PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Problem mit Abmahnanwalt - Angeblich gegen ModUE verstoßen


Gastor
2014-04-05, 11:44:06
Hallo Forum,

habe ein Problem mit einem Abmahnanwalt:

Anfang März 2012 bekam ich eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung für einen Filmschnipsel den ich in einer Tauschbörse online hatte. Tatzeitpunkt war Anfang Februar.
Habe die Datei natürlich sofort aus dem Share genommen und eine ModUE hingeschickt. Dann nichts mehr von denen gehört.

Heute bekomme ich nun einen Brief von von der Kanzlei in dem sie mir vorwerfen, dass dokumentiert wurde, dass die Datei ENDE Februar 2012 von mir angeboten wurde, also etwa eine Woche bevor ich von denen überhaupt irgend etwas gehört hatte und somit auch vor Abgabe der ModUE. Sie beziehen sich darin aber auf diese ModUE und verlangen eine Vertragsstrafe von 2200 Euro. :(

Welche Möglichkeiten habe ich?

Gast
2014-04-09, 09:32:23
Naja, die "Möglichkeiten" sind die selben, wie auch sonst bei solchen Themen. Du könntest natürlich antworten und den "Sachverhalt" wie von dir geschildert darlegen - ob das was bringt, keine Ahnung. Wäre aber vielleicht nicht die schlechteste Idee. Wenn die wie "üblich" reagieren - nämlich trotzdem auf die Forderung zu bestehen, reagierst auch du wie üblich: schlicht aussitzen...

Gast@Gast
2014-04-11, 12:20:39
1. Frage nicht in einem Technik FOrum
2. Such dir einen Anwalt
3. Das wars dann auch schon :)

Philipus II
2014-04-13, 15:52:56
Ich rate derzeit zum Ignorieren. Jetzt zu reagieren verursacht Kosten, auf denen du sitzen bleiben wirst. Zudem riskierst du, dass noch bezüglich der Mod UE eine Kostenklage kommt. Je weniger Infos man rausgibt, desto mehr laufen sie dir in die Falle. Wenn sie wirklich einen Mahnbescheid schicken, selbst widersprechen. Erst wenn sie klagen, würde ich zum Anwalt gehen. Dann ist dein Rechtsanwalt nämlich Teil der Verfahrenkosten, die schlussendlich eh der Verlierer zahlt.

MarcWessels
2014-04-13, 17:12:08
Welche Möglichkeiten habe ich?Denen den Stinkefinger zeigen. Um welche der verkommenen Abmahnkanzleien handelt es sich?

Rush
2014-04-14, 09:34:33
Hast du schon einen Mahnbescheid erhalten?

Haarmann
2014-04-15, 07:32:07
Gastor

Zur Polizei gehen und die feinen Herren anklagen inkl. einer Schadensersatzklage.

Si|encer
2014-04-17, 14:38:56
Zur Polizei gehen ? Er hat doch den Tatbestand quasi zugegeben. Und außerdem, Schadenersatz ? Was ist ihm denn entgangen ?

Ich würde jetzt genau klären, wann du die Datei Online gestellt hattest, und ob es zeitlich hinkommen könnte. Dann wäre die Abmahnung nämlich korrekt.

Das der Wert natürlich wieder utopisch hoch ist, darüber brauchen wir nicht diskutieren. Aber wenn er die ModUE unterschrieben hat, ist das quasi schon schlecht gewesen.

Anwalt, und nicht hier Tipps von Hobby-Anwälten gegen lassen.

WhiteVelvet
2014-04-18, 15:16:28
Zur Polizei gehen ? Er hat doch den Tatbestand quasi zugegeben. Und außerdem, Schadenersatz ? Was ist ihm denn entgangen ?

Ich würde jetzt genau klären, wann du die Datei Online gestellt hattest, und ob es zeitlich hinkommen könnte. Dann wäre die Abmahnung nämlich korrekt.

Das der Wert natürlich wieder utopisch hoch ist, darüber brauchen wir nicht diskutieren. Aber wenn er die ModUE unterschrieben hat, ist das quasi schon schlecht gewesen.

Anwalt, und nicht hier Tipps von Hobby-Anwälten gegen lassen.

Hast Du das da oben denn richtig durchgelesen? Er hat seine erste ModUE unterschrieben NACHDEM er die Datei angeblich ein zweites Mal reingestellt hat. Die tun aber gerade so, als wenn die ModUE von VOR der zweiten angeblichen Tat wäre. Da können sie ihn ja gleich mehrmals pro Tag abmahnen und immer wieder sagen, dass er immer wieder dagegen verstoßen hätte...

Aber Recht hast Du mit dem Anwalt... hingehen, beraten lassen und dagegen vorgehen. Ich denke die Aussichten sind gut, dass sie den Anwalt am Ende zahlen müssen.

Aber der Gast meldet sich auch nicht mehr... vielleicht schon eingebuchtet ;)

Si|encer
2014-04-18, 16:28:41
Ja, wir reden hier von Ende Februar 2012 und Anfang März 2012. Da kommt es auf das genaue Datum was in der UE stand, und ebenso wann die Abmahnung ihn erreicht hat.

Ohne Anwalt würde ich hier gar nix machen.

Haarmann
2014-04-21, 13:50:49
Si|encer

Wenn das falsche Datum auf der UE drauf gewesen wäre ist es schlicht vorsätzlicher und gewerblicher Betrug und fertig lustig.

Wenns das richtige Datum gewesen wäre ist es schlicht das Gleiche.

Das Datum der UE zählt.

Gast
2014-04-21, 14:23:28
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/mod-ue
http://www.abgemahnt-hilfe.de/abmahnungsarchiv