Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : rechnung nach einbruchsversuch - was tun?
Gunaldo
2012-09-30, 17:00:03
hallo,
habe gestern nach fast 2 jahren (!) eine rechnung der polizei bekommen. in meine wohnung wurde versucht einzubrechen. jemand stellte fest, dass die tür aufgebrochen war und rief die polizei. ich war zu diesem zeitpunkt nicht zu hause.
Zur Sicherung der Wohnung wurde ein Notdienst bestellt.
Nun soll ich knapp 500 Euro zahlen ;(
Rechtlich scheint das ja alles so in Ordnung zu sein, denn das Schreiben kommt von der Polizei.
Meine Frage:
Hat jemand schon mit ähnlichen Situationen Erfahrungen gesammelt?
Kann nicht die Hausrat oder Haftpflicht einspringen?
Ich bin für jede Hilfe dankbar!
Ist das deine Tür oder gehört die einem Vermieter?
Hausratversicherung-anrufen?
Gunaldo
2012-09-30, 17:24:55
gehört wohl dem vermieter :)
hausrat kontaktiere ich mal.
mercutio
2012-10-01, 08:13:41
hallo,
habe gestern nach fast 2 jahren (!) eine rechnung der polizei bekommen. in meine wohnung wurde versucht einzubrechen. jemand stellte fest, dass die tür aufgebrochen war und rief die polizei. ich war zu diesem zeitpunkt nicht zu hause.
Zur Sicherung der Wohnung wurde ein Notdienst bestellt.
Nun soll ich knapp 500 Euro zahlen ;(
Rechtlich scheint das ja alles so in Ordnung zu sein, denn das Schreiben kommt von der Polizei.
Meine Frage:
Hat jemand schon mit ähnlichen Situationen Erfahrungen gesammelt?
Kann nicht die Hausrat oder Haftpflicht einspringen?
Ich bin für jede Hilfe dankbar!
WTF, so läuft das? :eek:
Gut zu wissen, dann ruft man also lieber nicht die Polizei, wenn man für so einen Einsatz zahlen muss. Das gibts ja wohl nicht.
Da kann man ja gleich einen privaten Schlichter einschalten, der ist wahrscheinlich billiger... :frown:
Gut zu wissen, dann ruft man also lieber nicht die Polizei, wenn man für so einen Einsatz zahlen muss. Das gibts ja wohl nicht.
Da kann man ja gleich einen privaten Schlichter einschalten, der ist wahrscheinlich billiger... :frown:
Genaues Lesen hilft! :rolleyes:
Crazy_Bon
2012-10-01, 08:18:34
Klingt ungewöhnlich, mal bei der Polizei nachgefragt, ob das Schreiben wirklich echt ist?
GBWolf
2012-10-01, 08:19:44
Leider kein Wissen, aber ich vermute mal, dass für sowas die Hausrat des Vermieters einspringt. Würde mal Vermieter und/oder Versicherung anfragen, wenn du eine eigene Hausrat hast frag die mal.
Das sind die Kosten für den Schlüsseldienst. Wenn der Schaden schon damals der Hausratversicherung gemldet wurde, dann sollte sie die Kosten übernehmen.
Chemiker
2012-10-01, 08:42:57
Da würde ich bei der Polizei auch nachfragen.
Wofür mittlerweile alles abkassiert wird... :-/
Wobei ich beim Lesen des Titels erst dachte, dass der Einbrecher eine Rechnung geschickt hat. In der BRD weiss man ja nicht. Vielleicht von der Inneneinrichtung traumatisiert...
Er bezahlt nicht die Polizei, er bezahlt den Schlüssel-Notdienst, den die Polizei gerufen hat um seine Wohnung wieder sichern zu lassen.
Es sollte so abgelaufen sein:
Er kommt aus dem Urlaub - an seienr Tür hängt ein Schreiben von der Polizei auf dem steht wo er seinen neuen Wohnungsschlüssel abholen kann (auf der Wache) - dort erfährt er was war und bekommt den neuen Schlüssel - für den Schlüsseldienst kommt dann die Rechnung
Xilavius
2012-10-01, 09:08:39
Er bezahlt nicht die Polizei, er bezahlt den Schlüssel-Notdienst, den die Polizei gerufen hat um seine Wohnung wieder sichern zu lassen.
Es sollte so abgelaufen sein:
Er kommt aus dem Urlaub - an seienr Tür hängt ein Schreiben von der Polizei auf dem steht wo er seinen neuen Wohnungsschlüssel abholen kann (auf der Wache) - dort erfährt er was war und bekommt den neuen Schlüssel - für den Schlüsseldienst kommt dann die Rechnung
Ja so habe ich das auch verstanden, allerdings muss der Vermieter als Eigentümer zustimmen und damit die Rechnung begleichen da er Auftraggeber ist. Wenn das die Polizei immer so machen dürfte dann würden sehr schnell Doppelkosten entstehen, denn neben der Wohnungstür müsste auch eventuell der Treppenhaustürzylinder gewechselt werden, ggf vielleicht sogar manchmal alle Türen der Mietparteien da es sich um ein gemeinsamen Schliesskonstrukt handelt. Sehr häufig ist der Wohnungsschlüssel auch nutzbar für das Treppenhaus, Keller usw.
Da dies die Polizei nicht wissen kann muss sie bei Mehrparteienhäusern immer nachfragen bevor etwas ausgewechselt wird.
Bei Einfamilienhäusern sieht die Rechtslage anders aus.
Gunaldo
2012-10-01, 09:19:09
Er bezahlt nicht die Polizei, er bezahlt den Schlüssel-Notdienst, den die Polizei gerufen hat um seine Wohnung wieder sichern zu lassen.
Es sollte so abgelaufen sein:
Er kommt aus dem Urlaub - an seienr Tür hängt ein Schreiben von der Polizei auf dem steht wo er seinen neuen Wohnungsschlüssel abholen kann (auf der Wache) - dort erfährt er was war und bekommt den neuen Schlüssel - für den Schlüsseldienst kommt dann die Rechnung
so in etwa war der ablauf.
cartman5214
2012-10-01, 09:26:32
Ja so habe ich das auch verstanden, allerdings muss der Vermieter als Eigentümer zustimmen und damit die Rechnung begleichen da er Auftraggeber ist. Wenn das die Polizei immer so machen dürfte dann würden sehr schnell Doppelkosten entstehen, denn neben der Wohnungstür müsste auch eventuell der Treppenhaustürzylinder gewechselt werden, ggf vielleicht sogar manchmal alle Türen der Mietparteien da es sich um ein gemeinsamen Schliesskonstrukt handelt. Sehr häufig ist der Wohnungsschlüssel auch nutzbar für das Treppenhaus, Keller usw.
Da dies die Polizei nicht wissen kann muss sie bei Mehrparteienhäusern immer nachfragen bevor etwas ausgewechselt wird.
Bei Einfamilienhäusern sieht die Rechtslage anders aus.
Kurz gefasst: Schwachsinn. Begründung Gefahr im Verzug, Geschäftsführung ohne Auftrag.
Lang gefasst: Die Ausführungen sind nicht korrekt. Die Polizei sichert im Interesse von Vermieter und Mieter eine nach Einbruch nicht verschlossene Wohnung ab indem sie einen Schlüsselnotdienst herbeiruft. Hierzu ist sie zur Gefahrenabwehr am Eigentum vom Vermieter und Mieter berechtigt. Ein Schlüsselnotdienst ist hierfür verhältnismäßig.
Den Vermieter informieren ist sicherlich nett, aber nicht immer zu gewährleisten. In unserem Haus sind z.B. keine Kontaktdaten ausgehängt. Selbst wenn der Vermieter kontaktiert werden könnte, ist damit zu rechnen dass dieser auch nur einen Notdienst einschaltet. Schließzylinder für Schließanlagen lassen sich nicht über Nacht fertigen sondern müssen neu berechnet werden.
mercutio
2012-10-01, 09:36:15
so in etwa war der ablauf.
ach so, jetzt kapier ich's.
Montagmorgen halt... :rolleyes:
Kurz gefasst: Schwachsinn. Begründung Gefahr im Verzug, Geschäftsführung ohne Auftrag.
Lang gefasst: Die Ausführungen sind nicht korrekt. Die Polizei sichert im Interesse von Vermieter und Mieter eine nach Einbruch nicht verschlossene Wohnung ab indem sie einen Schlüsselnotdienst herbeiruft. Hierzu ist sie zur Gefahrenabwehr am Eigentum vom Vermieter und Mieter berechtigt. Ein Schlüsselnotdienst ist hierfür verhältnismäßig.
Den Vermieter informieren ist sicherlich nett, aber nicht immer zu gewährleisten. In unserem Haus sind z.B. keine Kontaktdaten ausgehängt. Selbst wenn der Vermieter kontaktiert werden könnte, ist damit zu rechnen dass dieser auch nur einen Notdienst einschaltet. Schließzylinder für Schließanlagen lassen sich nicht über Nacht fertigen sondern müssen neu berechnet werden.
Exakt. Es wird ein übliches Standardschloß eingebaut um die Wohnung wieder zu sichern. Ob der Mieter oder Vermieter dies nachträglich wieder ausbauen lassen, ist nicht das Problem der Polizei. Abgesehen davon versucht die Polizei sowieso erst den Mieter zu erreichen und dann den Vermieter, sofern man ihn ermitteln kann, weil die Polizei dann nämlich gar nicht den Schlüsseldienst rufen muss.
Knuddelbearli
2012-10-01, 10:48:23
500 sind aber schon extrem happig ...
sowas macht meine Tischlerei ums eck für nichtmal 100€ also 400€ Nachtzuschlag ? oO
cartman5214
2012-10-01, 10:59:36
500 sind aber schon extrem happig ...
sowas macht meine Tischlerei ums eck für nichtmal 100€ also 400€ Nachtzuschlag ? oO
Jepp, 250,00 wären schon eher angemessen. Es sei denn du wohnst irgendwo in Hintertupfingen mit 30km Anfahrt.
Spasstiger
2012-10-01, 11:04:25
Theoretisch könnte man doch den Einbrecher mit der Rechnung belasten, oder nicht? Aber der beste Ansprechpartner ist wohl erstmal die Hausratsversicherung, die holen sich notfalls ihr Geld vom Verursacher des Schadens.
Gunaldo
2012-10-01, 11:44:40
kurzes update.
habe leider keine hausrat, nur eine haftpflicht.
dafür habe ich aber den folgenden stand:
Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten, wenn ein Türschloss bei einem Einbruch oder Einbruchsversuch beschädigt wurde (AG Köln 221, 12. Dezember 1997 - C 376/97).
ich gehe erstmal auf den vermieter zu.
onkel2003
2012-10-01, 18:22:08
kurzes update.
habe leider keine hausrat, nur eine haftpflicht.
dafür habe ich aber den folgenden stand:
Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten, wenn ein Türschloss bei einem Einbruch oder Einbruchsversuch beschädigt wurde (AG Köln 221, 12. Dezember 1997 - C 376/97).
ich gehe erstmal auf den vermieter zu.
schon mal bei der Polizei gefragt wieso die Rechnung von den kommt eigentlich hätte sich der Notdienst bei dein vermieter melden müssen.
du hast mit den schloss nichts zu tun, das ist vermieter sache.
die haben eventuell eine Gebäudeversicherung.
und wieso 2 jahre ? würd mich nicht wundern wenn die schon bei dein vermieter versucht haben und der nicht zahlen will, und jetzt versuchen sie es bei dir.
normal würde ich das schreiben an die Polizei zurück senden mit vermerk das du Mieter bist und der schaden nicht an dein Eigentum gemacht wurde zwecks Rechnung sollen sie sich an den Eigentümer wenden.
und eine hausratversicherung hätte damit sowieso nichts zu tun, wie der name schon sagt hausrat ;-) da geht es um deine möbel usw.
wenn ich hier als mieter eine tür kaputt mache kommt meine haftflicht für auf und nicht die hausratversicherung.
in dein fall ist es aber was anderes da du den schaden nicht gemacht hast.
Dicker Igel
2012-10-01, 19:16:03
normal würde ich das schreiben an die Polizei zurück senden mit vermerk das du Mieter bist und der schaden nicht an dein Eigentum gemacht wurde zwecks Rechnung sollen sie sich an den Eigentümer wenden.
Korrekt - das würde ich auch machen.
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