Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe, am 1.5. kommt die Polizei und vertreibt mich (mit Recht) aus der Wohnung
haferflocken
2012-04-25, 22:00:35
Es handelt sich um ein relativ brisantes Thema an dem auch ich Schuld habe.
LETZTE WOCHE habe ich meinem Hauptmieter (ich bin Untermieter und wohne in seiner Wohnung) schwarz auf weiss auf ein Blatt Papier geschrieben dass ich am 30.4. aus der Wohnung raus bin, weil ich es nicht mehr aushalte mit ihm (ich gebe zu habe viele Hausarbeiten vernachlässigt und mich teilweise egoistisch verhalten, aber WIRKLICH NICHTS verbrecherisches...). Zeuge für das Unterschreiben des Blattes bin ich, der Hauptmieter und seine Freundin. Es ist die Hölle, deswegen dachte ich es ist das beste dass ich am 30.4. ausziehe und ich denke das IMMER NOCH. Vielleicht bin ich auch zu sensibel (ist wohl so) aber sch* drauf.
Ich will ja auch am 30.4 raus, weil ich anders nicht kann, psychisch. Nur ich kann nicht ausziehen, weil eine neue Wohnung fehlt...
Ich hatte seitdem immer wieder mal telefoniert, auch während der Arbeit (habe mir heute auch Urlaub deswegen genommen), mit Vermietern. Aber habe nie wirklich etwas passendes gefunden, ist ja auch klar bei sowenig Zeit bis zum Auszug und 731 Euro Netto pro Monat die ich zur Verfügung habe, da geht die Auswahl gegen 0. Ich dachte dann halt ich suche halt bis ich was passendes finde... Und ich hatte einige Besichtigungstermine am 2.5. die ich eigentlich wahrnehmen wollte. Aber das geht ja gar nicht...
DENN: ich habe HEUTE erfahren dass die Freundin meines Hauptmieters ihre Wohnung gekündigt hat und nun ab dem 1.5. in mein Zimmer reinmuss (genauer gesagt ihre Sachen kommen darein, sie schläft jedoch im anderen Zimmer mit ihrem Freund). Sonst ist sie obdachlos. Und wenn ICH bis dahin nix habe, bin ich obdachlos. Was soll ich tun?
Es sieht so aus, ganz egal wie sehr ich mich jetzt anstrenge, dass es nicht mehr klappen kann, alleine auf Grund der Bearbeitungs- und Prüfzeit, Kautionszahlungzeit bis zur Schlüsselübergabe. Man wird hier am 1.5. mit der Polizei kommen und mich raustreiben, und mit Recht weil ich geschrieben habe, dass ich zum 30.4. rausgehe.
Deswegen wollte ich fragen, ob es irgendwas tuen kann? Gibt es gemeinnützige Organisationen, wo ich kostenlos ohne Kündigungsfrist unterkomme? Dann ziehe ich eben in 4 Wochen noch einmal um, falls ich es psychisch packe.
Mieterschutzbund und Anwalt SPARE ICH MIR, weil ich SELBST RAUS WILL, auch ein Rechtsstreit halt ich nicht aus und kostet auch noch, sodass mir dann das Geld zum Umzug fehlt. Abgesehen davon bin ich eh im Unrecht, ich habe ja unterschrieben dass ich am 30.4. ausziehe.
ps. ich würde den Mieterschutzbund DOCH in Anspruch nehmen (Beitrag zahlen, das kostet) WENN,.. UND NUR WENN der mir garantieren kann dass ich das Recht habe mir eine passende Wohnung zu suchen, trotz ALLER Umstände (Freundin von Hauptmieter, und meine Zusage zum 30.4. auszuziehen).
basti333
2012-04-25, 22:07:49
Ich bin kein Anwalt, aber die polizei wird dich AFAIK nicht aus der wohnung schmeißen ohne richterlichen beschluss. Auch wenn du es unterschrieben hast. Denn das du dort wohnst steht außer zweifel und ich glaube es ist nicht damit getan wenn dein "hauptmieter" mal eben einen streifenwagen holt.
Ansonsten muss ich sagen das du da ziemlich naiv bist und scheinbar nicht geradeaus gucken kannst. Wie kann man sowas bei klarem verstand machen? Ich würde an deiner stelle mal ernsthaft suchen, meinetwegen auch nach sozialen einrichtungen, aber nicht deine zeit in einem Technik-Forum vergeuden, wir wissen noch nichtmal wo du wohnst, noch weniger wissen wir über deine sonstigen lebensverhältnisse, wie sollen wir dir so helfen?!
EBBES
2012-04-25, 22:09:51
kirche fragen...die haben oft räume
Schwarzmetaller
2012-04-25, 22:16:23
Auch bei WG-gesucht.de gibts öfter mal Zimmer monats- oder quartalsweise zu mieten.
Plutos
2012-04-25, 22:18:59
Man kann auch mal ne Woche oder zwei im Auto schlafen...oder Jugendherberge/Hotel, bei Freunden unterkommen etc.
rotkäppchen
2012-04-25, 22:22:48
außerdem muss in deutschland niemand auf der straße wohnen.
einfach mal bei der stadt nachfragen.
Franconian
2012-04-25, 22:46:17
Eltern? Familie? Freunde?
Meine Güte...
TB1333
2012-04-25, 22:53:05
Ich verstehe nicht, warum du nicht erst eine neue Wohnung gesucht und dann den Umzugsplan "preisgegeben" hast....
Die Pozilei wird dich aber sicher nicht "raustreiben". In den USA wäre das vielleicht möglich, aber nicht in Deutschland (gibt ja nicht ohne Grund viele Mietnomaden).
Wieviele Sachen hast du denn, die du mitnehmen musst?
Möbel etc. könntest du auch bei einer Umzugsfirma unterstellen, die haben häufig Hallen für solche Fälle.
Piffan
2012-04-25, 22:53:42
Wenn er ein Ekel ist, haben ihn die Angehörigen wahrscheinlich auch rausgeworfen.....Wie ich Leute liebe, die Faulheit mit psychischen Problemen begründen. :freak:
Und gedient hat er mit Sicherheit auch nicht. :freak:
Aber noch hat er ja genug Zeit, was zu finden. Der Hilferuf in diesem Forum ist ja schon mal der richtige Gedanke. :facepalm:
Bis zum 1.5 ist doch noch massig Zeit. Das ist doch erst nächste Woche!
x-force
2012-04-26, 03:15:07
die polizei schmeißt dich 100%ig nicht am 1.5. raus
dazu bedarf es erstmal einer räumungsklage... wir leben in deutschland, das dauert
Heelix01
2012-04-26, 05:20:37
Möbel bei einer Spedition einlagern lassen und mit einem Koffer ins Hotel / Hostel / Jugendherberge / Freunde / Familie ... Problem gelöst. Und für die Zukunft immer erst was neues suchen und dann kündigen, das gilt auch für den Job :)
onkel2003
2012-04-26, 06:19:36
die polizei schmeißt dich 100%ig nicht am 1.5. raus
dazu bedarf es erstmal einer räumungsklage... wir leben in deutschland, das dauert
oh vorsicht, es geht hier nicht um eine kündigung seitens vermieter, die eventuell zu unrecht oder so was ist.
der mieter hat selber die wohnung zu diesem zeitpunkt gekündigt, so wie ich das sehe mit einer deutlich zu kurzen kündigungsfrist, aber da der vermieter drauf eingeht steht diesem nichts in wege.
von daher ist es erst mal so der mieter muss zum 1.5 raus.
alles andere ist in ermessen von vermieter und der muss die kündigung nicht zurück nehmen.
also ich würde ganz schnell eine neue wohnung suchen, den wenn der vermieter stur ist, ist der mieter am 1.5 raus aus der wohnung.
und da bedarf es keine räumungsklage, hat der vermieter das kündigungschreiben dann reicht das.
Wie ich Leute liebe, die Faulheit mit psychischen Problemen begründen. :freak:
Ich glaube, Du hast keine Ahnung von psychischen Problemen.
Annator
2012-04-26, 09:19:01
Wenn er ein Ekel ist, haben ihn die Angehörigen wahrscheinlich auch rausgeworfen.....Wie ich Leute liebe, die Faulheit mit psychischen Problemen begründen. :freak:
Finde ich jetzt echt gemein von dir. Kannst du ihn beurteilen? Ich kenne 2 Personen mit psychischen Problemen und das ist wirklich nicht lustig. :frown:
x-force
2012-04-26, 09:31:51
oh vorsicht, es geht hier nicht um eine kündigung seitens vermieter, die eventuell zu unrecht oder so was ist.
der mieter hat selber die wohnung zu diesem zeitpunkt gekündigt, so wie ich das sehe mit einer deutlich zu kurzen kündigungsfrist, aber da der vermieter drauf eingeht steht diesem nichts in wege.
vielleicht ist die kündigung unter druck entstanden und es liegt keine willenserklärung vor.
GSXR-1000
2012-04-26, 09:32:56
Es handelt sich um ein relativ brisantes Thema an dem auch ich Schuld habe.
LETZTE WOCHE habe ich meinem Hauptmieter (ich bin Untermieter und wohne in seiner Wohnung) schwarz auf weiss auf ein Blatt Papier geschrieben dass ich am 30.4. aus der Wohnung raus bin, weil ich es nicht mehr aushalte mit ihm (ich gebe zu habe viele Hausarbeiten vernachlässigt und mich teilweise egoistisch verhalten, aber WIRKLICH NICHTS verbrecherisches...). Zeuge für das Unterschreiben des Blattes bin ich, der Hauptmieter und seine Freundin. Es ist die Hölle, deswegen dachte ich es ist das beste dass ich am 30.4. ausziehe und ich denke das IMMER NOCH. Vielleicht bin ich auch zu sensibel (ist wohl so) aber sch* drauf.
Ich will ja auch am 30.4 raus, weil ich anders nicht kann, psychisch. Nur ich kann nicht ausziehen, weil eine neue Wohnung fehlt...
Ich hatte seitdem immer wieder mal telefoniert, auch während der Arbeit (habe mir heute auch Urlaub deswegen genommen), mit Vermietern. Aber habe nie wirklich etwas passendes gefunden, ist ja auch klar bei sowenig Zeit bis zum Auszug und 731 Euro Netto pro Monat die ich zur Verfügung habe, da geht die Auswahl gegen 0. Ich dachte dann halt ich suche halt bis ich was passendes finde... Und ich hatte einige Besichtigungstermine am 2.5. die ich eigentlich wahrnehmen wollte. Aber das geht ja gar nicht...
DENN: ich habe HEUTE erfahren dass die Freundin meines Hauptmieters ihre Wohnung gekündigt hat und nun ab dem 1.5. in mein Zimmer reinmuss (genauer gesagt ihre Sachen kommen darein, sie schläft jedoch im anderen Zimmer mit ihrem Freund). Sonst ist sie obdachlos. Und wenn ICH bis dahin nix habe, bin ich obdachlos. Was soll ich tun?
Es sieht so aus, ganz egal wie sehr ich mich jetzt anstrenge, dass es nicht mehr klappen kann, alleine auf Grund der Bearbeitungs- und Prüfzeit, Kautionszahlungzeit bis zur Schlüsselübergabe. Man wird hier am 1.5. mit der Polizei kommen und mich raustreiben, und mit Recht weil ich geschrieben habe, dass ich zum 30.4. rausgehe.
Deswegen wollte ich fragen, ob es irgendwas tuen kann? Gibt es gemeinnützige Organisationen, wo ich kostenlos ohne Kündigungsfrist unterkomme? Dann ziehe ich eben in 4 Wochen noch einmal um, falls ich es psychisch packe.
Mieterschutzbund und Anwalt SPARE ICH MIR, weil ich SELBST RAUS WILL, auch ein Rechtsstreit halt ich nicht aus und kostet auch noch, sodass mir dann das Geld zum Umzug fehlt. Abgesehen davon bin ich eh im Unrecht, ich habe ja unterschrieben dass ich am 30.4. ausziehe.
ps. ich würde den Mieterschutzbund DOCH in Anspruch nehmen (Beitrag zahlen, das kostet) WENN,.. UND NUR WENN der mir garantieren kann dass ich das Recht habe mir eine passende Wohnung zu suchen, trotz ALLER Umstände (Freundin von Hauptmieter, und meine Zusage zum 30.4. auszuziehen).
Also eins mal vorweg. Die Polizei wird dich garantiert nicht aus der wohnung bringen, das ist 100% sicher.
Das ist ein zivilrechtlicher Streitfall mit dem die Polizei erstmal nix zu tun hat. Zwar könnten die anderen Mieter behaupten, das du dich widerrechtlich in der Wohnung aufhälst und somit hausfriedensbruch begehst, das ist aber für die polizei nicht nachprüfbar bzw entscheidbar. Man wird in diesem Falle auch nicht von Gefahr im Verzug ausgehen, was ein sofortiges handeln erlauben würde. Zudem bist du zu diesem Zeitpunkt noch legal auch von Amts wegen unter dieser Anschrift gemeldet und die polizei kann nicht über das fortbestehen oder die beendigung eines mietverhältnisses entscheiden.
Offensichtlich ist ja das verhältnis zu anderen Mitbewohnern ziemlich zerrüttet. Trotzdem sollte es möglich sein, eine akzeptable übergangslösung zu finden, da ja in jedem fall ein ende absehbar ist.
Für dich heisst das wohl, das du u.U. etwas zu kreuze kriechen musst und um aufschub bitten. Das mit der zwischenlagerung der Möbel sollte man schon irgendwie geregelt bekommen. Da die neue bewohnerin ja eh in einem anderen zimmer zu schlafen beabsichtigt, sollte sich da übergangsweise was machen lassen. Da heisst es dann für dich im zweifel auch zähne zusammenbeissen und sich für das ein oder andere in der Vergangenheit zu entschuldigen (auch wenn du es eigentlich nicht so empfindest, aber in dieser situation braucht es auch ein bissel pragmatismus). Lass dir jedenfalls nicht einreden, man würde dich mit der polizei auf die strasse setzen. Das wird definitiv nicht passieren.
Du solltest dir für die wohnungssuche in jedem falle hilfe von entsprechenden stellen suchen, damit es so schnell wie möglich klappt. Ich weiss jetzt nicht ob du student bist, dann wäre beispielsweise die Asta oder vergleichbare einrichtungen eine gute anlaufstelle.
Wenn du ausbildung machst oder bereits berufstätig bist, sollte man sich auch mal an die gemeindestelle wenden. Bei dem verfügbaren netto solltest du eigentlich anspruch auf wohngeld, oder zumindest einen wbs haben, der dir die wohnungssuche massiv erleichtert (anspruch auf staatlich geförderten wohnraum).
alkorithmus
2012-04-26, 09:43:14
Wo wohnst du denn? Evtl nimmt dich ein 3DC-Mitglied auf. Psycho hin, Psycho her - einen Trinken gehen und quatschen schafft auch der labilste unter den psychisch labilen..
onkel2003
2012-04-26, 11:03:10
Also eins mal vorweg. Die Polizei wird dich garantiert nicht aus der wohnung bringen, das ist 100% sicher.
Das ist ein zivilrechtlicher Streitfall mit dem die Polizei erstmal nix zu tun hat. Zwar könnten die anderen Mieter behaupten, das du dich widerrechtlich in der Wohnung aufhälst und somit hausfriedensbruch begehst, das ist aber für die polizei nicht nachprüfbar bzw entscheidbar.
die vermieter haben das kündigungsschreiben, lediglich wenn der mieter jetzt behauptet er habe das nicht geschrieben wird es zu ein streitfall, sagt er er hat es geschrieben ist die polizei sogar verflichtet zu handeln da es hausfriedensbruch ist.
er kann, da ein nachmieter da ist sogar eine schadensersatzklage bekommen, wenn dadurch das der nachmieter nicht rein kann, der nachmieter ein schaden hat oder halt der vermieter.
daher würd ich das nicht auf die leichte schulter nehmen.
das was du schreibst könnte die nachmieterin machen, aber sie muss es nicht, ihr zimmer und sie entscheidet.
von daher halte ich deine ausage für sehr gewagt..
die nachmieterin hat ein gültigen mietvertrag, geht der TS nicht aus der wohnung ist es Hausfriedensbruch, daher polizei.
vielleicht ist die kündigung unter druck entstanden und es liegt keine willenserklärung vor.
das würde gehn dann müsste er aber dies der polizei sagen, und dann ist auch die polizei machtlos. da es wieder zum streitfall kommt
sagt er aber ja er hat es geschrieben, und er will raus hat aber noch keine wohnung, sehe ich schwarz für ihn.
Krümelmonster
2012-04-26, 11:05:03
Wenn du hier im Forum um Hilfe fragst, nehme ich an du hast deinem Mitbewohner schon dein Problem geschildert und alles erdenkliche unternommen, um einen Aufschub zu erhalten, aber ihr seid im schlechten auseinander gegangen?
Ein kompromiss wäre etwa einen Teil der Möbel der Freundin in deinem Zimmer unterzubringen, weiterhin anteilig Miete zu bezahlen und zu versuchen in den kommenden 1 2 Wochen eine Wohnung zu finden. In dieser Zeit würde die Freundin dann eben mit deinem Mitbewohner zusammen in einem Zimmer wohnen. Fände ich ehrlich gesagt einen ganz annehmbaren Kompromiss, aber nur dann wenn du auch wirklich neue Zimmer suchst und deinem Mitbewohner dies durch Wohnungsbesichtigungen JETZT am Wochenende auch signalisierst.
Ich weiß zwar nicht in welcher Stadt du wohnst, aber bei WG-gesucht z.B. findest du in größeren Städten ja auch immer mal Leute, die schnell und unkompliziert Zimmer zur Zwischenmiete anbieten. Danach könntest du ebenfalls parallel ausschau halten.
GSXR-1000
2012-04-26, 11:13:56
die vermieter haben das kündigungsschreiben, lediglich wenn der mieter jetzt behauptet er habe das nicht geschrieben wird es zu ein streitfall, sagt er er hat es geschrieben ist die polizei sogar verflichtet zu handeln da es hausfriedensbruch ist.
er kann, da ein nachmieter da ist sogar eine schadensersatzklage bekommen, wenn dadurch das der nachmieter nicht rein kann, der nachmieter ein schaden hat oder halt der vermieter.
daher würd ich das nicht auf die leichte schulter nehmen.
das was du schreibst könnte die nachmieterin machen, aber sie muss es nicht, ihr zimmer und sie entscheidet.
von daher halte ich deine ausage für sehr gewagt..
die nachmieterin hat ein gültigen mietvertrag, geht der TS nicht aus der wohnung ist es Hausfriedensbruch, daher polizei.
Wieder einmal glänzt du in solchen fällen mit halbwissen.
Die polizei kann und wird nicht entscheiden, welches mietverhältnis noch besteht oder nicht. Da der TS zu dem zeitpunkt noch gültig gemeldet ist, wird die polizei in diesem falle keine augenscheinmassnahme durchführen.
In solchen fällen wird die polizei ausschliesslich auf richterliche anordnung hin oder bei offensichtlicher gefahr im verzug tätig. sonst nicht.
Die polizei ist weder zur klärung zivilrechtlicher sachverhalte berechtigt, noch in der durchsetzung dieser, solange keine straftat oder richterliche verfügung vorliegt.
Das ist nunmal fakt.
onkel2003
2012-04-26, 11:17:28
Wieder einmal glänzt du in solchen fällen mit halbwissen.
Die polizei kann und wird nicht entscheiden, welches mietverhältnis noch besteht oder nicht. Da der TS zu dem zeitpunkt noch gültig gemeldet ist, wird die polizei in diesem falle keine augenscheinmassnahme durchführen.
In solchen fällen wird die polizei ausschliesslich auf richterliche anordnung hin oder bei offensichtlicher gefahr im verzug tätig. sonst nicht.
Die polizei ist weder zur klärung zivilrechtlicher sachverhalte berechtigt, noch in der durchsetzung dieser, solange keine straftat oder richterliche verfügung vorliegt.
Das ist nunmal fakt.
es geht aber in den fall um keine zivilrechtlicher sache sondern um ein hausfriedensbruch.
und in dem fall ist die polizei zuständig.
ein gericht ist zuständig wenn es zu ein streitfall kommt, dies ist aber nicht der fall der TS hat ordentlich gekündigt sie wurde angenommen . da gibt es nichts zu klären.
sun-man
2012-04-26, 11:26:35
Oh Mann, Du fragst wegen jedem Hundeschiss - aber die wichtigen Sachen "kannst" Du alleine?
Deine Problem ist erstmal das Du gekündigt hast. Ist wie bei uns damals, wir wollten auch kündigen und uns dann erst ne neue Wohnung suchen (waren ja 3 Monate Zeit). Nach Rückfrage und lesen haben wir das gelassen.
Der Vermieter kann, wenn man nicht auszieht, hier richtig böse werden. Der neue Mieter (völlig egal welcher das ist) kann Dir hier Hotelkosten und Co (Unterbringung der Möbel usw) in Rechnung stellen wenn Du die Wohnung weiter belegst. Klar kannst Du da weiter wohnen bleiben, aber das wird von Tag zu Tag teurer.
Red mit denen, was anderes kannst Du so oder so nicht tun. Polizei hin oder her.
onkel2003
2012-04-26, 11:36:24
Der Vermieter kann, wenn man nicht auszieht, hier richtig böse werden. Der neue Mieter (völlig egal welcher das ist) kann Dir hier Hotelkosten und Co (Unterbringung der Möbel usw) in Rechnung stellen wenn Du die Wohnung weiter belegst. Klar kannst Du da weiter wohnen bleiben, aber das wird von Tag zu Tag teurer.
wie soll das gehn?
mieterin kommt am 1.5, soll sie sich das zimmer mit ihn teilen?
die mieterin muss auch nicht bei ihren freund rein.
man kann der mieterin aber auch nicht sagen pech wohnung bekommste nicht, weil sie hätte das gleiche prob, hat ja eventuell auch gekündigt und kann nicht zurück.
das würde eine kettenreaktion werden da alle beteiligten auch der nachmieter von neuen mieter alles wieder rückgängig machen müsste.
[QUOTE=sun-man;9270360]
sun-man
2012-04-26, 11:39:25
Nö, die neue Mieterin geht ins Hotel (mein Fehler, neuer Mieter kann klagen) und stellt die Sachen in nem Lager unter. Bei ner richtigen Wohnung KANN danach übrigens die Kündigungszeit wieder neu beginnen. Google und Juraforen und Mietrecht hilft. Das kann so richtig fies teuer werden wenn es keine Einigung mit dem Vermieter gibt und der neue Mieter auch rein muss.
basti333
2012-04-26, 11:54:19
es geht aber in den fall um keine zivilrechtlicher sache sondern um ein hausfriedensbruch.
und in dem fall ist die polizei zuständig.
ein gericht ist zuständig wenn es zu ein streitfall kommt, dies ist aber nicht der fall der TS hat ordentlich gekündigt sie wurde angenommen . da gibt es nichts zu klären.
Dementsprechend würde es reichen wenn der TS ggü. der Polizei einfach nur sagt er sei nicht bei klaren verstand gewesen, unter druck gewesen oder irgendwas anderes. Und schon wäre es nicht mehr sache der Polizei hier zu entscheiden und sie würden ihn nicht rauschmeißen.
Denn jemanden nen monat länger in einer wohnugn leben zu lassen, auch wenn er vielleicht eigentlich ordnungsgemäß gekündigt hat ist nicht zu vergleichen mit einer Gewaltsamen entfernung aus einer wohnung, bei einer rechtslage die das u.U. garnicht rechtfertigt. Da würde ich als Polizist aber ganz genau wissen das ich nichts machen werde. Ist doch eine Glasklare abwägungssache.
onkel2003
2012-04-26, 12:14:15
Dementsprechend würde es reichen wenn der TS ggü. der Polizei einfach nur sagt er sei nicht bei klaren verstand gewesen, unter druck gewesen oder irgendwas anderes. Und schon wäre es nicht mehr sache der Polizei hier zu entscheiden und sie würden ihn nicht rauschmeißen.
sagte ich ja schon weiter oben das dies gehn würde, zumindest wird es dann zum streitfall wo die polizei nicht zu entscheiden hat.
selbst der neue mietvertrag mit der neuen mieterin würd unwirksam werden.
aber fraglich ist ob der TS in der lage ist dies auch so zu sagen.
Denn jemanden nen monat länger in einer wohnugn leben zu lassen, auch wenn er vielleicht eigentlich ordnungsgemäß gekündigt hat ist nicht zu vergleichen mit einer Gewaltsamen entfernung aus einer wohnung, bei einer rechtslage die das u.U. garnicht rechtfertigt. Da würde ich als Polizist aber ganz genau wissen das ich nichts machen werde. Ist doch eine Glasklare abwägungssache.
sehe ich anders, ich stelle mir grade vor ich ziehe hier heute aus komme in der neuen wohnung an und diese ist belegt durch jemanden der gekündigt hat.
Nö, die neue Mieterin geht ins Hotel (mein Fehler, neuer Mieter kann klagen) und stellt die Sachen in nem Lager unter. Bei ner richtigen Wohnung KANN danach übrigens die Kündigungszeit wieder neu beginnen. Google und Juraforen und Mietrecht hilft. Das kann so richtig fies teuer werden wenn es keine Einigung mit dem Vermieter gibt und der neue Mieter auch rein muss.
nun ja wenns den so sein soll, dann würd ich mir aber an TS stelle lieber ein schöne brücke suchen als diese kosten zu haben.
Piffan
2012-04-26, 12:33:08
Was mich auch nicht gerade amüsiert: Er würde die Dienste des Mieterschutzbundes in Anspruch nehmen....aber nur wenn sie ihm ne Garantie geben, dass er sich noch Zeit nehmen darf...
Es ist doch offensichtlich so: Er ist ein asozialer Geselle im vollem Sinne des Wortlauts. Er reizt die Mitmenschen, weil er faul ist. Er ist egoistisch gewesen. "Aber nichts verbrecherisches gemacht". Kurz, er sucht immer nur nach Auswegen, die ihn nichts kosten.
Wäre alles kein Thema, wenn er sich an Gemeinschaftsarbeiten beteiligt hätte, wenn er nicht so egoistisch wäre, dazu zählt auch die merkwürdige Philosophie zum Mieterschutzbund etc. ppp
Wer will so eine Zecke in seinem Umfeld haben? :confused:
onkel2003
2012-04-26, 12:52:07
Was mich auch nicht gerade amüsiert: Er würde die Dienste des Mieterschutzbundes in Anspruch nehmen....aber nur wenn sie ihm ne Garantie geben, dass er sich noch Zeit nehmen darf...
Es ist doch offensichtlich so: Er ist ein asozialer Geselle im vollem Sinne des Wortlauts. Er reizt die Mitmenschen, weil er faul ist. Er ist egoistisch gewesen. "Aber nichts verbrecherisches gemacht". Kurz, er sucht immer nur nach Auswegen, die ihn nichts kosten.
Wäre alles kein Thema, wenn er sich an Gemeinschaftsarbeiten beteiligt hätte, wenn er nicht so egoistisch wäre, dazu zählt auch die merkwürdige Philosophie zum Mieterschutzbund etc. ppp
Wer will so eine Zecke in seinem Umfeld haben? :confused:
bist du der vermieter ?
nur am rande aber du hast doch heute irgend was falsches geraucht?
und wenn du jetzt nichtraucher bist würde ich mir an deiner stelle gewaltige gedanken machen.
irgend was läuft bei dir heute nicht richtig
GSXR-1000
2012-04-26, 12:53:02
es geht aber in den fall um keine zivilrechtlicher sache sondern um ein hausfriedensbruch.
und in dem fall ist die polizei zuständig.
ein gericht ist zuständig wenn es zu ein streitfall kommt, dies ist aber nicht der fall der TS hat ordentlich gekündigt sie wurde angenommen . da gibt es nichts zu klären.
Es IST ein streitfall... den die polizei nicht zu bearbeiten hat.
Genau deine aussage: die kündigung sei rechtswirksam angenommen etc... das ist ein sachverhalt den die polizei nicht klären kann und nicht klären darf. Der TS muss diese kündigung nur bestreiten und die polizei wird und muss abziehen. Weil dies dann einer gerichtlichen klärung bedürfen wuerde.
Und du kannst das gerne hier noch 10000 mal bestreiten, das ist simple realität.
Sofern keine !offensichtliche! und einwandfrei feststellbare straftat vorliegt (und die läge frühestens bei ordnungsgemässer kündigung vor, was die polizei nicht zu prüfen hat und nicht prüfen kann) oder ein entsprechender gerichtlicher beschluss kann und wird die polizei genau garnichts machen. Das kannst du gerne bestreiten soviel du willst, alternativ kannst du dich bei einem polizeipräsidium deiner wahl kundig machen.
Wodde
2012-04-26, 12:55:57
Was mich auch nicht gerade amüsiert: Er würde die Dienste des Mieterschutzbundes in Anspruch nehmen....aber nur wenn sie ihm ne Garantie geben, dass er sich noch Zeit nehmen darf...
Es ist doch offensichtlich so: Er ist ein asozialer Geselle im vollem Sinne des Wortlauts. Er reizt die Mitmenschen, weil er faul ist. Er ist egoistisch gewesen. "Aber nichts verbrecherisches gemacht". Kurz, er sucht immer nur nach Auswegen, die ihn nichts kosten.
Wäre alles kein Thema, wenn er sich an Gemeinschaftsarbeiten beteiligt hätte, wenn er nicht so egoistisch wäre, dazu zählt auch die merkwürdige Philosophie zum Mieterschutzbund etc. ppp
Wer will so eine Zecke in seinem Umfeld haben? :confused:
Danke, wenigstens einer der das noch so sieht.
onkel2003
2012-04-26, 12:59:59
Es IST ein streitfall... den die polizei nicht zu bearbeiten hat.
Genau deine aussage: die kündigung sei rechtswirksam angenommen etc... das ist ein sachverhalt den die polizei nicht klären kann und nicht klären darf. Der TS muss diese kündigung nur bestreiten und die polizei wird und muss abziehen. Weil dies dann einer gerichtlichen klärung bedürfen wuerde.
Und du kannst das gerne hier noch 10000 mal bestreiten, das ist simple realität.
Sofern keine !offensichtliche! und einwandfrei feststellbare straftat vorliegt (und die läge frühestens bei ordnungsgemässer kündigung vor, was die polizei nicht zu prüfen hat und nicht prüfen kann) oder ein entsprechender gerichtlicher beschluss kann und wird die polizei genau garnichts machen. Das kannst du gerne bestreiten soviel du willst, alternativ kannst du dich bei einem polizeipräsidium deiner wahl kundig machen.
bitte nicht alles umdrehen. danke
Der TS muss diese kündigung nur bestreiten und die polizei wird und muss abziehen.
sage ich doch auch
siehe post 22 und 27
aber dies hat er nicht, und nun ;-)
ja ok es wird sein das er nicht fliegt richtig, aber er darf sich auf eine gewaltige rechnung gefasst machen.
GSXR-1000
2012-04-26, 13:04:32
bitte nicht alles umdrehen. danke
sage ich doch auch
siehe post 22 und 27
aber dies hat er nicht, und nun ;-)
ja ok es wird sein das er nicht fliegt richtig, aber er darf sich auf eine gewaltige rechnung gefasst machen.
?????
eine rechnung von wem?
onkel... lass gut sein... du gibst immer so ein halbgares geschwurbel von dir, das es weh tut.
Wie auch immer... was auch immer er sagt: die polizei wird die personalien checken. damit ist seine meldeadresse die, die angegeben ist. Er will die wohnung nicht verlassen. Ob er das muss oder nicht kann, egal was gesagt wird, die polizei nicht letztendlich klären. Also werden sie genau nix machen.
onkel2003
2012-04-26, 13:11:18
?????
eine rechnung von wem?
onkel... lass gut sein... du gibst immer so ein halbgares geschwurbel von dir, das es weh tut.
Wie auch immer... was auch immer er sagt: die polizei wird die personalien checken. damit ist seine meldeadresse die, die angegeben ist. Er will die wohnung nicht verlassen. Ob er das muss oder nicht kann, egal was gesagt wird, die polizei nicht letztendlich klären. Also werden sie genau nix machen.
eine schadenersatzklage wird er bekommen, dir ist klar das die nachmieterin eine unterkunft brauch wenn er nicht geht.
in grossen und ganzen ist es besser du überlegst mal genau was du sagst.
erst heist es die polizei wird nichts machen, dann kommste an die polizei macht nichts wenn er sagt bzw abstreitet das er gekündigt hat.
jetzt kommste mit irgend welcher was hat den nun die meldeadresse mit ein ungültigen mietvertrag zu tun, bzw ein mietvertrag der ordnungsgemäss kündigung wurde.
wie dem auch sei wenn deine ausage in die hose geht hoffe ich du wirst dich mit deiner ahnung um ihn kümmern.
GSXR-1000
2012-04-26, 13:17:09
eine schadenersatzklage wird er bekommen, dir ist klar das die nachmieterin eine unterkunft brauch wenn er nicht geht.
in grossen und ganzen ist es besser du überlegst mal genau was du sagst.
erst heist es die polizei wird nichts machen, dann kommste an die polizei macht nichts wenn er sagt bzw abstreitet das er gekündigt hat.
jetzt kommste mit irgend welcher was hat den nun die meldeadresse mit ein ungültigen mietvertrag zu tun, bzw ein mietvertrag der ordnungsgemäss kündigung wurde.
wie dem auch sei wenn deine ausage in die hose geht hoffe ich du wirst dich mit deiner ahnung um ihn kümmern.
du verstehst es nicht.
Die polizei wird sich in diesen streitfall, ziemlich egal was gesagt wird, nicht einmischen. Weil sie keine veranlassung hat. Punkt. Sollte sie nämlich etwas tun, was den tatsächlichen zivilrechtlichen ansprüchen zuwiderhandelt, wäre sie selbst in der haftung. Also macht sie genau NICHTS.
Und onkelchen... es gibt in dieser welt durchaus menschen (und das ist der weitaus groesste teil) die nicht jede streitigkeit vor gerichten austragen und andere mit schadensersatzansprüchen überziehen. Dir scheint das sehr suspekt zu sein, aber das ist eigentlich der normalfall. Schliesslich handelt es sich hier um mitbewohner (jetzig). Da halte ich das eher für unwahrscheinlich.
Ausserdem wäre in einem tatsächlichen streitfall zu prüfen, unter welchen umständen die kündigung zustande gekommen ist, ob sie in rechtsgültiger form zustande gekommen ist, und ob etwaig zu beachtende Fristen eingehalten worden. Das alles kann ich aus der ferne nicht beurteilen, würde das aber aus dem bisher gesagten heraus nicht zwingend als gegeben ansehen.
onkel2003
2012-04-26, 13:27:09
Ausserdem wäre in einem tatsächlichen streitfall zu prüfen, unter welchen umständen die kündigung zustande gekommen ist, ob sie in rechtsgültiger form zustande gekommen ist, und ob etwaig zu beachtende Fristen eingehalten worden. Das alles kann ich aus der ferne nicht beurteilen, würde das aber aus dem bisher gesagten heraus nicht zwingend als gegeben ansehen.
das kann man ja sogar mal stehn lassen. :)
zum rest von dir, es mag sein das die polizei in der sache nichts macht, es kann auch sein das die nachmieterin nichts macht, weil sie vieleicht von eltern kommt und erst mal da wieder hin kann.
es kann aber auch ganz anders kommen, und dem TS mit blödsinn zu kommen wie von dir "Also eins mal vorweg. Die Polizei wird dich garantiert nicht aus der wohnung bringen, das ist 100% sicher."
halte ich für sehr gewagt.
sun-man
2012-05-04, 09:55:56
...und? Was ist draus geworden? UMTS unter der Brücke oder doch Einigung?
Chemiker
2012-05-04, 16:11:07
Ja, es gibt zu wenig Betreuungsangebote für psychisch kranke Menschen.
Der Threadstarter ist entweder schlicht faul und etwas langsam oder gehört in ein betreutes Wohnprojekt.
Keine Freunde, keine Familie, keine Ahnung, kein Antrieb. Klingt schon ziemlich behandlungsbedürftig. Vielleicht mal beim Sorgentelefon anrufen und um Rat fragen bezüglich unterbringung in einer geeigneten Einrichtung. Alles Gute!
Tanya
2012-05-04, 16:20:56
Ja, es gibt zu wenig Betreuungsangebote für psychisch kranke Menschen.
Der Threadstarter ist entweder schlicht faul und etwas langsam oder gehört in ein betreutes Wohnprojekt.
Keine Freunde, keine Familie, keine Ahnung, kein Antrieb. Klingt schon ziemlich behandlungsbedürftig. Vielleicht mal beim Sorgentelefon anrufen und um Rat fragen bezüglich unterbringung in einer geeigneten Einrichtung. Alles Gute!
einfach mal nach weiteren Threads nach ihm suchen und du siehst, wie richtig du liegst :)
Wünsche dir, haferflocken, auch alles Gute! Hoffentlich hast du die Eier dazu gehabt, deinen Vermieter einfach nochmal anzusprechen und so die Angelegenheit zu klären.
NameLessLameNess
2012-05-04, 16:44:55
Polizei nur ausführendes Organ.
Also, Angst vorm Knüppel ist berechtigt Herr Hotzenplotz,
das wars dann aber auch schon.
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