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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : eigentum wird nicht herausgegeben


rob]SK[
2014-06-26, 15:46:13
guten tag

hab eine bekannte, die von ihrem ex rausgeschmissen wurde, und ihre sachen noch bei ihm hat, nicht alles, aber laptop klamotten und diversen papierkram.
dieser ist nun zu seinen eltern erstmal gegangen, und rückt ihre sachen nicht mehr raus. welche schritte kann man gehen um zeitnah die sachen zu bekommen ? und vor allem muss man die kosten tragen oder sollte die nicht eigentlich der ex uebernehmen ?

polizei ?

mfg rob

prinz_valium
2014-06-27, 00:43:57
polizei bringt nix
wenn schon anwalt

ux-3
2014-06-27, 07:00:05
Ruhiges Gespräch mit den Eltern.

Scoop
2014-06-27, 07:41:10
jaja, immer die bekannte :D

SOL
2014-06-27, 10:15:16
Erste Folge Big Bang Theory anschauen...

Philipus II
2014-06-27, 11:44:00
Schriftlich zur Herausgabe mit Frist auffordern. Wenn Frist verstrichen bei zahlungsfähigem Ex an Anwalt abgeben.

Sonst: Beim Rauschmeissen lassen ales mitzunehmen ist sehr sinnvoll. Wenn es etwas länger dauert zu gehen, egal.

SOL
2014-06-27, 12:03:23
Oh Mann, da geht eine Beziehung in die Brüche und schon soll gleich mit schriftlichen Fristen und einem Anwalt gearbeitet werden. Kennt ihr keine anderen Möglichkeiten? Mein Ansatz wäre: über die Eltern oder mit Hilfe einer Freundin, wird ja wohl ein paar potentielle Ansprechpartner aus dem Freundes- und Bekanntenkreis geben.

Philipus II
2014-06-27, 12:44:39
Wenn Leute eigenes Eigentum nicht herausgeben ist weiteres Reden meist wenig erfolgsversprechend.

rob]SK[
2014-06-27, 13:21:43
danke für die tips, es handelt sich wie gesagt nicht um mich , ich wollte nur einer bekannten helfen wie sie nun dabei weiter vorgehen könnte.mit reden kam sie bisher auch nicht weiter ,weder bei den eltern noch ex. sie hat keine freundin weiter in ihrer naehe bzw allg. freunde.


mfg rob

SOL
2014-06-27, 14:35:53
Sperrt sich der Typ aktiv, oder hat er sich nur mit Frust/Scheiß-egal-Haltung/deprimiert/... bei den Eltern verkrochen?

rob]SK[
2014-06-27, 14:49:00
das letztere.

SOL
2014-06-28, 16:41:18
Also dann ist Brief und/oder Anwalt wirklich das dümmste, was man machen kann- Benzin ins Feuer. So eine Trennung fällt nunmal nicht leicht, da gönne ich beiden Seiten ein wenig Karenzzeit. Oder zieht sich das jetzt schon Tage/Wochen hin? Ist denn wirklich niemand da, über den man das abwickeln kann? Wobei ich abraten würde einen männlichen "Zwischenhändler" einzusetzen, es sei denn er gehört zu ihrer Familie :)

Spasstiger
2014-06-28, 17:52:28
Mein Mitbewohner während meinem Zivildienst hat das Problem auf "Männerart" gelöst: Bei seiner Ex geklingelt, dem neuen Macker nach dem Öffnen eins auf die Nase gegeben, in die Wohnung spaziert, seine Spielekonsole geschnappt und raus. Hatte keine juristischen Konsequenzen. :redface:
Und ich sollte ihn bloß irgendwo hinfahren und kurz warten. :freak:

rob]SK[
2014-06-28, 19:05:09
sie hat keinen neuen , und ich kann nicht, und das ganze ist ca 4-5 wochen her mit dem rausschmiss. und es geht ja darum wie sie an ihr zeug kommt.

00-Schneider
2014-06-28, 21:58:17
SK[;10262253']sie hat keinen neuen , und ich kann nicht, und das ganze ist ca 4-5 wochen her mit dem rausschmiss. und es geht ja darum wie sie an ihr zeug kommt.


Polizei -> Anzeige Diebstahl androhen, wenn dann nicht regiert wird, Anzeige durchziehen. Wo ist da eigentlich das Problem?

MarcWessels
2014-06-28, 23:00:20
SK[;10262253']sie hat keinen neuenDas wirst Du ja wohl hoffentlich baldigst ändern. :wink:

Gast
2014-06-28, 23:58:41
Zitat:"Polizei -> Anzeige Diebstahl androhen, wenn dann nicht regiert wird, Anzeige durchziehen. Wo ist da eigentlich das Problem? "

Das Problem ist dass eine Wegnahmehandlung fehlt und es somit de jure gar kein Diebstahl sein kann.

maximum
2014-06-29, 01:38:09
Auch mein erster Gedanke... der TS macht sich Hoffnungen :D

rob]SK[
2014-06-29, 09:13:05
nein mach ich nich auch wenns vielleicht so rueberkam. ist einfach nur ne freundin. kennt ihr sowas nicht ? ;)

ok gebe es mal so weiter mit der anzeige.

mfg rob

Black-Scorpion
2014-06-29, 20:25:23
Zitat:"Polizei -> Anzeige Diebstahl androhen, wenn dann nicht regiert wird, Anzeige durchziehen. Wo ist da eigentlich das Problem? "

Das Problem ist dass eine Wegnahmehandlung fehlt und es somit de jure gar kein Diebstahl sein kann.
Ist auch keine Diebstahl sondern Unterschlagung.

Timbaloo
2014-06-29, 20:37:34
Wenn es schnell gehen soll und ein wenig Geld keine Rolle spielt: Inkasso-Unternehmen. Die interessieren sich auch erstmal nicht für irgendwelche Beweise was nun wem gehört.

GSXR-1000
2014-06-29, 21:56:16
Wenn es schnell gehen soll und ein wenig Geld keine Rolle spielt: Inkasso-Unternehmen. Die interessieren sich auch erstmal nicht für irgendwelche Beweise was nun wem gehört.
Und was soll das inkasso machen? Die bude stuermen?
Wie ihr euch das immer vorstellt.
Auch die polizei wird da nix machen. Weil es nicht in ihren bereich faellt. Das ist reines zivilrecht. Da hat die polizei nix mit zu tun. Da darf und wird sie nicht handeln.
Und auch kein.inkassounternehmen wird irgendwas relevantes tun, ohne das ein titel vorliegt.
Wie schon angemerkt handelt es sich strafrechtlich nicht um diebstahl sondern um unterschlagung.
Ich wuerde der person schriftlich und nachweislich eine vernuenftige frist zur vereinbarung eines herausgabetermins setzen, beispielsweise 10 tage.
Anbieten das die uebergabe auch unter vermittlung von dritten zeugen.von beiden seiten stattfinden kann. Wichtig ist hierbei wirklich alle eingeforderten gegenstaende ( und hier wirklich nur die deren eigentum unstrittig ist) explizit zu nennen. Im detail, selbst wenn es ne lange liste ist.
Wenn nix passiert, kann man konkludent anzeige wegen unterschlagung stellen, was aber eigentlich zivilrechtlich kaum etwas bewirkt, da es die strafrechtliche seite betrifft. Es ist aber konkludent und kann daher den zivilen part stuetzen ( weil es ja auch um.glaubwuerdigkeit der aussagen geht, von nicht allem kann man.unbedingt eindeutig eigentum nachweisen).
Dann zum anwalt und auf herausgabe klagen ( schriftverkehr mitnehmen). Dauert etwas aber funktioniert. Meist schon im schriftlichen verfahren, ansonsten eben in der verhandlung.
Wichtig ist: streitwert realistisch angeben und nicht ueberhoeht, sonst bleibt man am ende mit pech auf einem teil der kosten sitzen.
Auch muss man meist dem anwalt einen vorschuss zahlen der sich auch aus dem streitwert ergibt. Also nicht kuenstlich hoch rechnen. Das raecht sich und wird auch von richtern.ungern gesehen und schadet der glaubwuerdigkeit.

MarcWessels
2014-06-29, 22:05:48
SK[;10262757'] ist einfach nur ne freundin. kennt ihr sowas nicht ? ;)Einmal und nie wieder friendzoned. :wink:

Haarmann
2014-07-02, 13:29:03
SK[;10262757']nein mach ich nich auch wenns vielleicht so rueberkam. ist einfach nur ne freundin. kennt ihr sowas nicht ? ;)

ok gebe es mal so weiter mit der anzeige.

mfg rob

Wenn bei den Papieren ein anonymer Kaufbeleg fürs Laptop ist sollte man nie ne Anzeige machen ;).

Ash-Zayr
2014-07-02, 14:32:30
Bei einem Rausschmiss ist es doch eigentlich vorhersehbar, dass man als Rausgeworfene lange Zeit oder nie wieder Zugang zur Örtlichkeit erlangen wird. Also nimmt man entweder sofort alles mit, oder aber der Rausschmeisser wirft den Krempel klischeemäßig aus dem Fenster auf die Straße oder stellt es ins Treppenhaus.
Ist dies nicht der Fall, behält man natürlich einen Schlüssel, sofern man einen hatte.....
Dass aber Monate nichts geschieht, ist vom Rauswerfer ebenso verachtenswert wie von der Uschi naiv-dümmlich.
Schlüsseldienst rufen, während der Typ zu Hause ist...aufbrechen lassen - zahlen muss er dann direkt vor Ort...ist seine Tür, seine Wohnungsadresse. 1-2 Kerle zur Absicherung mitnehmen....etwas mehr RTL schadet in so einem Fall wohl mal ausnahmsweise nicht.

ABER: das oben Geschriebene gilt für den Fall, dass er der Arsch hier ist, sie das arme Opfer. Wenn sie aber eine herumfickende Schlampe ist, und er hat es als Betrogener herausgefunden, dann Junge gogogogo...weiter so und immer schön Format C: auf dem Notebook

Ash

ux-3
2014-07-02, 14:39:01
ABER: das oben Geschriebene gilt für den Fall, dass er der Arsch hier ist, sie das arme Opfer. Wenn sie aber eine herumfickende Schlampe ist, und er hat es als Betrogener herausgefunden, dann Junge gogogogo...weiter so und immer schön Format C: auf dem Notebook

Es steht jedem frei, seine Vorlieben im legalen Rahmen auszuleben. Findet euch endlich mal damit ab. Daraus erwächst kein Recht auf Sachbeschädigung.

Ash-Zayr
2014-07-02, 14:52:32
....kein Recht im formalen Sinne, aber vielleicht ein moralisches.....ein beschädigtes Herz, falls hier der Fall, wiegt da wohl schwerer....wer ersetzt einem das? Und komm mir nicht mit Udo Lindenberg...;)
aber ok, dann kein Format C:....geht ja ehe nicht mehr ohne DOS...;)

Lyka
2014-07-02, 14:59:06
Rache hat noch keinem wirklich geholfen. Nur so... am Rande.

Ash-Zayr
2014-07-02, 15:16:25
Dann hast Du vielleicht in Deinem Leben noch keinen Niederschlag erlebt, der so tief war, dass Rache natürlich geholfen hätte...sei doch froh, dass Du stets ohne ausgekommen bist.

Lyka
2014-07-02, 15:17:51
ich bin extrem rachsüchtig, ehrlich und ich vergebe auf Jahre hin niemals, aber ich werde mich immer an den Spruch halten, bei Rache 2 Gräber zu schaufeln.

Haarmann
2014-07-02, 15:20:32
ux-3

Das ist dann eben umdeklariert - es habe Nacktbilder auf dem Gerät gehabt oder so und diese darf man inzwischen tatsächlich löschen. Ein nicht gerade weises Urteil der Herren Richter war das...

Wenn nun einer also die Festplatte, weil er vorgibt doof zu sein, zerhämmert, muss er nur diese ersetzen.

Gast
2014-08-24, 22:50:00
Darf man in so einem Fall eigentlich in die Wohnung einbrechen und sein Zeugs holen?
Diebstahl kann es meiner Meinung ja nicht sein, da man ja nur sein eigenes Zeugs holt.

Bestenfalls müßte man meiner Einschätzung nach nur Schadensersatz zahlen falls z.B. die Türe dabei kaputt geht.

PHuV
2014-08-28, 09:16:23
Darf man in so einem Fall eigentlich in die Wohnung einbrechen und sein Zeugs holen?
Diebstahl kann es meiner Meinung ja nicht sein, da man ja nur sein eigenes Zeugs holt.

Bestenfalls müßte man meiner Einschätzung nach nur Schadensersatz zahlen falls z.B. die Türe dabei kaputt geht.
Nein.

ngl
2014-08-28, 15:35:01
Darf man in so einem Fall eigentlich in die Wohnung einbrechen und sein Zeugs holen?
Diebstahl kann es meiner Meinung ja nicht sein, da man ja nur sein eigenes Zeugs holt.

Diebstahl ist es natürlich nicht. Das Problem ist aber der Einbruch. ;)

PHuV
2014-08-28, 18:09:40
Diebstahl ist es natürlich nicht. Das Problem ist aber der Einbruch. ;)
Nicht ganz, da ja Eigentümer und Besitzer auch rechtlich 2 verschiedene Dinge sind. Wenn Du beispielsweise Dir ein Gerät mit Vereinbarung für einen Gewissen Zeitraum leihst, und der Eigentümer es Dir unrechtmäßig entwendet, ist das sehr wohl Diebstahl.

ngl
2014-08-30, 01:44:56
Ich denke mal wenn die Rückgabe gefordert wurde, dann ist dieser gewisse Leihzeitraum überschritten.

Rooter
2014-08-30, 22:34:16
Ich denke mal wenn die Rückgabe gefordert wurde, dann ist dieser gewisse Leihzeitraum überschritten.Trotzdem gilt was du selbst oben geschrieben hast: Das Problem ist der Einbruch.

MfG
Rooter

jxt666
2014-09-03, 15:36:33
Also in den Fällen die ich kenne, hat ein freundliches Gespräch mit dem Ex derjanigen immer wieder Wunder bewirkt! :D Unter zwei Augen versteht sich, unter anfänglich körperlicher Unversehrtheit natürlich!