Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : schwarzgefahren
Im September (am 07.09.13) bin ich morgens mit dem Zug gefahren, hatte ein gültiges Ticket, bin aber leider auf der fahrt eingeschlafen. Als mich dann die Kontrolleurin aufweckte, da Sie mein Ticket sehen wollte, war ich schon aus dem gültigkeitsbereich raus, wo mein Ticket noch gültig gewesen ist. Die Frau nahm dann meine Personalien auf, aber wir einigten uns darauf, dass ich keine Strafe zahlen muss (habe extra mehrmals gefragt ob kosten auf mich zukommen würden, dies wurde von der Kontrolleurin verneint). Sie sagte nur, ich solle mir ein gültiges Ticket am nächsten Bahnhof für die Rückfahrt kaufen und damit wäre der Fall erledigt. Ich bekam weder im Zug ein Beleg wegen der Sache, noch hat sich die Bahn schriftlich bei mir gemeldet, keine Mahnung oder ein Schreiben mit irgendeiner summer oder überweisungsadresse...nichts. So, nun bekam ich im November (20.11.13) Post von der Firma Infoscore, die wollen von mir 102,14€(erhöhtes Beförderungsentgeld: 49,70€, verzugszinsen: 0,34€, bisherige mahnauslagen: 7,10€, Inkassokosten: 45€) haben, wegen schwarzfahren. Bei der Bahn habe ich angerufen,habe den Fall geschildert und gefragt wie das sein kann...man konnte mir keine auskunft geben, da die Akte bei Infoscore läge. Nun habe ich Infoscore angeschrieben und Belege verlangt, welche beweisen, dass ich etwas an die Bahn zahlen soll und den Namen der Kontrolleurin wollte ich ebenfalls wissen. Die haben nicht darauf reagiert und fordern immer noch das Geld ein. Muss ich zahlen? Wie schon geschrieben, ich bekam nichts von der Bahn...gar nichts, keine Mahnung, keine Zahlungsaufforderung, keine überweisungsadresse. Der erste Brief kam von der Firma Infoscore mitte November.
Entschuldigung für eventuelle Rechtschreibfehler
GBWolf
2014-02-01, 10:55:23
Hm, da deine Personalien aufgenommen wurden vermutlich ja.
Die hat dich schoen verarscht.
Dann hätten die mich direkt anschreiben sollen, das wäre überhaupt kein problem gewesen...dann hätte ich auch gezahlt. Aber so hat sich die summe vervielfacht.
Mr Power
2014-02-01, 11:03:03
Sehr dubiose Geschichte - vor allem der Teil mit der Kontrolleurin. Sie nimmt deine Daten auf und sagt, du sollst dir ein Ticket kaufen, damit der Fall erledigt sei? Dann kann sie aber weder nachvollziehen, was du wirklich machst noch kannst du nachvollziehen, was sie mit deinen Daten macht? Wenn das stimmt, bist du ggf. an ein besonders freundliches Exemplar der Gattung Kontrolleurin geraten - schön die Provision abkassiert und gleich noch jemand verarscht.
Die Bahn (kenne das nur von der S-Bahn in Berlin, ist aber auch DB) übergibt meines Wissens nach bereits eine Woche nach nicht erfolgter Zahlung eines erhöhten Beförferungsentgelds an Infoscrore, die dann nochmal richtig zulangen und auch nicht mit sich reden lassen. Das ist eine maßlose Sauerei von dem Staatskonzern. Mir ist etwas ähnliches mal auf dem Weg in den Urlaub passiert - da haben sie den Tarifbereich auf dem Weg zum Flughafen verändert, weshalb ich einen Anschlussfahrschein benötigt hätte. An der letzten Station haben sie dann kontrolliert. Natürlich war ich dann innerhalb der regulären Zahlungsfrist im Urlaub, weshalb ich auch an die Infoscore-Penner verwiesen wurde. Musste dann schön doppelt zahlen.
boidzerg
2014-02-01, 11:26:24
Moin!
Infoscore soll dir erst mal eine Kopie der Abtretungsurkunde nach §410 BGB zuschicken. Schreib denen das so - natürlich per Einschreiben (Rückschein). Oder noch besser: Wenn du nen Rechschutz hast (oder nen befreundeten Anwalt) lass den/die das direkt für dich machen.
Moin!
Infoscore soll dir erst mal eine Kopie der Abtretungsurkunde nach §410 BGB zuschicken. Schreib denen das so - natürlich per Einschreiben (Rückschein).
Ok, danke für den tipp.
Es reicht also, wenn ich lediglich schreibe:
"Bitte schicken sie mir eine kopie der abtretungsurkunde nach §410 BGB zu".
GSXR-1000
2014-02-01, 12:12:35
Moin!
Infoscore soll dir erst mal eine Kopie der Abtretungsurkunde nach §410 BGB zuschicken. Schreib denen das so - natürlich per Einschreiben (Rückschein). Oder noch besser: Wenn du nen Rechschutz hast (oder nen befreundeten Anwalt) lass den/die das direkt für dich machen.
Wenn er schlau ist, macht er folgendes:
Er bezahlt direkt den reinen preis das erhöhte Fahrtentgelt an die Nacherhebungsstelle der deutschen Bahn. Aktenzeichen muesste angegeben sein.
Überweisungsnachweis aufheben.
Als nächstes teilt man Infoscore dies mit, verweigert jedwede mehrkosten unter verweis des Fehlens des Nachweises der Legitimation dir gegenüber zur Beitreibung der Kosten (ist jedes inkassounternehmen zu verpflichtet direkt bei erster geltendmachung der Forderung- hält sich nur keiner dran). Es muss dir entweder eine Vertretungsvollmacht oder aber eine Abtretung bei erster geltendmachung der erhöhten forderungen nachgewiesen werden. Passiert das nicht, sind die durch das inkassounternehmen eingeforderten nebenforderungen und beitreibungskosten dir gegenüber nichtig.
DIeses Versäumnis kann auch nicht nachträglich geheilt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die hauptforderung beglichen wurde. Wissen die wenigsten, ist aber so.
Deshalb: HF an den URSPRUNGSGLÄUBIGER überweisen, am tag spaeter überweisung nachweisen gegenüber inkasso und nebenforderung aufgrund des nicht nachweises der legitimation ablehnen. Fax ist hierzu ausreichend.
Danach ist nur noch die DB ansprechpartner, denen wuerde ich die zahlung ebenfalls mitteilen (Kontakte der Fahrpreisnacherhebung findest du im Internet).
Alle Briefe des Inkassos kannst du danach vergessen nur die dokumentation ist wichtig.
Der anspruch der DB ist sachlich korrekt. Du bist durch ueberschreiten der Geltungsgrenzen ohne gültigen Fahrschein gefahren. Das verschulden dafür (auch wenn du gepennt hast) liegt bei dir. Anders wäre es wenn der zug beispielsweise an vorgesehen haltestellen nicht gehalten haette oder umgeleitet worden wäre, was vorkommt.
Die kontrolleurin selbst kann auch nicht entscheiden, ob du zahlen muss oder nicht. Das tut die nacherhebungsstelle. Sie kann lediglich die sachverhalte schildern und die Nachpreiserhebung kann das entgelt mindern oder darauf verzichten (haben sie bei mir schon mal getan).
Aber wie gesagt... rechtlich ist die forderung so korrekt (der DB).
GSXR-1000
2014-02-01, 12:14:42
Ok, danke für den tipp.
Es reicht also, wenn ich lediglich schreibe:
"Bitte schicken sie mir eine kopie der abtretungsurkunde nach §410 BGB zu".
tu das JA nicht, bevor du die Hauptforderung beglichen hast, s.o.
Du wirst diese Kopie bekommen (es gibt diese abtretungsverträge/Vertretungsberechtigungen mit der DB), nur dann schuldest du tatsächlich den geforderten betrag.
Geh bitte lieber vor wie oben geschildert.
Dann zahlst du nur den erhöhten Fahrpreis.
Oder willst du 60+ Euro aus dem Fenster werfen?
boidzerg
2014-02-01, 12:21:10
Ok, danke für den tipp.
Es reicht also, wenn ich lediglich schreibe:
"Bitte schicken sie mir eine kopie der abtretungsurkunde nach §410 BGB zu".
Ja. Wenn diese Forderung rechtens ist, muss Infoscore die Abtretungsurkunde ja schließlich vorliegen. Es ist richtig, dass Infoscore für die Bahn "arbeitet" nur muss die Forderung für dich ja nachvollziehbar dargestellt sein. Und von der DB wirst du da wohl nix hören, wenn die Nummer an Infoscore abgetreten wurde.
Solang von Infoscore nix kommt, kannst du natürlich auch wie "GSXR-1000" geschrieben hat vorgehen. Also Zahlung an den HF. Wäre ja auch mal interessant zu hören warum du von denen keine Post bekommen hast.
Nur eines ganz wichtig: Wenn du was schriftlich machst: Einschreiben – Rückschein!!!!! :cool:
boidzerg
2014-02-01, 12:25:50
tu das JA nicht, bevor du die Hauptforderung beglichen hast, s.o.
Du wirst diese Kopie bekommen (es gibt diese abtretungsverträge/Vertretungsberechtigungen mit der DB), nur dann schuldest du tatsächlich den geforderten betrag.
Das stimmt nicht! Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Der Abtretungsvertrag ist schließlich nur eine Vollmacht. Und eben die darf der Schuldner durchaus anfordern. Das kann dir so jeder Schuldnerberater bestätigen.
Was ist hf?
Danke erstmal an alle für die tipps. Ich werde mir das heute mal überlegen, wie ich in der sache weiter voran gehe.
Die bahn kann ja gerne ihr geld bekommen, aber diesen inkassoheinis möchte ich nur ungern mein geld in den rachen stecken.
GSXR-1000
2014-02-01, 13:23:08
Das stimmt nicht! Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Der Abtretungsvertrag ist schließlich nur eine Vollmacht. Und eben die darf der Schuldner durchaus anfordern. Das kann dir so jeder Schuldnerberater bestätigen.
Das bestreite ich nicht. Ich glaube aber du hast meinen post nicht verstanden.
Fordert er jetzt die Vollmacht an, dann haben die Forderungen des inkassos bestand. denn sie sind vor ihm legitimiert.
Zahlt er aber erst einfach nur die HF an den ursprungsgläubiger, sind die nebenforderung des Inkassos obsolet.
Weil diese Vollmacht eben nicht vorgelegt wurde und dieser Fehler nicht mehr heilbar ist, da die HF (und somit der strittige gegenstand) beglichen ist.
Wenn er die HF erst an den Gläubiger bezahlt und erst dann gegenüber dem Inkasso die legitimation bestreitet, bleibt das inkasso auf ihren nebenforderungen sitzen.
Da zu keinem zeitpunkt eine legitimierte forderung ihrerseits vorlag.
Die reihenfolge ist in diesem Falle extrem wichtig und somit auch die dokumentation.
Wenn er ohne zuvor nachweislich die HF gegenüber dem ursprungsgläubiger bezahlt zu haben die legitimation anfordert (die unstrittig vorliegt) macht er dem inkasso zwar den aufwand von einem brief, schenkt ihnen aber 60+ euro. warum sollte er das tun?
Geht er vor wie ich sagte bekommt das inkasso garnix.
Einschreiben – Rückschein - LANGE AUFHEBEN
fixed
boidzerg
2014-02-01, 13:50:01
Das bestreite ich nicht. Ich glaube aber du hast meinen post nicht verstanden.
Fordert er jetzt die Vollmacht an, dann haben die Forderungen des inkassos bestand. denn sie sind vor ihm legitimiert.
Die Forderung hat ja so oder so Bestand, unabhängig davon ob der TS sich die Vollmacht "zeigen" lässt oder nicht. Er gesteht ja keine Schuld mit der Anfrage der Vollmacht ein (falls du das so meinst). Fakt ist, dass aber eben diese Abtretung erst mal seitens des Inkassobüros vorgezeigt werden sollte (bzw. vom Schuldner angefordert), allein schon da diese ganze Story äußerst dubios ist. Das sagt dir so jeder Schuldnerberater und der Verbraucherschutz ebenso.
Zahlt er aber erst einfach nur die HF an den ursprungsgläubiger, sind die nebenforderung des Inkassos obsolet.
Eben das wird problematisch, da ja ein Inkassounternehmen bereits die Abtretung hat.
An den TS:
Ich denke der Haken ist, dass sich GSXR-1000 genau so sicher ist recht zu haben wie ich auch und das hilft dir hier nicht weiter, siehst ja dass die Meinungen über das was richtig wäre auseinandergehen. Wie wäre es denn am Montag einfach mal bei einer Schuldnerberatung bei dir vor Ort oder eben beim Verbraucherschutz anzurufen? Dann hast du immerhin eine Aussage aus einer verlässlichen Quelle. Oder halt bei deinem Rechtsverdreher/Rechtsschutz soweit vorhanden.
GSXR-1000
2014-02-01, 14:16:38
Die Forderung hat ja so oder so Bestand, unabhängig davon ob der TS sich die Vollmacht "zeigen" lässt oder nicht. Er gesteht ja keine Schuld mit der Anfrage der Vollmacht ein (falls du das so meinst). Fakt ist, dass aber eben diese Abtretung erst mal seitens des Inkassobüros vorgezeigt werden sollte (bzw. vom Schuldner angefordert), allein schon da diese ganze Story äußerst dubios ist. Das sagt dir so jeder Schuldnerberater und der Verbraucherschutz ebenso.
Du verstehst es wirklich nicht.
Momentan besteht ausschliesslich eine HF.
In dem moment, in dem das Inkasso dir die Legitimation vorlegt, besteht darüber hinaus auch eine Forderung des inkassos inkl aller nebenforderungen. Genau ab dem zeitpunkt. Denn die forderung kann erst ab kenntnis dieser entstehen.
Wenn er also jetzt eine Abtretung anfordert (und die wird er postwendend bekommen, denn besagtes inkassounternehmen ist bekanntermassen DB-Partner), dann kommt er aus der nummer nicht mehr raus und hat die inkassokosten am arsch. so schwer ist das wirklich nicht zu verstehen.
Dubios ist an der geschichte auch garnix. Was die kontrolleurin sagt ist belanglos, das habe ich dir bereits erklärt. das briefe verloren gehen ist auch keine neuheit. das passiert. Das die forderung dem grundsatz nach berechtigt ist, ist auch unstrittig. er ist schlicht ohne fahrschein gefahren. dubios ist daran überhaupt nix. das wird dir auch dein geliebter verbraucherschutz und schuldnerberater (was sollte der damit zu tun haben?) bestätigen.
Mir scheint du haettest da mal irgendwann irgendwas gehört und wendest das jetzt schlauerweise auf jeden fall an.
Eben das wird problematisch, da ja ein Inkassounternehmen bereits die Abtretung hat. .
Und exakt das ist solange belanglos, bis eben diese Legitimation dem schuldner rechtswirksam vorliegt. Solange das nicht der fall ist kann auch kein schuldverhältnis zwischen dem TS und dem Inkasso zustandekommen. Das ist einfachstes schuldverhältnisrecht. Geht er nach deinem Vorschlag vor hat er absolut nix gewonnen und hat 60+ euro in den wind geschossen. Klasse.
An den TS:
Ich denke der Haken ist, dass sich GSXR-1000 genau so sicher ist recht zu haben wie ich auch und das hilft dir hier nicht weiter, siehst ja dass die Meinungen über das was richtig wäre auseinandergehen. Wie wäre es denn am Montag einfach mal bei einer Schuldnerberatung bei dir vor Ort oder eben beim Verbraucherschutz anzurufen? Dann hast du immerhin eine Aussage aus einer verlässlichen Quelle. Oder halt bei deinem Rechtsverdreher/Rechtsschutz soweit vorhanden.
Schuldnerberatung? Hallo?
Sag mal was laberst du fuer ein muell?
Und ruf mal bei besagten stellen an... kriegste in den meisten stellen binnen 2 monaten einen Termin. das hilft weiter. Meine guete.
Junge... das ist einfachstes BGB recht... da brauchste keine externe beratung für.
ZUdem gibts zu genau diesem Punkt den ich nannte etliche Urteile. Selbst die Creditreform ist damit auf die nase gefallen. Höchstrichterlich.
Bitte... beschäftige dich grundlegend mit dem Zustandekommen von schuldrechtsverhältnissen bevor du hier leute dazu bringst sinnlos geld rauszufeuern.
Die Inkassofirma ist kein betrüger sondern offizieller inkassopartner der DB. dubios ist da garnix.
Er zahlt das gerechtfertigte erhöhte fahrtentgelt und gut ist.
Wenn er sich auf deine Nummer einlässt zahlt er eben 100+ Euro... prima. das macht sinn.
Zitat aus Kommentar zum §174 BGB bezogen auf Inkassoforderungen ohne Vorlage der Vollmacht:
Wenn es sich um eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung handelt, an die sich Rechtsfolgen knüpfen sollen, dürfte es sich idR um eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung handeln, auf die § 174 BGB anwendbar ist. Im Falle einer unverzüglichen Zurückweisung tritt die Rechtswirkung dann erst mit Wiederholung der Handlung samt Vorlage der Originalvollmacht ein.
§174 BGB besagt folgendes:
Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte.
Sprich: Es gibt keine Rechtswirksame inkassoseitige Forderung solange die Vollmacht nicht rechtswirksam nachgewiesen ist. Reaktion muss also sein:
HF schnell begleichen
- folgend das inkassounternehmen ueber die erfolgte Zahlung an den Ursprungsinhaber der HF informieren und zugleich den Anspruch bzw Zahlungsaufforderung des Inkassos mangels Legitimation zurückweisen
- Darauf hinweisen das der Vertretungsanspruch nicht mehr nachzuweisen ist, da der eigentliche Rechtsgrund (die säumige Hauptforderung) nicht besteht.
ENde.
boidzerg
2014-02-01, 14:34:48
Sag mal was laberst du fuer ein muell?
Danke! Und spätestens HIER ist für mich dann auch der Punkt erreicht, an dem ich mit dir garantiert nicht weiter diskutieren werde und will.
An den TS
Ich habe dir meine Sicht der Dinge mitgeteilt, logischerweise ohne Anspruch auf Richtigkeit - ich bin schließlich kein Anwalt oder Fachmann auf dem Gebiet. Aber aufgrund der Diskussion hier denke ich, kann die Frage hier im Thread schlichtweg nicht vernünftig geklärt werden. Meine Empfehlung (und mehr ist es schließlich nicht) habe ich ja geschrieben.
Philipus II
2014-02-01, 17:48:38
Die Anleitung von GSXR-1000 ist gut, spart viel Geld.
Mark3Dfx
2014-02-01, 17:57:24
"Beförderungsentgeld: 49,70€, verzugszinsen: 0,34€"
überweisen und dazu ein Schriebs das Du die restlichen Märchenkosten aufgrund Unwirksamkeit zurückweist.
GSXR-1000
2014-02-01, 18:11:23
"Beförderungsentgeld: 49,70€, verzugszinsen: 0,34€"
überweisen und dazu ein Schriebs das Du die restlichen Märchenkosten aufgrund Unwirksamkeit zurückweist.
Wichtig ist halt nur: an die nacherhebungsstelle der DB überweisen.
Kontake und BV findest du im internet.
Und lass dich nicht bequatschen (auch von denen nicht) du sollst ans inkasso überweisen... keine Diskussionen darueber. Das ist für die dann mehr arbeit, aber das ist nicht dein problem.
Dir ist nur eine rechtswirksame forderung bekannt. Die der DB. die begleichst du und damit ist der drops gelutscht.
prinz_valium
2014-02-01, 18:24:03
Wenn er schlau ist, macht er folgendes:
Er bezahlt direkt den reinen preis das erhöhte Fahrtentgelt an die Nacherhebungsstelle der deutschen Bahn. Aktenzeichen muesste angegeben sein.
Überweisungsnachweis aufheben.
Als nächstes teilt man Infoscore dies mit, verweigert jedwede mehrkosten unter verweis des Fehlens des Nachweises der Legitimation dir gegenüber zur Beitreibung der Kosten (ist jedes inkassounternehmen zu verpflichtet direkt bei erster geltendmachung der Forderung- hält sich nur keiner dran). Es muss dir entweder eine Vertretungsvollmacht oder aber eine Abtretung bei erster geltendmachung der erhöhten forderungen nachgewiesen werden. Passiert das nicht, sind die durch das inkassounternehmen eingeforderten nebenforderungen und beitreibungskosten dir gegenüber nichtig.
DIeses Versäumnis kann auch nicht nachträglich geheilt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die hauptforderung beglichen wurde. Wissen die wenigsten, ist aber so.
Deshalb: HF an den URSPRUNGSGLÄUBIGER überweisen, am tag spaeter überweisung nachweisen gegenüber inkasso und nebenforderung aufgrund des nicht nachweises der legitimation ablehnen. Fax ist hierzu ausreichend.
Danach ist nur noch die DB ansprechpartner, denen wuerde ich die zahlung ebenfalls mitteilen (Kontakte der Fahrpreisnacherhebung findest du im Internet).
Alle Briefe des Inkassos kannst du danach vergessen nur die dokumentation ist wichtig.
Der anspruch der DB ist sachlich korrekt. Du bist durch ueberschreiten der Geltungsgrenzen ohne gültigen Fahrschein gefahren. Das verschulden dafür (auch wenn du gepennt hast) liegt bei dir. Anders wäre es wenn der zug beispielsweise an vorgesehen haltestellen nicht gehalten haette oder umgeleitet worden wäre, was vorkommt.
Die kontrolleurin selbst kann auch nicht entscheiden, ob du zahlen muss oder nicht. Das tut die nacherhebungsstelle. Sie kann lediglich die sachverhalte schildern und die Nachpreiserhebung kann das entgelt mindern oder darauf verzichten (haben sie bei mir schon mal getan).
Aber wie gesagt... rechtlich ist die forderung so korrekt (der DB).
selten so einen informativen post hier gelesen. wenn das alles 100%ig so stimmt, sollte das jeder bürger besser wissen
GSXR-1000
2014-02-01, 18:43:31
selten so einen informativen post hier gelesen. wenn das alles 100%ig so stimmt, sollte das jeder bürger besser wissen
Wie gesagt... der Paragraph 174 BGB ist absolut eindeutig.
Ich hab diese Dinge selbst bereits praktiziert und auch einigen dazu geraten. Hat bisher nie probleme gegeben. Auch wenn viele inkassos weiterheulen.
Die Creditreform hat einen solchen fall mal durch die Instanzen getrieben und hat durchweg verloren.
Es ist eine obliegenheitsverletzung der inkassos und das ist diesen auch bewusst.
Es ist weiterhin unstrittig das keine forderung vorliegen kann, wenn mir nicht gleichzeitig auch die legitimation der forderung angezeigt wird.
Dieser Fehler kann eben auch nicht mehr geheilt werden wenn die forderung nach bezahlung der hauptforderung nochmal rechtskonform angezeigt werden. Denn das inkassounternehmen kann keine kosten geltend machen die eben nicht entstehen. es kann keine forderung beigetrieben werden, die nicht mehr besteht.
Eigentlich ist das wirklich einfachstes schuldrecht. ich weiss auch nicht warum das so unbekannt ist.
aber inkassos haben auch eine starke lobby, und auch juristen sind eher an rechtsstreits interessiert als an simplen, schnellen loesungen wie dieser. ich denke das wird der grund sein.
Der Sandmann
2014-02-01, 18:49:52
Also ich würde es wie gsxr machen. Das funktioniert und ist die kostengünstigere Variante.
Die andere Methode geht auch aber damit bist dann beim Inkassounternehmen und musst entsprechend mehr zahlen.
Vikingr
2014-02-01, 19:14:05
Sprich: Es gibt keine Rechtswirksame inkassoseitige Forderung solange die Vollmacht nicht rechtswirksam nachgewiesen ist. Reaktion muss also sein:
HF schnell begleichen
- folgend das inkassounternehmen ueber die erfolgte Zahlung an den Ursprungsinhaber der HF informieren und zugleich den Anspruch bzw Zahlungsaufforderung des Inkassos mangels Legitimation zurückweisen
- Darauf hinweisen das der Vertretungsanspruch nicht mehr nachzuweisen ist, da der eigentliche Rechtsgrund (die säumige Hauptforderung) nicht besteht.
ENde.Ganz ehrlich... Ich kannte das bisher aber auch nicht anders.:confused: Das gehört mEn zum Allgemeinwissen.
Wenn die Hauptforderung doch schnell genug beglichen wurde, gibt es auch logischerweise keinen Grund mehr für's Inkassobüro... (Edit: Anzurufen und alles nötige mitzuteilen, sollte natürlich selbstverständlich sein...)
GSXR-1000
2014-02-01, 19:23:42
Ganz ehrlich... Ich kannte das bisher aber auch nicht anders.:confused: Das gehört mEn zum Allgemeinwissen.
Wenn die Hauptforderung doch schnell genug beglichen wurde, gibt es auch logischerweise keinen Grund mehr für's Inkassobüro...
Naja.
wenn dir die Legitimation rechtswirksam vorliegt, geht das schuldverhältnis der HF an das inkassounternehmen ueber, ebenso kann das inkasso dir dann nebenforderungen als erbrachte leistungen in rechnung stellen.
Deshalb ist es wichtig zuerst zu bezahlen, solange das schuldverhältnis zum ursprungsgläubiger besteht. Die zeit kann man gewinnen, wenn die notwendige legitimation dem schreiben des inkassons nicht beilag.
Ist die abtretung dir gegenüber wirksam nachgewiesen, kommst du aus der nummer nicht mehr raus.
Naja.
wenn dir die Legitimation rechtswirksam vorliegt, geht das schuldverhältnis der HF an das inkassounternehmen ueber, ebenso kann das inkasso dir dann nebenforderungen als erbrachte leistungen in rechnung stellen.
Deshalb ist es wichtig zuerst zu bezahlen, solange das schuldverhältnis zum ursprungsgläubiger besteht. Die zeit kann man gewinnen, wenn die notwendige legitimation dem schreiben des inkassons nicht beilag.
Ist die abtretung dir gegenüber wirksam nachgewiesen, kommst du aus der nummer nicht mehr raus.
Was ich aber immer noch nicht verstehe, warum kam nicht zuerst eine Forderung der DB, warum gleich ein Inkasso? Ist das so überhaupt zulässig, oder gibt es hier nicht auch Fristen?
Der Sandmann
2014-02-01, 19:52:18
Was ich aber immer noch nicht verstehe, warum kam nicht zuerst eine Forderung der DB, warum gleich ein Inkasso? Ist das so überhaupt zulässig, oder gibt es hier nicht auch Fristen?
Das ist die große Frage.
Kann ja eigentlich nicht sein das das gleich an ein Inkassobüro übergeben wird ohne das man eine Chance hat das zu begleichen.
GSXR-1000
2014-02-01, 20:22:58
Das ist die große Frage.
Kann ja eigentlich nicht sein das das gleich an ein Inkassobüro übergeben wird ohne das man eine Chance hat das zu begleichen.
Nun. Vermutlich wird man sich darauf berufen das man rechnung und mahnung geschickt habe. Was auch sein kann. Briefe gehen oefter verloren als man denkt.
Zudem bekommt der erwischte normal immer ein beleg ueber die fahrpreiserhebung, welcher auch als zahlungsaufforderung sowie als fahrschein gilt ( es koennte ja noch ein kontrolleur kommen). Wie bei einem parkknoellchen eben.
Vielleicht hat der ts das verpasst... oder die kontrolleurin verpennt das zu uebergeben.
Aber auf dieser schiene anzukaempfen macht wenig sinn. Zumal die hf dem sachverhalt nach ja unbestreitbar,berechtigt ist.
Nun. Vermutlich wird man sich darauf berufen das man rechnung und mahnung geschickt habe. Was auch sein kann. Briefe gehen oefter verloren als man denkt.
Zudem bekommt der erwischte normal immer ein beleg ueber die fahrpreiserhebung, welcher auch als zahlungsaufforderung sowie als fahrschein gilt ( es koennte ja noch ein kontrolleur kommen). Wie bei einem parkknoellchen eben.
Vielleicht hat der ts das verpasst... oder die kontrolleurin verpennt das zu uebergeben.
Aber auf dieser schiene anzukaempfen macht wenig sinn. Zumal die hf dem sachverhalt nach ja unbestreitbar,berechtigt ist.
Ich bekam kein beleg von der kontrolleurin vor ort, ebenso auch keine post nachträglich von der bahn (ich kenne die postbotin persönlich, sowie auch die frau im postam). Der aller erste brief kam vom inkassounternehmen, davor rein gar nichts. Und es wäre ja seltsam, wenn ausgerechnet die post von der bahn nicht ankommt, alles andere aber schon.
Dicker Igel
2014-02-02, 12:38:55
Joar, der fehlende Beleg ist irrelevant. Mir hat mal eine Polizistin eine willkürliche Verwarnung ausgesprochen, weil mein Hund auf eine Wiese gekackt hat(Durchfall) und ich es nicht weggemacht hatte. Geraume Zeit später kam eine Zahlungsaufforderung von der Stadt, von wegen Bußgeld. Dem habe ich widersprochen und der Hund war mittlerweile auch tot. Die Stadt wollte dafür einen Nachweis vom Tierarzt und alles war gut, was aber eben nur der Kulanz von der Behörde zuzuschreiben war. Rein rechtlich gesehen hatte ich keinen Nachweis, eben nichts schriftliches, dass es nur eine Verwarnung und der Durchfall nicht wirklich zu entsorgen war. Dasselbe trifft hier auf den TS zu. Wenn sowas passiert, sollte man sich das quittieren lassen.
Crazy_Bon
2014-02-02, 12:59:07
Ob Durchfall oder nicht, die Wiesen sind kein Hundeklo, auch ausserorts nicht. Da hatte die Polizistin schon recht, das war nicht willkürlich. Gerade der Kot von Fleischfressern übertragen hauptsächlich Krankheiten, denke auch mal an die anderen Hunde, die an den Hinterlassenschaften deines verstorbenen (kranken?) Hund schnuppern.
SuperStar
2014-02-02, 13:46:16
Äh verlorener Brief?
Ist einfach dreist einfach das Inkassobüro loszuhetzen mit 239090€ "Leistungen" zusatzkosten.
Was soll der scheiß?
Hoffe der TS macht es so wie GSXR es vorgeschlagen hat und das scheiß inkassobüro kriegt keinen cent für ihre "leistungen"
Dicker Igel
2014-02-02, 15:21:56
Ob Durchfall oder nicht, die Wiesen sind kein Hundeklo, auch ausserorts nicht. Da hatte die Polizistin schon recht, das war nicht willkürlich. Gerade der Kot von Fleischfressern übertragen hauptsächlich Krankheiten, denke auch mal an die anderen Hunde, die an den Hinterlassenschaften deines verstorbenen (kranken?) Hund schnuppern.
Durchfall von einer Wiese(!) wegmachen, welche eh schon durch Menschenmüll kontaminiert war - mein Gott wie verkappt und spießig kann man sein?! Und btw ist derselbe Hund an einem Giftköder gestorben, um den sich auch keine Sau geschert hat.
Crazy_Bon
2014-02-02, 15:35:19
Nun, man muss sich halt fragen, wieso derjenige Mensch einen Hass auf Hunde entwickelt hat. Ich mag es auch nicht gerne, wenn hier und da die Hunde ihre Notdurft machen und die Besitzer seelenruhig weitergehen. Darum ist es ja so wichtig, daß die Hinterlassenschaften weggemacht werden müssen, nicht nur um den Wohlwollen der anderen Mitmenschen, auch selbst der Hunde, damit sie keine Krankheiten anderer Hunde aufnehmen.
Durchfall deines Hundes wegmachen? Ja.
Heelix01
2014-02-02, 15:46:22
Nun, man muss sich halt fragen, wieso derjenige Mensch einen Hass auf Hunde entwickelt hat.
Solche Menschen sind schlicht Krank.
Todesstrafe wäre ein guter Ansatz :D .
Durchfall deines Hundes wegmachen? Ja.
Unfug diese allgemeine Aussage. Durchfall kann man nicht zwangsläufig entfernen, hängt halt von der Konsistenz ab und der Untergrund ist auch nicht soo unwichtig.
GSXR-1000
2014-02-02, 16:19:24
Äh verlorener Brief?
Ist einfach dreist einfach das Inkassobüro loszuhetzen mit 239090€ "Leistungen" zusatzkosten.
Was soll der scheiß?
"
Naja. auch forderungsmanagement kostet geld, und nicht jede Firma moechte das intern machen. Unterschätz die kosten nicht, da kommt tatsächlich schon ein bissel was zusammen. Ansich ist gegen inkasso nix zu sagen, und das beschriebene ist jetzt nicht wirklich unfassbar teuer. wenn man sich vor augen haelt das jede stadtverwaltung fuer die bearbeitung eines simplen blitzerknoellchens (ohne mahnkosten) bereits eine gebühr zwischen 20 und 35 euro verlangt.
Wenn du bedenkst wieviel schwarzfahrer taeglich in den deutschen bahnen erwischt werden dann kannst du dir in etwa vorstellen, wieviel aufwand das forderungsmanagement inkl. mahnwesen fuer die DB bedeutet. das man sowas auslagert ist ansich nichts schlimmes. Auch die kosten des inkassos sind in diesem falle zwar hoch aber noch im rahmen. Trotzdem sollte man sie sich sparen wenn man die moeglichkeit hat. Und der TS hat die moeglichkeit.
GSXR-1000
2014-02-02, 16:22:25
Durchfall deines Hundes wegmachen? Ja.
und wie bitte haette er das tun sollen auf einer normalgewachsenen wiese?
dergestalt das keine kontamination mit krankheitskeimen noch da wäre? kannst du mir das mal erklären? Durchfall ist nach meinem verständnis flüssig bis wässrig. wie bitte moechtest du das von einer wiese entfernen? wenn ein hund durchfall hat, kackt er im zweifel beim laufen, in jedem fall schneller als du reagieren kannst oder ne tuete zuecken.
Wie wärs wenn wir mal ein bissel realistisch bleiben?
Dicker Igel
2014-02-03, 00:51:42
Solche Menschen sind schlicht Krank
Nope, die sind schuldig.
Unfug diese allgemeine Aussage. Durchfall kann man nicht zwangsläufig entfernen, hängt halt von der Konsistenz ab und der Untergrund ist auch nicht soo unwichtig.
Der Hund war um die 12 Jahre alt und hatte zu der Zeit Probleme mit der Analdrüse. Das war in Behandlung, daher hatte er viel Durchfall und das Imunsystem war im Keller, was ihn gegen das Gift(Lockstoff-Köder) quasi machtlos machte. Er hat in jeder Gassirunde sicher 3 - 5 extrem dünn abgeladen(20kg Hund, also eher kleine Pfützen/"Flecken"), da war nix mit "wegmachen". Die Polizistin hat sich aufgespielt, mehr war da nicht. Der Behörde hab ich halt meine Version geschildert und mit den Daten vom Doc samt Bestätigung vom Tod untermauert. Gegen die Polizistin konnte ich aber nicht vorgehen, da fehlten Zeugen.
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