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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kreditverträge: Bearbeitungsgebühr zurück?


Ash-Zayr
2012-11-20, 09:07:18
Hallo,
seit Jahr und Tag erheben die Banken ja bei Abschluss von Darlehen und Finanzierungen ausgewiesene Bearbeitungsgebühren von 1-3%, die meist auch sofort vor Auszahlung abgezogen und einbehalten werden.
Das können je nach Darlehenssumme erherbliche Beträge sein.

Nun kam vor kurzem die Verbraucherzentrale damit raus, dass es inzwischen hochinstanzliche Urteile gibt, wonach diese Gebühr per se unberechtigt ist und dem Kunden nicht in Rechnung gestellt werden darf - und diese Erkenntnis nicht nur zum Beachten bei Neuabschlüssen, sondern für jedermann für alle laufenden Verträge der letzten 3 Jahre. Musterbriefe schwirren schon im Netz gleich mit umher.

hmm....gemacht, getan...habe letztes Jahr einen Neuwagen gekauft...meine Bearbeitungsgebühr beträgt 530,- Euro (+ Zinsen, die die Bank anteilig errechnen und auch mit zurückzahlen muss).

Bin nun gespannt was passiert, aber ich bin nicht so naiv zu glauben, dass nun ohne Gegenwehr dieser Betrag den Weg auf mein Konto findet.

Hat einer das schon mal duchgezogen, Erfolg gehabt, mit Anwalt gekommen? Wenn jetzt ganz Deutschland diese Gebühren zurückfordert, dürfte es um zig Millionen gehen, allein bei Hausfinanzierungen kann dieser Posten schon mal vier- bis fünfstellig sein.

Gruß
Ash

Eco
2012-11-20, 09:17:13
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=531839


Hat einer das schon mal duchgezogen, Erfolg gehabt, mit Anwalt gekommen? Wenn jetzt ganz Deutschland diese Gebühren zurückfordert, dürfte es um zig Millionen gehen, allein bei Hausfinanzierungen kann dieser Posten schon mal vier- bis fünfstellig sein.

Ja, wir haben die Bearbeitungsgebühr für unseren Immobilienkredit zurückbekommen. Ohne Anwalt, einfach meinen Berater drauf angesprochen. War aber "nur" 3-stellig.

FeuerHoden
2012-11-20, 13:16:27
Ich denke der Hinweis auf das höchstinstanzliche Urteil dürfte den Leuten klar machen dass man sich mit der Sache bereits auseinander gesetzt und sich auf der sicheren Seite weiß, dann gibts auch keine Probleme.