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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was will der Staat von mir?


Masterp
2014-03-06, 15:36:24
Moin,

ich schaute gerade in meiner Postbox bei meiner Bank und hatte folgendes Schreiben im Kasten:

Anfang:

Information für Kunden, die Mitglied einer steuererhebenden
Religionsgemeinschaft sind.
Sofern Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft
sind, wird die Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte
Kapitalerträge (z.B. Zinsen) ab dem 1. Januar 2015 automatisch
einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften
abgeführt. Kirchensteuer fällt nur an, soweit auch Kapitalertragsteuer
anfällt. Dies ist bei einem erteilten Freistellungsauftrag
erst dann der Fall, wenn die Kapitalerträge das
erteilte Freistellungsvolumen (max. 801 EUR Alleinstehende /
1.602 EUR bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern)
übersteigen.
Zur Vorbereitung des Kirchensteuerabzugs sind wir gesetzlich
verpflichtet, einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern
(BZSt) für alle Kunden die Religionszugehörigkeit abzufragen
Die Abfrage wird erstmalig im Zeitraum vom 1. September
bis 31. Oktober 2014 durchgeführt (Regelabfrage). In bestimmten
Fällen sind auch Abfragen außerhalb dieses Zeitraums möglich
(Anlassabfrage).


Für Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft
teilt uns das BZSt das "Kirchensteuerabzugsmerkmal" (KISTAM)
mit. Das KISTAM gibt Auskunft über Ihre Zugehörigkeit zu einer
steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den gültigen
Kirchensteuersatz.
Sofern Sie die Kirchensteuer nicht von uns, sondern von dem für
Sie zuständigen Finanzamt erheben lassen möchten, können Sie
der Übermittlung Ihres KISTAM widersprechen (Sperrvermerk). Die
Sperrvermerkserklärung müssen Sie auf einem amtlich vorgeschriebenen
Vordruck beim BZSt einreichen (§ 51a Abs. 2c, 2e
Einkommensteuergesetz). Der Vordruck steht auf
www.formulare-bfinv.de unter dem Stichwort "Kirchensteuer"
bereit.
Die Sperrvermerkserklärung muss spätestens am 30. Juni 2014 beim
BZSt eingehen. In diesem Fall sperrt das BZSt bis zu Ihrem
Widerruf die Übermittlung Ihres KISTAM für den aktuellen und
alle folgenden Abfragezeiträume (jeweils 1. September bis
31. Oktober).

Wir werden daraufhin keine Kirchensteuer für Sie abführen. Das
BZSt ist gesetzlich verpflichtet, Ihr zuständiges Finanzamt über
die Sperre zu informieren. Ihr Finanzamt wird dabei konkret über
die Tatsache unserer Anfrage und unsere Anschrift informiert.
Das Finanzamt ist gesetzlich gehalten, Sie wegen Ihrer Sperre
zur Abgabe einer Kirchensteuererklärung aufzufordern.
Weitere Fragen richten Sie bitte an das BZSt, An der Küppe 1,
53225 Bonn oder telefonisch unter 0228 406-1240.


Ende:

Zur Info:
Ich lebe seit 6 Jahren im Ausland und habe ein deutsches Konto noch laufen.

Muss ich jetzt einen Antrag zur Sperrung einreichen, damit die Bank mir keine Kirchensteuer einzieht ?

Der Sandmann
2014-03-06, 18:54:10
Scheint so zu sein

THUNDERDOMER
2014-03-06, 19:14:28
Warum nicht einfach die Kirche austreten?

Haarmann
2014-03-08, 07:10:13
Masterp

Das wäre für mich die Gelegenheit das Konto gleich aufzuheben...

doublehead
2014-03-08, 07:31:08
Warum nicht einfach die Kirche austreten?
Das wäre Sachbeschädigung.

maximum
2014-03-08, 14:40:29
http://www.focus.de/finanzen/steuern/verbraucher-kirchensteuer-auf-kapitalertraege-automatischer-abzug-ab-2015_aid_1013486.html

No.3
2014-03-08, 16:45:27
ich schaute gerade in meiner Postbox bei meiner Bank und hatte folgendes Schreiben im Kasten:
...
Ich lebe seit 6 Jahren im Ausland und habe ein deutsches Konto noch laufen.

bist Du in BRD offiziell abgemeldet? => hast Du Dich bei Deiner Bank als - hmmm, Steuerausländer war glaube ich das Wort - als Steuerausländer gemeldet?

GSXR-1000
2014-03-09, 10:05:46
Moin,

?
Zunächst ist die entscheidende Frage:
Bist du in deutschland steuerpflichtig?
Wenn nein, brauchst du garnix tun, denn es fällt weder !deutsche! einkommenststeuer noch KiSt an.
Ist das alles richtig gestellt, zahlst du ohnehin jetzt bereits eine pauschale Quellensteuer (ohne freibeträge) auf den Zinsertrag, die du wiederum in deinem Steuerland bei der Erklärung als bereits gezahlte Steuer in Abzug bringen kannst.

Bist du in Deutschland steuerpflichtig, fallen hier, wie beim Arbeitslohn auch, nach überschreiten des Freibetrags Lohnsteuer und entsprechend Soli und KiSt an. Du kannst dich zwar vom direktabzug der KiSt freistellen lassen, bringt dir allerdings sehr wenig, weils bei der Steuererklärung eh anfällt und dann da erhoben wird. Das Vorgehen der Banken ist dasselbe wie das deines Arbeitgebers, naemlich der Einbehalt der zu entrichtenden Steuer an der Quelle. In den allermeisten Fällen stimmt dies auch, für andere Fälle (zum beispiel höhere werbungskosten, zusätzliche einnahmen, zusammenveranlagung etc) ist die steuererklärung da. Insofern brauchst du eigentlich garnix zu tun.
Kistam ist übrigens nix anderes als das schon verwendete Elstam, bei der schlicht dein arbeitgeber regelmässig deine einkommenssteuermerkmale mit dem FA elektronisch abgleicht. weil es, wie ihr vielleicht bereits gemerkt habt, keine Lohnsteuerkarten mehr gibt. Das läuft nun über elstam.
Da die Banken aber keine Einkommensteuerdaten wie Freibeträge oder Steuerklasse zur Abrechnung benötigt, da die KESt pauschal berechnet wird, hat man im sinne des Datenschutzes KiStAM realisiert, damit die Banken nur die Daten abrufen, die sie auch benötigen, nämlich die KiSt Daten. Was ich einen hervorragenden Schritt nenne, praktizierten Datenschutz. Der Staat könnte auch im Sinne der Kostenersparnis, den Banken einfach ElstAM Abrufe einräumen.
Aber selbst das ist natürlich wieder kritikwürdig und es wird gezetert... der pöhse staat eben.

Noch als kleiner Hinweis: auch wenn man im Ausland lebt (auch dauerhaft) ist man nicht zwingend Steuerausländer...

Um deine Threadfrage zu beantworten: Der Staat will das, was auch in deinem Interesse sein sollte: Dich mit möglichst wenig aufwand für alle beteiligten korrekt besteuern.

Gast
2014-03-09, 12:11:19
Warum macht man eigentlich bis heute nicht Ernst mit dem Thema Trennung Staat ./. Kirche? Wieso lässt man diese *hust* Kirche nicht selbst ihrern "Steuern" nachlaufen? So nach dem Motto: "Bevor wir nun mit der Sonntagsmesse anfangen würde ich vorab gerne ihre Steuerbescheide sehen".

Wieso zahlt (auch) der ungläubige Staatsbürger Geld für eine Bürokratie, welche das Eintreiben von Kirchengedöns zum Ziele hat? Gibt es keine rothaarigen Hexen mehr, die verfolgt und zu dieser Arbeit gezwungen werden könnten?!

Dawn on Titan
2014-03-10, 08:18:07
Es fällt Kirchensteuer auf die in Deutschland erzielten Kapitalerträge an.