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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rufnummermitnahme in anderen Ort?!


DocEW
2014-08-24, 22:22:28
N'Abend,

wir sind Donnerstag in eine andere Stadt umgezogen und haben jetzt immer noch unsere alte Telefonnummer inkl. Vorwahl (bei Unitymedia).
Wie kann das sein? Sagt die Vorwahl nichts über den Standort aus?

Es ist keine Rufweiterleitung. Wenn ich jemanden anrufe, sieht er unverändert unsere alte Nummer, als würden wir noch in der alten Stadt wohnen.

VG,

DocEW

registrierter Gast
2014-08-24, 22:41:58
N'Abend,

wir sind Donnerstag in eine andere Stadt umgezogen und haben jetzt immer noch unsere alte Telefonnummer inkl. Vorwahl (bei Unitymedia).
Wie kann das sein? Sagt die Vorwahl nichts über den Standort aus?

Es ist keine Rufweiterleitung. Wenn ich jemanden anrufe, sieht er unverändert unsere alte Nummer, als würden wir noch in der alten Stadt wohnen.

VG,

DocEW
Bei IP Telefonie wird nicht über das Telefonnetz geroutet. Das tut dann ein Unitymedia Server für dich und der leitet einfach zu deinem Anschluss weiter.

Richtig ist das trotzdem nicht. Die ISP sind dazu verpflichtet, die zum Anschlussgebiet passenden Vorwahlen zu verwenden.

DocEW
2014-08-24, 23:20:25
Richtig ist das trotzdem nicht. Die ISP sind dazu verpflichtet, die zum Anschlussgebiet passenden Vorwahlen zu verwenden.
Danke für deine Antwort.
Meinst du das fällt denen noch auf?

Lyka
2014-08-24, 23:52:28
passier öfter mal. Ich arbeite bei einem anderem ISP, aber das sind diese Dinge, wo man ggf doch mal selbst nachfragen könnte :uponder:

Air Force One
2014-08-25, 00:16:06
Ist bei meinem Kumpel auch so. ist 50km weiter in andere Stadt gezogen und hat seine alte Vorwahl inkl. Rufnummer behalten.
Hat er schon seit 6 Jahren so...

registrierter Gast
2014-08-25, 00:30:49
Wenn es denen nicht auffällt, würde ich mich bei denen melden.

Anhand der Vorwahl (Ortsnetzkennzahl und Anschlussbereich) werden die Notrufnummern geroutet. Passiert etwas und du musst 112 wählen, wirst du zur Notzentrale deines alten Wohnortes geleitet. So vergeht im Notfall kostbare Zeit.

DocEW
2014-08-25, 00:47:00
passier öfter mal. Ich arbeite bei einem anderem ISP, aber das sind diese Dinge, wo man ggf doch mal selbst nachfragen könnte :uponder:
Klar. Ich fand es aber eigentlich ganz praktisch, dass wir die Nummer behalten können. Deswegen hatte ich hier im Forum gefragt und nicht bei Unitymedia. ;)

Anhand der Vorwahl (Ortsnetzkennzahl und Anschlussbereich) werden die Notrufnummern geroutet. Passiert etwas und du musst 112 wählen, wirst du zur Notzentrale deines alten Wohnortes geleitet. So vergeht im Notfall kostbare Zeit.
Ah, das ist natürlich ein guter Punkt... Hm, ich denke dann werde ich mich mal bei denen melden.
Aber interessant, dass die Notrufzentralen Zugriff auf diese Daten haben, das wusste ich gar nicht.

Argo Zero
2014-08-25, 02:11:31
Die Leitstelle muss das sowieso telefonisch weiter geben.
Wenn du beispielsweise einen medizinischen Notfall hast geben die den Befel an das nächste KH weiter.
Mittlerweile werden Leitstellen oft auch zusammengelegt und übernehmen mehrere Landkreise. Gut möglich das du in dem neuen Ort die selbe Leitstelle anrufen würdest.
Würde meine Nummer behalten :)

Andi_669
2014-08-25, 04:11:46
na und selbst wenn die Leitstellen zusammengelegt sind, so sehen die doch von wo angerufen wird,

Lord Wotan
2014-08-27, 20:36:48
N'Abend,

wir sind Donnerstag in eine andere Stadt umgezogen und haben jetzt immer noch unsere alte Telefonnummer inkl. Vorwahl (bei Unitymedia).
Wie kann das sein? Sagt die Vorwahl nichts über den Standort aus?

Es ist keine Rufweiterleitung. Wenn ich jemanden anrufe, sieht er unverändert unsere alte Nummer, als würden wir noch in der alten Stadt wohnen.

VG,

DocEW

Mit der Vorwahl ist blöd, stell dir mal vor die benutzt denn Notruf oder die Polizei. Dann wirst du mit denn falschen Ort vermittelt.

Ansonsten ist in Deutschland jeder Anbieter verpflichte das seine Kunden in ganz Deutschland ihre Nummern mitnehmen können. Die Vorwahl muss aber der jeweiligen Stadt/Bundesland angepasst werden.


Die Vorwahl würde ich auf jeden Fall Ändern lassen. Die Restliche Nummer aber nicht.
Wenn es denen nicht auffällt, würde ich mich bei denen melden.

Anhand der Vorwahl (Ortsnetzkennzahl und Anschlussbereich) werden die Notrufnummern geroutet. Passiert etwas und du musst 112 wählen, wirst du zur Notzentrale deines alten Wohnortes geleitet. so sieht es aus.

Darkman.X
2014-08-27, 22:03:46
Ansonsten ist in Deutschland jeder Anbieter verpflichte das seine Kunden in ganz Deutschland ihre Nummern mitnehmen können. Die Vorwahl muss aber der jeweiligen Stadt/Bundesland angepasst werden.


Das ist nicht richtig. Es muss nur gewährleistet werden, dass Kunden die Rufnummer innerhalb des Ortsnetzes/Vorwahl mitnehmen kann. Vorwahlübergreifend ist es nicht möglich. Viele Rufnummern sind mehrfach vorhanden und unterscheiden sich nur bei der Vorwahl.

Außerdem sind Rufnummer ohne Vorwahlen max. 8-stellig (Anlagenanschlüssen ausgenommen). Es sind dadurch theoretisch nur 99.999.999 Rufnummern möglich. Da es von früher auch viele 4 bis 7-stellige Rufnummern gibt, fallen auch schon viele Millionen Rufnummern weg. Außerdem dürfen Rufnummern mit bestimmten Ziffern nicht beginnen, z.B. 110 oder 112. Kurz gesagt: Es gäbe nicht genug Rufnummern für alle Bürger in Deutschland. Deshalb gibt es Rufnummern mehrmals in verschiedenen Vorwahlbereichen.

EDIT:
Kleine Korrektur zu 8-stellige Rufnummern: Es ist eher so, dass Rufnummern inklusive Vorwahl, aber ohne führende 0, nur 11-stellig (http://de.wikipedia.org/wiki/Rufnummer#L.C3.A4nge_von_Rufnummern) sein dürfen. Wenn du also eine 8-stellige Rufnummer hat, kannst du sie nicht in einen Ort mitnehmen, der eine 4-stellige Vorwahl (ohne führende 0) hat.

Lord Wotan
2014-08-28, 06:42:30
Doch es ist richtig. Das gilt schon seit Jahren.

derpinguin
2014-08-28, 07:27:39
Die Leitstelle muss das sowieso telefonisch weiter geben.
Wenn du beispielsweise einen medizinischen Notfall hast geben die den Befel an das nächste KH weiter.
Mittlerweile werden Leitstellen oft auch zusammengelegt und übernehmen mehrere Landkreise. Gut möglich das du in dem neuen Ort die selbe Leitstelle anrufen würdest.
Würde meine Nummer behalten :)
Die Leitstellen geben das nicht an die Krankenhäuser. Was sollen die auch damit. Die Leitstelle alarmiert den nächstgelegenen Rettungswagen.

Maorga
2014-08-28, 11:49:17
Doch es ist richtig. Das gilt schon seit Jahren.

Denk' mal kurz darüber nach. Die Telefonnummer nach der Ortskennwahl ist ja nicht einmalig. Daher ist eine Mitnahme de facto nicht möglich. Ist ja nicht so wie bei Handynummern die einmalig sind - da kannst du auch nur die komplette Numemr mitnehmen also mit 0170 und nicht sagen ahh ich bin jetzt bei D2 dann bitte die selbe Nummer aber mit 0172 vorne weg oder wie?

Die komplette Telefonnummer ist nur einmalig mit Vorwahl.

Darkman.X
2014-08-28, 12:37:14
Doch es ist richtig. Das gilt schon seit Jahren.


Das ist falsch, bitte informiere dich erstmal korrekt. Ich arbeite bei einem großen Carrier und habe unter anderem mit Portierungen zu tun.

Ich wiederhole mich hier jetzt nur...

Es gibt, wie oben schon erwähnt, die Richtline E.164. Diese sagt etwas über die Nummerierung von Rufnummern aus. Siehe dazu auch das Nummerierungskonzept von der Bundesnetzagentur (PDF (http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/Nummerierungskonzept/Nummerierungskonzept2011pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Seite 60). Nationale Rufnummern dürfen nur max. 11-stellig. Und wie ich auch erwähnte, du kannst dann nicht einfach mit deiner 8-stelligen Rufnummer (als Beispiel) in einen 5-stelligen Vorwahl umziehen. Nur alleine diese Richtlinie verhindert schon die deutschlandweite Mitnahme der Rufnummer.

Es gibt noch mehr Richtlinien/Vorschriften, aber so tief bin ich dann doch nicht in der Materie drin.


Anderes Beispiel:
Rufnummern mitnehmen (http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1431/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rufnummermitnehmen/rufnummermitnehmen-node.html) (Bundesnetzagentur)

Ich zitiere einen Absatz:
"Bei einem Vertragswechsel (z.B. Tarifwechsel) ohne Wechsel des Anbieters besteht nach dem TKG hingegen kein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer. Es steht somit im Ermessen des Anbieters, ob er die Beibehaltung ermöglicht."

Wenn der Kunde also schon bei einem simplen Tarifwechsel keinen Ansprch auf seine Rufnummer hat, wieso sollte es der Kunde bei einem deutschlandweiten Umzug haben?


Glaub es mir oder nicht. Du wirst mir sicherlich auch keine Quelle nennen können, die deine Behauptung untermauert.


EDIT:
Vodafone (http://hilfe.vodafone.de/system/selfservice.controller?CONFIGURATION=1004&LEVEL_ID=0&PARTITION_ID=1&CMD=VIEW_ARTICLE&LANGUAGE=de&COUNTRY=de&FEATURE_TOP_ID=1144&PARENT_TOPIC_ID=1144&TOPIC_ID=399509&ARTICLE_ID=2994&DISPLAY=SUBTOPICARTICLES&HANDLERMODE=NOJSPAGE&INDEX=1):
"Ja, wenn Sie innerhalb eines Wohnortes umziehen, können Sie Ihre Festnetz-Rufnummer behalten. Das geht nicht, wenn Sie innerhalb eines Ortes mit unterschiedlichen Vorwahlen umziehen."

Telekom (http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/theme-45859561/theme-133631783/theme-45859535/faq-151709733):
"Ja, wenn Sie innerhalb des gleichen Ortsnetzes (Vorwahlbereich) umziehen, können Sie auf Wunsch Ihre bisherige(n) Rufnummer(n) mitnehmen. Bei einem Umzug in einen anderen Vorwahlbereich ist dies leider nicht möglich."

1&1 (http://hilfe-center.1und1.de/telefonie-c85241/rufnummernmitnahme-dsl-c84008/zu-1und1-c85208/informationen-zur-rufnummernmitnahme-a789218.html):
"Eine Mitnahme der Rufnummer ist nur im gleichen Vorwahlbereich möglich."

o2 (http://hilfe.o2online.de/t5/Umzug-Rufnummernmitnahme/Bestellung-Rufnummernmitnahme-im-Festnetz/ta-p/175824):
"Ihre Festnetzrufnummern können Sie zu o2 mitnehmen, solange Sie im gleichen Vorwahlbereich bleiben, d. h. nicht in eine andere Stadt oder Region umziehen."

Deutschland, ein Land voller Verbrecher, die fleißig die Gesetze brechen. Wieso handelt die Bundesnetzagentur nur nicht?

Lord Wotan
2014-08-28, 14:17:50
Das ist falsch, bitte informiere dich erstmal korrekt. Ich arbeite bei einem großen Carrier und habe unter anderem mit Portierungen zu tun.

Ich wiederhole mich hier jetzt nur...

Es gibt, wie oben schon erwähnt, die Richtline E.164. Diese sagt etwas über die Nummerierung von Rufnummern aus. Siehe dazu auch das Nummerierungskonzept von der Bundesnetzagentur (PDF (http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/Nummerierungskonzept/Nummerierungskonzept2011pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Seite 60). Nationale Rufnummern dürfen nur max. 11-stellig. Und wie ich auch erwähnte, du kannst dann nicht einfach mit deiner 8-stelligen Rufnummer (als Beispiel) in einen 5-stelligen Vorwahl umziehen. Nur alleine diese Richtlinie verhindert schon die deutschlandweite Mitnahme der Rufnummer.

Es gibt noch mehr Richtlinien/Vorschriften, aber so tief bin ich dann doch nicht in der Materie drin.


Anderes Beispiel:
Rufnummern mitnehmen (http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1431/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rufnummermitnehmen/rufnummermitnehmen-node.html) (Bundesnetzagentur)

Ich zitiere einen Absatz:
"Bei einem Vertragswechsel (z.B. Tarifwechsel) ohne Wechsel des Anbieters besteht nach dem TKG hingegen kein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer. Es steht somit im Ermessen des Anbieters, ob er die Beibehaltung ermöglicht."

Wenn der Kunde also schon bei einem simplen Tarifwechsel keinen Ansprch auf seine Rufnummer hat, wieso sollte es der Kunde bei einem deutschlandweiten Umzug haben?


Glaub es mir oder nicht. Du wirst mir sicherlich auch keine Quelle nennen können, die deine Behauptung untermauert.


EDIT:
Vodafone (http://hilfe.vodafone.de/system/selfservice.controller?CONFIGURATION=1004&LEVEL_ID=0&PARTITION_ID=1&CMD=VIEW_ARTICLE&LANGUAGE=de&COUNTRY=de&FEATURE_TOP_ID=1144&PARENT_TOPIC_ID=1144&TOPIC_ID=399509&ARTICLE_ID=2994&DISPLAY=SUBTOPICARTICLES&HANDLERMODE=NOJSPAGE&INDEX=1):
"Ja, wenn Sie innerhalb eines Wohnortes umziehen, können Sie Ihre Festnetz-Rufnummer behalten. Das geht nicht, wenn Sie innerhalb eines Ortes mit unterschiedlichen Vorwahlen umziehen."

Telekom (http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/theme-45859561/theme-133631783/theme-45859535/faq-151709733):
"Ja, wenn Sie innerhalb des gleichen Ortsnetzes (Vorwahlbereich) umziehen, können Sie auf Wunsch Ihre bisherige(n) Rufnummer(n) mitnehmen. Bei einem Umzug in einen anderen Vorwahlbereich ist dies leider nicht möglich."

1&1 (http://hilfe-center.1und1.de/telefonie-c85241/rufnummernmitnahme-dsl-c84008/zu-1und1-c85208/informationen-zur-rufnummernmitnahme-a789218.html):
"Eine Mitnahme der Rufnummer ist nur im gleichen Vorwahlbereich möglich."

o2 (http://hilfe.o2online.de/t5/Umzug-Rufnummernmitnahme/Bestellung-Rufnummernmitnahme-im-Festnetz/ta-p/175824):
"Ihre Festnetzrufnummern können Sie zu o2 mitnehmen, solange Sie im gleichen Vorwahlbereich bleiben, d. h. nicht in eine andere Stadt oder Region umziehen."

Deutschland, ein Land voller Verbrecher, die fleißig die Gesetze brechen. Wieso handelt die Bundesnetzagentur nur nicht?

Du solltest dein Link dann auch mal lesen. Steht doch klar dir das man einen Rechtsanspruch darauf hat. Und was die Anbieter dazu sagen, ist eh nichts wert und somit Uninteressant. Die müssen sich daran halten was das Gesetz und der Verbraucherschutz dazu sagt.

Denn es gab ja keinen Tarifwechsel. Vertrag besteht ja weiterhin nur die Anschrift hat sich geändert. Das ist aber kein neuer Vertrag. Somit besteht der Anspruch auf Portierung der Telefonnummer. Denn muss dann dann allerdings entweder mit Hilfe des Verbraucherschutz oder Privat einklagen. Denn Schließlich pocht ja auch Umgekehrt der Anbieter auf Einhaltung also Bezahlung des Vertrages weil er eben beim Umzug fortbesteht. Und daraus leitet sich dann natürlich auch ganz klar das Recht ab, das man seine Nummer Portiert bekommt. Ansonsten freut sich auch gerne die Zeitung CT über solche Anbieter.


Und was richtig Lustig ist, die Anbieter tun ja so als ob die Portierung ein großzügiges Geschenk ist. So wie sie das schreiben. Nee sie müssen Portieren.

Ich weiß noch was ich für einen Stress hatte mit meiner Handy Nummer beim Anbieter Wechsel, der alte Anbieter wollte meine Nummer nicht freigeben. Mit Hilfe meiner Rechtsschutzversicherung und einen Fachanwalt habe ich denn Beine gemacht.

Der Sandmann
2014-08-28, 17:18:56
Du solltest dein Link dann auch mal lesen. Steht doch klar dir das man einen Rechtsanspruch darauf hat.

Aber nur bei einem wechsel des anbieters oder umzug im gleichen vorwahlbereich.

Lyka
2014-08-28, 17:20:31
Ich weiß noch was ich für einen Stress hatte mit meiner Handy Nummer beim Anbieter Wechsel, der alte Anbieter wollte meine Nummer nicht freigeben. Mit Hilfe meiner Rechtsschutzversicherung und einen Fachanwalt habe ich denn Beine gemacht.

HANDYNUMMER?!?!?!

!= Festnetzrufnummer

DerRob
2014-08-28, 18:20:51
HANDYNUMMER?!?!?!

!= Festnetzrufnummer
Naja, der Fall ist irgendwie dazwischen ;)

Handyrufnummer = Standortunabhängig, Rufnummer kann mitgenommen werden, für Notrufe wird der aktuelle Standort über die Position des/der aktuellen Funkmasten ermittelt.
Festnetzrufnummer = Standortabhängig, Rufnummer kann nur innerhalb des gleichen Vorwahlbereichs mitgenommen werden (da theoretisch bzw. früher "festverdrahtet"), Standort für Notrufe wird (z.B.) über den Vorwahlbereich ermittelt.

So, was ist jetzt aber mit einem Kabelanschluß (UnityMedia), bzw. Voice over IP? Im Grunde geht das ja übers Internet, ist also Standortunabhängig, es spricht also nichts dagegen, die Nummer an einen beliebigen anderen Ort mitzunehmen, solange gewährleistet wird, dass die Notrufzentralen auch den richtigen Standort übermittelt bekommen (das kann der Provider ja über die Adresse seines Kunden regeln).

Früher gabs ja auch mal spezielle VoIP-Vorwahlen (0322 oder so ähnlich), da ist der Standort ja auch schon nicht mehr über die Vorwahl zu ermitteln. Ebenso wenig über die Position eines Mobilfunkmastes. Für diese Nummern existiert also auch schon eine Lösung.

Edit: Sipgate schreibt z.B. folgendes dazu:
Hinweise zum Absetzen von Notrufen

Die Notrufnummern 110 und 112 können über sipgate erreicht werden. Diese sind für Ihre hinterlegte Adresse aktiviert (siehe in sipgate Account ‚Einstellungen/Persönliche Daten‘).

Bitte überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob Ihre persönlichen Angaben stimmen und ändern Sie diese, falls notwendig.

Nur wenn Name und Adresse im Zeitpunkt des Absetzens eines Notrufes korrekt sind, kann eine einwandfreie Notruf-Funktionalität, insbesondere die Erreichbarkeit der nächstgelegenen Feuerwehr- oder Polizeidienststelle, gewährleistet werden.

Nutzen Sie sipgate von einem anderen Ort, als der hinterlegten Adresse (nomadische Nutzung), ist eine Notrufversorgung gar nicht oder nur dann möglich, wenn Sie der Notrufzentrale Ihren Standort und Ihren Namen mitteilen können. Sogenannte „Röchelanrufe“ sind nicht möglich.

Wenn ich also umziehe, muss ich sicherstellen, dass meine aktuelle Adresse bei Sipgate hinterlegt ist, damit Notrufe korrekt zugeordnet werden können. Ich hab auf die Schnelle jedoch nix in den AGBs gefunden, dass einem die Nummer wieder weggenommen wird, wenn man in einen anderen Vorwahlbereich umzieht...

Lord Wotan
2014-08-28, 18:33:54
Aber nur bei einem wechsel des anbieters oder umzug im gleichen vorwahlbereich.
Nee falsch. Zumindest wenn du keinen Vertragswechsel beim Festnetz hast. Dann muss dir der Anbieter das egal wo du hinziehst in Deutschland mit deiner Telefonnummer schalten. Ansonsten eben Anwalt oder Verbraucherschutz. Und eben noch die CT.

Lord Wotan
2014-08-28, 18:43:24
Naja, der Fall ist irgendwie dazwischen ;)

Handyrufnummer = Standortunabhängig, Rufnummer kann mitgenommen werden, für Notrufe wird der aktuelle Standort über die Position des/der aktuellen Funkmasten ermittelt.
Festnetzrufnummer = Standortabhängig, Rufnummer kann nur innerhalb des gleichen Vorwahlbereichs mitgenommen werden (da theoretisch bzw. früher "festverdrahtet"), Standort für Notrufe wird (z.B.) über den Vorwahlbereich ermittelt.

So, was ist jetzt aber mit einem Kabelanschluß (UnityMedia), bzw. Voice over IP? Im Grunde geht das ja übers Internet, ist also Standortunabhängig, es spricht also nichts dagegen, die Nummer an einen beliebigen anderen Ort mitzunehmen, solange gewährleistet wird, dass die Notrufzentralen auch den richtigen Standort übermittelt bekommen (das kann der Provider ja über die Adresse seines Kunden regeln).

Früher gabs ja auch mal spezielle VoIP-Vorwahlen (0322 oder so ähnlich), da ist der Standort ja auch schon nicht mehr über die Vorwahl zu ermitteln. Ebenso wenig über die Position eines Mobilfunkmastes. Für diese Nummern existiert also auch schon eine Lösung.

Edit: Sipgate schreibt z.B. folgendes dazu:


Wenn ich also umziehe, muss ich sicherstellen, dass meine aktuelle Adresse bei Sipgate hinterlegt ist, damit Notrufe korrekt zugeordnet werden können. Ich hab auf die Schnelle jedoch nix in den AGBs gefunden, dass einem die Nummer wieder weggenommen wird, wenn man in einen anderen Vorwahlbereich umzieht...
In Kern sind ja alle Festnetzanschluss ab Vermittlungsstelle nur noch VoP IP Anschlüsse. Denn die Vermittlungsstellen übertragen doch nur noch untereinander über das Internet. Nur die letzten Meter zur Wohnung unterscheiden sich!
Und ich habe zum Beispiel einen reinen Telekom VDSL 50 VoP IP Anschluss. Und da soll die Telekom mal kommen, wenn ich Umziehen sollte, das ich meine Telefonnummer nicht mitnehmen kann. Ich konnte ja auch meine 8 ISDN Nummern kostenlos zum VoP IP Anschluss mitnehmen. Obwohl normal nur 3 Nummer geschaltet werden.

Evil E-Lex
2014-08-29, 19:54:48
Das Telekommunikationsgesetz unterscheidet in §46 Absatz 3 zwischen geografisch gebundener Rufnummern (Festnetznummer mit Ortsvorwahl) und nicht geografisch gebundener Rufnummern (Mobilfunk, 0700 etc.).

(3) Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze in ihren Netzen insbesondere sicherstellen, dass Teilnehmer ihre Rufnummer unabhängig von dem Unternehmen, das den Telefondienst erbringt, wie folgt beibehalten können:

1. im Fall geografisch gebundener Rufnummern an einem bestimmten Standort und
2. im Fall nicht geografisch gebundener Rufnummern an jedem Standort.

Die Regelung in Satz 1 gilt nur innerhalb der Nummernräume oder Nummerteilräume, die für einen Telefondienst festgelegt wurden. Insbesondere ist die Übertragung von Rufnummern für Telefondienste an festen Standorten zu solchen ohne festen Standort und umgekehrt unzulässig.