Ash-Zayr
2015-04-14, 07:56:05
Hallo,
soweit ich mich eingelesen habe, wird dieses Geld ab dem 15. Lebensmonat bis maximal 36. Monat des Kindes gezahlt.
Es wird also angenommen, dass die Monate 1-14 Elternzeit sind, die auch mit Elterngeld abgedeckt ist...z.B: Mutter 12 Monate, Vater dann noch 2 Monate.
Was aber ist, wenn der Vater zwei Monate innerhalb der ersten 12 Monate nimmt? Wäre das Betreuungsgeld dann nich schon nach Ablauf von 12 Monaten fällig, oder ist der Start unabhängig davon, wann genau der Vater und ob überhaupt seine 2 Monate nimmt?
Ash
soweit ich mich eingelesen habe, wird dieses Geld ab dem 15. Lebensmonat bis maximal 36. Monat des Kindes gezahlt.
Es wird also angenommen, dass die Monate 1-14 Elternzeit sind, die auch mit Elterngeld abgedeckt ist...z.B: Mutter 12 Monate, Vater dann noch 2 Monate.
Was aber ist, wenn der Vater zwei Monate innerhalb der ersten 12 Monate nimmt? Wäre das Betreuungsgeld dann nich schon nach Ablauf von 12 Monaten fällig, oder ist der Start unabhängig davon, wann genau der Vater und ob überhaupt seine 2 Monate nimmt?
Ash