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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Key Verkäufe illegal? Urheberrechtsbruch? WTF?


looking glass
2014-10-07, 13:57:05
http://www.gulli.com/news/24797-publisher-gehen-gegen-keyseller-vor-2014-10-07

Was bin ich lesend? Ich mein ernsthaft, wollen die mich verarschen? Man darf Sachen nur noch im ganzen und nicht einzeln verkaufen? Und überhaupt Urheberrechtsverstoß, wo zur Hölle?

Ja drehen die jetzt komplett durch?

derpinguin
2014-10-07, 14:18:04
Aber Steam verkauft doch auch reine Keys, ohne weiteres drumherum. Steam jetzt auch illegal?

5tyle
2014-10-07, 14:21:41
Ja drehen die jetzt komplett durch?
Naja, irgendwie war ja absehbar dass sowas kommt.
Ich glaube dass das sowieso noch längst nicht alles war angesichts der zu erwartenden Änderungen der nächsten Jahre.
Ganz allgemein, ich bin ja seit jeher kein Fan von Steam und habe es auch nicht installiert, aber wenn ich irgendwo aus mir heraus spreche ich finde Steam kacke dann muss ich mir vorwerfen lassen ich bin ein unter einem Stein lebender Primat weil ich mir keine automatisierten Fesseln mit Bankanbindung anlegen lasse.
Im Grunde genommen liegt das Problem aber bei den sog. "Plattformen". Wenn der ganze Mist nicht funktioniert dann wird sich das früher oder später von selbst wieder ändern. Natürlich ist es aber eine Frechheit. Ich selbst kann da eh drauf verzichten, teilweise werden ja nur noch reine cashgrabs released und keine "Kunstwerke" mehr, so wie das früher mal war, denn dafür gibt es quasi so gut wie keine Motivation mehr. Ich selbst interessiere mich aber ausschließlich nur noch für den künstlerischen Wert und weniger für den Entertainmentwert eines Spiels, im Gegensatz zu früher, wenn das für irgend jemanden einen Sinn ergibt.
Möglicherweise wird sich das alles aber die nächsten Jahre aber auch tiefgreifender ändern als wir es für möglich halten und es sind eben die ersten Anzeichen des Neubeginns, der so hoffe ich, zu einer weitgehenden Liberalisierung im Umgang mit Daten ganz allgemein führen wird. Ich bin z.B. bereits seit Jahren für die Freigabe von Büchern für die Allgemeinheit die grundlegende Bildung vermitteln a la 1+1 sowie historische Werke aus dem letzten Jahrhundert von kulturell einschlagender Bedeutung, wo die Künstler teilweise gar nicht mehr leben und die Firmen und Verlage kadaverartig die Werke der größten Geister der Menschheit dreist abkassieren.

Der zugrundeliegende Gedanke der Publisher sollte wohl sein, dass ein "Wiederverkauf" eines Spiels wohl einer "Raubkopie" gleich kommt. Das ist so in etwa so sinnvoll als würde man 2nd hand Kleidung verbieten oder Pilze im Wald sammeln verbieten, meiner Meinung nach.

MartinB
2014-10-07, 14:25:40
Hat denn ueberhaupt jemand den (kurzen) Artikel gelesen?

Es geht darum dass Keys aus Retailboxen nicht ohne die Box/CD verkauft werden duerfen. Das hat mit Steam an sich erstmal wenig zu tun.

Auch urheberrechtlich koennte es Sinn machen. Ohne jetzt die genauen Paragraphen nachschlagen zu wollen, geht es wohl darum dass eine Retailbox einen anderen Distributionsweg darstellt als ein Online-Key. Nur der Rechteinhaber darf entscheiden welcher Distirbutionsweg erlaubt ist. Natuerlich haengt da noch sehr viel anderes Zeug mit dran. Zum Beispiel muss die Frage geklaert werden ob eine Retailbox die eine Onlineaktivierung vorraussetzt ueberhaupt eine Retailbox ist. Ob das Landesgericht das ueberhaupt festgestellt hat ist fraglich. Die Urhebergesetze haengen halt noch im 20. Jahrhundert fest.

looking glass
2014-10-07, 14:30:34
Key hat heute Accountbindung, Du müsstest so schon den Account verkaufen. Darum geht es aber nicht, es geht hier darum das jemand z.B. in Polen Spiele kauft und die Keys dann in D halt verkauft.

MartinB
2014-10-07, 14:35:37
es geht hier darum das jemand z.B. in Polen Spiele kauft und die Keys dann in D halt verkauft.

Das wirds wohl sein. Aber da kann das Urteil eines deutschen Gerichtes eh nichts bewirken, da muesste der Publisher schon in Polen/Russland/Indien dagegen vorgehen. Was Du mit dem im Ausland erworbenen Sachwaren anstellst hat ein deutsches Gericht nicht zu entscheiden. Das gilt dann hoechstens fuer in Deutschland erworbene Retailboxen.

Verstehe auch den Wirbel darum nicht. Sollen die Publisher halt regions-spezifische Keys aufdrucken. Wird ja bei vielen RU Versionen schon gemacht die dann in Steam nur russische Sprache bieten.

Matrix316
2014-10-07, 15:00:10
Aber Steam verkauft doch auch reine Keys, ohne weiteres drumherum. Steam jetzt auch illegal?
Genau DAS habe ich mir auch gedacht:

Allerdings ging diese Klage nach hinten los, denn das Landesgericht in Berlin entschied, dass der Weiterverkauf von reinen Produktschlüsseln ohne zugehörige Verpackung und eventuelle Datenträger gegen das Urheberrecht verstoße.

Steam, Origin, Uplay, Microsoft, Apple, Android... alle Online Software Anbieter, die Software per Download anbieten, wären danach alle nicht legal, weil es keine Packung (bzw. Datenträger) gibt. ;)

Aber eigentlich ist das auch Schwachsinn, weil noch NIE der Datenträger oder die Verpackung dafür verantwortlich war, ob eine Software legal oder nicht ist. Was ist mit den ganzen Rechnern, die nur noch einen aufgeklebten Windows Key haben, ohne Datenträger und sowas dabei?

MartinB
2014-10-07, 15:16:12
Es geht um
Weiterverkauf von reinen Produktschlüsseln ohne zugehörige Verpackung und eventuelle Datenträger
und nicht um reine digitale Waren.

Kriton
2014-10-07, 15:17:14
Steam, Origin, Uplay, Microsoft, Apple, Android... alle Online Software Anbieter, die Software per Download anbieten, wären danach alle nicht legal, weil es keine Packung (bzw. Datenträger) gibt. ;)

Aber eigentlich ist das auch Schwachsinn, weil noch NIE der Datenträger oder die Verpackung dafür verantwortlich war, ob eine Software legal oder nicht ist. Was ist mit den ganzen Rechnern, die nur noch einen aufgeklebten Windows Key haben, ohne Datenträger und sowas dabei?

Du hast das Urheberrecht nicht verstanden. Es geht nicht um Dinge welche der Rechteinhaber macht, sondern um etwas, dass ein Dritter vornimmt. Wobei natürlich auch z.B. Valve üblicherweise 3. ist (Bei EA hängt es davon ab ob es ihre eigenen Studios sind). Aber auch das ist kein Problem, weil die Frage nur ist welche Rechte vom Urheber eingeräumt wurden. In dem Urteil geht es um einen Fall, der offensichtlich vom Urheber so nicht freigegeben war, weshalb die Frage aufkam ob das Urheberrecht möglicherweise eine Regelung hat welches das Handeln für zulässig erklärt (ohne explizite Rechtseinräumung durch den Urheber).

Aber da kann das Urteil eines deutschen Gerichtes eh nichts bewirken, da muesste der Publisher schon in Polen/Russland/Indien dagegen vorgehen. Was Du mit dem im Ausland erworbenen Sachwaren anstellst hat ein deutsches Gericht nicht zu entscheiden. Das gilt dann hoechstens fuer in Deutschland erworbene Retailboxen.


Die Frage ist ja wo der Verkauf stattfindet, nicht von woher der ursprüngliche Key stammt (hinsichtlich der Zuständigkeit, nicht der materiell rechtlichen Fragen).

looking glass
2014-10-07, 15:27:12
Im Umkehrschluss müsste das doch bedeuten, das jedwede Ware OHNE Originalverpackung, oder fehlendem Handbuch nicht verkauft werden darf. Das selbe gilt für Teilverkäufe (z.B. wenn ich die Radkappen meines Auto auf Ebay verkaufe) - und das soll mir das Gericht mal erklären, warum ein verfickter Scheiss Lizenzschlüssel dahingehend anders zu bewerten ist.

Mal vom freien Warenverkehr in der EU, oder die übliche Globalisierungsfrage abgesehen...

MartinB
2014-10-07, 15:32:20
Im Umkehrschluss müsste das doch bedeuten, das jedwede Ware OHNE Originalverpackung, oder fehlendem Handbuch nicht verkauft werden darf. Das selbe gilt für Teilverkäufe (z.B. wenn ich die Radkappen meines Auto auf Ebay verkaufe) - und das soll mir das Gericht mal erklären, warum ein verfickter Scheiss Lizenzschlüssel dahingehend anders zu bewerten ist.

Mal vom freien Warenverkehr in der EU, oder die übliche Globalisierungsfrage abgesehen...

Es geht um das Urheberrecht und die Wandlung von Distributionswegen von Retail zu digital. Da haben Radkappen nichts mit zu tun.

Lord Wotan
2014-10-07, 16:06:11
Im Umkehrschluss müsste das doch bedeuten, das jedwede Ware OHNE Originalverpackung, oder fehlendem Handbuch nicht verkauft werden darf. Das selbe gilt für Teilverkäufe (z.B. wenn ich die Radkappen meines Auto auf Ebay verkaufe) - und das soll mir das Gericht mal erklären, warum ein verfickter Scheiss Lizenzschlüssel dahingehend anders zu bewerten ist.

Mal vom freien Warenverkehr in der EU, oder die übliche Globalisierungsfrage abgesehen...Wäre schön wenn man damit stream dicht machen könnte. Ich sage ja nichts geht über einen richtigen Datenträger zum Spiel plus Key.

looking glass
2014-10-07, 16:12:05
Ein Lizenzschlüssel bleibt eine Lizenzschlüssel, ob der auf Pappe gedruckt, oder per Mail kommt, ist völlig Latte.

Und natürlich hat mein Beispiel damit etwas zu tun, es ist der Teilverkauf den sie mit bemängeln (er verkauft den Lizenzschlüssel und Packung/Datenträger/Handbuch sind eben nicht dabei), neben dem Hirnfick des "datt is nicht Original, wenn datt nicht mit kommt in die Originalverpackung".


Wir erinnern uns an die ellenlangen Diskussionen darüber, ob etwas nun mir gehört, weil ich es gekauft habe im Bereich Retailsoftware (ja, das letzte mal so vor 3 Jahren hier noch mal durchgekaut) und wo immer gesagt wurde, man würde nur eine Lizenz erwerben.

Nun wo es also jetzt nur um die Lizenz geht, gilt das auf einmal nicht mehr und es ist dann doch mehr?

Da stellt sich mir sofort die nächste Frage, ob z.B. ein Steamkey aka Lizenz seine Gültigkeit verliert, wenn die z.B. Retail OrangeBox samt Datenträger geschreddert wurde?

Was ist mit der Accountbindung? Wenn doch der Verkauf an Verpackung/Handbuch/Datenträger gebunden ist, somit also die Bindung an eben jenen Dingen fest gemacht wird, müsste da nicht die Herauslösung der Accountbindung nicht ebenfalls ermöglicht werden?

Grey
2014-10-07, 17:46:30
Ein Lizenzschlüssel bleibt eine Lizenzschlüssel, ob der auf Pappe gedruckt, oder per Mail kommt, ist völlig Latte.

Und natürlich hat mein Beispiel damit etwas zu tun, es ist der Teilverkauf den sie mit bemängeln (er verkauft den Lizenzschlüssel und Packung/Datenträger/Handbuch sind eben nicht dabei), neben dem Hirnfick des "datt is nicht Original, wenn datt nicht mit kommt in die Originalverpackung".


Wir erinnern uns an die ellenlangen Diskussionen darüber, ob etwas nun mir gehört, weil ich es gekauft habe im Bereich Retailsoftware (ja, das letzte mal so vor 3 Jahren hier noch mal durchgekaut) und wo immer gesagt wurde, man würde nur eine Lizenz erwerben.

Nun wo es also jetzt nur um die Lizenz geht, gilt das auf einmal nicht mehr und es ist dann doch mehr?

Da stellt sich mir sofort die nächste Frage, ob z.B. ein Steamkey aka Lizenz seine Gültigkeit verliert, wenn die z.B. Retail OrangeBox samt Datenträger geschreddert wurde?

Was ist mit der Accountbindung? Wenn doch der Verkauf an Verpackung/Handbuch/Datenträger gebunden ist, somit also die Bindung an eben jenen Dingen fest gemacht wird, müsste da nicht die Herauslösung der Accountbindung nicht ebenfalls ermöglicht werden?

Lies lieber mal diesen Text, statt Warez-News von Gulli:

http://www.telemedicus.info/article/2744-LG-Berlin-Isoliertes-Keyselling-verletzt-Vervielfaeltigungsrecht.html

looking glass
2014-10-07, 18:20:45
Warez, wann sind wir, 2002? Der Topsite Mist ist doch schon längst überholt. Allerdings streifen sie immer wieder interessante Themenbereiche, die Du nicht auf heise & Co. wieder findest.

Die Fragen bleiben auch mit deinem Text, das ist ein Urteil mit einem ganz dicken WTF und dem Fragezeichen ob da mal wieder jemand nicht mehr in dieser Welt lebt.

Black-Scorpion
2014-10-07, 19:02:25
Lesen und verstehen sind schon verdammt schwierige Sachen. :confused:

Das es dabei um Keys aus Retail Software geht ist nun wirklich nicht so schwer zu verstehen. Was das mit Online Händlern die nur digitale Downloads und die dazu gehörenden Keys anbieten zu tun hat wissen diejenigen wohl selber nicht.

Matrix316
2014-10-08, 12:27:23
Lesen und verstehen sind schon verdammt schwierige Sachen. :confused:

Das es dabei um Keys aus Retail Software geht ist nun wirklich nicht so schwer zu verstehen. Was das mit Online Händlern die nur digitale Downloads und die dazu gehörenden Keys anbieten zu tun hat wissen diejenigen wohl selber nicht.

Ganz einfach: Der Key aus der Packung ist doch genauso legal wie der Key, den du kriegst, wenn du ein Spiel auf Steam direkt kaufst, oder?

Der einzige Unterschied ist, dass der Key aus der Packung noch nicht an deinen Account gebunden ist, und man diesen weiterverkaufen könnte, denn wenn du den bei Steam gekauft hast, ist es zu spät.

Und ob ich dir den Key aus der Retailpackung inkl. dieser gebe oder auf einen Schmierzettel schreibe oder ihn dir per Mail schicke, sollte doch wohl an der legalität des Keys nichts ändern, oder? Zumal er ja eh bei der Aktivierung mit deinem Steam (oder whatever) Konto verbunden wird.

MartinB
2014-10-08, 13:16:24
So funktioniert aber das deutsche Urheberrecht. Es geht nicht um den Key selber, sondern darum wie das Produkt verbreitet wird.

BigKid
2014-10-08, 13:38:40
Schön... Und wie sieht es mit dem Kauf aus ist der dann automatisch auch strafbar ?

Und wie sieht es aus wenn mir der Key vorab per eMail und der ganze "materielle" Mist dann per Post nachgeschickt wird ? Dann schmeisse ich halt die polnische Verpackung weg anstelle des Zwischenhändlers...

ShadowXX
2014-10-08, 14:03:25
So funktioniert aber das deutsche Urheberrecht. Es geht nicht um den Key selber, sondern darum wie das Produkt verbreitet wird.
Und da hakt die Urteilsbegründung IMHO.
Das Produkt ist das Spiel, nicht die Verpackung....wer das nicht versteht, kann auch nicht richtig Urteilen (das die Publisher das anders darstellen ist klar, aber wird dadurch auch nicht richtiger).

Also anders gesagt: solange sich der Key aus der Retailverpackung bei Steam direkt einlösen lässt, stellt die Verpackung eben nur genau das dar: eine Verpackung.

Matrix316
2014-10-08, 14:10:08
So funktioniert aber das deutsche Urheberrecht. Es geht nicht um den Key selber, sondern darum wie das Produkt verbreitet wird.
Ach so. Das heißt ich darf ein Steam Spiel, was ich im Laden gekauft habe auch weiterverkaufen, auch wenn ich das schon bei meinem Account aktiviert habe, weil ich verkaufe ja das gekaufte Produkt und nicht "nur" den Key...oder? :uidea:

looking glass
2014-10-08, 14:26:19
Wie ich schon schrieb, wir hatten jahrelang immer wiederkehrende Diskussionen was ich nun beim Kauf eigentlich als Besitz habe und uns wurde immer und immer wieder eingetrichtert, das wir nur eine Lizenz bekommen hätten, alles andere wäre egal.

Und nun haben wir die Rolle rückwärts, nun zählt dann doch der lustige Rest?


Jaja, diese verdammte Globalisierung aber auch, wenn sie einen selbst fickt, ist das auf einmal gar nicht mehr fein. Man stelle sich mal vor, da erlaubt sich das Konsumentenpack tatsächlich nicht den Preis zahlen zu wollen, den mir-scheint-die-Sonne-aus-dem-Arsch Publisher für einen ausgewürfelt haben - Nein, Nein, geht ja mal gar nicht.

MartinB
2014-10-09, 07:27:29
Ich verstehe nicht warum das so schwer ist zu verstehen. Nochmal:

Fall 1) Spiel im Laden = Key in Retail Verpackung = Distributionsweg: Offline
Fall 2) Spiel Online = Key Online (z.b. Steam) = Distributionsweg: Online

Spiel im Laden = Key aus der Retailverpackung nehmen und Online verkaufen = man aendert den Disitributionsweg von Offline nach Online

Das deutsche Urheberrecht sagt, dass nur der Rechteinhaber (der Spielhersteller/Distributor) das Recht hat den Distributionsweg zu bestimmen.

So ist das halt. Vergleiche mit Autos, etc haben da nichts zu suchen. Jetzt kann man argumentieren das Fall 1 ja eigentlich Fall 2 ist wenn das Spiel sowieso eine Onlineaktivierung braucht und ohne Retailverpackung benutzbar ist. Das hat das Gericht aber vermutlich nicht festgestellt.


@Matrix
Du darfst erstmal alles (das Recht bestimmt ja nciht was Du darfst, sondern was Du nicht darfst). Aber in dem Moment in dem Du das Spiel bei Steam aktivierst gehst du einen weiteren Vertrag (http://store.steampowered.com/subscriber_agreement/) mit denen ein. Ohne den jetzt genau durchgelesen zu haben, steht da bestimmt etwas drin im Sinne von: "wenn du das Spiel aktivierst, darfst du es nicht weiterverkaufen". Zumal der Vertrag ja mit einer US Firma geschlossen wird, da endet das deutsche Urheberrecht eh (bringt dir aber eh nix, das Urheberrecht hat damit ja garnix zu tun).

ShadowXX
2014-10-09, 08:51:36
Ich verstehe nicht warum das so schwer ist zu verstehen. Nochmal:

Fall 1) Spiel im Laden = Key in Retail Verpackung = Distributionsweg: Offline
Fall 2) Spiel Online = Key Online (z.b. Steam) = Distributionsweg: Online

Spiel im Laden = Key aus der Retailverpackung nehmen und Online verkaufen = man aendert den Disitributionsweg von Offline nach Online

Das deutsche Urheberrecht sagt, dass nur der Rechteinhaber (der Spielhersteller/Distributor) das Recht hat den Distributionsweg zu bestimmen.

So ist das halt. Vergleiche mit Autos, etc haben da nichts zu suchen. Jetzt kann man argumentieren das Fall 1 ja eigentlich Fall 2 ist wenn das Spiel sowieso eine Onlineaktivierung braucht und ohne Retailverpackung benutzbar ist. Das hat das Gericht aber vermutlich nicht festgestellt.

Und da hakt es zum zweiten mal. Der Disitributionsweg wurde doch gar nicht gändert.
Der Händler hat Retailware gekauft und dabei wurde der Disitributionsweg 1a eingehalten.
Es ist IMHO wiedersinnig einem Händler nun vorzuschreiben wie er die Waren nun weiterverkauft. Davon mal ganz abgesehen das ich nicht sehe das der Disitributionsweg was mit dem Urheberrecht zu tun haben soll.

Für mich sieht das ganze so aus, dass da ein extrem gewiefter Unternehmenanwalt gegen einen kleinen 08/15 Anwalt des Keyshops angetreten ist und da dann einfach keine Chance hatte....und die Richter sich haben beeindrucken lassen (davon abgesehen das wir alle wissen das die Richter hier in D, gerade bei "Neulandsachen", teilweise sehr sehr komisch Urteilen und diese Urteile auch Massenhaft von der nächsten Instanz wieder kassiert werden).

MartinB
2014-10-09, 09:02:27
Der Haendler verkauft aber nur den Key, dann aendert sich der Distrbutionsweg.

Das Originalurteil ist hier nachzulesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG000801377

Es geht um das Viervielfaeltigungsrecht, 16 UrhG

Der Kläger verletzt das Vervielfältigungsrecht der Beklagten, indem er es Dritten ermöglicht, das Spiel mit Hilfe eines Produktschlüssels, den die Beklagte einem körperlichen Vervielfältigungsstück des Spiels beigibt, aus dem Internet herunterzuladen und damit selbst zu vervielfältigen.

[Kommentar von mir: der Spielehersteller darf das, er hat das Recht, der Reseller darf das nicht]





Zu Unrecht beruft sich der Kläger auf die Erschöpfung des Vervielfältigungsrechts. Erschöpfung kann von vornherein nur an dem Produkt eintreten, das mit Zustimmung des Berechtigten in der Europäischen Union in den Verkehr gelangt ist. Die Erschöpfung dient der Herstellung der Verkehrsfähigkeit von Produkten, die dem Urheberschutz unterliegen, weil andernfalls auf jeder Handelsstufe erneut die Zustimmung des Rechteinhabers zur Weitergabe eingeholt werden müsste. Sie ist deshalb an dasjenige Produkt geknüpft, welches der Rechteinhaber freiwillig in den Verkehr gegeben hat. Nichts anderes ist im Übrigen in dieser Hinsicht der Entscheidung des EuGH “UsedSoft” aaO zu entnehmen, in der der EuGH mit dem Verbot der Aufspaltung der Lizenz ebenfalls ausdrücklich auf die Identität zwischen dem erworbenen, dort unkörperlich vertriebenen, und dem weiterverkauften Produkt abstellt. Nach dem eigenen, von der Beklagten mit Nichtwissen bestrittenen Vorbringen des Klägers erwarben seine Vertragspartner in Großbritannien eine Kombination, bestehend aus einem physischen Datenträger des Computerspiels und einem Produktschlüssel. Mithin konnte Erschöpfung an den in Großbritannien und / oder Polen erworbenen Kombinationspaketen von vornherein nur bei Weitergabe eben dieser Kombination, nämlich des physischen Datenträgers zzgl. des.Prqduktschlüssels eintreten. Spaltet der, Verkäufer, wie hier der Kläger, diese Einheit auf und gibt nur den Produktschlüssel weiter, so verändert er die dem Produkt vom Rechteinhaber verliehene Form. Er veräußert dann nicht dasselbe, sondern ein anderes Produkt, wozu ihm die Zustimmung des Rechteinhabers fehlt. Erschöpfung kann in solchen Fällen von vornherein nicht eintreten.


Aus der Entscheidung “UsedSoft” (GRUR 2012, 904) des EuGH lässt sich kein für den Kläger günstigeres Ergebnis ableiten. Zwar hat der EuGH mit dieser Entscheidung eine Erschöpfung auch an unkörperlichen Vervielfältigungen etabliert, die dem deutschen Recht fremd ist. Die Entscheidung erging aber zum Einen zu einem reinen Computerprogramm, das der EuGH ausschließlich der Software-AL 2009/24/EG als der gegenüber der InfoSoc-RL 2001/29/EG spezielleren Regelung unterordnete. Folgerichtig leitete er die Berechtigung zur Weitergabe der einmal erworbenen, aber nicht vollständig aufgebrauchten Lizenz allein aus dem Wortlaut des Art. 4 Abs. 2 der Software-RL 2009/24/EG her. Zum Anderen betraf die Entscheidung einen Sachverhalt, bei dem schon der Rechteinhaber selbst das Produkt nur über einen Download, d. h. in unkörperlicher Form in den Verkehr brachte. Beide Gegebenheiten liegen hier nicht vor.

ShadowXX
2014-10-09, 09:22:35
Der Haendler verkauft aber nur den Key, dann aendert sich der Distrbutionsweg.

Das Originalurteil ist hier nachzulesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG000801377

Es geht um das Viervielfaeltigungsrecht, 16 UrhG
Wird durch die fadenscheinige Begründung nicht besser.
Der Keyhändler hat das ganz normal auf dem ganz normalen Distributionsweg gekauft (<- wichtig), er hat es nicht per Kommision oder ähnlichen bekommen. Er hat es sogar Importiert. Die Distributions-Kette ist also schon längst durchbrochen.

Und selbst dann kann mir das Gesetz nicht erklären was der Distributionssweg mit einer Verpackung zu tun hat, speziell wenn uns die SW-Industrie vorher selbst sagte das nur die Lizenz zählt.

Das ganze ist so an den Haaren herbeigezogen, dass man schreien möchte.....davon abgesehen das die Richter den Verbraucherschutz nicht mal im Ansatz mit berücksichtigt haben.

Matrix316
2014-10-09, 09:38:23
Der Haendler verkauft aber nur den Key, dann aendert sich der Distrbutionsweg.

Das Originalurteil ist hier nachzulesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG000801377

Es geht um das Viervielfaeltigungsrecht, 16 UrhG

Zum Anderen betraf die Entscheidung einen Sachverhalt, bei dem schon der Rechteinhaber selbst das Produkt nur über einen Download, d. h. in unkörperlicher Form in den Verkehr brachte. Beide Gegebenheiten liegen hier nicht vor.


Worum geht es hier eigentlich, um Software, oder? Und Software heißt nicht umsonst Software, weil diese IMMER in unkörperlicher Form vorliegt.

Ob ich Software downloade oder auf DVD kaufe, ändert nichts dran, dass diese keine körperliche Form hat.

Sonst könnte ich ja sagen: Ich hab die Software auf DVD gekauft und die gehört jetzt mir und ich kann damit machen was ich will, inkl. kopieren und weiterverbreiten. Da war doch immer das Argument: Man erwirbt keinen Gegenstand wie ein Auto, sondern nur die LIZENZ die Software zu nutzen.

Denkt mal drüber nach! :uidea:

PS.: Die Händler verkaufen ja auch nicht den gleichen Key an verschiedene Leute, sondern jeder nur einen eindeutigen Key, oder? Also wird auch nichts unrechtmäßig vervielfältigt.

Black-Scorpion
2014-10-09, 10:00:08
Nur mal so nebenbei. Du kaufst keine Software. Ich denke die willst du nicht bezahlen.
Du erwirbst ein Nutzungsrecht und nicht mehr.

Matrix316
2014-10-09, 11:00:30
Nur mal so nebenbei. Du kaufst keine Software. Ich denke die willst du nicht bezahlen.
Du erwirbst ein Nutzungsrecht und nicht mehr.
... und der Distributionsweg für das "Nutzungsrecht" sollte Wurstegal sein...:freak:

MartinB
2014-10-09, 12:30:22
PS.: Die Händler verkaufen ja auch nicht den gleichen Key an verschiedene Leute, sondern jeder nur einen eindeutigen Key, oder? Also wird auch nichts unrechtmäßig vervielfältigt.

Es ist rechtlich klipp und klar geregelt was Vervielfaeltigung bedeutet. Einfach mal lesen.

Matrix316
2014-10-09, 12:44:53
Es ist rechtlich klipp und klar geregelt was Vervielfaeltigung bedeutet. Einfach mal bedeuten.
Da steht glaube ich nirgendswas von "Keys" sondern nur von "Kopierschutz"... man kann ja auch nicht Keys mehrfach verwenden, weil sonst Steam und Co rummeckern, oder?

MartinB
2014-10-09, 13:27:15
Les doch einfach mal den Link den ich gepostet habe. Vervielfaeltigung ist ein rechtlicher Begriff, das ist nicht das was man gelanglaeufig unter "kopieren" versteht.

Entscheidend ist auch dieser Satz:
Spaltet der, Verkäufer, wie hier der Kläger, diese Einheit auf und gibt nur den Produktschlüssel weiter, so verändert er die dem Produkt vom Rechteinhaber verliehene Form. Er veräußert dann nicht dasselbe, sondern ein anderes Produkt, wozu ihm die Zustimmung des Rechteinhabers fehlt.

looking glass
2014-10-09, 14:03:00
Lass es mich so sagen, das Du es verstehst


BULLSHIT


Genau darum geht es gerade, es geht darum dass das gerade ein riesengroßer, für jedem normal denkenden Menschen nicht mehr zu erklärender RechtsblarumgewichseRiesenscheissdreck darstellt.

Eine Lizenz bleibt eine Lizenz, bleibt eine Lizenz. Ob der Schlüssel auf der Packung zu mir kommt, in Briefform, als Scan in einer Mail, als Bild per Twitter, als Text per Chat, als Tattoo auf einem Nuttenarsch, als gesungenes Telegramm, es bleibt was es ist.

Der Erst(ver)Kauf wurde getätigt, damit bleibt es dem jetzigen Händler überlassen, wie er die Lizenz weiter veräußert - Ende. Wer diesen leichten Grundsatz nicht kapiert, soll sich besser in eine Heilanstalt begeben, den er kommt mit der Realität nicht mehr klar.

Black-Scorpion
2014-10-09, 18:29:42
... und der Distributionsweg für das "Nutzungsrecht" sollte Wurstegal sein...:freak:
Nein ist es nicht. Und ich habe auch keine Lust dir jeden Beitrag dazu in dem Thread extra für dich noch einmal durch zu kauen.

Kriton
2014-10-09, 19:18:19
Einige sollten auch mal differenzieren zwischen der Frage was

1. rechtlich "richtig" ist (also im Gesetz steht) und
2. aus ihrer Sicht wünschenswert oder sinnvoll erscheint.

Wäre eine Basis für eine vernünftige Diskussion. Die würde dann aber vermutlich eher in Richtung Nr. 2 tendieren und vielleicht gar keine Diskussion mehr beinhalten, weil sich vielleicht die Beteiligten einig sind.

Aber gegen die Darstellung der Rechtslage zu äußern, dass man die sch**** findet und dann zu formulieren wie es aus der eigenen Sicht ist (obgleich wohl eher gemeint ist wie man meint, dass es sein sollte), ist keine Basis - zumal der in Klammern gesetzte Teil nur eine Vermutung ist, so dass man als jemand, der sich mit der Materie auskennt nicht mehr weiß wo das Verständnisproblem ist.

Gipsel
2014-10-09, 19:24:19
Also meiner Meinung nach ist die Begründung des Gerichts mit dem verletzten Vervielfältigungsrecht des Rechteinhabers Schwachsinn. Laut Urheberrecht darf ich für die eigene legale Nutzung (und wenn ich eine Lizenz habe, ist die Nutzung legal) beliebig Kopien anlegen. Wenn ich mit einem Key irgendwas runterlade, lege ich selber eine rechtmäßige Kopie an, nicht der Keyshop eine unerlaubte (der kopiert ja keine Datenträger; daß die Vernichtung eines Datenträgers wie eine unerlaubte Kopierhandlung bewertet wird, darauf können auch nur Juristen kommen :freak:).
Irgendwie ist das Urteil nicht wirklich schlüssig. Daß ein mit der Lizenz gebündelt verkaufter Datenträger irgendwo auf dem Weg verlustig gegangen ist (den kann ich als Retail-Käufer genauso verloren haben), ändert daran überhaupt nichts. Ergo ist mit Lizenz (Key) das Runterladen kein Verstoß gegen das Urheberrecht (es steht dem Urheber allerdings frei, diesen Weg einzuschränken indem er getrennte Retail-Lizenzen vertreibt, die kein Herunterladen des kompletten Spiels erlauben).

Kriton
2014-10-09, 21:08:55
Also meiner Meinung nach ist die Begründung des Gerichts mit dem verletzten Vervielfältigungsrecht des Rechteinhabers Schwachsinn. Laut Urheberrecht darf ich für die eigene legale Nutzung (und wenn ich eine Lizenz habe, ist die Nutzung legal) beliebig Kopien anlegen. Wenn ich mit einem Key irgendwas runterlade, lege ich selber eine rechtmäßige Kopie an, nicht der Keyshop eine unerlaubte (der kopiert ja keine Datenträger; daß die Vernichtung eines Datenträgers wie eine unerlaubte Kopierhandlung bewertet wird, darauf können auch nur Juristen kommen :freak:).
Irgendwie ist das Urteil nicht wirklich schlüssig. Daß ein mit der Lizenz gebündelt verkaufter Datenträger irgendwo auf dem Weg verlustig gegangen ist (den kann ich als Retail-Käufer genauso verloren haben), ändert daran überhaupt nichts. Ergo ist mit Lizenz (Key) das Runterladen kein Verstoß gegen das Urheberrecht (es steht dem Urheber allerdings frei, diesen Weg einzuschränken indem er getrennte Retail-Lizenzen vertreibt, die kein Herunterladen des kompletten Spiels erlauben).

Zum einen kann das Anlegen einer Kopie bereits gegen das Urheberecht verstoßen (§ 95a UrhG) - aber das nur der Vollständigkeit halber (mir ist schon klar, dass das für das von Dir angedachte Szenario nicht relevant ist). Und um etwaigen Einwürfen gleich zu begegnen: Das ist nicht gleichbedeutend mit Strafbarkeit (vgl. hierzu § 69f UrhG mit 106 UrhG).

Hinsichtlich der Vernichtung eines Datenträgers und unerlaubter Kopierhandlung: Das finde ich nicht im Urteil. Stattdessen steht dort

Zu Unrecht beruft sich der Kläger auf die Erschöpfung des Vervielfältigungsrechts. Erschöpfung kann von vornherein nur an dem Produkt eintreten, das mit Zustimmung des Berechtigten in der Europäischen Union in den Verkehr gelangt ist. Die Erschöpfung dient der Herstellung der Verkehrsfähigkeit von Produkten, die dem Urheberschutz unterliegen, weil andernfalls auf jeder Handelsstufe erneut die Zustimmung des Rechteinhabers zur Weitergabe eingeholt werden müsste. Sie ist deshalb an dasjenige Produkt geknüpft, welches der Rechteinhaber freiwillig in den Verkehr gegeben hat. [...] Nach dem eigenen, [...] Vorbringen des Klägers erwarben seine Vertragspartner in Großbritannien eine Kombination, bestehend aus einem physischen Datenträger des Computerspiels und einem Produktschlüssel. Mithin konnte Erschöpfung an den in Großbritannien und / oder Polen erworbenen Kombinationspaketen von vornherein nur bei Weitergabe eben dieser Kombination, nämlich des physischen Datenträgers zzgl. des.Prqduktschlüssels eintreten. Spaltet der, Verkäufer, wie hier der Kläger, diese Einheit auf und gibt nur den Produktschlüssel weiter, so verändert er die dem Produkt vom Rechteinhaber verliehene Form. Er veräußert dann nicht dasselbe, sondern ein anderes Produkt, wozu ihm die Zustimmung des Rechteinhabers fehlt. Erschöpfung kann in solchen Fällen von vornherein nicht eintreten.


Es geht also darum, dass der Händler etwas anderes verkauft hat als er selbst gekauft hat. Insoweit ist es unerheblich ob der Datenträger vernichtet wurde oder nicht und es geht auch nicht um ein etwaiges Kopieren, sondern um die Frage ob das Recht zur Nutzung der SW weiterverkauft werden kann (in diesem Fall ohne den zusätzlichen physikalischen Datenträger).
Das Gericht betrachtet nämlich gerade nicht das Herunterladen, sondern ausschließlich die Veräußerung. In Deinem Beispiel des verlorenen Datenträgers würde dies bedeuten, dass Du den einzelnen Key ebenfalls nicht weiterverkaufen dürftest.

Man mag davon halten was man will, aber das Problem ist IMHO der EuGH http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=146686&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 Rn. 23. Man hätte meines Erachtens das Alter der Richtlinie 2001/29/EG http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32001L0029&from=DE berücksichtigen müssen. Damals (man muss auch noch sehen wie lange solche RL in Vorbereitung sind) war ein reiner Download-Vertrieb sicher noch nicht üblich, so dass der dortige Art. 4 Abs. 2 vor diesem Hintergrund betrachtet werden sollte und man gut hätte argumentieren können, dass man dies in der Richtlinie 2009/24/EG http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32009L0024&from=DE gesehen und daher entsprechend geändert hat.

Dann hätte man natürlich damit leben müssen, dass für Computerprogramme andere Regeln gelten als beispielsweise für Filme (ohne, dass dies "logisch" nachvollziehbar wäre), aber andererseits hat man dafür ja auch lex specialis.

Aber ich tue mich vor dem Hintergrund des EuGH auch schwer das anders zu beurteilen, wobei ich aber auch kein Urheberechtsexperte bin.

looking glass
2014-10-09, 22:52:43
Aha, wenn ich also das in weißer Farbe gekaufte Auto schwarz lackiere, brauche ich die Erlaubnis des Autoherstellers beim Wiederverkauf? Oder gilt das nur bei weg lassen (z.B. beim Abbau des Spoilers)?


Sry das ist einfach nur grenzdebiles Rechtsgekeule, das hat mit gesunden Menschenverstand nichts mehr zu tun, ergo einstampfen und ab in den Müll.

Fragman
2014-10-09, 23:28:51
im endeffekt gehts dem rechteinhaber doch nur darum die kontrolle zu behalten wie und auf welchem weg sein produkt verkauft wird. das ist jetzt erstmal geklaert und reine keyshops damit illegal.

wenn man mal die ganzen russenkeys aussen vor laesst erschliesst sich mir nicht das zunichte machen dieses verkaufsweges. es sei denn das problem wird immer groesser und die keyshops greifen gutes geld fuer ihre billigen keys ab welches nicht mehr zurueck an die produzenten fliesst. in dem fall find ich das in ordnung.

looking glass
2014-10-10, 00:43:04
Was soll daran in Ordnung sein? Entweder wir haben eine Globalisierung, oder nicht. wenn wir eine haben, dann kann auch der Kunde davon profitieren, das ist keine verdammte Einbahnstraße, auch wenn es die Industrie gerne hätte.

Wenn dir das als Hersteller nicht gefällt, dann hast DU dich zu bewegen, z.B. mit lokalisierten Keys (dann gibts mit dem Polenkey halt nur englisch und polnisch Sprache), oder halt noch zusätzlich mit RegioLocks anhand der IP (was ich allerdings ebenso für schwachsinnig halte).


Den ganzen Schmuh gibt es schon seit der Steinzeit im Keybereich, schon vor Steam, selbst noch vor WON.

Fragman
2014-10-10, 00:56:50
dann heul auch nicht rum wenn du zuwenig geld verdienst in deutschland. diese ganzen billigartikel machen die niedrigloehne erst moeglich da man sich ja "alles was man braucht" leisten kann.

und die globalisierung war nie dazu gedacht dem konsumenten irgendwelche vorteile zu bringen. also bitte, diese propaganda muss hier ja wohl nicht sein. ;)

PacmanX100
2014-10-10, 01:32:29
Naja Leute, im zweiten Artikel steht doch, das Keyverkauf legal ist, der Händler müsste halt nachweisen, das er die Datenträger und Verpackungen ordentlich vernichtet und das konnte er in diesem Fall wohl nicht.
Außerdem ist das Urteil vom März und scheint bis heute keinen Einfluß zu haben, was wohl bedeutet, das es da noch weiter geht?

Desweiteren erscheint es mir absolut unlogisch das im Artikel was vom europäischen Kauf geschwafelt wird. Seit wann ist denn ein Import ein Problem? Vorallem findet der ohnehin nur per email als Keyversand statt. ;)

So oder so, Vorgänger haben es schon gesagt, Globalisierung ist keine Einbahnstraße. Die EU Zone war mal dazu gedacht den Handel FREI zu machen (...)
Mich juckt das ohnehin nicht, ich würde gerne sehen, wie sie mal gegen einzelne User vorgehen die eine Rechnung & den Originalartikel vorweisen können. Und wie wollen die überhaupt beweisen, das er die Packung nicht eh weggeschmissen hat? Haha, so ein Schwachsinn...

Hammer des Thor
2014-10-10, 03:00:57
Wieso soll sowas nicht verboten werden können wenn sogar Re-Importe vom Medikamenten erfolgreich verboten worden sind ( in den 1990ern kamen viele deutsche Medis von ausländischen Grosshändlern in die deutschen Apotheken ganz einfach weil die deutschen Hersteller in diese Länder billige lieferten weil z.B. deren KKs nicht so viel bezahlen )? Warum sollte die Software-Lobby weniger gesetzgeberische Gewalt haben als die Pharma-Lobby? Da anders als bei Hardware-Produkten kaum Herstellungskosten ( bei reinen Schlüsseln fast gar keine ) für das einzelne Produkt anfallen sollte doch gerade hier eine Mischkalkulation gut funktionieren. Es macht keinen Sinn Spiele in Ländern mit einen Durchschnittseinkommen von 100 Euro für 50 Euro anzubieten, kauft dort eh fast niemand, bietet man diese Spiele dort für 5 Euro an ergibt das dort u.U. mehr Gewinn als wenn man Sie für 50 anbietet. Würde man Sie aber überall für 5 Euro anbieten würde das Spiel dann nicht kostendeckend verkauft werden.
Es ist übrigens Händlern streng verboten DVDs mit anderem Regionalcode zu importieren, da funktioniert ja auch die gesetzgeberische Gewalt einer Lobby.
In angelsächsischen Ländern ist es übrigens normal dass Software-Rechteinhaber die Weiterveräusserung an dritte verbieten dürfen. Die Lizenzbedingungen der Software die meinen beiden Canon-Kameras bei lagen sowie die SW für meinen Canon-Selphy verbieten solch eine Weitergabe ausdrücklich ( obwohl in D. solche Verbote verboten sind ). In D. haben wir es gegenüber diesen Ländern schon viel besser. Bei Windows XP und Vista durfte ich nach den Bedingungen nicht mal diese Systeme auf einen eigenen neuen Rechner umziehen ( auch wen ich vom alten komplett lösche ), bei 7 war das dann aus der deutschen Version raus. Und ja ein Händler durfte in den 1990er Jahren OEM-Software von Windows oder Office nicht ohne neuen PC vertreiben bis ein Gericht diese Klausel für ungültig erklärte.

Kriton
2014-10-10, 09:20:17
Naja Leute, im zweiten Artikel steht doch, das Keyverkauf legal ist, der Händler müsste halt nachweisen, das er die Datenträger und Verpackungen ordentlich vernichtet und das konnte er in diesem Fall wohl nicht.

Wo liest Du das? Du sprichst insoweit von der Darlegungs- und Beweislast, mit der sich das Gericht IIRC gerade nicht auseinander gesetzt hat.


Mich juckt das ohnehin nicht, ich würde gerne sehen, wie sie mal gegen einzelne User vorgehen die eine Rechnung & den Originalartikel vorweisen können. Und wie wollen die überhaupt beweisen, das er die Packung nicht eh weggeschmissen hat? Haha, so ein Schwachsinn...

Ziel ist auch kaum der einzelne User.

VooDoo7mx
2014-10-12, 16:49:16
Ich hoffe das da irgendwann schnellstmöglich diesen keydreck einen Riegel vorgeschoben wird.

Im Endeffekt geht es doch nur darum das es ein paar Parasiten gibt, welche die neusten Spiele schon gleich zu Release für weniger als die Hälfte zum Budget Preis abstauben wollen. Diese Keys stammen irgendwo aus Ländern der Dritten Welt wo das Durchschnitteseinkommen unter 500€ im Monat liegt und Spiele allein schon deswegen nicht zum Vollpreis dort verkauft werden können.
Diese Geizkragen sehen da jetzt ihre Felle wegschwimmen und lassen sich jetzt mit Schaum vor dem Mund in Foren aus.

Dabei wird gerne vergessen das Die Publisher aber auf die Vollpreisverkäufe aus den Industrieländern angewiesen um oftmals überhaupt einen Break-Even zu erreichen.

Das Schlimmste an der Sache ist, dass sich die Leute die sich jetzt hier echauffrieren dann auch die sind, die sich über schlechte PC Ports beschweren. Klar am wenigsten bezahlen und dann noch ordentlich Extraleistung verlangen. Und dann auch noch schön alle Webseiten mit Adblock ansurfen Unterster Abschaum sowas.

PacmanX100
2014-10-12, 17:02:21
Da muss ich dir widersprechen. Die besten Spiele kommen aus der "kleinen Klitsche" mit wenig Budget und sind spielerisch zu 99 % besser als die 100Mio Blockbuster die nichts begriffen haben!

Bestes Beispiel Diablo, xx Mio mal verkauft aber völliger Schrott, vergleicht man es nur mal mit Path of Exile oder Torchlight...
Oder schonmal von Banished (http://store.steampowered.com/app/242920/) gehört? Das Projekt wird von einzelnen Entwicklern gemacht und bietet guten Tiefgang zum _halben_ Preis eines Vollpreisspiels!
Noch ein Beispiel, das erschienene Ryse soll 39€ kosten und 6h Spielzeit bieten, während Skyrim zu release 37€ gekostet hat (mit mind. 200h Spielstunden) und sich offensichtlich gelohnt hat, sonst wäre ja nicht noch ESO erschienen.

Die Frage ist eher, wo VERSICKERN die Millionen die für Entwicklung vorgesehen waren? Wenn ich mir WoW anschaue, bei dem Budget ist die Programmierung einfach nur grottig. Support ist seit langem auch bei NULL. Aber fast 40 euro für ein Addon nehmen.. Ne is klar!

looking glass
2014-10-12, 17:41:47
@ Voodoo,

heul doch. Ja richtig gelesen, das Scheissspiel sich mit der Produktion in Billiglohnländer zu verpissen und hier für Fantastilliarden zu verchecken, das dann Globalisierung zu nennen, ist keine Einbahnstraße.

Und zum dem Addblock, bitch please, das ist heutzutage Selbstverteidigung in allen belangen, wohl die Meldungen der letzten 12 Monate nicht mitbekommen, wo mal wieder irgendwelche Werbeserver geknackt wurden, um so Viren & Co. zu verbreiten (ja und nicht auf Undergroundseiten, sondern schön auf den 1. Weltseiten), mal von der Energieverschwendung anbgesehen, die ich tatsächlich hören kann (nämlich dann, wenn der Lüfter meines Schleppis hoch dreht, nur wegen der Werbung und er ruhig bleibt, wenn ich den Blocker anstelle).

Fragman
2014-10-12, 17:41:50
Da muss ich dir widersprechen. Die besten Spiele kommen aus der "kleinen Klitsche" mit wenig Budget und sind spielerisch zu 99 % besser als die 100Mio Blockbuster die nichts begriffen haben!

Bestes Beispiel Diablo, xx Mio mal verkauft aber völliger Schrott, vergleicht man es nur mal mit Path of Exile oder Torchlight...
Oder schonmal von Banished (http://store.steampowered.com/app/242920/) gehört? Das Projekt wird von einzelnen Entwicklern gemacht und bietet guten Tiefgang zum _halben_ Preis eines Vollpreisspiels!
Noch ein Beispiel, das erschienene Ryse soll 39€ kosten und 6h Spielzeit bieten, während Skyrim zu release 37€ gekostet hat (mit mind. 200h Spielstunden) und sich offensichtlich gelohnt hat, sonst wäre ja nicht noch ESO erschienen.

Die Frage ist eher, wo VERSICKERN die Millionen die für Entwicklung vorgesehen waren? Wenn ich mir WoW anschaue, bei dem Budget ist die Programmierung einfach nur grottig. Support ist seit langem auch bei NULL. Aber fast 40 euro für ein Addon nehmen.. Ne is klar!

so ein unsinn wiedermal, voellig daneben der post. torchlight kann und will sich nicht mit diablo messen. das muessen sie auch garnicht. beide spiele sind gut, aber bei diablo merkt man schon den feinschliff, im besonderen was faehigkeiten und weltendesign im allgemeinen angeht. und mit der wow aussage liegst du dann endgueltig komplett daneben.

die wahrheit ist das es aaa games gibt die nichts wert sind und genauso low budget produktionen. wo aktuell das geld landet ist doch bekannt, im content und im marketing. beides garantiert nunmal kein gutes spiel und das budget ist auch kein indikator dafuer.

dazu kommen dann noch persoenlich vorlieben, ich kann zb mit skyrim nichts anfangen, fuer 20 euro gekauft und nach nur 4 stunden beiseite gepackt. fuer mich ein riesenflop und nichtmal die 20 euro wert.

Fragman
2014-10-12, 17:47:07
@ Voodoo,

heul doch. Ja richtig gelesen, das Scheissspiel sich mit der Produktion in Billiglohnländer zu verpissen und hier für Fantastilliarden zu verchecken, das dann Globalisierung zu nennen, ist keine Einbahnstraße.


das ist wie mit hollywood. es muss immer groesser und bombastischer werden. gute artists kosten aber geld in unseren breiten. und damit wird der content extrem teuer. das liegt aber nich an den produzenten, sondern auch am konsumenten der genau das haben will, immer hoeher und immer weiter, zumindest in der masse. das zu liefern geht oft nicht ohne das man auslagert.
bei den produzenten gibt es die meinung das der content rocken muss sonst lehnt der konsument das ab. ist also nicht nur ein problem der produzenten sondern eine normale entwicklung. da alles so teuer ist sucht man wege die kosten und damit das risiko zu druecken. ich finde die entwicklung auch nicht gut, im gegenteil. aber oft ist man nur ueber diese wege bereit zu investieren.

PacmanX100
2014-10-12, 18:00:00
so ein unsinn wiedermal, voellig daneben der post.

Nur weil du nicht in der Lage bist einen Betrag richtig zu verstehen, ist er kein Unsinn. Die Wahrheit spricht Bände.

torchlight kann und will sich nicht mit diablo messen. das muessen sie auch garnicht.
Es ist für meinen Beitrag absolut irrelevant ob die beiden sich miteinander messen wollen oder nicht. Es ging hier einzig und allein ums Budget. Das ist bei Diablo II mit 15-20 Mio verkauften Einheiten ungleich größer. Und trotzdem kam bisher Gülle heraus. ;)

beide spiele sind gut, aber bei diablo merkt man schon den feinschliff, im besonderen was faehigkeiten und weltendesign im allgemeinen angeht.
Da stimme ich dir absolut nicht zu. Als Diablo II Spieler mit tausenden Stunden, ist Teil 3 eine riesige Enttäuschung.
Was an schwachsinnigen Designentscheidungen, dem Erfolgssystem, dem Skillsystem und nicht zuletzt das Itemsystem liegt.
Ich habe das Spiel bis zum Addon vielleicht 50h angerührt, erst danach bekamen sie langsam die Kurve und trotzdem liegen sie noch meilenweit hinter den Erwartungen, denn Wiederspielwert liegt gleich Null.
und mit der wow aussage liegst du dann endgueltig komplett daneben.
Ich lese in deinen Beiträgen keine Begründung, daher kann ich sie genauso gut ignorieren.
Bugs die ich schon seit 2,5 Jahren gemeldet habe, liegen immer noch vor, obwohl sie teilweise sehr einfach zu beheben sind. Pandaria wurde nichtmal mit neuen Dungeons erweitert und das PvP ist ohnehin eine Katastrophe, das schlechteste seit mind. 4 Jahren. Was haben sie bis heute getan? Genau, nichts, Nicht einmal bugfixing betrieben. Bei einer Milliarden-Firma ist das einfach nur ein Armutszeugniss.
Da macht der 1-Mann-Spiele betrieb aber um einiges mehr für seine Kunden.

das ist wie mit hollywood. es muss immer groesser und bombastischer werden. gute artists kosten aber geld in unseren breiten. und damit wird der content extrem teuer. das liegt aber nich an den produzenten, sondern auch am konsumenten der genau das haben will, immer hoeher und immer weiter, zumindest in der masse.


Ich will das nicht haben, weiß nicht wie du darauf kommst.
Mir reichen Spiele mit Tiefgang und 0815 Grafik. Die die das haben wollen, spielen vielleicht Konsole. Am PC Markt gehen solche Entwickler unter.
2000h Spielzeit sind mehr wert als bomben Grafik die nach 10h unnütz wird weil deinstalliert.

x-force
2014-10-12, 18:20:47
Diese Keys stammen irgendwo aus Ländern der Dritten Welt wo das Durchschnitteseinkommen unter 500€ im Monat liegt und Spiele allein schon deswegen nicht zum Vollpreis dort verkauft werden können.


schon scheiße wenn man globalisierung nicht versteht, oder? ;)

falls du dich damit nicht überfordert fühlst und du das irgendwann mal nachgeholt hast:
warum sollten nur unternehmen von der globalisierung profitieren und nicht die konsumenten?

Kriton
2014-10-12, 18:24:32
Und dann auch noch schön alle Webseiten mit Adblock ansurfen.

Ist zwar OT, aber ich habe üblicherweise keine Werbung weil ja JS aus Sicherheitsgründen nicht zulasse. Es gibt Seiten, die schalten Werbung ohne JS, und die sehe ich auch. Die meisten aber nicht. Ich habe kein Problem mit der Werbung, aber ich werde nicht meine Sicherheitsanforderungen senken nur damit die Werbung erscheint.

Flusher
2014-10-13, 13:12:25
Im Umkehrschluss müsste das doch bedeuten, das jedwede Ware OHNE Originalverpackung, oder fehlendem Handbuch nicht verkauft werden darf. Das selbe gilt für Teilverkäufe (z.B. wenn ich die Radkappen meines Auto auf Ebay verkaufe) - und das soll mir das Gericht mal erklären, warum ein verfickter Scheiss Lizenzschlüssel dahingehend anders zu bewerten ist.

Mal vom freien Warenverkehr in der EU, oder die übliche Globalisierungsfrage abgesehen...

Ich bitte dich - du als dummer Kunde willst aus der Globalisierung Vorteile ziehen? Das kann ja wohl nicht angehen - Globalisierung hat nur für die Unternehmen Vorteile zu bieten haben, damit jedes Unternehmen, jeden Schrott, in der ganzen Welt verkaufen kann.

Zur Sachlage selbst:

Ja gut dann halt doch Keys aus fragwürdigen Quellen im Ausland beziehen. Ist mir dann auch schei**egal ob die aus einem Keygenerator kommen, oder legal vom Publisher erworben wurden. Jetzt haben sich die Publisher soweit in den Wind gedreht, dass sie sich ins eigene Gesicht pissen.

Si|encer
2014-10-23, 13:50:52
Ich hoffe das da irgendwann schnellstmöglich diesen keydreck einen Riegel vorgeschoben wird.

Im Endeffekt geht es doch nur darum das es ein paar Parasiten gibt, welche die neusten Spiele schon gleich zu Release für weniger als die Hälfte zum Budget Preis abstauben wollen. Diese Keys stammen irgendwo aus Ländern der Dritten Welt wo das Durchschnitteseinkommen unter 500€ im Monat liegt und Spiele allein schon deswegen nicht zum Vollpreis dort verkauft werden können.
Diese Geizkragen sehen da jetzt ihre Felle wegschwimmen und lassen sich jetzt mit Schaum vor dem Mund in Foren aus.

Dabei wird gerne vergessen das Die Publisher aber auf die Vollpreisverkäufe aus den Industrieländern angewiesen um oftmals überhaupt einen Break-Even zu erreichen.

Das Schlimmste an der Sache ist, dass sich die Leute die sich jetzt hier echauffrieren dann auch die sind, die sich über schlechte PC Ports beschweren. Klar am wenigsten bezahlen und dann noch ordentlich Extraleistung verlangen. Und dann auch noch schön alle Webseiten mit Adblock ansurfen Unterster Abschaum sowas.


Na und ? Die Hersteller machen in anderen Bereichen mit uns Kosumenten doch genau das gleiche ?

Wenn wir bei Multimedia bleiben und uns mal den Fernseher-Markt anschauen z. B. man kann sich einen 500 € LCD kaufen oder einen für 3000 €. Der Hersteller schließt z. B. Garantie bei evtl. stattfindenden Banding oder Clouding mal kategorisch aus, auch DSE am Rand muss man als Kunde hinnehmen (obwohl es sichtbar ist). Der Hersteller redet sich dann einfach raus, und schiebt es auf das Produktionsverfahren. Wenn man Glück hat, tauscht einem der lokale Händler das ding aus, nur damits dann später jemand bekommt der es vielleicht nicht sieht.

Also Industrie zockt die Konsumenten genauso ab wie umgekehrt. Wenn ich mir ein Alien Isolation Key für 20 € gekauft habe, habe ich da NULL schlechtes Gewissen.