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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urlaubsanspruch bei Krankengeldbezug (OHNE Arbeitsvertrag)


Skinner
2014-09-01, 12:34:19
Hallo Leute,

ich, bzw. meine Freundin hat ein kleines Problem.
Sie ist seit ca. einen Jahr Krank geschrieben und war schon mehrfach im Krankenahaus. Hinzu kommt das Sie seit dem 01.01.2014 ohne Arbeit ist.
Urlaubsanspruch aus 2013 gibt es keinen mehr. Arbeitslosengeld bezieht sie noch keines, da Sie derzeit Krankgeschrieben ist und das Arbeitsamt erst aktiv wird.
wenn sie wieder arbeitsfähig ist.

Nun möchten wir aber gerne 2 Wochen in den Urlaub. Aus Ärtzlicher sicht gibt
es keine Gründe die gegen einen Auslandsurlaub sprechen würden. Es wird
ihr sogar dazu geraten.

Nun war sie heute bei der Krankenkassen. Urlaub wurde, egal ob Inland oder Ausland, ohne Gründe abgelehnt.

Sind irgendwo fälle bekannt wo Urlaub in ähnlichen Fällen (KRankgeschrieben aber ohne JOB) genehmigt wurde? Es kann doch nicht sein, das jemand mit
einer Schweren Krank und ohne Job keinen Anspruch auf Urlaub hat ;(

Bin für jeden Hilfreichen Beitrag dankbar :)

Maorga
2014-09-01, 13:16:58
Musst Einspruch erheben und dagegen Klagen wenn es sein muss.

ux-3
2014-09-01, 14:37:20
Was genau ist denn bei "Krank" anderes als bei "Urlaub"? Die Kasse wird ihr doch nicht den Aufenthaltsort vorschreiben?

deekey777
2014-09-01, 14:42:23
Was steht so im Gesetz?
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/16.html
(1) Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte
1. sich im Ausland aufhalten, und zwar auch dann, wenn sie dort während eines vorübergehenden Aufenthalts erkranken, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist,

http://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/auslandsaufenthalt-krankengeldanspruch-bei-urlaubsreise_242_173994.html

Annator
2014-09-01, 14:43:48
Ihr könnt in den Urlaub fahren solange ihr in Deutschland bleibt:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html

SGB 5 §16

(1) Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte
1. sich im Ausland aufhalten, und zwar auch dann, wenn sie dort während eines vorübergehenden Aufenthalts erkranken, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist,


Wenn die Krankenkasse das Ablehnt dann ist das so:

(4) Der Anspruch auf Krankengeld ruht nicht, solange sich Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhalten.

Der Arzt könnte noch versuchen mit der Krankenkassen zu reden. Vielleicht erlaubt die das dann.

Maorga
2014-09-01, 14:45:10
Wenn der Urlaub innerhalb Deutsschladn ist wäre es kein Problem. Aber wenn der Arzt per se es sogar für gut hält, würde ich mir mal ein schreiben von ihm geben lassen. Welches ich dann der Krankenkasse übermitteln könnte.
Solange nichts passiert kann man sicherlich Urlaub machen und dies sogar in Timbuktu. Allerdings sobald du über der Grenze bist und dir passiert etwas hast du halt keinen Versicherungsschutz mehr.

GBWolf
2014-09-01, 15:05:18
Die Frage ist, wo solls hingehen? Jemand der Krank ist geht doch ein Risiko ein, wenn er in ein Land fliegt in dem die medizinische Versorgung eventuell nicht ausreicht bei der Krankheit.

Macht doch Urlaub in Deutschland, da kann keiner was sagen.