Undertaker
2012-07-29, 08:47:00
Hallo,
Freundin hat kürzlich ihren neuen Arbeitsvertrag erhalten. Darin gibt es eine Klausel, die mich auf Anhieb verwunderte:
Der Arbeitgeber könne innerhalb von 4 Wochen kündigen, der Arbeitnehmer nur innerhalb von 3 Monaten.
Kurzes Googlen ergab: Das ist unzulässig. Nun ist aber die Frage: Welche der beiden Fristen würde, wenn es wirklich zur Kündigung von einer Seite käme, die korrekte sein? Ihr gefällt die Stelle wirklich gut, darum ist das zunächst nur eine theoretische Frage, aber es wäre natürlich schön, darüber dennoch Bescheid zu wissen. :) Den Arbeitgeber darauf hin zu weisen wäre natürlich möglich, aber wir denken, dass dies noch vor Arbeitsantritt sicherlich nicht den besten Eindruck hinterlässt. ;)
Freundin hat kürzlich ihren neuen Arbeitsvertrag erhalten. Darin gibt es eine Klausel, die mich auf Anhieb verwunderte:
Der Arbeitgeber könne innerhalb von 4 Wochen kündigen, der Arbeitnehmer nur innerhalb von 3 Monaten.
Kurzes Googlen ergab: Das ist unzulässig. Nun ist aber die Frage: Welche der beiden Fristen würde, wenn es wirklich zur Kündigung von einer Seite käme, die korrekte sein? Ihr gefällt die Stelle wirklich gut, darum ist das zunächst nur eine theoretische Frage, aber es wäre natürlich schön, darüber dennoch Bescheid zu wissen. :) Den Arbeitgeber darauf hin zu weisen wäre natürlich möglich, aber wir denken, dass dies noch vor Arbeitsantritt sicherlich nicht den besten Eindruck hinterlässt. ;)