Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenversicherung nach Studium?
andre87
2012-09-20, 13:41:39
Hey,
ist vielleicht nicht das beste Forum um so etwas zu fragen, aber hier werden eventuell auch ein paar Leute die Problematik kennen ;)
Ich habe mein Studium abgeschlossen und bin nun noch bis 30.09 eingeschrieben. Ich war bisher privat über meinen Vater versichert, der Beamter war.
So, nun hört diese Versicherung nach dem Studienende auf und ich muss mich selbst privat versichern. Dies würde ca 400 Euro monatilch kosten + 10% Selbstbeteiligung, was natürlich eine ganz schöne Summe ist.
Ich würde deswegen gerne in die gesetzliche KK wechseln, allerdings bin ich leider momentan noch auf Jobsuche und habe noch nichts gefunden.
Laut meiner Recherche habe ich allerdings nun folgendes gefunden:
1.) Ich kann nur in die GKK, wenn ich ein Job habe (mind. 400€ Job). Wie sieht es da mit Praktika aus? Ich werde wahrscheinlich von November-Dezember noch ein Praktikum absolvieren, wo ich definitiv über 400 Euro verdienen werde. Könnte ich dann ab November in die GKK wechseln?
2.) Ich hatte überlegt mich arbeitslos zu melden, habe ich dann einen Anspruch auf eine gesetzliche KV? Ich bin jedoch nur ALG II berechtigt.
3.) Ich schreibe mich noch einmal ein. Dann würde ich ca 170. für die private KV zahlen, allerdings noch einmalig 200-300 euro Semestergebühren. Wenn ich also nur bis November in der PKV bleiben muss, und ich ab dem Praktikum in die gesetzliche wechseln könnte würde sich dies nicht lohnen.
Was würdet ihr vorschlagen, gibt es da vll noch eine Variante die ich nicht bedacht habe?
boxleitnerb
2012-09-20, 13:47:36
Meist gibt es Übergangszeiten, z.B. bei der Debeka 18 Monate ab Ende des Studiums. Die sind auch immer sehr kulant.
Zu 2.)
Nein, nur wenn du ALG I bekommst
ShadowXX
2012-09-20, 13:52:49
Du warst doch nur über deinen Vater in der Privatversicherung oder?
AFAIK zählt das dann nicht als selbst Privat versichert. Somit solltest du dich auch einfach so (freiwillig) bei einer Gesetzlichen Versichern können.
Zu 2.)
Nein, nur wenn du ALG I bekommst
Du willst mir jetzt nicht erzählen das alle ALG II Empfänger nicht mehr in den gesetztlichen Krankkassen sind?
boxleitnerb
2012-09-20, 13:55:37
Ich musste mich auch mal diesbezüglich erkundigen, habe bei 3 Krankenkassen angerufen und mir das erklären lassen.
Der Punkt ist, wenn man vorher privat versichert war, kann man nur bei Bezug von ALG1 zurück in die gesetzliche (sofern man keinen versicherungspflichtigen Job ausübt). Für Leute, die nie in der Privaten waren, ist das natürlich nicht relevant.
Man kann übrigens nicht schnell einen 400 Euro Job annehmen, in die GKV wechseln, nach einem Monat kündigen und dann in der Gesetzlichen bleiben. Man muss mindestens ein Jahr lang diese versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, um dauerhaft in der GKV bleiben zu können. Danach ist es glaub ich egal, also nach dem Jahr.
andre87
2012-09-20, 13:59:12
[QUOTE=boxleitnerb;9471193]Meist gibt es Übergangszeiten, z.B. bei der Debeka 18 Monate ab Ende des Studiums. Die sind auch immer sehr kulant.
Ich bin sogar bei der Debeka, und die haben mir "empfohlen" einen Trafi zu wählen der 315 euro im Monat kostet. Kann dies schon der Übergangstarfi sein? erscheint mir ein bisschen zu teuer für einen "Übergangstarfi".
@Shadow
genau ich war über meine Vater versichert, aber das lief über einen Familientarif. Ich frag einfach mal bei einer GKK nach
ShadowXX
2012-09-20, 14:00:58
Ich musste mich auch mal diesbezüglich erkundigen, habe bei 3 Krankenkassen angerufen und mir das erklären lassen.
Der Punkt ist, wenn man vorher privat versichert war, kann man nur bei Bezug von ALG1 zurück in die gesetzliche (sofern man keinen versicherungspflichtigen Job ausübt). Für Leute, die nie in der Privaten waren, ist das natürlich nicht relevant.
Die Frage ist aber eben ob das "Mitversichert beim Vater" sein als selbst Privat Versichert gewesen sein gilt.
Man kann ja schliesslich nichts dafür das der Vater in der PK war....das wäre ja quasi Sippenhaft.
Wenn ich andre87 wäre, würde ich einfach mal bei 2 - 3 Krankenkassen (TK, Barmer, DAK, AOK....oder oder oder) anrufen und Nachfragen wie das ist. Und dabei eben darauf hinweise das man nur über seinen Vater Privat versichert war.
boxleitnerb
2012-09-20, 14:02:36
Ne, ganz sicher nicht. Ich bin auch bei der Debeka und praktisch in deiner Situation. Ich zahle noch den Studententarif, den ich die ganze Zeit gehabt habe, also ca. 150 Euro. Ruf da an und sag denen, du bist mit dem Studium fertig und sie sollen jetzt die Übergangsfrist beginnen. Dann hast du 18 Monate um einen Job zu finden und zahlst weiter den Studententarif in dieser Zeit.
@Shadow:
Ich war auch mit meinem Vater mitversichert, der ebenfalls Beamter war. Haargenau dieselbe Situation.
Man kann schon was dafür - nämlich am Anfang des Studiums hätte man auch in die GKV gehen können (was im Übrigen deutlich billiger gewesen wäre, wie ich kürzlich herausgefunden habe).
Kladderadatsch
2012-09-20, 14:05:34
Die Frage ist aber eben ob das "Mitversichert beim Vater" sein als selbst Privat Versichert gewesen sein gilt.
Man kann ja schliesslich nichts dafür das der Vater in der PK war....das wäre ja quasi Sippenhaft.
klar ist man da nur familienversichert.
ich kann nur die tk empfehlen. warum rufst du da (oder bei einer anderen) nicht einfach mal und schilderst deine situation?!
sw0rdfish
2012-09-20, 14:28:02
Die Frage ist aber eben ob das "Mitversichert beim Vater" sein als selbst Privat Versichert gewesen sein gilt.
Man kann ja schliesslich nichts dafür das der Vater in der PK war....das wäre ja quasi Sippenhaft.
Ähm, man muss sich am Anfang des Studiums für die Zeit des Studiums von der GKV befreien lassen, um in der PKV bleiben zu können. Es hat als nichts mit Sippenhaft zu tun. Man hätte ja auch in die GKV zum Studententarif wechseln können. Das wäre auch wesentlich günstiger gewesen, als jeder PKV- Tarif...
ShadowXX
2012-09-20, 14:37:33
Ähm, man muss sich am Anfang des Studiums für die Zeit des Studiums von der GKV befreien lassen, um in der PKV bleiben zu können. Es hat als nichts mit Sippenhaft zu tun. Man hätte ja auch in die GKV zum Studententarif wechseln können. Das wäre auch wesentlich günstiger gewesen, als jeder PKV- Tarif...
Er war bei seinem Vater in dessen Vetrag mitversichert und hatte keinen eigenen Vetrag. Das sollte schon einen unterschied ausmachen.
Und man muss sich zum Start des Studiums nicht von der GVK befreien lassen, man muss nur nachweisen das man Krankenversichert ist.
andre87
2012-09-20, 14:40:40
so, hab mal die Debeka angerufen + AOK und TKK
Debeka meint, die 315 Euro sind der günstigste Tarif für mich, billiger geht es nicht.
TKK meint, ich kann nicht rein in die gesetzliche, halt wie erwartet. Während des Praktikums komm ihc natürlich rein, danach aber wieder raus, weil der Zeitraum zu gering ist. Die AOK meint, dass ich selbst nach den 2 Monaten das Recht habe in der gesetzlichen zu bleiben.
Ich hoffe jetzt einfach, dass ich das Praktikum ab November bekomme, dann wechsel ich in die gesetzliche und hoffe dass ich drinbleiben kann.
Vll ist die Debeka so kulant und berechnet mir den einen Monat auch gar nicht dann. Ne bessere Lösung habe ich leider nicht gefunden ;)
boxleitnerb
2012-09-20, 14:53:42
Und was haben sie zur Übergangszeit gesagt? Das ist doch das Wichtigste.
andre87
2012-09-20, 15:02:49
gibt keine übergangszeit laut dem sachbearbeiter. hat mich auch verwundert...
boxleitnerb
2012-09-20, 15:36:55
Sehr komisch, wirklich. Bist du im Studententarif? Wenn ja, Stunk machen. Das kann nicht sein.
Wurschtler
2012-09-20, 16:06:19
Ein sozialversicherungspflichtiger Verdienst ab 401€ ist ausreichend, damit man gesetzlich krankenversichert ist. Wo ist das Problem?
Zur Not eben McJob. Irgendwas findet man immer.
kann ich nicht glauben das du als "hartzer" nicht in eine gesetzliche KK kommst.
ich würd einfach keine freiwillige folgekrankenkasse abschliessen und zum amt gehen den antrag stellen und sagen das du ab 30.09. keine KK hast (und mitellos bist) da du nur "mitversichert warst" (da die sicher nach deiner KK fragen) dann melden die dich sicher bei der AOK oder so zwangsan.
Morale
2012-09-20, 20:49:32
kann ich nicht glauben das du als "hartzer" nicht in eine gesetzliche KK kommst.
ich würd einfach keine freiwillige folgekrankenkasse abschliessen und zum amt gehen den antrag stellen und sagen das du ab 30.09. keine KK hast (und mitellos bist) da du nur "mitversichert warst" (da die sicher nach deiner KK fragen) dann melden die dich sicher bei der AOK oder so zwangsan.
Mit ALG2 kommt man, wenn man vorher in der PKV war nicht in die GKV, sondern das Amt zahlt einen Zuschuss für die PKV. Diese entsprechen meist dem Basistarif, bzw. reichen dafür aus. Eigenbeteiligung muss man aber alleine stemmen!
Ansonsten wäre das doch ein gutes Schlumpfloch.
Bis 40/50 schön die niedrigen Beiträge in der PKV mitnehmen, und dann schnell mal ein Jahr ALG beziehen, zack wieder in der GKV wenn man in der PKV langsam mehr zahlen müsste weil eben mehr erforderlich ist.
Sozial ist anders.
sw0rdfish
2012-09-20, 21:22:00
Er war bei seinem Vater in dessen Vetrag mitversichert und hatte keinen eigenen Vetrag. Das sollte schon einen unterschied ausmachen.
Und man muss sich zum Start des Studiums nicht von der GVK befreien lassen, man muss nur nachweisen das man Krankenversichert ist.
Doch, ist bei mir auch so. Ich bin über meinen Vater PKV versichert und musste mir am Anfang des Studiums so einen Wisch von der AOK holen. Das ist eine Bescheinigung, dass ich für die Dauer des Studiums (bzw. bis zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit) von der Pflichtmitgliedschaft in der GKV befreit bin. Ob eigener Tarif oder mit- versichert ist egal. Die Uni wollte dieses + die Bescheinigung meiner PKV bei der Einschreibung sehen.
Glaube es, oder lass es bleiben...;)
Mit ALG2 kommt man, wenn man vorher in der PKV war nicht in die GKV, sondern das Amt zahlt einen Zuschuss für die PKV. Diese entsprechen meist dem Basistarif, bzw. reichen dafür aus. Eigenbeteiligung muss man aber alleine stemmen!
Ansonsten wäre das doch ein gutes Schlumpfloch.
Bis 40/50 schön die niedrigen Beiträge in der PKV mitnehmen, und dann schnell mal ein Jahr ALG beziehen, zack wieder in der GKV wenn man in der PKV langsam mehr zahlen müsste weil eben mehr erforderlich ist.
Sozial ist anders.
er hat doch aber keine PKV abgeschlossen und ist einfach ab dem studienende nicht mehr familienversichert bis 4-6 wochen nach auslauf ist man eh noch weiterversichert also würde ich einfach mal am 01.10. oder dergleichen zum Amt gehen und den ALGII Antrag stellen.
mit sozial oder nicht sozial hat das nicht viel zutun da man als Student bis 27 eigentlich immer nur "mitversichert" ist. Erst ab 27 muss man sich selbst "freiwillig" zwangsversichern.
Morale
2012-09-21, 00:12:59
er hat doch aber keine PKV abgeschlossen und ist einfach ab dem studienende nicht mehr familienversichert bis 4-6 wochen nach auslauf ist man eh noch weiterversichert also würde ich einfach mal am 01.10. oder dergleichen zum Amt gehen und den ALGII Antrag stellen.
mit sozial oder nicht sozial hat das nicht viel zutun da man als Student bis 27 eigentlich immer nur "mitversichert" ist. Erst ab 27 muss man sich selbst "freiwillig" zwangsversichern.
Wenn Sie bisher privat versichert waren:
In dem Fall wären Sie künftig nur noch über den privaten Beihilfetarif weiter versichert (demnach lediglich zwischen 20 und 25%). Und weil Sie bei Ihrem Studienbeginn der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung widersprochen haben, bleibt Ihnen der Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse bis zu Ihrer Exmatrikulation verwährt. Es bleibt Ihnen hiernach also nur die Möglichkeit, sich über einen speziellen Studententarif weiterhin privat zu versichern.
So stehts im Netz. Man füllt da ja auch irgendwas aus als Student.
Edith:
Mh gut da steht was von "bis zur Exmatrikulation".
Aber soweit das im Netz steht ist es auch so wenn man arbeitslos ist nach dem Studium.
Eben weil man sich entscheiden kann PKV oder GKV.
Siehe auch hier (http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?11,1208586)
oder hier aktueller (http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?4,1366263)
naja "bleibt Ihnen der Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse bis zu Ihrer Exmatrikulation verwährt"
exmatrikuliert ist er ja ab Oktober also sollte das passen
Morale
2012-09-21, 00:26:19
naja "bleibt Ihnen der Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse bis zu Ihrer Exmatrikulation verwährt"
exmatrikuliert ist er ja ab Oktober also sollte das passen
Edith gelesen?
Ja wenn er ab Oktober eine versicherungspflichtige Tätigkeit (401 Euro Job) aufnehmen würde, dann könnte er in die GKV zurück. Vorher ginge das nicht.
Dass heißt aber nicht, dass er ohne irgendwas zu tun automatisch wieder in der GKV ist.
Er hat mit Beginn des Studiums mit der PKV über seinen Vater was abgeschlossen.
Gibt halt einen billigen Tarif, kosten tut es trotzdem was.
Deswegen kann man nicht so einfach wieder zurück.
kann noch net in die zukunft schauen xD
00:15:44 vs Geändert von Morale (2012-09-21 um 00:22:19 Uhr)
und ich meine er kommt auch ab Oktober wieder in die gesetzliche wenn er AlgII beantragt da die ihn krankenversichern müssen und er keine KV mehr hat (bzw noch nie wirklich hatte sondern Familienversichert war).
Dafür braucht er keine 400€ Tätigkeit aufnehmen (schaden tuts natürlich nicht)
Er hat mit Beginn des Studiums mit der PKV über seinen Vater was abgeschlossen.
Gibt halt einen billigen Tarif, kosten tut es trotzdem was.
Deswegen kann man nicht so einfach wieder zurück.
in der GKV bezahlt man als Familienversicherter Student <=27 garnix
Morale
2012-09-21, 00:34:21
Wenn er ALG 2 hat dann zahlt wie geschrieben Vater Staat ihm den Basistarif für seine PKV.
Also ohne Versicherung bleibt keiner ;)
Er kommt aber NICHT in die GKV ohne einen sozialversicherungspflichtigen Job.
in der GKV bezahlt man als Familienversicherter Student <=27 garnix
Richtig, aber es ging ja um die PKV, und da zahlt man schon zusätzlich für jedes Kind!
er hat aber keine KV ab Oktober er ist nur noch (laut gesetzlicher Regelung für Übergangszeiten) ein paar Wochen versichert zahlt aber keine Beiträge und hat auch keinen unterschriebenen Vertrag da alles was er mal für die Studentenzeit abgeschlossen hat mit der Exmatrikulation ausläuft
Morale
2012-09-21, 00:43:27
er hat aber keine KV ab Oktober er ist nur noch (laut gesetzlicher Regelung für Übergangszeiten) ein paar Wochen versichert zahlt aber keine Beiträge und hat auch keinen unterschriebenen Vertrag da alles was er mal für die Studentenzeit abgeschlossen hat mit der Exmatrikulation ausläuft
Nein, er ist nurnoch bis Oktober im Studententarif versichert!
Danach halt VOLLER Betrag!
Private Krankenversicherung für Studenten
Was viele nicht wissen: Studierende können auch in die private Krankenversicherung eintreten. Sind die Eltern bereits privat versichert oder möchte der Student/in aus freien Stücken in die private Krankenversicherung eintreten, hat er/sie bis zu drei Monate nach Studienbeginn die Möglichkeit, sich unwiderruflich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Genau kenn ich mich da auch nicht aus, wie da die verträge geschlossen werden, bin ja kein Experte, aber lies doch die Beiträge, z.b. auf Studis.
Denke das läuft so ab, bim bum Studium fängt an, PKV fragt "Hey Student willste billig versichert sein bei uns, gibt Studententarif undso, Student sagt "jo hab ich Bock drauf" lässt sich dann von der GKV befreien, studiert fröhlich, dann kommt das Studienende, PKV sagt "Hey du bist ja fertig, hier unsere Monatlichen Kosten weil du jetzt ja kein Student mehr bist, bitte schön" Student "WTF eh ja hab ich mir ja null plan gemacht"
PKV "Tja ned unser bier"
:freak:
Hier auch noch was (http://www.finanzfrage.net/frage/arbeitslos-nach-dem-studium---kann-man-zurueck-in-die-gesetzliche-krankenkasse)
Nein, er ist nurnoch bis Oktober im Studententarif versichert!
Danach halt VOLLER Betrag!
der kommt aber nicht vom familienversicherungstarif einfach so automatisch in einen selbst versicherten Tarif
selbst wenn du gesetzlich familienversichert bist und sogar noch student aber das 27. lebensjahr überschritten hast, legen die dir nur ein Angebot vor dich dort "freiwillig" versichern zu lassen (was du sozusagen als vertrag abschliessen musst) und schicken dir nicht einfach die Rechnung mit dem ab da an fälligen Versicherungsbetrag für freiwillig (nicht mehr familienversicherte) versicherte Studenten
die machen dir quasi ein Angebot da deine Vericherung zum XYZten ausläuft
vBulletin®, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.