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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantiefall oder nicht?


MrNice
2013-05-07, 13:53:40
Hi,

ich habe seit kurzem den BenQ W1070 Beamer daheim und mir diese (http://geizhals.at/de/benq-3d-glasses-d3-5j-j7k25-001-a894905.html) DLP-Link Brille dazu gekauft. Im Moment ist die nicht verfügbar, k.a warum.
Sie wurde bei Alternate gekauft und nach ca. 4 Filmen habe ich in der Mitte der Brille eine Bruchstelle im Plastik bemerkt, die nur durch normalen Gebrauch enstanden sein kann. Sie ist weder runtergefallen oder sonstiges.

Ich habe dann bei Alternate angerufen, und die meinten, dass ich Pech gehabt habe und dies kein Garantiefall ist. Ich solle mich doch mal direkt an BenQ wenden, um mit etwas Glück auf Kulanz eine neue zu bekommen.

Ist das ganze so korrekt? Kann ich da nicht auf die Gewährleistung des Händlers pochen. Kann ich nocht weiteres unternehmen oder habe ich einfach Pech gehabt und muss auf die Gutmütigkeit von BenQ hoffen?

Mfg
MrNice

Andi_669
2013-05-07, 14:24:38
In den ersten 6-monaten muss dir Alternate nachweisen das es kein Fehler am Produkt ist,
was den sehr schwer fallen sollte ;)

also darauf pochen das es bei dem normalen Gebrauch entstanden ist.

MrNice
2013-05-07, 14:59:52
Ok, das dachte ich mir. Ich habe ausdrücklich am Telefon gesagt, dass es durch normalen Gebrauch enstanden ist, nur das war dem egal.
Der kam mit dem unverschämten Beispiel: Wenn ich ein Auto kaufe und damit gegen einen Baum fahre ist es ja auch nicht von der Garantie abgedeckt :|

Naja aber ersmal danke, ich berichte was weiter passiert ist.

Mfg
MrNice

Andi_669
2013-05-07, 15:04:33
Na ja das mit dem Auto gegen einen Baum ist dann ja auch eindeutig,
wenn aber ein Auto einen Riss in der Stoßstange hat ohne das man Anstoßspuren findet dann kann der Händler da auch nichts verweigern,

Zafi
2013-05-08, 02:05:59
Gewährleistung deckt Verschleiß und Abnutzung nicht ab. Bei der Gewährleistung haftet der Händler lediglich für die Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Wenn also der Bruch an der Brille schon da war, als du sie gekauft hast und du den Bruch da noch nicht bemerkt hast, sondern erst später (auch Monate oder bis zu 2 Jahre später) dann muss der Händler die Brille reparieren, Nachlass gewähren oder umtauschen. Entstand der Bruch aber einen Tag nach dem Kauf, dann ist es schon keine Gewährleistung mehr, sondern bestenfalls ein Garantiefall für den der Händler nicht zuständig ist sondern der Hersteller.