PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie - Ja oder nein?!


ZipKaffee
2013-08-03, 17:33:03
Hallo zusammen,

wäre nett wenn ihr mir hier mit eurem Wissen vielleicht helfen könntet.

Bei einen von meinen Fernsehern löst sich langsam der Plastikrahmen um das Display, Ursache ist der eingesetzte Kleber vom Hersteller welcher wohl an Klebkraft verloren hat.

Ich dachte mir, hey ich hab noch Garantie und habe den Hersteller angeschrieben.

Als Antwort kam dies:

wie telefonisch besprochen, bestätige ich Ihnen, dass wir den bei Ihrem Fernseher vorliegenden Mangel nicht im Rahmen unserer freiwilligen Herstellergarantie abwickeln können, da es sich bei einem lösenden Rahmen nicht um einen technischen, sondern um einen mechanischen Mangel handelt...

Wir bitten Sie daher, die Reklamation im Rahmen der Gewährleistung bei Ihrem Händler aufzugeben.

Jetzt meine Frage:

Hier handelt es sich doch um einen technischen Fehler/Mangel oder?

Mechanischer Fehler bedeutet doch, dass ich der Kunde den Fehler/Mangel hervor gerufen habe?

Will sich der Hesteller ganz einfach aus der Garantie entziehen und den Ball an den Händler weiter geber, der ja nichts dafür kann.

Darkman.X
2013-08-03, 18:01:20
Unter technisch verstehe ich persönlich eher elektronische Komponenten, also das Display, die Hauptplatine oder andere Kleinteile. Und mechanisch halt die Verschraubung und auch Kleber.

Unabhängig davon: Bis auf seltene Ausnahmen kann der Hersteller in seinen Garantie-Bedingungen schreiben was er will. Dies ist eine freiwillige Leistung von ihm. Und wenn er mechanische Mängel ausschließt und deshalb deine Garantie ablehnt, dann ist das so.

Da bleibt dir nur noch die Gewährleistung. Und da kommt es auf den Händler an, was er nach den ersten 6 Monaten wegen der Beweislastumkehr macht. Wenn er nicht kulant ist, muss du beweisen, dass das ein Produktionsfehler ist. Dies sollte bei deiner Klebersache eigentlich eindeutig sein, aber man kann bei manchen Händlern nie wissen...

Gast
2013-08-03, 19:11:24
Krass. Was ist das denn für eine Marke? Damit ich die beim nächsten Kauf meiden kann.

Gast
2013-08-03, 19:26:56
Will sich der Hesteller ganz einfach aus der Garantie entziehen und den Ball an den Händler weiter geber, der ja nichts dafür kann.
Du musst schon konkret die Garantiebestimmungen nennen.

Gast
2013-08-03, 19:28:14
Krass. Was ist das denn für eine Marke? Damit ich die beim nächsten Kauf meiden kann.


Würde mal auf LG tippen, wäre nicht der erste mit der Problematik

Gastel
2013-08-03, 22:21:28
suche eine Rep.-Vertragswerkstatt des Herstellers auf und trage dein Anliegen vor.
Die Add. findet man auf der Homepage des jeweiligen Herstellers

Gastasteramt
2013-08-03, 22:47:57
Das Verhalten der Firma mag nicht kundenfreundlich sein, ist aber absolut legal. Garantie kann jeder Hersteller nach seinem Gusto geben oder auch nicht. Anspruch hast du aber nur auf die gesetzlich geregelte Gewährleistung. Diese bezieht sich jedoch ausschließlich auf Händler und Käufer, denn nur diese Parteien haben über den Kauf ein Vertragverhältnis.

duty
2013-08-04, 03:42:51
das sich Hersteller gerne um Garantie Anspruch drücken ist ja bekannt ,
das sind doch hier verstecke Mängel
(wenn ich mir heute ein Auto kaufe und morgen fallen die Kotflügel
ab das kann es ja nicht sein)
das Panel ist normalerweise immer fest verschraubt ,
wenn es geht mach mal ein Foto von kenne mich mit LED TVs etwas aus
hatte schon ein paar auseinander.
das ist ja ein seltsamer TV Ost Friesen Produktion was für ein Modell von LG ist das ?
ich würde die Email ausdrucken und damit zum Verbraucherschutz kostet da zwar was aber wenn die vielleicht helfen können in dem Fall ?

Gastasteramt
2013-08-04, 08:35:20
Es ist vollkommen egal, was für ein Problem ein Gerät hat, du hast keinen Anspruch gegen den Hersteller. Selbst wenn sich alle Fernseher in Gummienten verwandeln würden. Nur bei Autos ist der Hersteller gesetzlich gezwungen, sicherheitsrelevante Nachbesserungen für die Kunden durchzuführen, aber auch dies geht über das Händlernetz.

Gast
2013-08-04, 10:14:40
Jetzt meine Frage:
Jetzt meine Frage, kommen noch nähere Infos oder sollen wir weiter aus der Glaskugel lesen?

Gastel
2013-08-04, 11:13:27
Jetzt meine Frage, kommen noch nähere Infos oder sollen wir weiter aus der Glaskugel lesen?
was für Infos ?
ist alles gesagt was es zu sagen gibt ;)
oder etwa nicht ?

ZipKaffee
2013-08-04, 12:41:56
das sich Hersteller gerne um Garantie Anspruch drücken ist ja bekannt ,
das sind doch hier verstecke Mängel
(wenn ich mir heute ein Auto kaufe und morgen fallen die Kotflügel
ab das kann es ja nicht sein)
das Panel ist normalerweise immer fest verschraubt ,
wenn es geht mach mal ein Foto von kenne mich mit LED TVs etwas aus
hatte schon ein paar auseinander.
das ist ja ein seltsamer TV Ost Friesen Produktion was für ein Modell von LG ist das ?
ich würde die Email ausdrucken und damit zum Verbraucherschutz kostet da zwar was aber wenn die vielleicht helfen können in dem Fall ?

An Verbraucherschutz habe ich auch schon gedacht und ich glaube, dass wäre hier wohl die beste Option. Wenn ich wieder aus meinem Urlaub zurück bin, guck ich mal ob ich diesen Weg gehe oder es einfach abhake unter pech gehabt.

Ne das Panel ist es nicht, nur der vordere Plasiktrahmen an ein paar stellen. So wie ich das beurteilen kann.

duty
2013-08-04, 20:07:26
das würde ich auch machen und glaub nicht alles was man dir in den Foren so erzählt denn nicht immer alles ist Rechtens und Gesetzlich Erlaubt, was manche Hersteller in ihren s.g. AGB stehen haben,
auch das was man dir am Telefon und per Email schreibt von LG das muß so nicht unbedingt Richtig sein , meinst wollen die Hersteller nur abwimmeln um sich vor Ansprüchen zu drücken,
du braust hier Fachkundigen Rat und nicht 0815 Beratung so nach dem Motto es könnte oder es könnte auch nicht ,der Verbraucherschutz macht ja fast den ganzen Tag nichts anderes als sich mit solchen Sachen auseinander zusetzen also die kennen sich da mit Sicherheit Bestens aus ,
eine Rechtsberatung kann dir in Foren eh keiner geben.

Gastel
2013-08-04, 21:00:11
das würde ich auch machen und glaub nicht alles was man dir in den Foren so erzählt denn nicht immer alles ist Rechtens und Gesetzlich Erlaubt, was manche Hersteller in ihren s.g. AGB stehen haben,
auch das was man dir am Telefon und per Email schreibt von LG das muß so nicht unbedingt Richtig sein , meinst wollen die Hersteller nur abwimmeln um sich vor Ansprüchen zu drücken,
du braust hier Fachkundigen Rat und nicht 0815 Beratung so nach dem Motto es könnte oder es könnte auch nicht ,der Verbraucherschutz macht ja fast den ganzen Tag nichts anderes als sich mit solchen Sachen auseinander zusetzen also die kennen sich da mit Sicherheit Bestens aus ,
eine Rechtsberatung kann dir in Foren eh keiner geben.
habe/hatte Fachkundigen Rat geben,doch wer nicht will selbst schuld ;)
"suche eine Rep.-Vertragswerkstatt des Herstellers auf und trage dein Anliegen vor.
Die Add. findet man auf der Homepage des jeweiligen Herstellers "

PS. so habe ich es gerade mit TV/Monitor von LG gemacht und Werkstatt in meiner Stadt gesucht

duty
2013-08-04, 21:43:14
also zu flamen und dann noch anonym als Gast ist kein Fachkundiger Rat
offenbar willst du für deine sehr Fachkundige Auskunft hier im Forum nicht deinen Real Nicknamen nennen ,
diese ganzen Gast Post verwirren ! und das nervt auch langsam

Gastasteramt
2013-08-04, 21:43:40
Ach duty, bloß weil du nachgewiesenermaßen keine Ahnung hast, muss das nicht für den Rest hier gelten. Natürlich besteht ein Recht auf Nachbesserung in dem Fall, aber eben gegenüber dem Händler, nicht dem Hersteller. Schwierig wird es, wenn er sich auf die Beweislastumkehr beruft, das ist in D aber selten der Fall. Und es kann dauern, wenn er es einschicken will. Deshalb sollte man gleich zu Beginn eine Frist von ca. zwei Wochen stellen, wenn man die eine handelsübliche Ware zur Reparatur abgibt. Wird eine Ware normalerweise nicht repariert, sondern ersetzt, dann kann man bei gängiger und noch lieferbarer Ware sogar einen Sofortaustausch erwarten, wenn ein Händler mit nachvollziehbarem Aufwand den Gegenstand qualifiziert testen kann. Die Verbraucherzentrale kann dem TS nur den gleichen Rat, aber gegen Bezahlung geben.

Der Vorschlag von Gastel dürfte in diesem Fall auch nicht funktionieren, denn die Vertragswerkstätten werden von den Herstellern in ein ziemlich enges Konzept gepresst. Wenn der Hersteller selbst die Nachbesserung ablehnt, wird eine Werkstatt dies kaum gegenüber dem Hersteller abrechnen können. Nachfragen kann man natürlich, wenn es wider Erwarten klappt, ist dies wahrscheinlich der schnellste Weg.

Gastel
2013-08-04, 22:23:24
also zu flamen und dann noch anonym als Gast ist kein Fachkundiger Rat
offenbar willst du für deine sehr Fachkundige Auskunft hier im Forum nicht deinen Real Nicknamen nennen ,
diese ganzen Gast Post verwirren ! und das nervt auch langsam
habe keine Lust mich extra anzumelden, ua.
(abgesehen davon sind hier nicht alle Reg.-User gleich, manche sind gleicher und können sich alles erlauben)
und viele Leute wissen sowieso schon wer ich bin ;)


Ach duty, bloß weil du nachgewiesenermaßen keine Ahnung hast, muss das nicht für den Rest hier gelten. Natürlich besteht ein Recht auf Nachbesserung in dem Fall, aber eben gegenüber dem Händler, nicht dem Hersteller. Schwierig wird es, wenn er sich auf die Beweislastumkehr beruft, das ist in D aber selten der Fall. Und es kann dauern, wenn er es einschicken will. Deshalb sollte man gleich zu Beginn eine Frist von ca. zwei Wochen stellen, wenn man die eine handelsübliche Ware zur Reparatur abgibt. Wird eine Ware normalerweise nicht repariert, sondern ersetzt, dann kann man bei gängiger und noch lieferbarer Ware sogar einen Sofortaustausch erwarten, wenn ein Händler mit nachvollziehbarem Aufwand den Gegenstand qualifiziert testen kann. Die Verbraucherzentrale kann dem TS nur den gleichen Rat, aber gegen Bezahlung geben.

Der Vorschlag von Gastel dürfte in diesem Fall auch nicht funktionieren, denn die Vertragswerkstätten werden von den Herstellern in ein ziemlich enges Konzept gepresst. Wenn der Hersteller selbst die Nachbesserung ablehnt, wird eine Werkstatt dies kaum gegenüber dem Hersteller abrechnen können. Nachfragen kann man natürlich, wenn es wider Erwarten klappt, ist dies wahrscheinlich der schnellste Weg.
die Vertragswerkstätten wollen Geld verdienen,was sie dann vom Hersteller bekommen,und haben daher Interesse zu machen was irgendwie machbar ist.
und vom "geleier" Brief sagt man natürlich nix

Gastasteramt
2013-08-04, 23:01:24
Ich will deinen Vorschlag auch gar nicht verdammen. Die Werkstatt kann man schnell herausbekommen und dort Nachfragen kostet wenig Arbeit. Und wenn sie es kostenfrei übernehmen, soll es egal sein, ob und wie sie es abrechnen. Natürlich muss man die Ablehnung durch den Hersteller verschweigen, das dürfte es deutlich schwerer machen.

Allerdings sind die Vorschriften durch die Hersteller meist ziemlich kleinlich und umfangreich, deshalb gehe ich nicht davon aus, dass eine Werkstatt einen Auftrag kostenfrei durchführt, wenn es nicht klar ist, dass dies durch die Abmachungen gedeckt ist. Dennoch sollte man es probieren, wenn es klappt, ist es ein guter Weg.

duty
2013-08-05, 03:08:32
trotzdem würde mich mal ein Foto interessieren wie so was aussieht ,
hatte schon einige TV Geräte offen und z.t auch repariert da wo es möglich war mal eben schnell die Netzteil Elkos tauschen ist kein thema für mich das geht schneller als das Gerät fachgerecht zu öffnen :P

Gastel
2013-08-05, 06:25:32
Ich will deinen Vorschlag auch gar nicht verdammen. Die Werkstatt kann man schnell herausbekommen und dort Nachfragen kostet wenig Arbeit. Und wenn sie es kostenfrei übernehmen, soll es egal sein, ob und wie sie es abrechnen. Natürlich muss man die Ablehnung durch den Hersteller verschweigen, das dürfte es deutlich schwerer machen.

Allerdings sind die Vorschriften durch die Hersteller meist ziemlich kleinlich und umfangreich, deshalb gehe ich nicht davon aus, dass eine Werkstatt einen Auftrag kostenfrei durchführt, wenn es nicht klar ist, dass dies durch die Abmachungen gedeckt ist. Dennoch sollte man es probieren, wenn es klappt, ist es ein guter Weg.
in meinem Fall hat die Werkstatt sich erkundigt und mir am nächsten Tag grünes Licht gegeben
( Vorführgerät und 1 Jahr Gewährleistung vom Laden, welche abgelaufen war, aber die 2 Jahre seit Kauf nicht um )

GSXR-1000
2013-08-05, 09:30:47
An Verbraucherschutz habe ich auch schon gedacht und ich glaube, dass wäre hier wohl die beste Option. Wenn ich wieder aus meinem Urlaub zurück bin, guck ich mal ob ich diesen Weg gehe oder es einfach abhake unter pech gehabt.

Ne das Panel ist es nicht, nur der vordere Plasiktrahmen an ein paar stellen. So wie ich das beurteilen kann.
Sag mal leute... könntet ihr euch bitte zumindest mal rudimentär mit dem thema auseinandersetzen bevor ihr sachen wie verbraucherschutz rauskloppt?
Es gibt 2 grundverschiedene dinge:
Gewährleistung: gesetzlich vorgeschriebene Leistung des HÄNDLERS auf die sich jeder Kunde bei Sachmängeln per Gesetz berufen kann.
Garantie: Absolut freiwillige und frei gestaltbare Leistung des HERSTELLERS. Ausgestaltung der Garantiebedingungen unterliegt der Vertragsfreiheit und kann auch geändert werden. Rein freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Desweiteren: Gewährleistung ist absolut vorrangig, steht auch nahezu in allen garantiebedingungen drin, was auch sinn macht.
Wenn dein geraet einen sachmangel hat (was offensichtlich der fall ist) ist der HÄNDLER dein primärer und einziger ansprechpartner. Gegen diesen hast du einen gesetzlichen anspruch. Insofern ist die email die du als antwort bekommen hast 110%ig korrekt und absolut nicht anzufechten. Weil sie einfach sachlich und rechtlich richtig ist.
Wo genau liegt also dein problem? Ich verstehs nicht??

Gast
2013-08-05, 15:21:39
Sag mal leute... könntet ihr euch bitte zumindest mal rudimentär mit dem thema auseinandersetzen bevor ihr sachen wie verbraucherschutz rauskloppt?
Es gibt 2 grundverschiedene dinge:
Gewährleistung: gesetzlich vorgeschriebene Leistung des HÄNDLERS auf die sich jeder Kunde bei Sachmängeln per Gesetz berufen kann.
Garantie: Absolut freiwillige und frei gestaltbare Leistung des HERSTELLERS. Ausgestaltung der Garantiebedingungen unterliegt der Vertragsfreiheit und kann auch geändert werden. Rein freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Desweiteren: Gewährleistung ist absolut vorrangig, steht auch nahezu in allen garantiebedingungen drin, was auch sinn macht.
Wenn dein geraet einen sachmangel hat (was offensichtlich der fall ist) ist der HÄNDLER dein primärer und einziger ansprechpartner. Gegen diesen hast du einen gesetzlichen anspruch. Insofern ist die email die du als antwort bekommen hast 110%ig korrekt und absolut nicht anzufechten. Weil sie einfach sachlich und rechtlich richtig ist.
Wo genau liegt also dein problem? Ich verstehs nicht??

Jede halbwegs Kundenorientierte Firma würde das Produkt auch im Rahmen der Garantie zurück nehmen und sich erstmal anschauen. So kenn ich das.

GSXR-1000
2013-08-05, 15:46:16
Jede halbwegs Kundenorientierte Firma würde das Produkt auch im Rahmen der Garantie zurück nehmen und sich erstmal anschauen. So kenn ich das.
KEINE mir bekannte firma wuerde das jemals tun
weils auch ueberhaupt keinen sinn machen wuerde.
Es besteht zum gegebenen Zeitpunkt garkein rechtsverhältnis zwischen hersteller und Kunden welches eine solche handlung begründen wuerde.
Ein sachmangel begruendet ausschliesslich einen anspruch im rahmen der gewährleistung gegen den Händler. Der Hersteller hat damit genau 0.0 zu tun.
Sowas ist auch unter keinen umständen ueberhaupt durch eine garantie gedeckt. Das wird sich auch aus den garantiebedingungen ergeben.
Der Kunde wäre im uebrigen auch extrem dumm auf den rechtsanspruch der gewährleistung zu verzichten. Was ein hersteller im rahmen einer garantie macht, ist letztlich allein sein ding und nicht einklagbar.
Zudem: der TS sollte mal auf die fristen achten...

duty
2013-08-05, 23:18:20
app Panels manche TVs haben eine Schutz Fole vor dem Panel die gehört aber wenn man so will zur Verpackung ist kein Bestandteil des Panel vielleicht meint der die ?
die sieht man oft garnicht so erst wenn die sich mit der zeit mal ablöst
die kann man abmachen ,

das problem haben vielleicht anderen auch mal lesen ...
wenn es das nicht ist dann das ? http://www.hifi-forum.de/viewthread-145-6326.html ??
post 7 mal lesen .