Gast
2015-04-15, 16:29:32
Ich habe folgendes Problem.
Ich arbeite in einem Hotel als angestellter Haustechniker. Aus personaltechnischen Gründen muss ich des öfteren im Housekeeping aushelfen, worunter meine eigentliche Arbeit leidet. Daraus resultiert natürlich, das Überstunden anfallen, damit die Hauptaufgabe beendet bzw erledigt werden kann. Meine eigentliche Frage ist, fällt die Reinigungsarbeit unter "andere zumutbare Arbeit" wie im Arbeitsvertrag geregelt ist oder kann ich mich dagegen rein rechtlich zur Wehr setzen? Ich will eigentlich nur wissen, ob ich was in der Hand hätte oder es erdulden muss.
Ich arbeite in einem Hotel als angestellter Haustechniker. Aus personaltechnischen Gründen muss ich des öfteren im Housekeeping aushelfen, worunter meine eigentliche Arbeit leidet. Daraus resultiert natürlich, das Überstunden anfallen, damit die Hauptaufgabe beendet bzw erledigt werden kann. Meine eigentliche Frage ist, fällt die Reinigungsarbeit unter "andere zumutbare Arbeit" wie im Arbeitsvertrag geregelt ist oder kann ich mich dagegen rein rechtlich zur Wehr setzen? Ich will eigentlich nur wissen, ob ich was in der Hand hätte oder es erdulden muss.