Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausgepackte Matraze rückgebbar?
Eine Bekannte hat übers Internet eine Matraze gekauft, glaube beim Otto Versand.Eine Kaltschaummatraze.
Also Kauf übers Internet,wo ja eigentlich das 14 Tägige Rückgaberecht besteht.
Die Matraze war in Folie eingepackt und dort stand,wenn man diese entfernt,ist eine Rückgabe ausgeschlossen.
Jetzt hat meine Bekannte drauf geschlafen und ihr tut der Rücken weh und ist sehr unzufrieden mit der Matraze.
Frage, gilt auch hier das 14 Tägige Umtauschrecht?Weil eine Matraze testen kann man ja schlecht mit eingewickelter Folie,oder kann sich der Händler damit rausreden,das Folie entfernt = Umtausch ausgeschlossen draufstand und somit das 14 Tägige Umtauschrecht legal ausser Kraft gesetzt wird?
Weil eine Matraze testen kann man ja schlecht mit eingewickelter Folie
Nur bedingt, schon wahr. Problem ist wohl dass diverse Händler eine Matratze als Hygieneartikel deklarieren und damit nicht so unrecht haben ((Körperkontakt und Körperflüssigkeiten wie Schweiß, wenn man bis zu 14 Tage drauf pennt). Die AGB Klausel (Rückgabe nur eingeschweißt) dürfte daher meines Erachtens nicht rechtswidrig sein.
Wobei man auch Klamotten 14 Tage tragen könnte bis man sie Umtauscht und damit meine ich nicht Unterhosen :D
Und wie gesagt,ausprobieren geht eine Matraze halt nur ausgepackt.
Habe auch mal mit der Hand über die Matraze gestrichen ohne wirklich festen Druck und man spürt quasi eine Wellenlandschaft.
Weiß nicht genau,wie ich es präzise beschreiben kann, man streicht drüber und pürt eine Erhebung,dann hat man keine,dann wieder eine,dann wieder.
Oder vielleicht besserer Vergleich, wie ein Lattenrost,nur wo die Bretter sind,sind die Erhebung und wo keine Bretter sind ,ist bei der Matraze nichts zu spüren.
Frage mich,ob das wirklich so sein soll, vielleicht neue Bauform oder so. Ich habe sowas noch nie bei einer Matraze gefühlt.
Aber das an der Matraze was schiefgelaufen ist,dürfte ja eher unwahrscheinlich sein.
Habe auch die Erhebungen nicht gespürt,als ich mich selber mal drauflegte. Aber lag halt auch keine 10 Sekunden drauf. Was ja nicht vergleichbar ist 6-8 Stunden drauf liegen.
cartman5214
2013-02-22, 09:22:58
Drauf ankommen lassen und notfalls klagen. Probeliegen ist normaler Testgebrauch und dazu muss es zwingend ausgepackt werden. BGH (Az.: VIII ZR 337/09) war dazu bereits sehr deutlich: Geklagt hatte ein Mann, der das Wasserbett nach drei Tagen Probe zurückgab, weil seine Partnerin sich darauf nicht wohlfühlte. Der Verkäufer erstattete ihm jedoch nicht den vollen Kaufpreis von 1265 Euro zurück, sondern nur 258 Euro für die Heizung. Er verwies auf die Information für seine Kunden, in der steht, dass mit der Befüllung des Bettes der Wiederverkaufswert extrem sinkt. Diesen Zusatz bei der sogenannten Widerrufsbelehrung erklärten die Richter für nichtig.
Meine Meinung: Wer übers Netz sowas kauft sollte dazu stehen. Matratzen o.ä. kauft man aus genau dem Grund "Probeliegen" nicht ungesehen im Netz.
Drauf ankommen lassen und notfalls klagen. Probeliegen ist normaler Testgebrauch und dazu muss es zwingend ausgepackt werden. BGH (Az.: VIII ZR 337/09) war dazu bereits sehr deutlich:
Meine Meinung: Wer übers Netz sowas kauft sollte dazu stehen. Matratzen o.ä. kauft man aus genau dem Grund "Probeliegen" nicht ungesehen im Netz.
Danke,das ist ein guter Hinweis.
Beziehe mich da auf den Urteilspart :D
Ansonsten gebe ich dir Recht.
Sie bereut es auch und machte das eigentlich nur,weil sie dort Raten zahlen konnte,da sie ja noch Lattenrost und Bettgestell kaufen musste,war der Preis halt etwas höher.
Und ältere Frauen informieren sich halt nicht so übers Internet.
Annator
2013-02-22, 11:31:44
Auf Matratzen muss man eine Nacht schlafen um diese zu bewerten. Wer meint sich mal kurz drauf zu legen genügt irrt. :)
nemesiz
2013-02-22, 11:46:49
Also, eine Matratze ist mit einem Hygieneartikel gleichzusetzen, da gilt beim FAG bisschen etwas anderes.
Die Folien (bei guten Matratzen) sind meistens so dass man darauf einige Tage Probeliegen kann (kleine Luftlöcher).
Ist die Folie weg dann sieht es meistens ganz schlecht aus.
PS:
es ist fast! normal dass man wenn man von einer schlechten Matratze auf eine gute wechselt es erstmal zu leichten Rückenproblemen kommen kann.
Es ist eher selten dass man gleich eine "richtige" Matratze findet wo es anfangs nicht kneift. Meistens wird eine genommen wo nichts kneift aber die Matratze dann halt nicht ideal ist, hoffe ich erkläre das verständlich.
Man kann eine "falsche" kaufen wo nix kneift und lässt eine eigentlich "richtige" liegen weil sie kneift.
Der Rücken muss sich auch an ein "richtiges" Liegen erstmal gewöhnen.
Ein guter Matratzenberater erklärt einem das aber auch.
Heelix01
2013-02-22, 11:47:21
Mit einer Wertminderung wird sie mindestens rechnen müssen, stuft der Händler die Matratze als unverkäuflich ein kann das böse enden.
FAG deckt kein Probe schlafen ab, oder kannst du im Kaufhaus erstmal übernachten ? ;x
Zum schlafen einfach mal Folie drauf lassen Bettlaken drüber und gut.
ALTAY
2013-02-22, 11:53:55
Das Problem ist das die Matratze tatsächlich ein Hygieneartikel ist, das Problem verschlimmern tut auch die Tatsache, dass sich die Matratze nicht mehr wie geliefert verpacken lässt - Einmal ausgerollt lässt sich die Matratze nicht mehr auf das Packmaß verkleinern. ;)
Deine Bekannte sollte zudem erstmal ne Woche sich an die Matratze gewöhnen, die Rückenschmerzen sind im Grunde normal.
boidzerg
2013-02-22, 11:57:36
Ich kenne das auch nur so (und so ist es auch von Gesetzgeber her geregelt) bei Hygieneartikeln:
Umtausch NUR, wenn der Artikel noch verpackt ist oder einen Defekt hat. Beides ist hier nicht der Fall.
boidzerg
2013-02-22, 11:58:24
Deine Bekannte sollte zudem erstmal ne Woche sich an die Matratze gewöhnen, die Rückenschmerzen sind im Grunde normal.
Sehe ich auch so. Eine Nacht sagt nun wirklich gar nix aus.
Grestorn
2013-02-22, 12:05:56
Das FAG soll doch eigentlich nur die Möglichkeit ersetzen, dass man das Produkt bei einem Versandkauf nicht persönlich begutachten kann wie bei einem Ladenkauf.
Bei einem Ladenkauf kann man sich auch nur kurz auf die Matratze legen (wenn sie überhaupt ausliegt) und nicht eine ganze Nacht darauf schlafen.
Wieso sollte man da also beim FAG besser gestellt sein? In dieser Hinsicht kann ich auch dieses Gerichtsurteil nicht verstehen.
Man muss sich doch auch mal klarmachen, was das für den Händler bedeutet. Er kann die Matratze eigentlich nur noch entsorgen oder für einen Bruchteil des Preises verkaufen. Also nahezu Totalverlust.
Wenn er das einkalkuliert und so anbietet - was Fachhändler ja oft machen - dann ist das ok und in seiner Preisgestaltung berücksichtigt. Und es ist ein freiwilliger Service, für den man auch bereitwillig zahlen sollte. Aber den billigsten Preis zu suchen und dann diesen Service zu erwarten ist für mich unverständlich, insbesondere wenn der Staat dies dann auch noch vorschreibt.
cartman5214
2013-02-22, 12:10:36
Nochmal: aktuelle Rechtsprechung ist klar. Rückgabe ist bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich zu gewährleisten. Eine teilweise oder vollständige Entwertung die auf die Erprobung (nicht auf reguläre Nutzung) zurückzuführen ist, ist kein Ausschluß- oder Minderungsgrund für die Erstattung.
Der BGH hat dies ausdrücklich für eine dreitägige Nutzung eines Wasserbettes bejaht, obwohl das Wasserbett dadurch vollständig entwertet wurde.
Bei einem Ladenkauf kann man sich auch nur kurz auf die Matratze legen (wenn sie überhaupt ausliegt) und nicht eine ganze Nacht darauf schlafen.
Wieso sollte man da also beim FAG besser gestellt sein? In dieser Hinsicht kann ich auch dieses Gerichtsurteil nicht verstehen.
Man muss sich doch auch mal klarmachen, was das für den Händler bedeutet. Er kann die Matratze eigentlich nur noch entsorgen oder für einen Bruchteil des Preises verkaufen. Also nahezu Totalverlust.
Genau meine Meinung.
boidzerg
2013-02-22, 12:16:07
Nochmal: aktuelle Rechtsprechung ist klar. Rückgabe ist bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich zu gewährleisten. Eine teilweise oder vollständige Entwertung die auf die Erprobung (nicht auf reguläre Nutzung) zurückzuführen ist, ist kein Ausschluß- oder Minderungsgrund für die Erstattung.
Der BGH hat dies ausdrücklich für eine dreitägige Nutzung eines Wasserbettes bejaht, obwohl das Wasserbett dadurch vollständig entwertet wurde.
Genau meine Meinung.
Bei Fernabsatzverträgen sind aber Hygieneartikel ausgeschlossen, die mit Körperflüssigkeiten in Verbindungen kommen können. Und eben das ist bei einer Matratze ja der Fall, Stichwort Transpiration. Da gibbet ja Urteile zu. Außerdem: Ein Wasserbett bzw. dessen Matratze ist Abwaschbar, eine "normale" Matratze nicht.
Ist es denn eigentlich bei Matrazen normal,das die so wellenförmig sich anfühlen wie oben beschrieben,wenn man drüberstreift? (Kaltschaummatraze).
Wie gesagt,man streicht drübe rund hat eine feste Stelle, eine ohne Widerstand,feste Stelle, ohne Widerstand usw.Wie wenn Rippen die Matraze durchziehen würde.
Habe ich bei noch keiner MAtraze gefühlt.
Das ist ne Wellenoberfläche, hat meine auch. Wozu das gut sein soll weiß ich nicht aber es ist normal.
Bei Ikea kann man die zb auch noch benutzt zurückgeben, ist also vermutlich Kulanz, bzw in diesem Fall ein spezielles Angebot.
Frag doch einfach nach
cartman5214
2013-02-22, 12:31:09
Bei Fernabsatzverträgen sind aber Hygieneartikel ausgeschlossen, die mit Körperflüssigkeiten in Verbindungen kommen können. steht wo?
Und eben das ist bei einer Matratze ja der Fall, Stichwort Transpiration. Da gibbet ja Urteile zu. wo?
Außerdem: Ein Wasserbett bzw. dessen Matratze ist Abwaschbar, eine "normale" Matratze nicht. Dafür ist das Wasserbett nach dem Befüllen nicht mehr verkaufbar.
Ich könnte mir ne Konstruktion über den §357 BGB vorstellen:
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten,
1. soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und
Aber alleine auspacken und drauflegen zählt nicht da normale Prüfung. Alles darüber hinaus ist sicherlich grenzwertig. Aber wie bereits geschrieben gibt es hierzu höchstrichterliche Rechtsprechung. Zudem dürfte bei einem Totalausschluß in der Klausel bereits bei Auspacken die komplette Regelung unwirksam werden.
Ich bleib dabei. Die Chance das Geld zurückzubekommen ist realistisch. Aber der Aufwand wärs mir nicht wert. Gerade weil ich zu dem Thema halt ne andere Meinung habe.
pr0g4m1ng
2013-02-22, 13:35:56
Du hast im Grunde recht, aber das Recht zur Prüfung geht sogar noch weiter: Eine Ingebrauchnahme ist grundsätzlich erstmal noch vom Prüfungsrecht des Verbrauchers gedeckt.
Aber der Reihe nach.
Erstmal ist eine Matratze keine Sache die "auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet" ist.
Dass man oft direkt mit den Hygieneartikeln hinterm Berg hervor kommt und das wild auf alles mögliche anwendet entspricht nicht der Praxis der Gerichte. Einigkeit besteht eigentlich nur insoweit, dass man kein Widerrufsrecht hat bei Hygieneartikeln im engsten Sinne: Kosmetika die man bereits angebrochen hat kann man nicht zurückschicken, weil Verderb zu befürchten ist, genauso z.B. einen benutzten Deoroller. ;D
Aber schon bei Sexspielzeug haben Gerichte zugunsten des Verbrauchers entschieden. :rolleyes:
Matratzen fallen nicht unter diese Ausnahme vom Widerrufsrecht. Sie können zurückgeschickt werden, man kann sie reinigen und verkaufen (z.B. ausdrücklich als Gebraucht - an ein Hotel oder so). Es kommt dabei nicht darauf an ob der Händler einen großen Wertverlust erleidet durch die Benutzung.
Jedoch kann der Händler - wie Du ja auch schon gemutmaßt hast - gemäß § 357 III BGB Wertersatz verlangen, wenn der Verbaucher die Matratze mehr benutzt hat als zur Prüfung erforderlich war. Das AG Köln hat als Prüfungszeitraum zwei Übernachtungen auf der Matratze für ausreichend gehalten. Für jede weitere Nacht schuldet der Verbraucher Wertersatz. Im konkreten Fall für jede weitere Nacht 10% vom Kaufpreis.
In der Praxis wird es für den Händler selbst dann wenn der Kunde erst nach einer Woche die Matratze zurückschickt schwer zu beweisen sein, dass sie mehr als eine oder zwei Nächte benutzt wurde. ;)
Bei einem Ladenkauf kann man sich auch nur kurz auf die Matratze legen (wenn sie überhaupt ausliegt) und nicht eine ganze Nacht darauf schlafen.
Es gibt durchaus Läden, bei denen man eine Matratze bei Nicht-Gefallen zurückgeben kann, auch nach Benutzung.
IKEA z.B. räumt bei Matratzen 90 Tage Rückgaberecht ein.
Crop Circle
2013-02-22, 13:46:54
Waren das bei IKEA nicht sogar 90 Tage?
Edit: Man kann die Matratzen nach maximal 90 Tagen gegen eine andere Tauschen.
http://www.ikea.com/ms/de_AT/customer_service/ikea_services/umtausch_rueckgaberecht_splash.html
Ja, 90 Tage. Man kann sie auch komplett zurückgeben, selbst schon gemacht.
Muss mal nachfragen,was sie bei Otto erreicht hat.
Aber normalerweise ist eine gescheite Matraze so dermassen wichtig für die Gesundheit,das man da den Leuten normalerweise 1 Tag mindestens Testzeit geben müsste.
Aber das ist meine private Meinung.
Black-Scorpion
2013-02-25, 18:03:33
Muss mal nachfragen,was sie bei Otto erreicht hat.
Aber normalerweise ist eine gescheite Matraze so dermassen wichtig für die Gesundheit,das man da den Leuten normalerweise 1 Tag mindestens Testzeit geben müsste.
Aber das ist meine private Meinung.
Die hast du doch bei Otto. Du darfst die Folie nur nicht entfernen.
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