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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachzahlung der Fahrtkosten


Kira
2015-04-21, 17:46:20
Hallo zusammen,

ich erhalte Fahrtkosten und muss bei der Steuererklärung leider etwas nachzahlen. Evtl. Kriege ich eine Erhöhung der Fahrtkosten und dementsprechend würde die Nachzahlung auch steigen. Wie kann ich nachrechnen wie hoch diese sein wird? 19%?

Hamster
2015-04-21, 18:09:19
Vermutlich 42

medi
2015-04-21, 18:44:49
Bist du überhaupt verpflichtet eine Steuererklärung zu machen?

Kira
2015-04-21, 19:04:13
wie kommst du auf 42%? erscheint mir ein wenig arg hoch

Ich habe die letzten Jahre inkl. jetzt wieder eine gemacht. Muss ich dann nicht nächstes Jahr dadurch wieder eine machen? Dachte das ist Standard so bzw. steht auch im Internet überall so drin.

Morale
2015-04-21, 19:21:34
http://de.wikipedia.org/wiki/42_%28Antwort%29

;)

Vermutlich war das darauf abgezielt, das man aus den "Fakten" im Eingangspost 0 rauslesen kann.

Hamster
2015-04-21, 19:29:15
http://de.wikipedia.org/wiki/42_%28Antwort%29

;)

Vermutlich war das darauf abgezielt, das man aus den "Fakten" im Eingangspost 0 rauslesen kann.

exakt!

Kugel Eis: 1 Euro
Kino Eintritt: 10 Euro
Kira trollen: unbezahlbar

:freak:

Im Ernst: mit den gegebenen Informationen kann man aber auch NULL helfen.

Kira
2015-04-21, 19:36:24
oh man ^^ das kannte ich nicht. Aber auch nahe am Spam ;)

Welche Fakten werden denn benötigt?

edit:

habe nun was gefunden. Kann es sein, dass es mit dem Steuersatz berechnet wird? Diesen kann ich ja für mich errechnen und die Summe von der Pauschale für die Fahrtkosten = Nachzahlung?

Plutos
2015-04-21, 19:48:32
Rein praktisch: gib doch in deiner diesjährigen Steuererklärung die erwarteten Fahrtkosten für nächstes Jahr ein und lass es durchrechnen (nicht abschicken!), dann weißt du es ceteris paribus Cent-genau.
Falls du doch zu Fuß rechnest: ja, richtig, der Steuersatz hat in der Tat etwas mit der Berechnung der Steuer(last) zu tun :eek:.

Kira
2015-04-21, 19:54:17
Genau das habe ich mit meinem Programm gemacht und der Betrag hat sich 0,0 geändert, was mich um ehrlich zu sein (positiv) schockiert hat. Daher traue ich dem Braten nicht ganz. Werde mal ein anderes Online-Tool nehmen und da mal gegenrechnen.

edit: erledigt. Selbst wenn ich da 10.000€ eintrage ändert sich nichts -.-

Plutos
2015-04-21, 20:16:57
Sind die Fahrtkosten, die du bekommst, ggf. niedriger als die Pendlerpauschale?

Backbone
2015-04-21, 20:28:18
In Tools rumklicken hat nix mit dem Steuerrecht zu tun...:-P

Kira
2015-04-21, 20:31:27
Sind die Fahrtkosten, die du bekommst, ggf. niedriger als die Pendlerpauschale?

ich habe eine Strecke von 35km. Das heißt 35 x 0,30 = 10,50€. Diesen Betrag für hin und zurück = 21€ könnte ich von der Firma zukünftig bekommen.

Diesen Betrag habe ich auch angegeben und die Summe ändert sich nicht. Gebe ich einen immens höheren Betrag ein (sprich ein Betrag der weit über der Pendlerpauschale ist) ändert sich auch nichts.

Demirug
2015-04-21, 20:32:03
Sind die Fahrtkosten, die du bekommst, ggf. niedriger als die Pendlerpauschale?

Genau das ist die entscheidende Frage. In dem Fall wird der Zuschuss nämlich pauschal mit 15% vom Arbeitgeber versteuert.

PS: liegt der Betrag unterhalb der Pendlerpauschale kann man die Differenz noch als Werbungskosten angeben. Bringt natürlich nur etwas wenn man damit über der Werbungskostenpauschale liegt.

Kira
2015-04-21, 20:42:12
siehe Rechnung über deinem Post :)

medi
2015-04-22, 06:23:57
Mit Steuerklasse 1 musst du keine Steuererklärung machen. Auch nicht wenn du im Jahr davor eine gemacht hast. Hier steht wann du eine Steuererklärung machen musst:

Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung: Die Pflichtveranlagung!

Grundsätzlich erwartet das Finanzamt immer dann eine Einkommensteuererklärung von Ihnen, wenn es befürchten muss, andernfalls zu wenige Steuern zu kassieren. Man spricht dann von Pflichtveranlagung. Das gilt für Sie als Arbeitnehmer vor allem dann, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Sie (oder/und Ihr Ehepartner) haben Arbeitslohn bezogen, und einer von Ihnen hat die Steuerklasse V oder VI.
Sie oder/und Ihr Ehepartner haben Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM, früher Lohnsteuerkarte) eintragen lassen.
Sie haben neben Ihrem Gehalt weitere Einkünfte aus Lohnersatzleistungen (bspw. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc.), Kapitalerträgen, Vermietung/Verpachtung etc.
Sie haben keinen Wohnsitz in Deutschland, lassen sich aber als fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig behandeln.
Sie von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten haben (der nicht pauschal versteuert wurde).
Sie haben eine Abfindung erhalten, und Ihr Arbeitgeber hat beim Abzug der Lohnsteuer die für Sie günstige Fünftelregelung angewendet.
Sie haben einen Verlustvortrag aus den Vorjahren.
Sie haben einen beschränkt steuerpflichtigen Ehepartner, der im EU-Ausland lebt, in Ihren ELStAM-Daten eintragen lassen.
Sie sind Arbeitnehmer, Ihre Ehe ist geschieden (bzw. der Ehepartner verstorben) und Sie haben im selben Jahr wieder geheiratet.

http://www.steuern.de/steuererklaerung-pflicht.html

Kira
2015-04-22, 18:41:24
Ok, dann ist das Mythos aus der Welt. Ein anderer besagt, dass man nicht jedes Jahr, aber alle paar Jahre einen machen muss. (hört sich auch nach Quatsch an).

Ich habe heute beim Finanzamt angerufen und man konnte nur bedingt Auskunft geben, weil meine Fragen eher in Richtung Steuerberatung gehen würden und man diese beim FA nicht macht.

Kurz und knapp habe ich ihn gefragt, was denn ist, wenn ich für nächstes Jahr keine Steuererklärung mache obwohl ich so viel Fahrtkosten bekommen habe. Er wusste auch nicht 100% Bescheid. Meinte nur Stichwortartig: Wenn sie die pauschalen Werbekosten übersteigen hmmm... bzw. ich kriege die Fahrtkosten netto und das ist ja eigentlich nicht korrekt und man müsste dann Gehalt bzw. Bruttolohn anpassen und dementsprechend müsste ich doch mehr Steuern nachzahlen.

So wie es aussieht, weiß keiner Bescheid und ich darf entweder zum Steuerberater und einen Vermögen ausgeben oder lass es sein.

Backbone
2015-04-22, 18:57:26
Macht dein Chef die Lohnbuchhaltung selbst? Oder hat da einen externen der ihm da hilft. Dort sollte es doch Knowhow geben.
Das man sich hierzulande nicht einfach Geld geben lassen kann ohne dem Finanzamt was abzugeben ist klar.

Doppelposter
2015-04-22, 19:15:22
Du kannst mit Sicherheit irgendwo den Haken setzten, dass du steuerfreie Bezüge bekommen bzw. dir die Fahrtkosten "steuerfrei erstattet" wurden.

Ich selbst habs auch vor Kurzem gemacht und selbstverständlich bekommst du wesentlich weniger von der Steuer erstattet (oder musst nachzahlen), wenn du die Fahrtkosten richtig angibst.

medi
2015-04-23, 06:34:59
Was heisst du kriegst Fahrtkosten netto? Die werden doch Pauschalversteuert.

Rechne doch einfach aus was die an Fahrtkosten zusteht: 30Cent * einfache Strecke zu Arbeit * 15 ergibt deine durchschnittlichen monatlichen Ansprüche. Ist der Wert der selbe wie auf deinem Lohnschein oder niedriger ist alles gut.

thomasius
2015-04-23, 09:02:57
So wie es aussieht, weiß keiner Bescheid und ich darf entweder zum Steuerberater und einen Vermögen ausgeben oder lass es sein.
Ich würde jedem raten die Steuererklärung über einen Lohnsteuerhilfeverein zu machen, ein Vermögen kosten die mitnichten, je nach Gehalt um die 100-200€ im Jahr. Vorteil ist ganz klar: es kümmert sich ein Fachmann, der auch wirklich Ahnung davon hat drum, meistens holen die mehr raus, auf jeden Fall das mehr, was sie kosten und zuguterletzt muss man sich um Nichts kümmern und muss seine wertvolle Zeit mit solchem Mist verbringen. Mir hat das zumindest nie Spass gemacht und die 1h im Jahr die jetzt noch übrig ist, die ist es mir wert.

Kira
2015-04-26, 08:09:15
Was heisst du kriegst Fahrtkosten netto? Die werden doch Pauschalversteuert.

Rechne doch einfach aus was die an Fahrtkosten zusteht: 30Cent * einfache Strecke zu Arbeit * 15 ergibt deine durchschnittlichen monatlichen Ansprüche. Ist der Wert der selbe wie auf deinem Lohnschein oder niedriger ist alles gut.

Ich kriege 15 Euro netto für hin und zurück.

Laut deiner Rechnung darf ich 157,5 kriegen. Ich kriege aktuell aber deutlich mehr (doppelte).

medi
2015-04-27, 06:47:48
Dann hast du ein Problem und wirst um ne Nachzahlung nicht rumkommen ;)

Dorn
2015-04-27, 07:11:59
Mit Steuerklasse 1 musst du keine Steuererklärung machen. Auch nicht wenn du im Jahr davor eine gemacht hast. Hier steht wann du eine Steuererklärung machen musst:

Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung: Die Pflichtveranlagung!

Grundsätzlich erwartet das Finanzamt immer dann eine Einkommensteuererklärung von Ihnen, wenn es befürchten muss, andernfalls zu wenige Steuern zu kassieren. Man spricht dann von Pflichtveranlagung. Das gilt für Sie als Arbeitnehmer vor allem dann, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Sie (oder/und Ihr Ehepartner) haben Arbeitslohn bezogen, und einer von Ihnen hat die Steuerklasse V oder VI.
Sie oder/und Ihr Ehepartner haben Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM, früher Lohnsteuerkarte) eintragen lassen.
Sie haben neben Ihrem Gehalt weitere Einkünfte aus Lohnersatzleistungen (bspw. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc.), Kapitalerträgen, Vermietung/Verpachtung etc.
Sie haben keinen Wohnsitz in Deutschland, lassen sich aber als fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig behandeln.
Sie von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten haben (der nicht pauschal versteuert wurde).
Sie haben eine Abfindung erhalten, und Ihr Arbeitgeber hat beim Abzug der Lohnsteuer die für Sie günstige Fünftelregelung angewendet.
Sie haben einen Verlustvortrag aus den Vorjahren.
Sie haben einen beschränkt steuerpflichtigen Ehepartner, der im EU-Ausland lebt, in Ihren ELStAM-Daten eintragen lassen.
Sie sind Arbeitnehmer, Ihre Ehe ist geschieden (bzw. der Ehepartner verstorben) und Sie haben im selben Jahr wieder geheiratet.

http://www.steuern.de/steuererklaerung-pflicht.html

Man bekommt auch vom Finanzamt ein Brief, das eine Steuererklärung aussteht. Dauert aber ein paar Jahre bis so ein Brief kommt. (glaube 3 Jahre waren es bei mir).

foobi
2015-04-27, 21:31:55
Ich kriege 15 Euro netto für hin und zurück.

Laut deiner Rechnung darf ich 157,5 kriegen. Ich kriege aktuell aber deutlich mehr (doppelte).
Das heißt dein Arbeitgeber zahlt dir bei 35km Entfernung zur Arbeitsstätte jeden Monat über 300 EUR Fahrtkosten ohne dafür Steuern oder Sozialabgaben abzuführen? Sicher?
Bist du Leiharbeiter oder hast offiziell unterschiedliche Arbeitsstätten?

Kira
2015-04-28, 18:04:27
Man bekommt auch vom Finanzamt ein Brief, das eine Steuererklärung aussteht. Dauert aber ein paar Jahre bis so ein Brief kommt. (glaube 3 Jahre waren es bei mir).

was heißt das? Dass ich nachträglich doch eine machen muss?

Das heißt dein Arbeitgeber zahlt dir bei 35km Entfernung zur Arbeitsstätte jeden Monat über 300 EUR Fahrtkosten ohne dafür Steuern oder Sozialabgaben abzuführen? Sicher?
Bist du Leiharbeiter oder hast offiziell unterschiedliche Arbeitsstätten?

Meine ZA versteuert das sicher... aber wie, kA. Nein nein, ZA, aber eine feste Arbeitsstätte.

EdRu$h
2015-04-28, 18:14:10
Ich kriege 15 Euro netto für hin und zurück.

Laut deiner Rechnung darf ich 157,5 kriegen. Ich kriege aktuell aber deutlich mehr (doppelte).

Damit ist doch alles schon geklärt oder ? ;D
Wirst bestimmt Nachzahlen dürfen.