sw0rdfish
2013-05-05, 11:54:00
Hi!
Ich habe Anfang des Jahres nach dem Studium meinen ersten Job angetreten und zwei Fragen.
Es gilt für mich (ledig) ja der Freibetrag von 801€ Einkommen durch Kapitalerträge also durch Zinsen pro Jahr. Die Abgelungtssteuer wird ja von der Bank automatisch einbehalten. Was ja auch für die Kirchensteuer möglich wäre.
Da man ja eher als bisher nicht Vermögender und angesichts der momentanen Zinsen unterhalb dieser Grenze landen dürfte, bekomme ich wohl mit der Einkommenssteuererklärung die abgeführte Abgeltungssteuer zurück? Zusätzlich bin ich aktuell noch Kirchenmitglied. Bisher hatte ich nicht bei der Bank eingestellt, dass diese hier automatisch Beträge abführt. Jetzt liege ich und lag ich ja in den letzten Jahren immer sehr deutlich unter den 801€ ... Und musste somit ja keine Kirchensteuer entrichten, weil ich immer unterhalb des Freibetrages lag.
Muss ich jedoch auch geringere Beträge (also meine 125,34€ Zinsen pro Jahr) angeben, oder muss ich erst ab der 801€ Grenze solche Bträge in der Steuererklärung abgeben. Bisher habe ich wie die meisten Studenten ohne eigenes Einkommen nie eine Steuererklärung gemacht.
Thx für eure Hilfe, ich habe mich schon etwas durch die Gesetztestexte gequält, für mich sind das jedoch bömische Dörfer...
Ich habe Anfang des Jahres nach dem Studium meinen ersten Job angetreten und zwei Fragen.
Es gilt für mich (ledig) ja der Freibetrag von 801€ Einkommen durch Kapitalerträge also durch Zinsen pro Jahr. Die Abgelungtssteuer wird ja von der Bank automatisch einbehalten. Was ja auch für die Kirchensteuer möglich wäre.
Da man ja eher als bisher nicht Vermögender und angesichts der momentanen Zinsen unterhalb dieser Grenze landen dürfte, bekomme ich wohl mit der Einkommenssteuererklärung die abgeführte Abgeltungssteuer zurück? Zusätzlich bin ich aktuell noch Kirchenmitglied. Bisher hatte ich nicht bei der Bank eingestellt, dass diese hier automatisch Beträge abführt. Jetzt liege ich und lag ich ja in den letzten Jahren immer sehr deutlich unter den 801€ ... Und musste somit ja keine Kirchensteuer entrichten, weil ich immer unterhalb des Freibetrages lag.
Muss ich jedoch auch geringere Beträge (also meine 125,34€ Zinsen pro Jahr) angeben, oder muss ich erst ab der 801€ Grenze solche Bträge in der Steuererklärung abgeben. Bisher habe ich wie die meisten Studenten ohne eigenes Einkommen nie eine Steuererklärung gemacht.
Thx für eure Hilfe, ich habe mich schon etwas durch die Gesetztestexte gequält, für mich sind das jedoch bömische Dörfer...