Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erbe annehmen - mögliche neue unbekannte Schulden??
sid412
2013-07-18, 22:50:31
Moinsen,
mein Onkel ist letztes Wochenende verstorben.
Mein anderer Onkel würde dieses Erbe gerne annehmen, da stellt sich aber eine aktuelle frage:
Derzeit ist bekannt, dass der verstorbene Onkel illegal Filme gezogen hat und vom Rechtsanwalt ein Schreiben bekommen hat und Summe X überweisen soll.
Das ist so ziemlich das einzigste, was derzeit bezahlt werden müsste.
Nun zur Frage: Wenn er das Erbe jetzt annehmen würde und beispielsweise in 2 Monaten noch ein Rechtsanwalt Geld verlangen würde wegen Gründen X und Y z.B. noch mal Filme ziehen, müsste der erbende Onkel dafür gerade stehen? Weil zum Zeitpunkt der Erbannahme ist dies ja nicht bekannt.
Danke für Eure Antworten =)
erster Gast
2013-07-19, 11:34:54
Ich denke mal verstorbene Menschen kann man nicht mit Forderungen aus Straftaten belegen. Das heißt alle Forderungen, die nach dem Tod eingegangen sind, sind nichtig.
Zumindest ist das mein Rechtsverständnis, ob es wirklich so ist weiß ich leider nicht.
Andi_669
2013-07-19, 13:05:59
letztens hat mal so ein Anwalt im TV was gesagt das man wenn man das Erbe annimmt, man das auf das Erbe beschränken kann oder so,
damit haftet man dann wohl nur mit dem geerbten Vermögen, u. nicht auch noch mit dem eigenen,
aber genaues kann dir da nur einen Anwalt der auf Erbrecht spezialisiert ist sagen
knuglifix
2013-07-19, 14:58:06
hmm, weiß nicht aber ich denke das wäre schon ne nummer wenn man nur die haftbarkeit vom erbe aufs erbe beschränken könnte. wenn gilt das sicher nur für bestimmte gegebenheiten. hatte damals auf empfehlung meiner mutter auch nen erbe ausgeschlagen, alle in der familie haben das getan weil die verstorbene ziemlich verschuldet gewesen sein soll.
das mit den schulden und ist sicher nen fall für den richter wenns dazu kommt. wenn ein rechtsantwalt durch urheberrechtsverletzung noch keine forderung gestellt hat und dies erst nach dem ableben tut stellt sich die frage des rechtsanspruchs. immerhin kann dich keiner für taten anderer belangen, aber wenn die forderung vor dem ableben gestellt wurde sind es regulär schulden die du dann eben mit erbst.
aber wie andi schon sagte .. schick deinen onkel zum rechtsanwalt .. recht haben und recht bekommen sind zwei unterschiedliche dinge
sid412
2013-07-19, 15:05:42
Es ist ja derzeit ein Schreiben vom Rechtsanwalt bekannt.
Man weiß aber eben nicht, ob nochwas kommen könnte.
Das ist ja die Grauzone derzeit.
Mit dem Vermögen und den Schulden die man derzeit kennt, würde mein Onkel das Erbe schon antreten.
Beim Rechtsanwalt hat er schon nen Termin, noch bevor ich hier den Thread aufgemacht habe.
Danke erstmal =)
Desti
2013-07-19, 18:08:58
Hat er Abmahnungen unterschrieben? Wurde er rechtsgültig auf Schadensersatz verurteilt?
Eine Abmahnung ist keine Schuld. Die müssen erst einmal klagen und das geht gegen einen Toten nicht.
Haarmann
2013-07-20, 05:49:35
sid412
Er ist tot...
Da kann keiner mehr klagen.
Dem Anwalt ne Todesnachricht schicken und ihm gleichzeitig dafür ne Rechnung stellen.
deepmac
2013-07-27, 15:19:02
Ich denke mal verstorbene Menschen kann man nicht mit Forderungen aus Straftaten belegen. Das heißt alle Forderungen, die nach dem Tod eingegangen sind, sind nichtig.
Zumindest ist das mein Rechtsverständnis, ob es wirklich so ist weiß ich leider nicht.
Das ist keine strafrechtliche Angelegenheit, da gehts einzig und allein um Massenabmahnungen im zivilrechtlichen Rahmen mit Gewinnerzielungsabsicht, daher kann es sich lohnen, das Erbe anzunehmen, möglichst wie oben angesprochen, Haftung nur auf ererbte Güter beschränken und insbesonders, da ja keine Unterlassungsklage mehr durchgeführt werden kann (ist ja tot, der Verursacher) ist von dem angemahnten Betrag in der Regel höchstens 20 % als Schadenersatz zulässig!
Liegt denn ein Titel vor?
Ansonsten denke ich, kann der Abmahnanewalt die Forderung abschreiben.
vBulletin®, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.