Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Telekom Widerruf
Moin!
Eine Bekannte von mir war gestern im Telekomshop und hat sich einen Vertrag aufschwatzen lassen, den sie doch nicht will. Wisst ihr, ob man noch irgendwie eine Möglichkeit hat, den Vertrag zu widerrufen? Die 14 Tagefrist zählt ja leider nur für Verträge übers Internet und Telefon. Unterschrieben hat sie noch nichts, aber der Typ im Shop hat das wohl alles schon auf den Weg gebracht.
derpinguin
2012-04-18, 00:14:07
Wenn sie nichts unterschrieben hat ist auch nichts auf den Weg gebracht.
00-Schneider
2012-04-18, 00:14:11
Moin!
Eine Bekannte von mir war gestern im Telekomshop und hat sich einen Vertrag aufschwatzen lassen, den sie doch nicht will. Wisst ihr, ob man noch irgendwie eine Möglichkeit hat, den Vertrag zu widerrufen? Die 14 Tagefrist zählt ja leider nur für Verträge übers Internet und Telefon. Unterschrieben hat sie noch nichts, aber der Typ im Shop hat das wohl alles schon auf den Weg gebracht.
Problem solved.
TB1333
2012-04-18, 00:17:14
Wenn noch keine Unterschrift geleistet wurde, müsste sie eigentlich noch so einen Wisch per Post bekommen wo sie das dann erledigen soll.
Kommt aber scheinbar auch darauf an, welche Daten bereits weitergegeben wurden. (http://www.123recht.net/Handyvertrag-ohne-Unterschrift-gueltig-__f309035.html)
Ansonsten direkt nochmal hingehen und nachfragen.
Wenn sie nichts unterschrieben hat ist auch nichts auf den Weg gebracht.
Wie in TB1333 Link steht sind Verträge nach mündlicher Absprache ja leider auch ohne Unterschrift gültig. So einfach ist es wohl leider nicht.
@TB1333
Sie hat anscheinend schon mit dem Verkäufer gesprochen, aber der war wohl unfreundlich und wollte keinen Widerruf akzeptieren.
Ich werd sie nachher mal fragen, was genau sie mit ihm abgesprochen hat.
Es geht übrigens um einen DSL-Vertrag mit Telefon.
.-.-.-.-
2012-04-18, 07:34:09
ihr seit doch alt genug zm zu wissen was ihr doch da tut, oder?
Mit dem Widerruf wird es sehr sehr schwierig oder auch gar nicht. Tja fürs nächste mal einfach mal vorher nachdenken.
Gast Berlin
2012-04-18, 10:29:19
kleine Denkanregung,.....man kann aber immer in einen "anderen Tarif" wechseln bei bestehenden Vertrag, falls Sie sich den falschen ausgesucht hat ;)
Gast aus Fürth
2012-04-18, 11:16:32
Hier
http://www.juraforum.de/forum/buergerliches-recht-allgemein/vertragsrecht-vertragsangebot-ohne-unterschrift-gueltig-386153
sehr interessant auch der folgende artikel
http://www.123recht.net/Handyvertrag-ohne-Unterschrift-gueltig-__f309035.html
gibt noch sehr viele Rechtsprechungen wo ein Vertrag auch ohne Unterschrift gültig ist. Kurz und knapp der Threadersteller hat schlechte Karten, leider.
derpinguin
2012-04-18, 11:18:47
Hieße das ich könnte nach belieben für andere Leute Verträge abschließen, weil keine Unterschrift benötigt wird?
sei laut
2012-04-18, 11:21:32
Hieße das ich könnte nach belieben für andere Leute Verträge abschließen, weil keine Unterschrift benötigt wird?
Nö, ein Vertrag kommt immer nur mit dir und dem Anbieter zustande.
Wenn du also die Verträge abschließt, darfst du auch dafür zahlen.
Gast aus Fürth
2012-04-18, 11:25:04
Hieße das ich könnte nach belieben für andere Leute Verträge abschließen, weil keine Unterschrift benötigt wird?
NEIN so einfach ist es auch nicht. Da der 1.Gast schon schreibt das der Verkäufer alles in die Wege geleitet hat, gehe ich mal davon aus, das er all seine perönl. Daten wie Kontoverbindung und Personalausweisnummer ihm übergeben hat, sprich kopien. In diesem Fall liegen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor was ein rechtgültigen Vertrag zur Folge hat.
Also ist der Gast bzw sein Bekannter auch ohne Unterschrift an den Vertrag gebunden
Gast Berlin
2012-04-18, 11:30:59
Nö, ein Vertrag kommt immer nur mit dir und dem Anbieter zustande.
Wenn du also die Verträge abschließt, darfst du auch dafür zahlen.
:) das setzt aber voraus das der Personalausweiß vorgelegt wurde
zur Identität feststellung
G A S T
2012-04-18, 11:44:30
:biggrin:Hieße das ich könnte nach belieben für andere Leute Verträge abschließen, weil keine Unterschrift benötigt wird?
Na klar. Warum auch nicht?
Du musst aber zusätzlich immer die jeweilige Vertretungsmacht vorweisen und im Namen des Vertretenen abschließen.
Nur so kommt der mündliche Vetrag unmittelbar zwischen einem Dritten und dem Verkäufer zu Stande.
Das ist deutsches Vertragsrecht. Jeder hat damit tagtäglich zu tun, doch keiner kennt's. :D
Die römisch-germanische Rechtstradition ist für viele (insbesondere deutsche) Menschen erschreckend freiheitlich.
Was mich auch immer wieder sehr amüsiert. ;D
Wer vor Vertragsschluss nicht nachdenkt, der hat - außerhalb des Fernabsatzes - deshalb verloren.
Zwei übereinstimmende Willenserklärungen - Vertragsantrag und Vertragsannahme - und "plopp" der rechtsgültige Vertrag ist (i. d. R. ohne jegliches Formerfordernis) geschlossen.
Pech. Das hat man einfach zu wissen. Auch als Nichtjurist. Jammern und Klagen ist hier völlig unangemessen hilft nichts.
@ TE:
So etwas muss einem nur ein einziges mal im Leben passieren um es in Zukunft besser zu machen.
Und außerdem - so schlecht ist T-DSL doch gar nicht.
Die Telekom ist einer der kulantesten TK-Anbieter die ich kenne. Da lässt sich tariflich bzw. innervertraglich auch noch einiges regeln.
@ Gast Berlin:
Dein Perso hat aber eine sehr interessante Farbe...
Gast aus Fürth
2012-04-18, 11:56:26
:biggrin:
Na klar. Warum auch nicht?
Du musst aber zusätzlich immer die jeweilige Vertretungsmacht vorweisen und im Namen des Vertretenen abschließen.
Nur so kommt der mündliche Vetrag unmittelbar zwischen einem Dritten und dem Verkäufer zu Stande.
Das ist deutsches Vertragsrecht. Jeder hat damit tagtäglich zu tun, doch keiner kennt's. :D
Die römisch-germanische Rechtstradition ist für viele (insbesondere deutsche) Menschen erschreckend freiheitlich.
Was mich auch immer wieder sehr amüsiert. ;D
Wer vor Vertragsschluss nicht nachdenkt, der hat - außerhalb des Fernabsatzes - deshalb verloren.
Zwei übereinstimmende Willenserklärungen - Vertragsantrag und Vertragsannahme - und "plopp" der rechtsgültige Vertrag ist (i. d. R. ohne jegliches Formerfordernis) geschlossen.
Pech. Das hat man einfach zu wissen. Auch als Nichtjurist. Jammern und Klagen ist hier völlig unangemessen hilft nichts.
@ TE:
So etwas muss einem nur ein einziges mal im Leben passieren um es in Zukunft besser zu machen.
Und außerdem - so schlecht ist T-DSL doch gar nicht.
Die Telekom ist einer der kulantesten TK-Anbieter die ich kenne. Da lässt sich tariflich bzw. innervertraglich auch noch einiges regeln.
@ Gast Berlin:
Dein Perso hat aber eine sehr interessante Farbe...
Kann dir in allen Punkten nur zustimmen und du hast alles richtig aufgeführt.
Das die Telekom eines der kulantesten TK-Anbieter ist, das weiss doch zum Glück fast jeder. Frage ist hier, ob es nicht ein Reseller ist, wenn ja hat der TS-Gast schlechte Karten, wenn es direkt die gute alte deutsche Telekom ist, kann er auf Kulanz hoffen.
So jetzt wünsch ich euch noch ein schönen Tag ich muss jetzt wieder bis 14h Vorlesung halten (VWL)
Sir Integral Wingate Hellsing
2012-04-18, 12:48:58
http://www.teltarif.de/telekom-landgericht-bonn-verbot-unverlangt-kostenpflichtig-vertrag/news/46424.html <- "Telekom darf Kunden keine Vertragsänderungen unterschieben"
Im vergangenen Jahr berichteten wir über die Vorwürfe von Verbraucherschützern, die Telekom würde ihren Kunden teure Tarifbestandteile unterschieben, ohne dass die Kunden diese verlangt hätten. Die Verbraucherzentrale Hamburg verklagte die Telekom deshalb vor dem Landgericht Bonn. Das Gericht hat der Telekom Deutschland nun verboten, Bestandskunden Tarifänderungen oder kostenträchtige Zusatzleistungen zu bestätigen, wenn die Verbraucher keine entsprechende Vertragserklärung abgegeben haben (Urteil vom 27. März 2012, Az. 11 O 46/11).
Zahlreiche Kunden hatten sich bei der Verbraucherzentrale beschwert, dass ihnen im Telekom-Shop oder per Telefon kostenpflichtige Zusatzleistungen untergeschoben wurden, die sie gar nicht haben wollten. Angeblich bestellte Produkte wurden bestätigt - und die Telekom machte es den betroffenen Kunden sehr schwer, die unverlangten Vertragsänderungen zu stornieren.
Die Telekom selbst wies diese Vorwürfe zurück und behauptete, die Kunden hätten der Umstellung auf die neuen Verträge zugestimmt und es sich später wieder anders überlegt. Die jeweiligen Verkäufer hätten zum Teil eidesstattlich versichert, dass die Kunden die jeweiligen Produkte bestellt hätten.
Darstellung der Kunden überzeugte
Offenbar haben sich die Richter am Landgericht Bonn sich von dieser Darstellung der Telekom nicht überzeugen lassen. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg fand eine umfangreiche Beweisaufnahme statt, die das Gericht dazu veranlasste, der Darstellung der Betroffenen zu glauben. Diese berichteten unter anderem, dass bei der gewünschten Umstellung eines älteren Telekom-Anschlusses auf einen Call-Comfort-Anschluss ungefragt ein Entertain-Pur-Paket dazu gebucht worden sei oder dass bei der Bestellung eines Internet-Anschlusses plötzlich ein kostenpflichtiges Sicherheitspaket in der Vertragsbestätigung auftauchte. Bei einem anderen Kunden war bei einer schlichten Anfrage zu einer Abbuchung der Telekom der Telefonvertrag um zwei Jahre verlängert worden. Eine Kundin beklagte sich, dass ihr in einem Telefonat das Paket Big TV Entertainment angeboten worden sei, welches sie ausdrücklich abgelehnt hätte - wenig später erhielt sie die Auftragsbestätigung über Big TV Entertainment.
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