterscheiden wegzunehmen. Ein Shop bekommt nicht durch das FAG plötzlich einen guten Service, den hatte er entweder vorher schon oder er wird sich auch hier nur auf das Nötigste beschränken.
Das ist natürlich richtig. Aber der gesetzliche Rahmen sorgt eben dafür, dass jeder Händler zumindestens ein gewisses Mindestgrad an Service anbieten muss und keine Kunden mit Lockangeboten und obskuren AGBs in Geschäfte gezogen werden welche völlig abwegig sind.
Das es immer noch genug Wege über diesen Rahmen hinaus gibt um sich auszuzeichnen oder nicht zeigen die Bewertungen bei Geizhals etc. ;)
Und der Onlinehändler kann das nicht bzw. schlicht nur unzureichend. Er kann das selbst dann nicht unterbinden, wenn er die Lautstärke des Lüfters in der Produktbeschreibung angibt und diese zutreffend ist. Oder eben wie es viel häufiger der Fall ist, dass der Käufer einfach zu faul war zu lesen was er da kauft. Hier dem Händler den Ermessensspielraum zu nehmen, was nur ein gerechtfertigter Fehlkauf und was nur absolute Blödheit war ist imo der falsche Weg.
Die Sache ist, die Auswirkungen vieler Produkteigenschaften sind subjektiv. Die Lautstärke einer Grafikkarte ist da ein gutes Beispiel. Klar kann man diese messen, man kann MP3-Dateien aufnehmen und diese online stellen und man kann versuchen den Ton in Tests zu beschreiben. Wie störend oder wie deutlich ein Nutzer den Ton dann aber in seinem konkreten PC in seinem Aufbau wahrnimmt kann kein Test der Welt klären, dass geht erst wenn die Karte im PC steckt und dieser läuft.
Ich möchte nicht die Faulheit von Leuten verteidigen welche Dinge kaufen von denen sie keine Ahnung haben oder etwas ganz anderes erwarten. Aber wenn ich einen Mixer kaufe weil ich einen Mixer haben will, dieser dann aber durch irgendwelche Designunzulänglichkeiten völliger Murks ist dann möchte ich diesen unbürokratisch zurückgeben können.
Und dann kommen wir zu einem, imo, wichtigen Punkt: Im Versandhandel ist diese Rückgabemöglichkeit gewährleistet, im Einzelhandel ist es teilweise Verhandlungssache (wobei die großen Ketten ja mittlerweile viele Rückgabemöglichkeiten anbieten) oder garnicht drin. Ergo lasse ich mein Geld beim Versandhändler. Das was so mancher hier als Wettbewerbsnachteil für den Versand ansieht sehe ich als Wettbewerbsvorteil und ist mit ein Grund, dass fast sämtliche Dinge welche ich kaufe (ausgenommen Lebensmittel und manche Kleidung) im Internet bestellt werden.
Lowkey
2012-04-17, 23:01:44
Ich werfe Zalando in den Raum *kreisch*.
Der Slogan wurde vor einem Jahr um das "oder schicks zurück" gekürzt. Die Leute haben das massiv benutzt.
Mittlerweile wird der Teil der Zurückschicker immer größer, da die breite Bevölkerung per Internet kauft und die Möglichkeiten probiert. Meistens liegt dem Paket der Rücksendeschein bei. Warum also nicht...
Lowkey
2012-04-17, 23:05:54
Ich möchte nicht die Faulheit von Leuten verteidigen welche Dinge kaufen von denen sie keine Ahnung haben oder etwas ganz anderes erwarten. Aber wenn ich einen Mixer kaufe weil ich einen Mixer haben will, dieser dann aber durch irgendwelche Designunzulänglichkeiten völliger Murks ist dann möchte ich diesen unbürokratisch zurückgeben können.
Und dann kommen wir zu einem, imo, wichtigen Punkt: Im Versandhandel ist diese Rückgabemöglichkeit gewährleistet, im Einzelhandel ist es teilweise Verhandlungssache (wobei die großen Ketten ja mittlerweile viele Rückgabemöglichkeiten anbieten) oder garnicht drin. Ergo lasse ich mein Geld beim Versandhändler. Das was so mancher hier als Wettbewerbsnachteil für den Versand ansieht sehe ich als Wettbewerbsvorteil und ist mit ein Grund, dass fast sämtliche Dinge welche ich kaufe (ausgenommen Lebensmittel und manche Kleidung) im Internet bestellt werden.
Ich war im Laden. Der nette Mann an der Theke sagt mir "Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen wenn die Verpackung geöffnet wurde".
Dennoch finde ich komischerweise im Expert, Karstadt oder Kaufhof mehr Angebote als im Internet. Die Preise sind teilweise unter den Geizhalspreisen!
GSXR-1000
2012-04-17, 23:18:08
Die Sache ist, die Auswirkungen vieler Produkteigenschaften sind subjektiv. Die Lautstärke einer Grafikkarte ist da ein gutes Beispiel. Klar kann man diese messen, man kann MP3-Dateien aufnehmen und diese online stellen und man kann versuchen den Ton in Tests zu beschreiben. Wie störend oder wie deutlich ein Nutzer den Ton dann aber in seinem konkreten PC in seinem Aufbau wahrnimmt kann kein Test der Welt klären, dass geht erst wenn die Karte im PC steckt und dieser läuft.
.
Manche dinge sind auch einfach nicht objektivierbar und ein gewisses restrisiko gehört und muss auch zu einem Kauf gehören. Du kannst nicht bei jedem kauf und zu jedem preis die eierlegende Wollmilchsau erwarten.
Du musst mir auch mal die adressen der einzelhändler nennen, die zu mit dem Inethandel oder grossen ketten (die machen das nämlich nicht) konkurrenzfähigen preisen mal eben so 2,3 nagelneue grafikkarten auspackt, sie einbaut, und dich mal probehören lässt. oder dich die karten mitnehmen lässt und du gibst dann 2 davon ausgepackt und benutzt wieder. Wohlgemerkt... zu vergleichbaren preisen. Sorry... aber das nehme ich dir nicht ab.
und nochmals auch für dich zum mitmeisseln: du nimmst den händler für etwas in haftung, für das er in keinster weise verantwortlich sind, sondern genau 2 andere beteiligte: du, der sich ohne oder mit information auf diesen kauf eingelassen hast, und den hersteller der das produkt und damit auch die geräuschkulisse hergestellt hat. Die zeche soll aber der händler zahlen... denn der bleibt auf der gebrauchtware sitzen. Wenn du das für eine korrekte vorgehensweise hälst...
Spasstiger
2012-04-17, 23:29:02
Ohne Widerrufsrecht beim Online-Kauf würde ich z.B. keine Mäuse mehr online kaufen. Bei der letzten Maus, die ich wieder zurückgeschickt hatte, hat die linke Maustaste nur auf einem Teil der Fläche reagiert. Ich weiß nicht, ob das ein Mangel im Sinne der Gewährleistung war oder einfach eine Produkteigenheit, auf jeden Fall war die Maus für mich unbenutzbar. Im Laden wäre mir das vor Kauf sofort aufgefallen. Jedenfalls konnte ich vom Kaufvertrag zurücktreten und hatte lediglich die Kosten des Hinversandes zu mir, wobei ich noch andere Dinge mitbestellt hatte. Hätte ich die Maus reklamiert, wäre ich möglicherweise auf meinen Kosten mit einer unbenutzbaren Maus sitzen geblieben.
Das Widerrufsrecht macht den Onlinekauf erst attraktiv, ansonsten wäre mir die Gefahr, abgezockt zu werden, zu groß.
Knuddelbearli
2012-04-17, 23:51:07
Ich möchte euch mal sehen, wenn ihr über FAG rückabgewickelte ware bekommt, die nicht mehr originalverpackt ist. Dann ist das geheule gross.
Was soll denn der händler eurer meinung nach damit machen? Inne tonne kloppen? Abschreiben? verschenken?
Habe ich öfterst, erst kürzlich Trine2 von Amazon wo das Booklet aber so ramponiert war das ich sowas das erste mal beanstandet habe ( Angebot war dann 3€ oder austausch als sammler natürlich austausch )
ansonsten vermerke ich es zumindest, falls es bei einer etwaigen RMA mal Probleme gibt.
foobi
2012-04-18, 00:17:49
Sogar schon seit Ende 2001. Die Forderung hier kommt daher etwas spät.
Schlaukeks. Der Inhalt ist nahezu 1:1 in den Art. 312b BGBfolgend aufgenommen worden.
Naja, das halte ich für ein Gerücht. Das 2001 abgeschaffte FAG wurde vielmehr in das Telekommunikationsgesetz iVm mit dem StGB und der StPO übergenommen.
Mal abgesehen davon hatte ich in meinem Beitrag nur Panasonics Zeitangabe korrigiert.
GSXR-1000
2012-04-18, 00:37:53
Habe ich öfterst, erst kürzlich Trine2 von Amazon wo das Booklet aber so ramponiert war das ich sowas das erste mal beanstandet habe ( Angebot war dann 3€ oder austausch als sammler natürlich austausch )
ansonsten vermerke ich es zumindest, falls es bei einer etwaigen RMA mal Probleme gibt.
Ach erzählt doch keinen müll... echt leute.
hier schicken leute ihre karten zurück, weil die lüfter lauter sind, als gedacht (obwohl es tausende tests gibt), sogar weil schaltzeiten "zu schlecht" sind.
Und gleichzeitig wollt ihr mir erzählen, das ihr natürlich nicht zeter und mordio schreien würdet, wenn ihr zum vollpreis eine 350€+ Graka oder einen 1500€+ Fernseher bekommen würdet, der nicht mehr original verschweisst, mit sämtlichen schutzaufklebern und sonstigen schnickschnack sichtbar nicht mehr in OVP bei euch ankommen würde.... selbst wenn keine offensichtlichen gebrauchsspuren erkennbar wären. gaaaaaaaaaaaaaaanz sicher. Was also soll der Händler mit dieser ware machen? Bei ebay als gebrauchtware für 50% verkloppen? gleich in die tonne hauen?
Klar... ist euch doch egal... wir missbrauchen ein gesetz mit vollkommen anderer zielsetzung und intention also kostenlosen "try and buy or give back" service. Und nach uns die sinnflut.
Das Gesetz wurde ursprünglich geschaffen um eine potentielle benachteiligung des käufers beim kauf über den versandhandel gegenüber dem lokalen handel auszuschliessen. Nicht um einen erweiterten kostenlosen service zu lasten der versandhändler zu erzwingen und somit das ganze ins gegenteil zu verkehren.
Die aussagen vieler leute hier, zeigen mir, das meine wahrnehmung richtig war, und viele das hier als "serviceleistung" ausnutzen... ohne auch nur die spur von unrechtsbewusstsein zu haben.
GSXR-1000
2012-04-18, 00:41:31
Naja, das halte ich für ein Gerücht. Das 2001 abgeschaffte FAG wurde vielmehr in das Telekommunikationsgesetz iVm mit dem StGB und der StPO übergenommen.
Mal abgesehen davon hatte ich in meinem Beitrag nur Panasonics Zeitangabe korrigiert.
wenn das ironie sein sollte, dann war sie äusserst schlecht.
Im übrigen ist auch deine zeitliche aussage falsch.
Das ausserkrafttreten des FAG (richtig übrigens "FernAbsG") wurde zwar im november 2001 beschlossen, ausser kraft trat es aber faktisch per gesetz exakt am 01.01.2002.
onkel2003
2012-04-18, 04:27:53
Ach erzählt doch keinen müll... echt leute.
hier schicken leute ihre karten zurück, weil die lüfter lauter sind, als gedacht (obwohl es tausende tests gibt), sogar weil schaltzeiten "zu schlecht" sind.
Und gleichzeitig wollt ihr mir erzählen, das ihr natürlich nicht zeter und mordio schreien würdet, wenn ihr zum vollpreis eine 350€+ Graka oder einen 1500€+ Fernseher bekommen würdet, der nicht mehr original verschweisst, mit sämtlichen schutzaufklebern und sonstigen schnickschnack sichtbar nicht mehr in OVP bei euch ankommen würde.... selbst wenn keine offensichtlichen gebrauchsspuren erkennbar wären. gaaaaaaaaaaaaaaanz sicher. Was also soll der Händler mit dieser ware machen? Bei ebay als gebrauchtware für 50% verkloppen? gleich in die tonne hauen?
Klar... ist euch doch egal... wir missbrauchen ein gesetz mit vollkommen anderer zielsetzung und intention also kostenlosen "try and buy or give back" service. Und nach uns die sinnflut.
Das Gesetz wurde ursprünglich geschaffen um eine potentielle benachteiligung des käufers beim kauf über den versandhandel gegenüber dem lokalen handel auszuschliessen. Nicht um einen erweiterten kostenlosen service zu lasten der versandhändler zu erzwingen und somit das ganze ins gegenteil zu verkehren.
Die aussagen vieler leute hier, zeigen mir, das meine wahrnehmung richtig war, und viele das hier als "serviceleistung" ausnutzen... ohne auch nur die spur von unrechtsbewusstsein zu haben.
kann es sein das du dir hier etwas einredest was nicht der fall ist.
wenn FAG so oft missbraucht werden würde das die shops schön schäden davon tragen dann kannste davon ausgehn das es hier schon viel mehr klagen deswegen geben würde.
und es gibt auch schops die retourgeräte gekenzeichnet verkaufen beispiel amazon, dort hat meine freundin vor ca 3 monaten ein galaxy s2 gekauft was wegen FAG zurück gegangen ist sie hat es bei amazon ca 20 euro billiger bekommen also übliche preis.
das gerät ist hier angekommen, schutzfolie natürlich nicht drauf, keine schäden keine kratzer alles IO, behalten.
ich persönlich habe bis heute noch nie was retour gehn lassen mag aber dadran liegen das ich weis was ich will und ich mir infos ziehe.
und 90% beziehe ich über shops im inet.
denoch ist es immer gut solange ich die FAG habe, kann ich dort auch ein teil kaufen was ü1000 euro kostet, was ich so ohne FAG nicht machen würde.
so habe ich mir beispiel zum ersten mal auch ein TV übers inet gekauft, preis 1800 euro, bekommen und steht heute noch neben mir.
Ach erzählt doch keinen müll... echt leute.
hier schicken leute ihre karten zurück, weil die lüfter lauter sind, als gedacht (obwohl es tausende tests gibt), sogar weil schaltzeiten "zu schlecht" sind.
Und gleichzeitig wollt ihr mir erzählen, das ihr natürlich nicht zeter und mordio schreien würdet, wenn ihr zum vollpreis eine 350€+ Graka oder einen 1500€+ Fernseher bekommen würdet, der nicht mehr original verschweisst, mit sämtlichen schutzaufklebern und sonstigen schnickschnack sichtbar nicht mehr in OVP bei euch ankommen würde.... selbst wenn keine offensichtlichen gebrauchsspuren erkennbar wären. gaaaaaaaaaaaaaaanz sicher. Was also soll der Händler mit dieser ware machen? Bei ebay als gebrauchtware für 50% verkloppen? gleich in die tonne hauen?
Klar... ist euch doch egal... wir missbrauchen ein gesetz mit vollkommen anderer zielsetzung und intention also kostenlosen "try and buy or give back" service. Und nach uns die sinnflut.
Das Gesetz wurde ursprünglich geschaffen um eine potentielle benachteiligung des käufers beim kauf über den versandhandel gegenüber dem lokalen handel auszuschliessen. Nicht um einen erweiterten kostenlosen service zu lasten der versandhändler zu erzwingen und somit das ganze ins gegenteil zu verkehren.
Die aussagen vieler leute hier, zeigen mir, das meine wahrnehmung richtig war, und viele das hier als "serviceleistung" ausnutzen... ohne auch nur die spur von unrechtsbewusstsein zu haben.
Du übertreibst. Amazon z.B. verkauft Rücksendungen als eigener Marketplace-Anbieter (warehouse-deals oder so ähnlich) als gebraucht weiter, mit etwas reduziertem Preis und Hinweis auf eventuelle Mängel. Ich habe dort selbst schon ein Smartphone erstanden (HTC HD2) und behalten. :eek:
Es ist 1. nicht so, dass man sich dort vor Angeboten kaum retten kann (bei den Artikeln, die mich interessiert haben, waren es immer wenige Einzelstücke, also kann die Menge der Rücksendungen nicht so groß sein) und 2. ist der Preis um die 10% günstiger, je nach Zustand auch ein wenig mehr, aber bei weitem keine 50%.
Unrechtsbewusstsein... also ich weiß nicht. Letzten Endes soll ich als Kunde doch zufrieden sein, also finde ich es gerechtfertigt, wenn ich einen Artikel zurückschicke, der mir nicht zusagt. Natürlich ist es nicht ok, zig CPUs zu kaufen und sich die beste rauszusuchen oder ähnliche Aktionen, die das FAG (oder wie immer es jetzt auch heißt) missbrauchen. Eine zu laute Grafikkarte zurückzuschicken gehört IMHO nicht dazu. Eine Grafikkarte zurückzuschicken, weil sie angeblich zu laut ist, der wirkliche Grund aber die schlechte Übertaktbarkeit ist, schon. Missbrauch gibt es aber überall, und in jedem Produktbereich. Mir ist z.B. ein Fotostudio bekannt, welches einen Haufen Klamotten bei Zalando für ein Shooting bestellt und nach dem Shooting wieder zurückgeschickt hat, mit dem Vermerk des Nicht-Gefallens. Das ist aber sicher nicht die Regel, und wegen einiger schwarzer Schafe, die es wohl immer geben wird, ein für den Großteil der ehrlichen Verbraucher sinnvolles Gesetz abschaffen?
Ich gebe Dir recht, dass ich gewisse Artikel aus der Unterhaltungselektronik, die bereits offensichtlih geöffnet wurden, nicht als Neuware annehmen würde. Grafikkarten gehören dazu, bei TVs kommt es drauf an (gegen einen LCD, der abgesehen von der Öffnung ansonsten neuwertig und top in Ordnung ist, hätte ich wenig einzuwenden). Bei Klamotten hab ich überhaupt kein Problem damit (wenn sie neuwertig sind natürlich), hab ich auch schon gehabt und behalten. Ansonsten werden Artikel z.T. ja auch wieder so verpackt, dass man nicht unbedingt erkennen kann, ob sie schon mal geöffnet wurden.
Nochmal, IMHO hat das FAG dem Online-Handel gehörig Kundenzuwachs beschert. Ich behaupte auch, der prozentuale Anteil der Rücksender bzw. der Missbraucher ist gering. Wenn Du andere Erfahrungen (am besten mit Quelle) hast, immer her damit.
GSXR-1000
2012-04-18, 10:20:29
Du übertreibst. Amazon z.B. verkauft Rücksendungen als eigener Marketplace-Anbieter (warehouse-deals oder so ähnlich) als gebraucht weiter, mit etwas reduziertem Preis und Hinweis auf eventuelle Mängel. Ich habe dort selbst schon ein Smartphone erstanden (HTC HD2) und behalten. :eek:
Es ist 1. nicht so, dass man sich dort vor Angeboten kaum retten kann (bei den Artikeln, die mich interessiert haben, waren es immer wenige Einzelstücke, also kann die Menge der Rücksendungen nicht so groß sein) und 2. ist der Preis um die 10% günstiger, je nach Zustand auch ein wenig mehr, aber bei weitem keine 50%.
Unrechtsbewusstsein... also ich weiß nicht. Letzten Endes soll ich als Kunde doch zufrieden sein, also finde ich es gerechtfertigt, wenn ich einen Artikel zurückschicke, der mir nicht zusagt. Natürlich ist es nicht ok, zig CPUs zu kaufen und sich die beste rauszusuchen oder ähnliche Aktionen, die das FAG (oder wie immer es jetzt auch heißt) missbrauchen. Eine zu laute Grafikkarte zurückzuschicken gehört IMHO nicht dazu. Eine Grafikkarte zurückzuschicken, weil sie angeblich zu laut ist, der wirkliche Grund aber die schlechte Übertaktbarkeit ist, schon. Missbrauch gibt es aber überall, und in jedem Produktbereich. Mir ist z.B. ein Fotostudio bekannt, welches einen Haufen Klamotten bei Zalando für ein Shooting bestellt und nach dem Shooting wieder zurückgeschickt hat, mit dem Vermerk des Nicht-Gefallens. Das ist aber sicher nicht die Regel, und wegen einiger schwarzer Schafe, die es wohl immer geben wird, ein für den Großteil der ehrlichen Verbraucher sinnvolles Gesetz abschaffen?
Ich gebe Dir recht, dass ich gewisse Artikel aus der Unterhaltungselektronik, die bereits offensichtlih geöffnet wurden, nicht als Neuware annehmen würde. Grafikkarten gehören dazu, bei TVs kommt es drauf an (gegen einen LCD, der abgesehen von der Öffnung ansonsten neuwertig und top in Ordnung ist, hätte ich wenig einzuwenden). Bei Klamotten hab ich überhaupt kein Problem damit (wenn sie neuwertig sind natürlich), hab ich auch schon gehabt und behalten. Ansonsten werden Artikel z.T. ja auch wieder so verpackt, dass man nicht unbedingt erkennen kann, ob sie schon mal geöffnet wurden.
Nochmal, IMHO hat das FAG dem Online-Handel gehörig Kundenzuwachs beschert. Ich behaupte auch, der prozentuale Anteil der Rücksender bzw. der Missbraucher ist gering. Wenn Du andere Erfahrungen (am besten mit Quelle) hast, immer her damit.
Da ich weder bei den grossen versendern arbeite, noch diese gerne rückläuferquoten, rma quoten etc preisgeben, wirst du kaum eine gesicherte quelle finden.
Ich mache allerdings steuern und buchhaltung nebenbei für einen mittelständischen versender und kenne daher die geschäftsfälle dort. Auch habe ich lange genug selbst in der Branche gearbeitet und ich kann foren wie diese lesen. Schau dir selber die release threads beispielsweise an. Oder den im eingangsposting verlinkten eintrag.
Dir scheint im ürbigen der inhalt des FAGs nicht bekannt zu sein. Es geht nicht um eine Reklamation "light"... das gesetz erlaubt dir die rückgabe ohne jegliche angabe von gründen. Du brauchst dir also nicht mal was einfallen lassen.
Gerade an den ersten Tagen beispielsweise einer neuen Graka version ist das hammer, was ein shop damit verluste einfahren kann: 1. kann er durch mangel an ware (die dann tage später zurückkommt) potentielle Kunden nicht bedienen, jeder nicht bedienbare kunde tut in diesen Tagen richtig weh. 2. wenn so ein teil dann nach 2-3 wochen zurückkommt und wieder verkaufbar ist, ist es nicht selten, das nach dem ersten run die VKs bereits um 15-20% gesunken sind. Wenn ich dann auch noch einen "Gebrauchtabschlag" machen muss, muss ich unter Umständen deutlich unter EK verkaufen. Zuzüglich der kosten die ich für den Versand, die kommisionierung und wiedereinlagerung habe. Ich werde als Händler für spielereien des kunden unrechtmässig in haftung genommen, ebenso, wenn der Kunde mit dem Produkt unzufrieden ist (weil er sich nicht vorher informieren wollte), dann ist auch das nicht mein versagen, sondern ein problem zwischen Kunde und hersteller. Für das ich als Händler haften soll. Das ist banane.
deekey777
2012-04-18, 10:29:42
nö. genau das ist eben nicht gegeben. Diese gebrauchsspuren, die bei ordnungsgemässen gebrauch (und das ist na notwendig, um überhaupt festzustellen, das eine karte zu "laut" ist) sind eben NICHT geltend zu machen. Lies das FAG durch und einschlägige urteile. Auch ist es natürlich notwendig die OVP zu öffnen und schutzfolien zu entfernen.
Das genau ist der kern des Problems. Gemäss gesetz kannst du den artikel 14 tage "ordnungsgemäss" nutzen.
So stimmt das aber nicht: Man darf die Ware nur so nutzen, wie man es auch in einem "Offline"-Laden tun würde (das ist die Rechtssprechung).
Wenn ich einen Laptop bei Mediamarkt hole, dann spiele ich mit den Tasten, schaue mir die Qualität des Bildschirms an, vielleicht quäle ich das Gerät, um zu hören, wie laut es wird, oder wie warm. Das steht mir auch als Online-Käufer zu.
Niemand, absolut niemand wird in einem Laden die Grafikkarte in seinen PC einbauen, um ihre Lautstärke zu prüfen, man kann maximal eine Sichtprüfung durchführen. Und mehr darf auch nicht einem Online-Käufer nicht zustehen.
Das Problem ist:
Wie soll man das handhaben? Eine Vereinbarung herauszuloten, wonach der Kunde nur soweit die Ware testen kann, wie er dies auch in einem Straßenladen macht, ist nicht leicht. Übertreibt man zu Lasten des Verbrauchers, riskiert man eine Abmahnung der Mitbewerber oder Verbraucherschützer. Der andere Punkt ist, dass der Verkäufer gar nicht die Möglichkeit hat, einen Wertverlust zu bestimmen, ohne dass die AGB willkürlich wird.
Irgendwann wird sich ein großer Anbieter den Spaß erlauben, gegen die "Testkäufer" vorzugehen.
pr0g4m1ng
2012-04-18, 10:58:11
Ach erzählt doch keinen müll... echt leute.
hier schicken leute ihre karten zurück, weil die lüfter lauter sind, als gedacht (obwohl es tausende tests gibt), sogar weil schaltzeiten "zu schlecht" sind.
Und gleichzeitig wollt ihr mir erzählen, das ihr natürlich nicht zeter und mordio schreien würdet, wenn ihr zum vollpreis eine 350€+ Graka oder einen 1500€+ Fernseher bekommen würdet, der nicht mehr original verschweisst, mit sämtlichen schutzaufklebern und sonstigen schnickschnack sichtbar nicht mehr in OVP bei euch ankommen würde.... selbst wenn keine offensichtlichen gebrauchsspuren erkennbar wären. gaaaaaaaaaaaaaaanz sicher. Was also soll der Händler mit dieser ware machen? Bei ebay als gebrauchtware für 50% verkloppen? gleich in die tonne hauen?
Klar... ist euch doch egal... wir missbrauchen ein gesetz mit vollkommen anderer zielsetzung und intention also kostenlosen "try and buy or give back" service. Und nach uns die sinnflut.
Das Gesetz wurde ursprünglich geschaffen um eine potentielle benachteiligung des käufers beim kauf über den versandhandel gegenüber dem lokalen handel auszuschliessen. Nicht um einen erweiterten kostenlosen service zu lasten der versandhändler zu erzwingen und somit das ganze ins gegenteil zu verkehren.
Die aussagen vieler leute hier, zeigen mir, das meine wahrnehmung richtig war, und viele das hier als "serviceleistung" ausnutzen... ohne auch nur die spur von unrechtsbewusstsein zu haben.
Ich denke bei vielen Sachen würde es mich gar nicht stören ob die OVP schonmal offen war. Einige wenige Ausnahmen sind z.B. Boxed-CPUs (weil da das WLP ja dann schon genutzt wurde) und Festplatten (weil das auf Defekte hinweist).
Ich weiß auch nicht, ob es bei Hardwarekomponenten, die im System verbaut werden, wirklich zwingend ein Widerrufsrecht gibt. Es gibt ja kaum ein Ladengeschäft bei dem man mal irgendwas ausprobieren kann. Andererseits gibt es auch dafür Beispiele: Comtech hat vor Jahren mal testweise eine neue Grafikkarte in den Rechner eines Kollegen eingebaut und nahezu jeder Händler hier in der Stadt bietet bei Ram eine Austauschmöglichkeit bei Inkompatibilität. Trotzdem bleibt das für mich erstmal fraglich und ich würde gegenüber einem Händler eher auf Kulanz hoffen als auf mein Recht zu bestehen. :)
Dass man aber z.B. bei Monitoren die Ausleuchtung, den Inputlag und Pixelfehler anschaut und ggf. wieder zurücksendet halte ich für absolut in Ordnung. Das sind doch genau die Sachen, die ich im Laden auch überprüfen würde. Meine ersten TFTs habe ich daher beim Händler hier vor Ort gekauft!
Ansonsten behaupte ich, dass die Rückläuferzahlen schon beachtlich sind. Die Kosten die dadurch entstehen sind insgesammt sicherlich auch nennenswert, aber unter dem Strich hat man immer noch ein lohnendes Geschäft:
Es gibt wie gesagt Sachen die man ohne Probleme wieder verschicken kann (viele Technikartikel sind ja auch gar nicht mehr eingeschweist). Selbst wenn das nicht geht, hält sich der Verlust pro zurückgesandter Bestellung in Grenzen: Bei bulk CPUs liegt der Verkaufspreis oft nur wenige Euro unter dem der Boxed-Variante! Selbst bei anderen Technik-Artikeln (bei denen der Wertverlust so ziemlich am höchsten ausfällt) liegt der Verkauspreis von Rückläufern bei ~80% des Neukaufpreises.
Ergo ist das alles, wenn man richtig kalkuliert, nicht so schlimm. Schlimm wird es erst, wenn man Leute hat, die das extrem ausnutzen! In diesem Fall bleibt dem Händler aber zumindest die Möglichkeit in Zukunft nicht wieder mit diesen Kunden Geschäfte zu machen. Auch Scoring ist eine Möglichkeit, gerade die großen (insbesondere natürlich Amazon) bedienen sich dieser.
Dass der Verbraucher beim Kauf im Internet aufgrund seines Widerrufsrechts mitunter besser steht als wenn er im Laden kauft ist im Übrigen seit jeher vorhergesehen worden und kann als gewollter Effekt angesehen werden! Dafür hat der Kunde beim Vertragsschluss regelmäßig ein Informationsdefizit (er kennt die Ware die er kauft nicht) und muss oft auch in Vorleistung treten (er trägt daher das Insolvenzrisiko).
Niemand, absolut niemand wird in einem Laden die Grafikkarte in seinen PC einbauen, um ihre Lautstärke zu prüfen, man kann maximal eine Sichtprüfung durchführen. Und mehr darf auch nicht einem Online-Käufer nicht zustehen.
"Niemand, absolut niemand" ist in dem Fall aber etwas übertrieben. Bei uns im Laden bauen wir durchaus auch mal eine Karte zum Test in einen PC.
Siegfried
2012-04-18, 19:18:13
das fag ist für online-händler schon ziemlich suboptimal
allerdings ist die qualität vieler produkte heutzutage auch unterirdisch
die meißten review seiten sind schlicht gekauft und machen hauptsächlich hersteller-werbung
da muss man manchmal einfach selber testen um zu sehen ob ein gewisses produkt wirklich etwas taugt
GSXR-1000
2012-04-18, 19:40:21
das fag ist für online-händler schon ziemlich suboptimal
allerdings ist die qualität vieler produkte heutzutage auch unterirdisch
die meißten review seiten sind schlicht gekauft und machen hauptsächlich hersteller-werbung
da muss man manchmal einfach selber testen um zu sehen ob ein gewisses produkt wirklich etwas taugt
1. ist der Händler für die von dir bemängelte Qualität verantwortlich? Schliesslich wird er ja in haftung genommen.
2. Kannst du diese gegenstände in gewünschten umfang bei "nicht-online kauf" testen?
1. ist der Händler für die von dir bemängelte Qualität verantwortlich? Schliesslich wird er ja in haftung genommen.
2. Kannst du diese gegenstände in gewünschten umfang bei "nicht-online kauf" testen?
1. ja, er verkauft den Kram.
2. Sehe ich immer noch nicht die Diskussionsgrundlage. Auf welcher Zahlenbasis wird hier argumentiert? Das FAG existiert, und zwar egal ob hier ein paar Blockwarte sich echauffieren oder nicht. Daran wird die Diskussion hier nichts ändern.
GSXR-1000
2012-04-18, 20:14:32
1. ja, er verkauft den Kram.
2. Sehe ich immer noch nicht die Diskussionsgrundlage. Auf welcher Zahlenbasis wird hier argumentiert? Das FAG existiert, und zwar egal ob hier ein paar Blockwarte sich echauffieren oder nicht. Daran wird die Diskussion hier nichts ändern.
aha. gutes argument. Not.
Weisst du cheffe... die Grundlagen für beispielsweise die Zahlungspflicht gegenüber der GEZ bestehen auch. seit jahrzehnten. Trotzdem wird dieses hier in dutzenden threads diskutiert und sich über die gnadenlose ungerechtigkeit "echauffiert"... nicht von "blockwarten" in diesem falle, sondern eher von freunden, die das nahezu als verpflichtenden zivilen ungehorsam empfinden.
Wie gesagt... lies einfach die releasethreads durch... diesen thread hier, das verlinkte im start... das duerfte dem aufmerksamen leser als "zahlenbasis" reichen.
aha. gutes argument. Not.
Weisst du cheffe... die Grundlagen für beispielsweise die Zahlungspflicht gegenüber der GEZ bestehen auch. seit jahrzehnten. Trotzdem wird dieses hier in dutzenden threads diskutiert und sich über die gnadenlose ungerechtigkeit "echauffiert"... nicht von "blockwarten" in diesem falle, sondern eher von freunden, die das nahezu als verpflichtenden zivilen ungehorsam empfinden.
Wie gesagt... lies einfach die releasethreads durch... diesen thread hier, das verlinkte im start... das duerfte dem aufmerksamen leser als "zahlenbasis" reichen.
Nochmal: Auf Basis welcher Zahlen diskutieren wir hier? Ich habe nämlich das Gefühl hier geht es um ein non-Event. Das Forum ist absolut nicht representativ.
Pinoccio
2012-04-18, 22:14:17
Aufgrund der (auch hier) ständig aufgebrachten Formulierung: "probiers doch aus, kostet dich doch nix, schickstes halt nach 14 Tagen wieder zurück", bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit (als ein Beispiel sei mal dieses genannt: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=9255302&postcount=101), bin ich tatsächlich der Meinung, das man das FAG in diesem Punkt aufgrund des hohen Grads an offensichtlichen Missbrauchs zu Lasten der Händler und anderer "ehrlicher" Kunden ändern bzw abschaffen sollte.(Anm.: Hervorhebung von mir)
Das ist kein Missbrauch, sondern genau dafür hat es der Gesetzgeber gedacht: als Chance für den Käufer, einen Artikel begutachten zu können.
So wie man in einem Ladenlokal die neue Maus mal in die Hand nehmen kann, eine Hose anprobiert oder in einem Auto probesitzt.
(Hinweis: es hieß FernAbsG. Das FAG ist das Finanzausgleichsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/finausglg_2005/BJNR395600001.html)).
Abgesehen davon: OTTO, Quelle (hm, vielleicht kein ganz optimales Beispiel) und andere große Versandhäuser boten das schon vor Jahren. Die teilweise enormen Rücksendequoten (wohl über 50% - bei Mode nicht unüblich) sind halt eingepreist.
Zalando hat - hörensagen! - über 40% (oder doch 60% - 70%? (http://www.cio.de/retailit/analysen/2306145/index2.html)). Deren "Vorbild" Zappos ebenfalls 40%.
Amazon über 30% (Quelle: Washington Post (http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/content/article/2010/12/26/AR2010122601836.html?hpid=topnews))
Viel schlimmer für Händler finde ich die Konkurrenz durch "Privatverkäufer", i.d.R. bei ebay. Die Drücken sich nämlich vor ihren gesetzlichen Pflichten. (Gibt es auch in Foren. Hier hab ich noch keinen "erwischt", aber im HWL gibt es einige, die mehr oder weniger offen gewerblich handeln und "von Privat, keine Rückgabe" drunter schreiben.)
mfg
GSXR-1000
2012-04-19, 00:28:39
(Anm.: Hervorhebung von mir)
Das ist kein Missbrauch, sondern genau dafür hat es der Gesetzgeber gedacht: als Chance für den Käufer, einen Artikel begutachten zu können.
So wie man in einem Ladenlokal die neue Maus mal in die Hand nehmen kann, eine Hose anprobiert oder in einem Auto probesitzt.
(
Und genau das ist der Irrtum. Wie deekey bereits weiter oben anmerkte, möchte der Gesetzgeber eigentlich nur genau das gestatten, was im Laden auch möglich wäre. Wie die sachen die du eben auch nennst. Dagegen sagt auch keiner was. Ein einbau einer graka und ein gratistest, gehören exakt nicht dazu (somit auch nicht mal lautstärke oder leistung testen). Genau dafür ist dieser passus eben genau nicht gedacht. Weil das im laden im regelfall auch nicht möglich wäre.
Liest du einfach aber mal hier, scheint dies genau gängige auffassung und praxis zu sein... das genau das vorgesehen und korrekt wäre, das gesetz hierfür zu missbrauchen. Und genau da liegt das problem.
MarcWessels
2012-04-19, 00:45:29
Es gibt kein Problem. Du phantasierst Dir hier etwas zusammen.
GSXR-1000
2012-04-19, 01:32:39
Es gibt kein Problem. Du phantasierst Dir hier etwas zusammen.
Richtig. solange wir als käufer eine gesetzeslücke ausnutzen können und nach herzenslust bescheissen... solange gibt es natürlich kein problem.
Probleme sind grundsätzlich nur dann existent, wenn sie einen selbst betreffen. Probleme der anderen sind grundsätzlich zu negieren.
kunibätt
2012-04-19, 02:20:43
Angenommen du hättest 10 Mainboards bestellt, die übers Netzwerk gebootet werden sollen. Nach mehrstündigem Ausgeschaltetsein vergessen alle Boards ihre BIOS-Einstellungen. Ansonsten funktionieren sie aber problemlos. Was würdest du jetzt ohne FAG machen?
Stormtrooper
2012-04-19, 06:02:11
Angenommen du hättest 10 Mainboards bestellt, die übers Netzwerk gebootet werden sollen. Nach mehrstündigem Ausgeschaltetsein vergessen alle Boards ihre BIOS-Einstellungen. Ansonsten funktionieren sie aber problemlos. Was würdest du jetzt ohne FAG machen?
Dadurch das ein Bios die Daten länger speichern muß als ein paar Stunden ist dies ein Produktmangel.
2 mal Nachbesserung fordern und dann vom Kaufvertrag zurücktreten.
Oder gibt dir der Händler vor Ort 10 MB zu kaufen, aber vor mehrstündig daheim zu testen?
Dadurch das ein Bios die Daten länger speichern muß als ein paar Stunden ist dies ein Produktmangel.
2 mal Nachbesserung fordern und dann vom Kaufvertrag zurücktreten.
Klasse. Im schlimmsten Fall bedeutet das, zig Wochen mit dem Fehler leben und auf mein Geld warten. Wenn es überhaupt als Fehler anerkannt wird, nicht immer ist der Fall so offensichtlich (oder der Händler/Hersteller kann der Fehler aus welchen Gründen auch immer nicht nachvollziehen).
Da schick ich den Kram doch lieber zurück und schau mich nach funktionierenden Alternativen um.
GSXR-1000
2012-04-19, 09:49:38
Angenommen du hättest 10 Mainboards bestellt, die übers Netzwerk gebootet werden sollen. Nach mehrstündigem Ausgeschaltetsein vergessen alle Boards ihre BIOS-Einstellungen. Ansonsten funktionieren sie aber problemlos. Was würdest du jetzt ohne FAG machen?
ähem. genau für sowas gibt es ein Gesetz, das nennt sich gewährleistung?
das FAG ist genau für diesen fall NICHT vorgesehen.
Zumal es jawohl auch dämlich ist, das diese !defekten! teile an andere wiederverkauft werden, weil der fehler garnicht bekannt ist?
GSXR-1000
2012-04-19, 09:50:42
Klasse. Im schlimmsten Fall bedeutet das, zig Wochen mit dem Fehler leben und auf mein Geld warten. Wenn es überhaupt als Fehler anerkannt wird, nicht immer ist der Fall so offensichtlich (oder der Händler/Hersteller kann der Fehler aus welchen Gründen auch immer nicht nachvollziehen).
Da schick ich den Kram doch lieber zurück und schau mich nach funktionierenden Alternativen um.
wie ich sagte... ausnutzen einer gesetzeslücke ist immer okay... und nie ein problem.... solange ich selbst davon profitiere. Aber wehe jemand anderes würde das zu meinen lasten tun... dann ist das geheule gross...
MartinB
2012-04-19, 09:54:51
Die Rücksendung mittels FAG ist bei defekten Produkten aber nicht der eigene Zweck. Dafür gibt es tatsächlich die Gewährleistung. Klar ist es komfortabler, aber dafür war das FAG nie gedacht.
Wenn bei mir so ein Fall auftritt, schreibe ich dem Händler zunächst eine Mail mit der Frage wie weiter verfahren werden soll. Das Produkt ist defekt, aber die Qualität überzeugt mich ebenfalls nicht. Auch bei einer Beseitigung des Mangels würde ich das produkt per FAG zurückgeben. Eigentlich immer ist der Händler dann damit einverstanden dass ich das Produkt gleich zurückgebe und mein Geld wiederbekomme, denn alles andere macht ihm ja nur mehr Arbeit.
GSXR-1000
2012-04-19, 10:04:35
Die Rücksendung mittels FAG ist bei defekten Produkten aber nicht der eigene Zweck. Dafür gibt es tatsächlich die Gewährleistung. Klar ist es komfortabler, aber dafür war das FAG nie gedacht.
Wenn bei mir so ein Fall auftritt, schreibe ich dem Händler zunächst eine Mail mit der Frage wie weiter verfahren werden soll. Das Produkt ist defekt, aber die Qualität überzeugt mich ebenfalls nicht. Auch bei einer Beseitigung des Mangels würde ich das produkt per FAG zurückgeben. Eigentlich immer ist der Händler dann damit einverstanden dass ich das Produkt gleich zurückgebe und mein Geld wiederbekomme, denn alles andere macht ihm ja nur mehr Arbeit.
Richtig. genauso ist es.
Zumal der Fall von 10 abgenommenen Mainboards schon eher in richtung gewerblich geht. Und bei solchen aufträgen wird eigentlich von jedem gescheiten laden kulant reagiert, sei es soforttausch oder Erstattung. Mit solchen Kunden möchte man ja auch im Geschäft bleiben.
Ich habe eigentlich auch nie anderweitige erfahrungen schlechter art gemacht. Selbst dann nicht, als es um eher exotische Hardware ging.
Wenn bei mir so ein Fall auftritt, schreibe ich dem Händler zunächst eine Mail mit der Frage wie weiter verfahren werden soll. Das Produkt ist defekt, aber die Qualität überzeugt mich ebenfalls nicht. Auch bei einer Beseitigung des Mangels würde ich das produkt per FAG zurückgeben. Eigentlich immer ist der Händler dann damit einverstanden dass ich das Produkt gleich zurückgebe und mein Geld wiederbekomme, denn alles andere macht ihm ja nur mehr Arbeit.
Genau. Natürlich muss ich dem Händler trotzdem mitteilen, dass das Produkt defekt ist. Habe ich auch schon ein/zwei Mal so gehandhabt.
Aber stimmt, über das FAG ist das im Grunde so nicht abgedeckt.
MarcWessels
2012-04-19, 10:06:39
Es gibt kein Problem. Du phantasierst Dir hier etwas zusammen.
Richtig. solange wir als käufer eine gesetzeslücke ausnutzen können und nach herzenslust bescheissen... solange gibt es natürlich kein problem.
Probleme sind grundsätzlich nur dann existent, wenn sie einen selbst betreffen. Probleme der anderen sind grundsätzlich zu negieren.:upicard:
Jeder Online-Händler, oder jeder, der es werden will, kennt die Gesetzeslage! Wenn er dann wie Du andauernd mosert und Trollthreads in Inetforen eröffnet, hat er entweder zuviel Zeit, oder schlicht und ergreifend kein tragfähiges Geschäftsmodell!
GSXR-1000
2012-04-19, 10:18:13
:upicard:
Jeder Online-Händler, oder jeder, der es werden will, kennt die Gesetzeslage! Wenn er dann wie Du andauernd mosert und Trollthreads in Inetforen eröffnet, hat er entweder zuviel Zeit, oder schlicht und ergreifend kein tragfähiges Geschäftsmodell!
Das ist der Punkt... der Online Händler kennt die Gesetzeslage und geht davon aus, das andere sich dementsprechend verhalten.
Offensichtlich scheint aber die mehrheit hier und auch der Kunden die gesetzeslage eben nicht zu kennen, bzw bewusst oder unbewusst falsch zu ihren gunsten auszulegen. Ich bin froh zu sehen, das auch du das thema endlich verstanden hast.
es besteht noch hoffnung.
Siegfried
2012-04-19, 10:18:54
ähem. genau für sowas gibt es ein Gesetz, das nennt sich gewährleistung?
das FAG ist genau für diesen fall NICHT vorgesehen.
Zumal es jawohl auch dämlich ist, das diese !defekten! teile an andere wiederverkauft werden, weil der fehler garnicht bekannt ist?
gewährleistung dauert teils wochen/monate und man bekommt bei vielen herstellern nur gebrauchten mist zurück den schon jemand anderes wegen mängeln eingeschickt hat
beides nicht aktzeptabel wenn man für ein neues einwandfreies produkt bezahlt hat
MarcWessels
2012-04-19, 10:34:15
Außerdem gibt es alles Mögliche, wo die Gewährleistung eben nicht greift:
- Panel spiegelt zuhause doch viel störender, als man es gedacht hätte
- Plasmapanel generiert Cornflakes nahe Schwarz, was in keinem einzigen Review erwähnt wurde und im hellerleuchteten Laden nicht auffallen konnte
- dito Farbdekodierungsbug
- dito Schwarzwertbug
- mit dem eigenen Board inkompatibles Ram
- mit dem eigenen Board inkompatible Grafikkarte
- KT333-Performancebug (166MHz FSB), der seinerzeit in keinem einzigen Review erwähnt wurde
- LG 980S hat deutlich weniger Dimmingzonen, als in jedem Review behauptet wurde
Und noch vieles vieles mehr... :rolleyes:
@GSXR-1000: Geht es Dir eigentlich um 1:1-Auslegung des Gesetzestextes oder um "Gerechtigkeit"?
Findest Du es in Ordnung, wenn ich als Verbraucher halbe Ewigkeiten auf ein Gewährleistungsprozedere warten muss, mit zweifelhaftem Ausgang? Bei einem neu erworbenen Artikel?
Außerdem gibt es alles Mögliche, wo die Gewährleitung eben nicht greift:
- Panel spiegelt zuhause doch viel störender, als man es gedacht hätte
- Plasmapanel generiert Cornflakes nahe Schwarz, was in keinem einzigen Review erwähnt wurde und im hellerleuchteten Laden nicht auffallen konnte
- dito Farbdekodierungsbug
- dito Schwarzwertbug
- mit dem eigenen Board inkompatibles Ram
- mit dem eigenen Board inkompatible Grafikkarte
- KT333-Performancebug (166MHz FSB), der seinerzeit in keinem einigen Review erwähnt wurde
- LG 980S hat deutlich weniger Dimmingzonen, als in jedem Review behauptet wurde
Und noch vieles vieles mehr... :rolleyes:
So, wie ich den TS verstehe, ist das dann Dein persönliches Pech. Du musst das Produkt trotzdem behalten (oder auf Kulanz hoffen).
GBWolf
2012-04-19, 10:49:31
Ihr dreht euch doch seit Site 1 eh nur noch im Kreis.
GSXR-1000
2012-04-19, 11:02:07
@GSXR-1000: Geht es Dir eigentlich um 1:1-Auslegung des Gesetzestextes oder um "Gerechtigkeit"?
Findest Du es in Ordnung, wenn ich als Verbraucher halbe Ewigkeiten auf ein Gewährleistungsprozedere warten muss, mit zweifelhaftem Ausgang? Bei einem neu erworbenen Artikel?
So, wie ich den TS verstehe, ist das dann Dein persönliches Pech. Du musst das Produkt trotzdem behalten (oder auf Kulanz hoffen).
Wenn euch das nicht passt, dann schiebt halt eine gesetzesinitiative an, die das gewährleistungsrecht zu euren Gunsten nachbessert. Aber missbraucht nicht andere Gesetze um das auszugleichen, was ihr meint, was euer recht sei, oder sein sollte. Das ist der absolut falsche weg.
Desweiteren habe ich diese probleme mit der gewährleistung bislang in keinem falle gehabt.
Zu den anderen Punkten: Wenn es dinge sind, die du nicht im laden auch hättest sehen können... dann ist das FAG in diesem falle für die behebung dieses problems nicht der richtige ansatz und genau dafür auch nicht vorgesehen. Und ja... im schlimmsten falle bedeutet das auch mal: persönliches pech.
Das gesetz ist nicht dazu da um dich von allen potentiellen lebensrisiken zu befreien... die bleiben nunmal.
Wenn ihr eine rundumsorglos versicherung beim kauf sucht, dann kauft nicht im internet und sucht euch einen händler der euch das alles zusichert und seid bereit entsprechende Preisaufschläge zu zahlen. Aber nicht von allem die rosinen rauspicken und am ende rumheulen. Das geht in diesem falle genausowenig, wie es ansonsten im leben geht.
Dann geh doch bitte mit einem guten Beispiel voran und schiebe eine Gesetzesinitiative an, anstatt hier im Forum den cholerischen Blockwart zu machen. Es nervt langsam. Get a life.
Iceman346
2012-04-19, 11:08:33
Aber nicht von allem die rosinen rauspicken und am ende rumheulen. Das geht in diesem falle genausowenig, wie es ansonsten im leben geht.
Der Einzige der hier rumheult bist du.
Der gesetzliche Rahmen ist numal klar, ich kann etwas im Internet kaufen, es testen und bei Nichtgefallen zurückschicken. Habe ich beim Test Beschädigungen verursacht oder über Gebühr getestet ist der Händler berechtigt Wertersatz zu verlangen. Tut er das nicht ist alles korrekt abgelaufen.
Deal with it.
GSXR-1000
2012-04-19, 11:15:56
Dann geh doch bitte mit einem guten Beispiel voran und schiebe eine Gesetzesinitiative an, anstatt hier im Forum den cholerischen Blockwart zu machen. Es nervt langsam. Get a life.
Blockwart scheint dein schlagwort für alles zu sein, mit dem du argumentativ nicht umgehen kannst, richtig?
Nochmal... das gesetz ist eigentlich eindeutig und bedarf so gesehen keiner überarbeitung. Wenn die leute sich an den inhalten der gesetze mal orientieren würden.
Aber es ist wie immer, wie bei der GEZ und bei allem anderen: wenn es einen weg gibt für den braven bürger zu bescheissen, dann beansprucht er dieses auch als sein legitimes recht. Sei es bei gebühren, sei es bei steuern, oder eben beim einkauf.
Wir sind schon ein feines völkchen.
GSXR-1000
2012-04-19, 11:27:32
Der Einzige der hier rumheult bist du.
Der gesetzliche Rahmen ist numal klar, ich kann etwas im Internet kaufen, es testen und bei Nichtgefallen zurückschicken. Habe ich beim Test Beschädigungen verursacht oder über Gebühr getestet ist der Händler berechtigt Wertersatz zu verlangen. Tut er das nicht ist alles korrekt abgelaufen.
Deal with it.
Du hast das gesetz nicht wirklich verstanden... was eben genau aufzeigt, das dieses thema klärung bedarf.
Du darfst dieses teil genaus soweit testen "wie es dir bei einem ladenkauf auch möglich wäre... genausoweit und kein bisschen mehr". Du allerdings scheinst es aufzufassen: ich baus ein, nutze es, und wenns mir aus welchem grund auch immer nicht zusagt, gehts zurück. Genau das ist nicht vorgesehen... ein Nutzungsrecht entsteht NICHT.
Schade das selbst du das nicht versteht.
Blockwart scheint dein schlagwort für alles zu sein, mit dem du argumentativ nicht umgehen kannst, richtig?
Nochmal... das gesetz ist eigentlich eindeutig und bedarf so gesehen keiner überarbeitung. Wenn die leute sich an den inhalten der gesetze mal orientieren würden.
Aber es ist wie immer, wie bei der GEZ und bei allem anderen: wenn es einen weg gibt für den braven bürger zu bescheissen, dann beansprucht er dieses auch als sein legitimes recht. Sei es bei gebühren, sei es bei steuern, oder eben beim einkauf.
Wir sind schon ein feines völkchen.
Argumente fehlen bei dir. Du hast noch immer keine Rückläuferquote bei der HW angegeben und nutzt immer noch das Forum als Diskussionsbasis. Da gibt es nichts zu argumentieren, weil von deiner Seite nichts als Spekulation und Kopfkino vorhanden ist.
Du hast das gesetz nicht wirklich verstanden... was eben genau aufzeigt, das dieses thema klärung bedarf.
Du darfst dieses teil genaus soweit testen "wie es dir bei einem ladenkauf auch möglich wäre... genausoweit und kein bisschen mehr". Du allerdings scheinst es aufzufassen: ich baus ein, nutze es, und wenns mir aus welchem grund auch immer nicht zusagt, gehts zurück. Genau das ist nicht vorgesehen... ein Nutzungsrecht entsteht NICHT.
Schade das selbst du das nicht versteht.
Ich glaube eher DU hast das Gesetz nicht verstanden. Deshalb heulst du hier rum.
Iceman346
2012-04-19, 11:31:08
Ich habe oben (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=9256046&postcount=43) den Gesetzestext verlinkt, ich darf bei im Fernabsatzgeschäft gekauften Dingen die zugesicherten Produkteigenschaften und die Funktionsweise prüfen.
GSXR-1000
2012-04-19, 11:43:46
Ich habe oben (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=9256046&postcount=43) den Gesetzestext verlinkt, ich darf bei im Fernabsatzgeschäft gekauften Dingen die zugesicherten Produkteigenschaften und die Funktionsweise prüfen.
... genau soweit wie es dir bei einem Ladenkauf möglich wäre.
Lies dir dir Kommentare zur gesetzgebung durch, daraus geht eindeutig hervor das einzige intention war, die potentielle benachteiligung des kunden gegenüber einem ladenkauf zu verhindern. Insofern bedeutet das genau das was ich gesagt habe. Und kein "test before buy" zu dem du und andere es gerne machen wollen.
Wenn dem tatsächlich so wäre, wie du es auslegst, wäre das ein fall für die gerichte, weil es absolut wettbewerbsverzerrend wäre und den Onlinehandel unangemessen gegenüber dem Ladenhandel benachteiligen würde.
Ich bin weiterhin der Meinung, das Problem ist in Wirklichkeit keins. Der Online-Handel profitiert vom Gesetz, da ohne dieses vermutlich merklich weniger Leute online einkaufen würden. Zudem der Online-Händler ggü. dem Ladenlokal weitere Vorteile hat, die das IMHO ausgleichen (z.B. weniger Betriebskosten, und dadurch günstigere Preise).
Iceman346
2012-04-19, 12:05:20
... genau soweit wie es dir bei einem Ladenkauf möglich wäre.
Lies dir dir Kommentare zur gesetzgebung durch, daraus geht eindeutig hervor das einzige intention war, die potentielle benachteiligung des kunden gegenüber einem ladenkauf zu verhindern. Insofern bedeutet das genau das was ich gesagt habe. Und kein "test before buy" zu dem du und andere es gerne machen wollen.
Quellen und Belege bitte. Ich hab auf die Schnelle z.B. dies (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Im-Internet-bestelltes-Handy-darf-kurz-getestet-werden-182194.html) gefunden wo es um Handys geht und ein Anschalten und Test der Menüführung etc. in Ordnung ist. Analog zu einer Grafikkarte wäre ein Test auf Laustärke durch kurzes in Betrieb nehmen ebenso in Ordnung.
Allgemein ist die Rechtslage hier wohl sehr schwammig und nicht wirklich festgeschrieben, gibt auch Gerichtsurteile wo sämtlicher Wertersatz grundsätzlich ausgeschlossen wird, da eine EU Richtlinie dies so festschreibt. Der allgemeine Tenor beim Lesen einiger Google Treffern ist, dass kurzzeitige Inbetriebnahme zum Testen der Eigenschaften zu akzeptieren ist, eine längere, dauerhafte Nutzung nicht.
Wenn dem tatsächlich so wäre, wie du es auslegst, wäre das ein fall für die gerichte, weil es absolut wettbewerbsverzerrend wäre und den Onlinehandel unangemessen gegenüber dem Ladenhandel benachteiligen würde.
Ich sehe es weiterhin als Wettbewerbsvorteil für Onlinehändler weil die Gewissheit eine gekaufte Sache zurückgeben zu können eher dazu verleitet Geld auszugeben.
Analog zu einer Grafikkarte wäre ein Test auf Laustärke durch kurzes in Betrieb nehmen ebenso in Ordnung.
Was aber im Laden i.d.R. nicht geht. Im Grunde ist das keine Wettbewerbsverzerrung zwischen Online- und Ladenlokal, sondern zwischen Produktgruppen, die man einfach im Laden auf Funktion/Gefallen prüfen kann und solchen, bei denen es nicht angeboten wird (weil aufwändig). Könnte mich als Handyhersteller ja auch beschweren, dass meine Produkte im Laden ausprobiert werden können, während der Grafikkartenhersteller fein raus ist, da der Kunde die Katze im Sack kaufen muss.
pr0g4m1ng
2012-04-19, 12:27:03
Du hast das gesetz nicht wirklich verstanden... was eben genau aufzeigt, das dieses thema klärung bedarf.
Du darfst dieses teil genaus soweit testen "wie es dir bei einem ladenkauf auch möglich wäre... genausoweit und kein bisschen mehr". Du allerdings scheinst es aufzufassen: ich baus ein, nutze es, und wenns mir aus welchem grund auch immer nicht zusagt, gehts zurück. Genau das ist nicht vorgesehen... ein Nutzungsrecht entsteht NICHT.
Schade das selbst du das nicht versteht.
Das ist so nicht richtig.
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Widerrufsrecht einen Ausgleich dafür bieten, dass der Verbraucher nicht die Möglichkeit hat, vor Abschluss des Vertrages die Kaufsache anzusehen. Das kann man soweit direkt der Richtlinie entnehmen (Erwägungsgrund 14). Wenn der Verbraucher erst nach Vertragsschluss die Sache wie beim Kauf im Laden prüfen kann steht er aber nicht gleich. Er hat ja den Vertrag schon abgeschlossen, hat in der Regel bezahlt, etwaige Rücksendepflichten auf sich genommen. Deshalb kann man so auch weit(er)gehende Rechte begründen, was die Rechtsprechung auch tut. Was die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise angeht ist demnach entsprechend viel erlaubt, man denke nur mal an den Fall mit dem Wasserbett. ;D
Die Grenze ist erst dort endgültig erreicht, wo man die Sache wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt. Um im PC-Bereich zu bleiben: Wenn man ein Gehäuse samt Netzteil kauft darf man beides ausprobieren, an darf aber nicht die Sleeves durch Leuchtsleeves ersetzen und ein Fenster ins Gehäuse reinsägen. ;D
Man kann das gut oder schlecht finden (viele namhafte Juristen sehen dieses Recht ähnlich kritisch wie Du, GSXR-1000) aber es ist halt so.
MarcWessels
2012-04-19, 12:30:41
... genau soweit wie es dir bei einem Ladenkauf möglich wäre.
Lies dir dir Kommentare zur gesetzgebung durch, daraus geht eindeutig hervor das einzige intention war, die potentielle benachteiligung des kunden gegenüber einem ladenkauf zu verhindern. Insofern bedeutet das genau das was ich gesagt habe. Und kein "test before buy" zu dem du und andere es gerne machen wollen.
Wenn dem tatsächlich so wäre, wie du es auslegst, wäre das ein fall für die gerichte, weil es absolut wettbewerbsverzerrend wäre und den Onlinehandel unangemessen gegenüber dem Ladenhandel benachteiligen würde.;D;D;D Du bist hier im Thread der Einzige, der den Paragraphen nicht verstanden hat!
:upicard:
Flyinglosi
2012-04-19, 12:40:13
@GSXR-1000: Man kann ja in einem Thread diskutieren, aber was bringt es etwas zu fordern? Wenn dir das FAG nicht passt, dann engagiere dich politisch und versuch das Gesetz zu ändern. Wieviele Unterstützer du diesbezüglich hinter dir hast, kannst ja mit diesem Thread abschätzen :biggrin:
Simon Moon
2012-04-24, 19:09:47
Beide Mängel hätte ich in einem Laden mit gutem Service eben schon feststellen können. Service ist der Punkt, die gesetzlichen Regelungen zu Fernabsatzgeschäften geben hier einen Rahmen vor der erfüllt werden muss. Wenn lokale Händler dies nicht tun dann sollen sie sich nicht wundern wenn keiner bei ihnen kauft.
Nun, um auf dein Posting als ganzes einzugehen, wenn auch nur ein Teil zitiert wird, ich sehe weniger die informierten User als ein Problem, die Ihre Geräte wegen eines klar definierten Attributes zurückgeben. Das ist die Ausnahme und diese Klientel ist in aller Regel auch schlau genug, vor dem Kauf abzuklären was es für Möglichkeiten gibt.* Das Problem sind die DAUs. Grad neulich wieder so einen Fall:
Was gibt es Schlaueres, als sich einen HP Komplett PC und dazu neues Netzteil, Grafikkarte, SSD und Harddisk zu kaufen?
Zu merken, dass das Netzteil nicht passt?
Nein, sich noch ein Care Pack für den PC dazuzulegen. :ulol:
naja, evtl. wird die Grafikkarte mit einem FSP-Booster (http://www.overclock3d.net/reviews/power_supply/fsp_booster_x3_300w_12v_psu/1) laufen... Aber nein, ist natürlich kein Gebastel sowas... gar nicht ist es das... und HP repariert dass dann auch, wenns abschmiert X-D
-> Bei solchen Sachen hab ich wirklich Mühe, für diesen DAU einen riesen Aufwand zu betreiben und dann auch noch einen Wertverlust zu verbuchen. Und das ist leider das typische. Man fragt erst, wenn etwas nicht so funktioniert wie gedacht - und meistens, weiss der Fachmann dann nicht ob er lachen oder weinen soll. In Deutschland wohl eher weinen.
Und nochmal. Fälle wie der mit dem HP PC stehen im Verhältnis zu lauten Grafikkarten (Clouding am Fernseher, Lautstärke generell PCs) etwa bei 50:1. Normal sind wirklich Leute die sich ein 200€ Netbook kaufen und einen dann beschimpfen, dass der LAptop nicht mit Windows laufe und auch kein LAufwerk habe um dies nachinstallieren zu können. Leute die sich über fehlende Boxen im Monitor beschweren (diesen dann notabene zurückgeben können, da sie versichern er wäre auch wirklich neu... aber natürlich einen riesigen Kratzer vom Aufschneiden der Verpackung über den Display haben).
Klar, der letzte Punkt würde vom FAG natürlich wieder abgedeckt. Andererseits, kann man das mit der Zeit eben abschätzen. Die Chance, dass der Monitor bei jemandem, der ihn wegen fehlender Boxen zurückgeben will, eben kaputt geht ist zigfach höher als bei jemandem, der Clouding oder Pixelfehler moniert.
Evtl. solltest du mal mit jemandem aus einer RMA Abteilung reden. Ich bekomm ja mit, was hier in der Schweiz bereits ohne Kommentar zurückgeschickt wird und was das für eine Arbeit verursacht. Wie das in Deutschland ist, wo der Konsument gar noch gesetzlich gestärkt ist, will ich mir da gar nicht erst ausmahlen.
Die Wahl wo ich dann meine Hardware kaufe, fällt mir trotz FAG relativ leicht. Eindeutig in der Schweiz. Die Preise sind hier besser, die Shops wirken im Generellen aufgeräumter und der Service lässt auch nicht zu wünschen übrig. Von daher ist für mich klar, dass es eine solche Gesetzgebung schlicht nicht braucht. Der Vernünftige, der sich auch so arrangieren kann, bezahlt dadurch den Deppen der zu blöd ist sich zu informieren, für ein kleines Gefühl der Sicherheit.
*Bspw. Bezüglich der Grafikkarte. Wenn du nicht sicher bist, ob dich der Lüfter stört, hast du schonmal bei einem Onlineshop angefragt, ob diese evtl. bereits Retouren von besagter Karte hätten? Dann könnten sie dir nämlich eine Retour zusenden, welche du testen kannst. Dem Onlinehändler ist das meist lieber, denn bei einer Rückgabe verliert er nichts.
zaboron
2012-04-27, 17:11:53
Wie sieht das denn eigentlich mit Computer-Spielen (und software im Allgemeinen) aus, insbesondere bei denen es so eine CD-Key/account verlinkung gibt?
Software bestellen, mit CD Key einen Account registrieren, und Software danach zurückschicken? Das wär ja echt fies.
Philipus II
2012-04-27, 17:23:48
Nur verschlossene Software wird immer zurückgenommen.
Poekel
2012-04-27, 17:37:29
Die idee dahinter ist nicht schlecht.
Nur... warum ging es die ganze zeit vorher auch so? Und... warum ist das ganze dann auf die inetshops begrenzt?
Ging es früher denn tatsächlich? Ohne das FAG würde es wohl nur eine sehr kleine Zahl an (großen, markenstarken) Onlinehändlern geben, da dem Kunden das Risiko eines Onlinekaufs ansonsten zu groß wäre.
Simon Moon
2012-04-27, 18:48:39
Ging es früher denn tatsächlich? Ohne das FAG würde es wohl nur eine sehr kleine Zahl an (großen, markenstarken) Onlinehändlern geben, da dem Kunden das Risiko eines Onlinekaufs ansonsten zu groß wäre.
Nö. Wirf nur mal einen Blick auf www.toppreise.ch - da gibts mehrere Dutzend Onlinehändler. Und dann guck mal in die AGBs - auch ohne FAG ist eine Rückgabe unter gewissen Vorraussetzungen (u.a. Artikel musste lagernd sein, innerhalb einer gewissen Frist muss reklamiert werden, die Originalverpackung und Zubehör muss noch vorhanden sein, am besten noch verschweisst) möglich. Und wenn es nicht explizit in den AGBs steht, ist es meist dennoch möglich.
Eher ist das Gegenteil der Fall: Der der Kunde jeden scheiss grundlos zurückschicken kann, können kleine Händler gar nicht mehr bestehen.
1. Können sie sich nicht leisten, alles zurück zu nehmen.
2. Können sie durch Beratung auch weniger auftrumpfen, da der DAU es ja so oder so zurückschicken kann.
3. Können sie häufig nicht die Kapazitäten aufbringen, Querulanten effektiv herauszufiltern.
Philipus II
2012-04-27, 18:58:35
Ist doch egal- die Entwiclung des Versandhandels seit den 2000ern ist doch ganz positiv.
Simon Moon
2012-04-27, 19:37:45
Ist doch egal- die Entwiclung des Versandhandels seit den 2000ern ist doch ganz positiv.
Und sie könnte ohne diese Gesetzgebung noch viel besser sein. Wieder wäre ein Blick in die Schweiz empfehlenswert. Die Grenze zwischen Onlineshop und Ladenverkauf wachsen immer näher zusammen und man kann alles Vorteile davon kombinieren. Das gibt dem Konsumenten einerseits das Vertrauen, da er einen lokalen Ansprechpartner hat und lässt ihm gleichzeitig die Vorzüge alles von zu Hause aus erledigen zu können. Und eigentlich ist diese Entwicklung nur natürlich.
Das Problem in Deutschland ist nun, dass die beiden Vertriebsarten unterschiedlichen Regeln unterworfen sind. Die rechtlichen Implikationen daraus dürften dann wohl ziemlich verworren sein. Von daher finde ich es eben nicht egal und denke, dass die Situation für den Konsumenten durchaus verbessert werden könnte.
Nomadd
2012-08-12, 18:06:08
Klasse. Im schlimmsten Fall bedeutet das, zig Wochen mit dem Fehler leben und auf mein Geld warten. Wenn es überhaupt als Fehler anerkannt wird, nicht immer ist der Fall so offensichtlich (oder der Händler/Hersteller kann der Fehler aus welchen Gründen auch immer nicht nachvollziehen).
Da schick ich den Kram doch lieber zurück und schau mich nach funktionierenden Alternativen um.
Ja, per FAG soll man das nicht machen. Dafür ist die Gewährleistung da. Es gibt aber i.d.T. Leute, die defekte Ware per FAG zurückschicken, ohne Bescheid zu geben, dass es sich dabei um defekte Ware handelt! Damit sich dann andere Kunden damit rumärgern dürfen. Für defekte Hardware ist die Gewährleistung da und nicht FAG.
ähem. genau für sowas gibt es ein Gesetz, das nennt sich gewährleistung?
das FAG ist genau für diesen fall NICHT vorgesehen.
Zumal es jawohl auch dämlich ist, das diese !defekten! teile an andere wiederverkauft werden, weil der fehler garnicht bekannt ist?
In der Tat. Sowas geht ja mal gar nicht :rolleyes:
Surtalnar
2012-08-12, 18:33:34
Ich finde das FAG gut.
Bei der heutigen Müllqualität technischer Produkte ist so etwas einfach notwendig. Der Höhepunkt bei mir war, dass ich ein Handy 5x umtauschen müsste, weil immer wieder etwas defekt war (ab Werk).
Solang die Qualität der Produkte nicht besser wird, ist so etwas einfach notwendig, damit man den Müll gleich wieder innerhalb der 14 Tage zurückschicken kann. Ich bin sogar dafür das es fünf Jahre Pflichtgarantie für alle Hersteller gibt.
Stormtrooper
2012-08-12, 18:42:31
Solang die Qualität der Produkte nicht besser wird, ist so etwas einfach notwendig, damit man den Müll gleich wieder innerhalb der 14 Tage zurückschicken kann. Ich bin sogar dafür das es fünf Jahre Pflichtgarantie für alle Hersteller gibt.
Und was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Richtig, nichts.
Blediator16
2012-08-12, 19:02:03
Ich finde das FAG gut.
Bei der heutigen Müllqualität technischer Produkte ist so etwas einfach notwendig. Der Höhepunkt bei mir war, dass ich ein Handy 5x umtauschen müsste, weil immer wieder etwas defekt war (ab Werk).
Solang die Qualität der Produkte nicht besser wird, ist so etwas einfach notwendig, damit man den Müll gleich wieder innerhalb der 14 Tage zurückschicken kann. Ich bin sogar dafür das es fünf Jahre Pflichtgarantie für alle Hersteller gibt.
In dem Thread ging es um Leute, die z.b gleich mehrere CPUs oder GPUs kaufen, diese bis zum Erbrechen "missbrauchen" und die schlechteren zurückschicken, die dann wohl ein weniger glücklicher Kunde abbekommen wird.
Nomadd
2012-08-12, 19:30:13
Da gab's letztens ein Urteil, dass Händler Retourware (Widerrufs-Ware) als neu verkaufen dürfen.
Wie handhabt ihr das, wenn ihr Ware bekommt, bei der ihr merkt, dass ihr nicht Erstbesitzer seid? (weil z.B. Schutzfolien ab sind, Siegel gebrochen usw.)
Behaltet ihr die Ware oder schickt ihr's kompromisslos zum Händler zurück?
Meine Meinung: Wenn ich in einem Geschäft/Onlineshop etwas nagelneues kaufe, dann erwarte ich, dass (sofern nichts anderes gesagt/geschrieben wird) ich ein fabrikneues und unbenutztes Originalgerät erhalte. Schließlich zahle ich ja auch den vom Händler kalkulierten Preis für ein Neugerät. Alles andere ist nicht akzeptabel. Das Problem an solcher bereits gebrauchten Ware ist, dass mir nicht bekannt ist, wie der "Testkäufer" mit dem Gerät umgegangen ist. Es kann wie neu aussehen, aber trotzdem durch Fallenlassen oder Feuchtigkeit einen nicht sichtbaren Schaden genommen haben, welcher nach einiger Zeit zu einem Defekt führt, der nicht durch Garantie bzw. Gewährleistung abgedeckt ist. Jedenfalls ist schon mal "angefingerte" Retourenware keine Neuware mehr und wird von mir einfach zurückgeschickt.
Bei mir kommts drauf an. Einen TV/Monitor/Musiksytem/Whatever, der/das schonmal zurück gegangen ist aber dem ich keinerlei Gebrauchsspuren ansehe nehme ich auch. Bei einer CPU oder Grafikkarte würde ich das Zeug umgehend zurück schicken weil ich davon ausgehen muss, dass es übertaktet wurde und dabei eventuell in Mitleidenschaft gezogen.
Soll das Produkt allerdings ein Geschenk sein dann würde ich immer auf Neuware bestehen.
Wie handhabt ihr das, wenn ihr Ware bekommt, bei der ihr merkt, dass ihr nicht Erstbesitzer seid? (weil z.B. Schutzfolien ab sind, Siegel gebrochen usw.)
Behaltet ihr die Ware oder schickt ihr's kompromisslos zum Händler zurück?
Wenn die Ware einwandfrei/im neuwertigen Zustand ist, behalte ich sie.
FeuerHoden
2012-08-12, 22:00:39
Da gab's letztens ein Urteil, dass Händler Retourware (Widerrufs-Ware) als neu verkaufen dürfen.
Wie handhabt ihr das, wenn ihr Ware bekommt, bei der ihr merkt, dass ihr nicht Erstbesitzer seid? (weil z.B. Schutzfolien ab sind, Siegel gebrochen usw.)
Behaltet ihr die Ware oder schickt ihr's kompromisslos zum Händler zurück?
Wenn Zustand iO wird behalten, wenn nicht wird reklamiert, aber zurückschicken ist mir meist zu blöd.
Was soll denn ein Händler deiner Meinung nach mit retournierter Ware machen? Wegschmeissen?
Mir wärs ja auch recht wenn die Händler zwischen Neu und Neuwertig unterscheiden würden und ein Produkt ein paar Euro billiger anbieten wenns retournierte Ware ist aber mir hat glaub ich mal jemand vorgerechnet dass sich das für den Händler nicht auszahlt.
DerböseWolf
2012-08-12, 22:52:32
Ja, da kann schon 10 Euro Preisabzug bei einem Laptop für z.B. 499 Euro die Spanne ins Minus ziehen ;).
Ich weiss es zwar nicht, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass irgend ein Onlinehändler mit grösserer Ware ( TV, Laptop oder so) irgendwie gross Geld machen kann bei dem Preiskampf. Die machen doch warscheinlich all ihren Gewinn mit Kabeln und sonstigem Zubehör....
Wer sich einen Laptop für 2000 Euro kauft, stört sich auch nicht mehr am 30 Euro teuren HDMI Kabel....
Nomadd
2012-08-12, 22:53:35
Wenn Zustand iO wird behalten, wenn nicht wird reklamiert, aber zurückschicken ist mir meist zu blöd.
Was soll denn ein Händler deiner Meinung nach mit retournierter Ware machen? Wegschmeissen?
Mir wärs ja auch recht wenn die Händler zwischen Neu und Neuwertig unterscheiden würden und ein Produkt ein paar Euro billiger anbieten wenns retournierte Ware ist aber mir hat glaub ich mal jemand vorgerechnet dass sich das für den Händler nicht auszahlt.
Mir ist durchaus bewusst, dass der Händler die Ware nicht einfach wegschmeißen kann. FAG einfach abschaffen ist auch keine Lösung.
Deswegen bin ich auch dafür, die anfallenden Kosten des "FAG" auf den Verursacher abzuwälzen. Wer bestellt und per Widerruf zurückschickt, trägt die Rücksende-Versandkosten und ~ 5% Abzug vom Warenwert.
In der jetzigen Situation sind nämlich der Händler und der Retourwaren_nicht_mag_Kunde die Leidtragenden, während der FAG-Bengel fein raus ist und das kann's nicht sein.
DerböseWolf
2012-08-12, 22:59:40
Mir ist durchaus bewusst, dass der Händler die Ware nicht einfach wegschmeißen kann. FAG einfach abschaffen ist auch keine Lösung.
Deswegen bin ich auch dafür, die anfallenden Kosten des "FAG" auf den Verursacher abzuwälzen. Wer bestellt und per Widerruf zurückschickt, trägt die Rücksende-Versandkosten und ~ 5% Abzug vom Warenwert.
In der jetzigen Situation sind nämlich der Hersteller und der Retourwaren_nicht_mag_Kunde die Leidtragenden, während der FAG-Bengel fein raus ist und das kann's nicht sein.
Dann gehts aber 15 Sekunden und der XY 3D-Center-User öffnet hier einen Thread, wo er den Händler einklagen will wegen den 5 Euro-Versandskosten und den abgezogenen 10 Euro.
Wenn man ab und zu so Threads im Internet sieht und liest, dann stell ich mir das ganz schwierig vor ;).
Die Hersteller sind definitiv nicht die leidtragenden in der Beziehung, sondern mehr der Händler oder auch die Mitarbeiter, die dann Reklamationen bearbeiten müssen :D, weil die sitzen dann auf der Ware.
Ich habe auch schon offene Sachen bekommen ( z.B. CPU oder meine aktuelle Laptoptasche) oder auch schon mal im Laden Retourware gekauft, aber mich störts nicht besonders. Solange das Zeugs einwandfrei läuft, störts mich nicht, dass evtl jemand das geöffnet hat und gesehen hat, dass es im nicht gefällt oder er das falsche gekauft hat...
Nomadd
2012-08-12, 23:17:31
Die Hersteller sind definitiv nicht die leidtragenden in der Beziehung, sondern mehr der Händler oder auch die Mitarbeiter, die dann Reklamationen bearbeiten müssen :D, weil die sitzen dann auf der Ware.
Ich habe auch schon offene Sachen bekommen ( z.B. CPU oder meine aktuelle Laptoptasche) oder auch schon mal im Laden Retourware gekauft, aber mich störts nicht besonders. Solange das Zeugs einwandfrei läuft, störts mich nicht, dass evtl jemand das geöffnet hat und gesehen hat, dass es im nicht gefällt oder er das falsche gekauft hat...
sry, meinte natürlich Händler ;) Mein Fehler.
Mein Vorschlag mit den Abzügen + Versand müsste natürlich gesetzlich umgesetzt werden. Ich denke, dass das dafür sorgen würde, dass die Retouren stark zurückgehen, weil die Leute sich dann genauer überlegen und recherchieren würden, ob sie kaufen sollen oder nicht. Außerdem würde man so die Kleinkriminellen austrocknen, die 10 CPUs bestellen und 9 zurückschicken... Der Einzelhandel würde davon sicherlich auch profitieren + die Kleinhändler :)
Dann gehts aber 15 Sekunden und der XY 3D-Center-User öffnet hier einen Thread, wo er den Händler einklagen will wegen den 5 Euro-Versandskosten und den abgezogenen 10 Euro.
den XY 3D-Center-User würde ich anflamen ;D
Der_Korken
2012-08-13, 00:17:45
Außerdem würde man so die Kleinkriminellen austrocknen, die 10 CPUs bestellen und 9 zurückschicken...
Naja, das wären dann 45% Preisaufschlag. Bei 5 CPUs sogar nur 20%. Das könnte für einige sicherlich noch tragbar sein. Es würde aber zumindest die Händler in gewisser Weise entschädigen und das war ja der ursprüngliche Gedanke an einer solchen Pauschale.
Nomadd
2012-08-13, 00:43:30
Naja, das wären dann 45% Preisaufschlag. Bei 5 CPUs sogar nur 20%. Das könnte für einige sicherlich noch tragbar sein. Es würde aber zumindest die Händler in gewisser Weise entschädigen und das war ja der ursprüngliche Gedanke an einer solchen Pauschale.
Richtig. Und der Händler müsste die Versandkosten nicht mehr tragen.
Bzgl. Preisaufschlag: 5% halte ich für angemessen. Mehr würde den Sinn des "FAG" ad absurdum führen, ggf. könnte man bei Waren unter 40€ eine Regelung ala "aber mindestens 2 €uro Abzug" einführen, wobei da wiederum die im Verhältnis zum Kaufpreis hohen Rücksendekosten bereits abschreckend genug sein sollten, imho. Aber über die genaue Ausgestaltung möchte ich hier gar nicht streiten. Mir geht's darum, dass die aktuelle "FAG"-Gesetzgebung modifiziert werden muss...
MarcWessels
2012-08-13, 01:11:31
Muss sie nicht.
Der_Korken
2012-08-13, 01:22:58
Muss sie nicht.
Wenn jeder Kunde ausschließlich neue und eingeschweißte Ware verlangt, müsste der Händler streng genommen jedes per FAG zurückerhaltene und bereits geöffnete Gut zum Hersteller zurückschicken, um es erneut zu prüfen und neu zu verpacken. Kann der Händler dem Kunden die Kosten dafür (rechtmäßig) in Rechnung stellen im Falle eines Widerrufs? (Vermutlich nein, da ich von sowas noch nie gehört habe)
Nomadd
2012-08-13, 01:23:22
Muss sie nicht.
Muss sie wohl. Aus einem einfachen Grund: um den Versandhandel zu entlasten und den außenstehenden Käufer zu schützen. Die Verkäufer sind i.d.R. keine milliardenschweren Bonzen, sondern Menschen, die nur durchschnittlich verdienen und mit dem Verkauf sehr geringe Margen einfahren. Das "FAG" in der jetzigen Form macht es noch schwerer. Ich bin ja nicht für abschaffen, sondern für Modifizieren ;) Und die Käufer würden sich ebenfalls freuen nicht mehr ständig geöffnete betatschte "Neuware" zu erhalten.
Was spricht gegen meinen Vorschlag?
Wer bestellt und per Widerruf zurückschickt, trägt die Rücksende-Versandkosten und ~ 5% Abzug vom Warenwert.
MarcWessels
2012-08-13, 03:15:06
Wenn der Händler das Rückgaberecht nicht miteinkalkuliert, ist sein Geschäftsmodell wohl offenbar nicht tragfähig. Where's the problem? Ein fähigerer Händler übernimmt die Kunden sicher gerne.
Es gibt "Fehler"/Inkompatibilitäten, die man in der Tat erst zuhause bemerken kann, oft sogar bei sehr hochpreisigen Geräten. Es wäre ja wohl ein absoluter Witz, wenn der Kunde da den superteuren Versand von schwerem Sperrgut und noch obendrauf zusätzlich 200,- Euro los wäre!
Nomadd
2012-08-13, 03:28:55
Wenn der Händler das Rückgaberecht nicht miteinkalkuliert, ist sein Geschäftsmodell wohl offenbar nicht tragfähig. Where's the problem?
Das Problem: wenn der Händler das Rückgaberecht in seine Verkaufspreise miteinkalkuliert, dann ist das letztendlich eine Sozialisierung der anfallenden FAG Kosten. Käufer, die vom FAG nie bis selten Gebrauch machen, würden dann trotzdem die sogenannten FAG Häufignutzer querfinanzieren. Das kann es ja nicht sein. Mehr Eigenverantwortung muss sein. Das heißt: Die FAG Nutzer sollen's sich selbst finanzieren ;) Ich habe keine Lust wegen denen höhere Preise zu zahlen.
MarcWessels
2012-08-13, 03:33:27
Du trollst Dir da Heerscharen von Dauerzurücksendern herbei, die es in der Realität nicht gibt.
Du trollst Dir da Heerscharen von Dauerzurücksendern herbei, die es in der Realität nicht gibt.
Vielleicht nicht im Hardware-Bereich. Im Klamotten Bereich aber definitiv schon und dort ist es auch eine Belastung! Ich kenne z.B. persönlich jemanden, der von Esprit auf die Blacklist gesetzt wurde weil die Person zuviel Klamotten bestellt und wieder zurück geschickt hat ohne was zu kaufen (zuviele Bestellvorgänge).
Dumm nur, dass diese Person Jura studiert hat und Esprit damit gegen das Schienbein getreten hat und wieder von der Blacklist genommen werden musste.
Esprit muss diese Person also weiterhin beliefern, trotz dessen, dass sie ordentlich rote Zahlen schreiben mit ihr dank dem FAG!
Da muss dringend am Gesetz was geändert werden!
FAG muss bleiben. Ich bin eher für 4 Wochen Rückgaberecht.
Wurschtler
2012-08-13, 09:21:20
Vielleicht nicht im Hardware-Bereich. Im Klamotten Bereich aber definitiv schon und dort ist es auch eine Belastung!
Gerade dort ist es aber absolut notwendig, ansonsten würde kaum jemand Gewand online bestellen.
Ich weiß nicht, wie du Gewand kaufst, aber passt dir automatisch alles auf Anhieb, was du anprobierst? :rolleyes:
Mir jedenfalls nicht! Das Zeug ist nunmal alles unterschiedlich geschnitten.
Eine FAG-Abschaffung kann nicht im Interesse solcher Versandhändler sein.
Nicht umsonst bieten gerade Bekleidungs-Versandhändler freiwillig einen deutlich längeren Zeitraum für die kostenlose Rückgabe an. (meist 30 Tage)
Plutos
2012-08-13, 10:41:20
.
Esprit muss diese Person also weiterhin beliefern, trotz dessen, dass sie ordentlich rote Zahlen schreiben mit ihr dank dem FAG!
Wie soll das denn gehen? Wer kann dem Hersteller vorschreiben, wen er als Kunden haben möchte und wen nicht?
Stormtrooper
2012-08-13, 11:30:00
Wie soll das denn gehen?
Gar nicht, dem Händler steht immer frei wem er was verkaufen will.
Prinzipiell bin ich auch für das Widerrufsrecht, aber nur soweit dies im Laden auch möglich ist.
Kein Händler wird einem Kunden gestatten auf nem Laptop Programme zu installieren etc.
Ebenso wird kein Ladengeschäft jemand eine CPU verkaufen um sie daheim im PC zu testen.
Mr.Magic
2012-08-13, 11:43:51
Kein Händler wird einem Kunden gestatten auf nem Laptop Programme zu installieren etc.
Ebenso wird kein Ladengeschäft jemand eine CPU verkaufen um sie daheim im PC zu testen.
War beides möglich, als ich noch in einem PC-Laden arbeitete. Allerdings konnten wir CPUs schnell in der Werkstatt testen, und nahmen sie nur zurück, wenn sie noch funktionierte.
Wie willst du Inkompatibilitäten komplett ausschließen? Soll der Kunde seine Kiste anschleppen, oder besser gleich für Einbau und Test zahlen (egal ober dann kauft)?
@Topic
Eine Firma, die es nicht schafft FAG in die Rücklagenkalkulation einzubeziehen, geht pleite. Firma dicht, Ende.
Stormtrooper
2012-08-13, 12:20:46
War beides möglich, als ich noch in einem PC-Laden arbeitete. Allerdings konnten wir CPUs schnell in der Werkstatt testen, und nahmen sie nur zurück, wenn sie noch funktionierte.
Wie willst du Inkompatibilitäten komplett ausschließen? Soll der Kunde seine Kiste anschleppen, oder besser gleich für Einbau und Test zahlen (egal ober dann kauft)?
Schön das ihr das gemacht habt.
Glaube kaum das Saturn, MM oder EP etc das machen.
Doctor Manhattan
2012-08-13, 12:35:08
Also wenn man in dem Forenbereich für Einkäufe so etwas liest:
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=531267
Bleibt nur eins zu sagen, das Abschaffen. Es ist sowieso ein Unding das in verschiedenen Foren empfohlen wird etwas zu bestellen, es auszuprobieren um es dann wieder einzuschicken. Gerade in der Zeit des Internets bei dem man fast alles vor Gebrauch in Erfahrung bringen kann.
Vielleicht sollte man einfach jedem Kunden eine Bürde in höhe von 30% des Verkaufspreises aufzwingen, wenn dieser ein Gerät offensichtlich kurz vor Ende der 14-Tages Frist zurücksendet.
mofhou
2012-08-13, 16:21:00
Vielleicht sollte man einfach jedem Kunden eine Bürde in höhe von 30% des Verkaufspreises aufzwingen, wenn dieser ein Gerät offensichtlich kurz vor Ende der 14-Tages Frist zurücksendet.
Ach komm, viele Händler bieten heute FREIWILLIG deutlich höhere Rückgabefristen (Amazon 30 Tage, Zalando* 100 Tage, etc).
Gerade in der Zeit des Internets bei dem man fast alles vor Gebrauch in Erfahrung bringen kann.
Was ist mit alten Leuten? "Tut mir leider Oma Trude, aber du musst
30% zahlen, da das Geschenk für deinen Enkel leider nicht mit seinem XY funktioniert. Hättest mal lieber Google benutzt!"
Was hier gerne vergessen wird:
Das 3DC ist kein repräsentativer Querschnitt der Gesellschaft.
Wie viel Prozent aller PC Besitzer übertakten ihre PCs? Wie viele wissen, wie das geht? Und wie viele wissen überhaupt was "übertakten" ist?
mfg
mofhou
Stormtrooper
2012-08-13, 16:27:40
Was ist mit alten Leuten? "Tut mir leider Oma Trude, aber du musst
30% zahlen, da das Geschenk für deinen Enkel leider nicht mit seinem XY funktioniert. Hättest mal lieber Google benutzt!"
Ahja, im Internet bestellen, aber Google nicht benutzen können?
Im übrigen sagt das der freundliche Händler um die Ecke auch, tja Pech, da hätten sie sich vorher informieren müssen.
MarcWessels
2012-08-13, 16:36:55
Ist schon geil, wie sich hier manche Spezialisten selbst beschneiden wollen. ;D
Ach komm, viele Händler bieten heute FREIWILLIG deutlich höhere Rückgabefristen (Amazon 30 Tage, Zalando* 100 Tage, etc).
Ja, Händler wie Zalando sind solange scheinbar kulant, wie man die Ware auch behält. Wenn man eine höhere Rücksendequote hat, wird man recht schnell angemahnt, man solle doch bitte nicht soviel zurückschicken, das verursacht alles enorme Kosten, usw. usf., inkl. einer ausführlichen Anleitung zur richtigen Größenauswahl.
Übertreibt mans, kommt man auch hier schnell auf die "schwarze Liste" und kriegt nix mehr von denen (einer Bekannten passiert, die das Rückgaberecht aber zugegebenermaßen auch missbraucht hat).
Nomadd
2012-08-13, 16:48:14
Ist schon geil, wie sich hier manche Spezialisten selbst beschneiden wollen. ;D
Dass Du dich in jeglicher Hinsicht nicht selbst beschneiden möchtest, das ist mir schon klar.
EDIT: Dabei bist du ein intelligenter Kerl, deswegen verstehe ich nicht, warum bei dir immer dieses linke Schwarz-Weiß Weltbild vorherrscht: "Händler böse und reich, Kunde arm, edel und lieb"
mofhou
2012-08-13, 16:53:31
Ahja, im Internet bestellen, aber Google nicht benutzen können?
ca. 90% der Gesellschaft.
Im übrigen sagt das der freundliche Händler um die Ecke auch, tja Pech, da hätten sie sich vorher informieren müssen.
Viele Händler bieten trotzdem die Rücknahme (zumindest gegen Gutschein) an.
Ja, Händler wie Zalando sind solange scheinbar kulant, wie man die Ware auch behält. Wenn man eine höhere Rücksendequote hat, wird man recht schnell angemahnt, man solle doch bitte nicht soviel zurückschicken, das verursacht alles enorme Kosten, usw. usf., inkl. einer ausführlichen Anleitung zur richtigen Größenauswahl.
Zeigt doch nur, dass das System funktioniert. ;)
SergioDeRio
2012-08-13, 17:39:02
Zeigt doch nur, dass das System funktioniert. ;)
Wo bitte funktioniert System? Zalando macht seit Jahren nur Verluste, zuletz 20,3 Millionen Euro in einem Jahr. Hauptgrund dafür ist das Zalando eine Rückversandquote von über 70% hat.
Zalando kaschiert das ganze dadurch, dass sie immer weiter expandieren. Wenn sie aber weiter rote Zahlen schreiben, gehts Zalando ganz schnell so wie Schlecker. Die haben genau die gleiche Politik gefahren und trotz Verlusten immer weitere Fillialen eröffnet bis das Kartenhaus irgendwann zusammengefallen ist.
Nomadd
2012-08-13, 17:44:50
Wo bitte funktioniert System? Zalando macht seit Jahren nur Verluste, zuletz 20,3 Millionen Euro in einem Jahr. Hauptgrund dafür ist das Zalando eine Rückversandquote von über 70% hat.
Jupp, bei Amazon ist es ähnlich. Die machen auch kaum Gewinn und sind froh, wenn sie eine schwarze 0 auf der Bilanz stehen haben. Das liegt auch an der hohen Rückversandquote von Amazon. Diesbezüglich sind die ja sehr kulant und viele Kunden nutzen es schamlos aus...
EDIT: kenne hier aus meinem Bekannten- und Studienumfeld genug Mädels, die sich für bestimmte Feierlichkeiten/Partys/Hochzeiten mittels "FAG" komplett einkleiden und das Zeug danach wieder zurückschicken. Das ist imho kriminell, aber der arme Kunde ist natürlich immer unschuldig und der Engel schlechthin ;D Mein Bruder arbeitet im Versand- und Einzelhandel und erzählt mir auch Geschichten von Rückläufern, die glaubt man nicht, wenn man es nicht selbst gesehen hat...
Gar nicht, dem Händler steht immer frei wem er was verkaufen will.
Dann erklär mir doch mal bitte wie die Person nur mit ein paar Paragraphen wedeln musste damit Esprit eingeknickt ist.
Wenn ich die Person vielleicht demnächst treffen sollte frag ich sie mal wie sie das genau gemacht hat (sie im Sinne von die Person)
Hauptgrund dafür ist das Zalando eine Rückversandquote von über 70% hat.
Hast Du dafür einen konkreten Beleg/Link? Google sagt, das sind nur Schätzungen von Analysten.
pr0g4m1ng
2012-08-13, 18:31:16
Das Problem: wenn der Händler das Rückgaberecht in seine Verkaufspreise miteinkalkuliert, dann ist das letztendlich eine Sozialisierung der anfallenden FAG Kosten. Käufer, die vom FAG nie bis selten Gebrauch machen, würden dann trotzdem die sogenannten FAG Häufignutzer querfinanzieren. Das kann es ja nicht sein. Mehr Eigenverantwortung muss sein. Das heißt: Die FAG Nutzer sollen's sich selbst finanzieren ;) Ich habe keine Lust wegen denen höhere Preise zu zahlen.
Es entspricht der Realität, dass Händler die Returenquoten berücksichtigen und in ihre Kalulation mit einbeziehen. Das ist jetzt schon ganz normal. Dafür bezahlt man jetzt schon mit. Genauso bezahlt man z.B. beim Baumarkt für die Berater die da rum stehen obwohl man vielleicht ganz genau weiß was man will.
Ahja, im Internet bestellen, aber Google nicht benutzen können?
Im übrigen sagt das der freundliche Händler um die Ecke auch, tja Pech, da hätten sie sich vorher informieren müssen.
Informationen aus dem Internet können eine echte Erfahrung mit dem Produkt doch in den seltesten Fällen ersetzen. Bei Technik mag das ja noch am ehesten gehen aber sobald du zu solchen Sachen wie Kleidung oder z.B. Rucksäcken/ Koffern kommst kann das Informationsgefälle zwischen Käufer und Verkäufer bei aktueller Technik eigentlich nur durch die Möglichkeit einer Untersuchung des Gegenstandes bekämpft werden.
Dann erklär mir doch mal bitte wie die Person nur mit ein paar Paragraphen wedeln musste damit Esprit eingeknickt ist.
Wenn ich die Person vielleicht demnächst treffen sollte frag ich sie mal wie sie das genau gemacht hat (sie im Sinne von die Person)
Vielleicht hat sie einfach scheiße gelabert oder Esprit hat einfach so klein bei gegeben. Es gibt grundsätzlich keinen Kontrahierungszwang und nur wenige Ausnahmen (http://de.wikipedia.org/wiki/Kontrahierungszwang).
onkel2003
2012-08-13, 18:40:43
Jupp, bei Amazon ist es ähnlich. Die machen auch kaum Gewinn und sind froh, wenn sie eine schwarze 0 auf der Bilanz stehen haben. Das liegt auch an der hohen Rückversandquote von Amazon. Diesbezüglich sind die ja sehr kulant und viele Kunden nutzen es schamlos aus...
.
ja ne ist klar, amazon machen gewaltige Investitionen. schaut man sich den Umsatz an und Gewinn kann man sich doch denken was da los ist, würden Rückversandquote solche ergebnisse bringen würden sie nicht 30 tage Rückversand geben.
schau einfach mal nach Kindle , Kiva Systems, und nicht zu unterschätzen die Logistik zentren.
schon die tatsache das es welche freiwillig machen mit den 30 tagen, sieht man das es nicht wirklich gewaltig missbraucht wird.
Zwei interessante Links zu dem Thema:
Zu oft widerrufen? Lieferstopp rechtmäßig (OLG Hamburg) (http://www.internetrecht-rostock.de/schwarze-listen-internetshop.htm)
Thread von Internethändlern zu Rückläuferquoten (http://www.sellerforum.de/ebay-de-f39/ruecksendequote-bei-euch-auch-gestigen--t25014.html)
Edit:
ja ne ist klar, amazon machen gewaltige Investitionen. schaut man sich den Umsatz an und Gewinn kann man sich doch denken was da los ist, würden Rückversandquote solche ergebnisse bringen würden sie nicht 30 tage Rückversand geben.
Es ging wohl speziell um die Sparte Kleidung, nicht insgesamt. Mich würden da aber auch mal konkrete Zahlen interessieren.
onkel2003
2012-08-13, 18:58:40
Zwei interessante Links zu dem Thema:
Zu oft widerrufen? Lieferstopp rechtmäßig (OLG Hamburg) (http://www.internetrecht-rostock.de/schwarze-listen-internetshop.htm)
.
finde ich ok, ein shop kann an besten urteilen wie der kunde ist, und wenn 50% zurück kommen muss sich der shop schützen.
SergioDeRio
2012-08-13, 19:45:13
Hast Du dafür einen konkreten Beleg/Link? Google sagt, das sind nur Schätzungen von Analysten.
Habe auf mehreren Seiten die Zahlen gelesen.
Unrer anderem hier:
http://www.gruenderszene.de/news/zalando-erweitert-finanzierungsrunde#
und hier:
http://www.ecommerce-lounge.de/zalando-ermahnt-kunden-retouren-werden-zum-problem-9364/
Hohe Retourenquoten sind in der Branche normal aber bei Zalando kommt dazu, dass sie lange Zeit offensiv damit geworben haben: "schrei vor Glück - oder schick's zurück"
Den zweiten Teil des Werbeslogans hat Zalando ja mittlerweile abgelegt.
Gibt auch Erfahrungsberichte im Internet von Subunternehmern die Retouren für Zalando bearbeitet haben die nennen auch hohe Retourenquoten von 60%.
http://forum.golem.de/kommentare/wirtschaft/schrei-vor-glueck-zalando-macht-eine-halbe-milliarde-euro-umsatz/ruecklaeufer/65208,3054989,3054989,read.html#msg-3054989
drexsack
2012-08-13, 20:05:20
Wer jemals mit einer Frau Schuhe kaufen war, darf sich eigentlich nicht über hohe Retourenquoten bei zalando wundern. Das liegt ja quasi in der Natur der Sache. Das (bessere) amazon Pendant javari.de bietet btw. 365 Tage Rückgaberecht.
ALTAY
2012-08-13, 20:41:45
Zwei interessante Links zu dem Thema:
Zu oft widerrufen? Lieferstopp rechtmäßig (OLG Hamburg) (http://www.internetrecht-rostock.de/schwarze-listen-internetshop.htm)
Thread von Internethändlern zu Rückläuferquoten (http://www.sellerforum.de/ebay-de-f39/ruecksendequote-bei-euch-auch-gestigen--t25014.html)
Edit:
Es ging wohl speziell um die Sparte Kleidung, nicht insgesamt. Mich würden da aber auch mal konkrete Zahlen interessieren.
Das ist schon Gang und Gäbe, Händler können "unter der Hand" Käuferlisten mit dem Widerrufsverhalten ankaufen - Damit kann man die Schmarotzer vorab wunderbar aussortieren, die werden einfach nicht beliefert - Bzw. der "Artikel ist leider vergriffen". :D
dreamweaver
2012-08-13, 20:49:10
Wenn ich in einen Klamottenladen gehe, kann ich dort auch die Kleidung anprobieren und wieder zurückhängen, wenn sie mir nicht gefällt oder nicht passt. Oder muss ich beim Verlassen dann ab X anprobierten Kleidungsstücken einen Anprobierbetrag zahlen?
Heelix01
2012-08-13, 21:05:24
Nur weil eine Gesetzliche Vorgabe abgeschaft würde, so bedeutet es ja nicht das Unternehmen diesen "Service" nicht auch freiwillig anbieten können.
Grade der Bereich Mode würde ohne Bestellen, Anprobieren und zurück schicken nicht überlebensfähig sein.
Hellspinder
2012-08-13, 21:14:21
Wenn ich in einen Klamottenladen gehe, kann ich dort auch die Kleidung anprobieren und wieder zurückhängen, wenn sie mir nicht gefällt oder nicht passt. Oder muss ich beim Verlassen dann ab X anprobierten Kleidungsstücken einen Anprobierbetrag zahlen?
Du kannst die Klamotten aber nicht mitnehmen und 2 Wochen lang tragen und sie kurz vor Ablauf der 2 Wochen zurückgeben. Das geht zwar z.B. bei Ketten wie H&M, aber nur auf Kulanz Basis. Man hat hier keinen Rechtsanspruch.
Die Tatsache das die meisten großen Firmen mittlerweile äußerst kulante Rückgaberichtlinien haben ist wohl auch eine Marketingstrategie. Wenn ich genau weiß das ich bei Media Markt oder Saturn ohne Probleme jederzeit meinen Kauf zurückgeben und Geld oder im Wort Case einen Gutschein bekomme, dann ist das neben dem Preis ein Grund dort zu kaufen und nicht beim kleinen oder mittelgroßen Fachhändler, der sich diese Art von Kulanz schlichtweg nicht "leisten" kann.
Die Kleinen gehen kaputt daran. Die Großen profitieren unterm Strich davon. Nichts neues in Deutschland.
MarcWessels
2012-08-13, 21:20:56
Jupp, bei Amazon ist es ähnlich. Die machen auch kaum Gewinn und sind froh, wenn sie eine schwarze 0 auf der Bilanz stehen haben. Das liegt auch an der hohen Rückversandquote von Amazon. Diesbezüglich sind die ja sehr kulant und viele Kunden nutzen es schamlos aus...
EDIT: kenne hier aus meinem Bekannten- und Studienumfeld genug Mädels, die sich für bestimmte Feierlichkeiten/Partys/Hochzeiten mittels "FAG" komplett einkleiden und das Zeug danach wieder zurückschicken. Das ist imho kriminell, aber der arme Kunde ist natürlich immer unschuldig und der Engel schlechthin ;D Mein Bruder arbeitet im Versand- und Einzelhandel und erzählt mir auch Geschichten von Rückläufern, die glaubt man nicht, wenn man es nicht selbst gesehen hat...@marmic
Habe ich das Wort "Troll" oben nicht fett genug geschrieben? Finde es sehr störend, dass Du hier einen schon damals lächerlichen Thread aus der Versenkung holst, um hier Dünnpfiff zu schreiben.
SergioDeRio
2012-08-13, 21:24:43
Wenn ich in einen Klamottenladen gehe, kann ich dort auch die Kleidung anprobieren und wieder zurückhängen, wenn sie mir nicht gefällt oder nicht passt. Oder muss ich beim Verlassen dann ab X anprobierten Kleidungsstücken einen Anprobierbetrag zahlen?
Wenn du im Geschäft etwas anprobierst und danach wieder zurückhängst enstehen dem Geschäft keine Kosten.
Wenn jemand z. B. Schuhe im Internet bestellt und diese 2 Wochen trägt bevor er Sie zurückgeschickt, heißt das für den Onlinehändler, dass er die Schuhe aufgrund der Gebrauchspuren nicht mehr verkaufen kann. Der Online Händler trägt deine Kosten für den Rückversand, Personalkosten um deinen Kauf rückabzuwickeln und noch mal Porto- bzw. Transportkosten um die Schuhe zurück an den Hersteller schicken. Vom Hersteller bekommt der Händler dann seinen Einkaufpreis erstattet. Auf den Porto und Personalkosten bleibt der Händler aber sitzen.
Daher ist es verständlich, dass die Händler irgendwann die Schnauze voll haben und Kunde, die offenkundig kein wirkliches Kaufinteresse haben, nicht mehr beliefern wollen.
Nomadd
2012-08-13, 21:32:09
@marmic
Habe ich das Wort "Troll" oben nicht fett genug geschrieben? Finde es sehr störend, dass Du hier einen schon damals lächerlichen Thread aus der Versenkung holst, um hier Dünnpfiff zu schreiben.
Ich habe den Thread hochgeholt, weil ich aktuell selbst vom "FAG" indirekt betroffen bin, habe nämlich Retourenware ohne Schutzfolie und mit gebrochenem Siegel erhalten und bin etwas stinkig, kann aber andererseits auch verstehen, dass der Händler seine retourierte Ware nicht immer vergünstigt verkaufen kann, weil er dann nicht überleben würde. Daher meine Überlegungen zur Abänderung des "FAG" ;)
Und trolling war hier nicht meine Absicht.
mofhou
2012-08-13, 21:36:58
Wenn du im Geschäft etwas anprobierst und danach wieder zurückhängst enstehen dem Geschäft keine Kosten.
Wenn jemand z. B. Schuhe im Internet bestellt und diese 2 Wochen trägt bevor er Sie zurückgeschickt, heißt das für den Onlinehändler, dass er die Schuhe aufgrund der Gebrauchspuren nicht mehr verkaufen kann. Der Online Händler trägt deine Kosten für den Rückversand, Personalkosten um deinen Kauf rückabzuwickeln und noch mal Porto- bzw. Transportkosten um die Schuhe zurück an den Hersteller schicken. Vom Hersteller bekommt der Händler dann seinen Einkaufpreis erstattet. Auf den Porto und Personalkosten bleibt der Händler aber sitzen.
Daher ist es verständlich, dass die Händler irgendwann die Schnauze voll haben und Kunde, die offenkundig kein wirkliches Kaufinteresse haben, nicht mehr beliefern wollen.
Ich verstehe das Problem nicht, wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft. Wenn sich das nicht für die Händler lohnt, dann müssen sie entweder die Preise erhöhen, die schlechten Kunden nicht mehr beliefern oder eben schwierige Produkte nicht mehr verkaufen. Es zwingt niemand irgendjemanden dazu Online irgendetwas zu verkaufen.
Dass Onlinehändler jammern hat einen ganz einfachen Grund:
Ohne FAG machen sie mehr Kohle.
SergioDeRio
2012-08-13, 21:52:22
Ich verstehe das Problem nicht, wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft. Wenn sich das nicht für die Händler lohnt, dann müssen sie entweder die Preise erhöhen, die schlechten Kunden nicht mehr beliefern oder eben schwierige Produkte nicht mehr verkaufen. Es zwingt niemand irgendjemanden dazu Online irgendetwas zu verkaufen.
Dass Onlinehändler jammern hat einen ganz einfachen Grund:
Ohne FAG machen sie mehr Kohle.
Ich äußere nur Verständnis für die Händler, die bestimmte Kunden aufgrund Ihrer proportional hohen Rücksendequten nicht mehr beliefern wollen. Das bedeutet nicht, dass ich gegen FAG bin. Ich finde es einfach nur sehr bedenklich wenn Kunden von vorne herein gar kein Kaufinteresse haben und den FAB mißbrauchen um Waren unentgedlich temporär zu gebrauchen und diese anschließend zurückgeschicken.
Ich bin nicht generell gegen FAB, sondern nur gegen vorsätzlichen Mißbrauch vom FAB durch Kunden ohne Kaufinteresse.
pr0g4m1ng
2012-08-13, 23:29:46
Man muss allerdings bei aller Panikmache hier mal feststellen: Händler tun oft deutlich mehr als sie müssten.
So heißt es z.B. in § 357 Abs. 3 BGB:
Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht
(unter der einzigen Voraussetzung, dass der Händler das in seinen AGB entsprechend vorsieht - was quasi jeder macht)
Auf gut deutsch: Ram Auspacken um zu gucken ob das Mainboard kompatibel ist wäre wohl ok, aber Schuhe 2 Wochen tragen eben nicht. Genausowenig muss ein Händler ein Handy oder einen Laptop zurücknehmen, das/ der schon exzessiv genutzt wurde. Die meisten tun es aber eben doch.
Knuddelbearli
2012-08-14, 00:55:45
Problem ist das nachzuweisen. das lohnt nur wenn es eindeutige Indizien dafür gibt
Spike2
2012-08-14, 06:29:32
^^^Na, das ist ja nun nicht das Riesenproblem, bei den von pr0g4m1ng genannten Beispielen Handy & Laptop:
Beim Laptop ist die Displayschutzfolie entfernt, Programme installiert und Verlauf- & Temp-Ordner des Internet-Browsers gut mit Daten gefüllt worden.
Beim Handy sind die Schutzfolien entfernt (für einen kurzen Test müsste man das nicht tun), ggf. auch noch Fotos (mehr als nur 1-2 Test-Fotos) und diverse SMS auf dem Gerät gespeichert (wobei die Händler natürlich je nach Art & Inhalt der Fotos und SMS evtl. noch ein lukratives Nebengeschäft mit Erpressung machen könnten *troll*).
dreamweaver
2012-08-14, 08:35:45
Du kannst die Klamotten aber nicht mitnehmen und 2 Wochen lang tragen und sie kurz vor Ablauf der 2 Wochen zurückgeben. Das geht zwar z.B. bei Ketten wie H&M, aber nur auf Kulanz Basis. Man hat hier keinen Rechtsanspruch.
Wenn du im Geschäft etwas anprobierst und danach wieder zurückhängst enstehen dem Geschäft keine Kosten.
Wenn jemand z. B. Schuhe im Internet bestellt und diese 2 Wochen trägt bevor er Sie zurückgeschickt, heißt das für den Onlinehändler, dass er die Schuhe aufgrund der Gebrauchspuren nicht mehr verkaufen kann. Der Online Händler trägt deine Kosten für den Rückversand, Personalkosten um deinen Kauf rückabzuwickeln und noch mal Porto- bzw. Transportkosten um die Schuhe zurück an den Hersteller schicken. Vom Hersteller bekommt der Händler dann seinen Einkaufpreis erstattet. Auf den Porto und Personalkosten bleibt der Händler aber sitzen.
Wenn ich mir aber das verlinkte Urteil anschaue und die Begründung des Ladens, dem Menschen wegen zu viel Rückläufern nicht mehr zu beliefern, dann frage ich mich, ob das wegen den Rückläufern oder wegen der Abnutzung begründet wurde?!
In den FAG steht drin, daß ich die Sachen nur so testen darf, wie im Laden üblich. Wenn also nun ein Versandhaus Klamotten verschickt, dann muss es damit rechnen, daß eben mehrere Klamotten bestellt und anprobiert werden, wie im Laden vor Ort auch. In diesem Fall zieht für mich die Begründung wegen zu vieler Rückläufer nicht.
Die Abnutzung wegen mehr als Anprobieren steht auf einem anderen Blatt. Wobei hier aber fraglich ist, wie ein zu viel an Abnutzung nachweisbar sein soll, solange keine Fehler am Produkt ersichtlich sind.
Man muss allerdings bei aller Panikmache hier mal feststellen: Händler tun oft deutlich mehr als sie müssten.
So heißt es z.B. in § 357 Abs. 3 BGB:
(unter der einzigen Voraussetzung, dass der Händler das in seinen AGB entsprechend vorsieht - was quasi jeder macht)
Auf gut deutsch: Ram Auspacken um zu gucken ob das Mainboard kompatibel ist wäre wohl ok, aber Schuhe 2 Wochen tragen eben nicht. Genausowenig muss ein Händler ein Handy oder einen Laptop zurücknehmen, das/ der schon exzessiv genutzt wurde. Die meisten tun es aber eben doch.
Sinnvoll wäre das, aber der Aufwand, das nachzuweisen, dürfte oft deutlich größer sein als das, was man als Händler letzten Endes als Wertersatz rausbekommt. Vermutlich werden die wenigsten Kunden das einfach so hinnehmen.
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