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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss ich beim Auszug die Wand neu weiß streichen?


Surtalnar
2015-06-07, 17:18:19
Hallo,

ich ziehe bald aus meiner Wohnung aus. Mein Vermieter meinte ich müsste die Wand und Decke neu streichen.

Ich bin aber der Meinung, dass ich es nicht machen muss, weil die Wand und Decke schon bevor ich eingezogen war nicht perfekt war, also Beschädigungen aufwies, da dies im Abnahme-/Übernahmeprotokoll so aufgelistet ist. Ich habe die Wand auch selbst nicht neu gestrichen, sondern weiß gelassen, sodass mit der Zeit nur die typischen Gebrauchsspuren dazukamen.

Weiß einer, ob ich wirklich neu weiß streichen muss, oder ob ich es sein lassen kann.

Ich habe mal im Anhang den Auszug aus dem Abnahme-/Übernahmeprotokoll beigefügt, vielleicht ist es dann klarer.

Disconnected
2015-06-07, 17:27:20
Was steht denn im Mietvertrag? Du musst sie zumindest nicht in einem besseren Zustand übergeben als du sie übernommen hast.

Langlay
2015-06-07, 17:52:16
http://www.juraexamen.info/bgh-schoenheitsreparaturklauseln-bei-unrenovierter-wohnung-unwirksam/

Musst nicht Renovieren.

Joe
2015-06-07, 21:25:23
Du musst nur die Fläche instand setzen (Bohrlöcher ect.)
Streichen muss der neue Mieter.

Surtalnar
2015-06-08, 10:50:24
Danke, dass hilft mir schon mal weiter. Ich habe mir jetzt mal die entsprechenden Passagen aus dem Mietvertrag durchgelesen.

Ich wohne weniger als 3 Jahre (also ungefähr 2 Jahre und 10 Monate) in der Wohnung, damit sind auch keine Schönheitsreparaturen fällig.

Löcher habe ich nicht gebohrt, nur paar Poster aufgehangen, wovon jedoch keine Spuren mehr zu sehen sind. Es ist höchstens etwas Dreck dran gekommen, aber nicht viel, so viel wie man halt lebt und die Wohnung gebraucht.

cartman5214
2015-06-08, 11:02:50
Die Klausel zur Übergabe der Wohnung verstößt in so vielen Punkten gegen die aktuelle Rechtsprechung…

Hier ist die gesamte Klausel zu den Schönheitsreparaturen aus meiner Sicht ungültig. Bei Auszug fegen, besenrein übergeben und ansonsten sich schon mal darauf einstellen dass man sich um die Kaution kloppen wird…

WTC
2015-06-08, 11:06:13
Böden und Türen streichen?? :eek::eek::eek:

Wer unterschreibt sowas? Oder ist sowas "normal" in einem Mietvertrag?

Backbone
2015-06-08, 11:10:17
Geh mit dem Vertrag zum Mieterverein. Der ist in vielen vielen Punkten Link.
Mit ein bisschen "Munition" bewaffnet hast du vielleicht eine Chance, ich würde mich aber nicht wundern wenn ein Vermieter der solche Vertäge aushändigt es brutalsmöglich darauf ankommen lässt. Er hat immerhin deine Kaution, sitzt somit erstmal am längeren Hebel.

sun-man
2015-06-08, 11:10:25
Ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit alles ungültig. Ich bin allerdinsg im Mieterschutzverein und die haben mir das für meinen Ex-Vermieter auch bestätigt und meinten ganz lapidar "Ziehen sie aus, wenn der Probleme macht bekommen Sie einen Anwalt von uns"

Surtalnar
2015-06-08, 19:16:41
Böden und Türen streichen?? :eek::eek::eek:

Wer unterschreibt sowas? Oder ist sowas "normal" in einem Mietvertrag?
In der Not, wenn man schnell eine Wohnung braucht und keine andere findet, unterschreibt man auch so etwas. Bevor man obdachlos wird.

Wenn die entsprechenden Paragraphen ungültig werden, bin ich auch sonst eigentlich recht zufrieden mit der Wohnung.

Philipus II
2015-06-08, 20:07:25
Solche Paragraphen sind meist vorteilhafter als Standards weil sie bis zum Auszug eh von der Rechtsprechung kassiert wurden.:D

Surtalnar
2015-06-28, 13:49:24
Ich hatte jetzt die Übergabe. Ich konnte ihn durch einen Anruf meinerseits überzeugen, dass ich die Wände nicht weiß streichen musste. Die Abgabe klappte soweit, bis auf..

Ich musste einmal das Schloss wechseln, weil ich den Schlüssel verloren habe. Jetzt möchte er wieder das Original-Schloss einbauen, weil es im Haus ein Schlosssystem gibt (Wohnung und Eingang sind der gleiche Schlüssel). Er meint das würde mich um die 250 Euro kosten.

Ich bin jedoch der Meinung, dass ein Nachmieter keinen Nachteil hätte, zwei verschiedene Schlüssel benutzen zu müssen, so dass es unnötig ist, ein neues Schloss anzufertigen.

Außerdem habe ich am Anfang schon nur zwei Schlüssel bekommen, er kann also nicht drei neue Schlüssel auf meine Kosten anfertigen lassen. (Mir ging nur ein Schlüssel verloren, sodass ich noch einen Schlüssel hatte)

Zudem hat er gesagt, dass das eine separate Rechnung für mich, unabhängig von der Kaution sein wird. Dann kann er mir die Zahlung der Kaution deswegen nicht zurückhalten, oder?

DonVitoCorleone
2015-06-28, 15:19:25
Bin kein Mietexperte, aber ich denke schon, dass wenn du den Schlüssel verlierst auch du dafür verantwortlich bist ein neues Schloss mit gleichem Standard einzubauen.
Ob du das jetzt direkt zahlst oder er es von der Kaution einbehält, sollte ja keinen Unterschied machen. Bei zweiterem, lass dir die Rechnung zeigen!

ux-3
2015-06-28, 15:36:43
Sei froh, dass er nicht das ganze System tauschen will. Schließlich hast Du den Haustürschlüssel verloren!

Und klar ist ein Schließsystem für einen Mieter angenehmer.

Surtalnar
2015-06-28, 15:42:19
Ob du das jetzt direkt zahlst oder er es von der Kaution einbehält, sollte ja keinen Unterschied machen. Bei zweiterem, lass dir die Rechnung zeigen!Aber wenn die Rechnung separat und unabhängig von der Kaution ist, darf er die Kaution dann einbehalten bis es bezahlt wurde?

Sven77
2015-06-28, 16:42:55
Aber wenn die Rechnung separat und unabhängig von der Kaution ist, darf er die Kaution dann einbehalten bis es bezahlt wurde?

Ja, dafür ist die Kaution da.

Impia
2015-06-28, 19:23:02
Du musst aber auch nur zahlen wenn das Schloss getauscht wurde. Wird das Schloss nicht erneuert darf der VM auch keine Kosten abrechnen.
Du kannst aber echt froh sein dass er "nur" dein Schloss erneuert, es hätte auch das komplette Schließsystem sein können, das wird dann richtig teuer.

ux-3
2015-06-28, 19:38:49
Keine Haftpflichtversicherung, die Schlüssel abdeckt?

bleipumpe
2015-06-28, 20:53:27
Keine Haftpflichtversicherung, die Schlüssel abdeckt?
Sind nicht Schließanlagen bzw. solche Schlüssel mittlerweile ausgeschlossen?

Surtalnar
2015-06-28, 23:05:12
Keine Haftpflichtversicherung, die Schlüssel abdeckt?Leider habe ich keine, von daher würde es auch keine Rolle spielen.

Langlay
2015-06-29, 00:25:21
Leider habe ich keine, von daher würde es auch keine Rolle spielen.

Eieiei.

Ich hoffe der Auftrag wurde erkannt. Haftpflichtversicherung kostet echt nicht die Welt, verhindert aber grössere finanzielle Verluste.

DonVitoCorleone
2015-06-29, 01:07:18
Hab gerade mal in meiner Haushaltsversicherung Polizze nachgeschaut: Schlossänderungen nur bei Raub oder Einbruch... Und das scheint wohl üblich zu sein.

Tolle Wurst. Also nix an den Schlüsselbund was einen Rückschluss auf die Wohnung zu lässt (USB-Stick...). Und dann bei Verlust wen suchen der Systemschlüssel auch ohne Bescheinigung nachmacht.

Versicherungen haben echt ein Talent sich in 95% aller Fälle aus dem Staub zu machen! Hauptsache in meiner Polizze gibts 2 Seiten zu Terroranschlägen (das Meiste davon: Zahlen wir nicht!).

sun-man
2015-06-29, 07:03:59
Versicherungen haben echt ein Talent sich in 95% aller Fälle aus dem Staub zu machen! Hauptsache in meiner Polizze gibts 2 Seiten zu Terroranschlägen (das Meiste davon: Zahlen wir nicht!).
Tja, was denn nun? einerseits will man nicht bevormundet werden und die Policen sollen natürlich so billig wie möglich sein und auf der anderen Seite ist es dann zuviel verlangt selbst etwas zuzubuchen?

ux-3
2015-06-29, 07:08:45
Hab gerade mal in meiner Haushaltsversicherung Polizze nachgeschaut: Schlossänderungen nur bei Raub oder Einbruch... Und das scheint wohl üblich zu sein.

Logisch! Wenn ich nicht in einem Haus mit Verbundschlosssystem wohne, will ich dafür auch nicht extra zahlen. Wenn ich aber in so ein Haus ziehe oder z.B. Schlüssel des Arbeitgebers trage, dann sichere ich mich ab, falls ich mir den Schaden nicht leisten kann.

Heelix01
2015-06-29, 08:34:05
, dann sichere ich mich ab, falls ich mir den Schaden nicht leisten kann.


Genau so sollte es doch immer sein, letztlich schützt man sich und denjenigen der eine Forderung gegen mich hat.

DonVitoCorleone
2015-06-29, 17:03:58
Zum Einen gibts bei meiner Versicherung kein Zusatzpaket für Schlüsselverlust das direkt angeboten wird. Müsste ich wohl direkt mit dem Makler aushandeln.
Nachdem ich das nirgends gesehen habe und bis jetzt auch noch nicht darüber nachgedacht habe, habe ich da beim Abschluss natürlich auch nicht nachgefragt.

Zum Anderen stehen in den Polizzen (Haushalt, Kfz, ...) 1000 Klauseln und Ausnahmen dafür drin, wann die Versicherung greift und noch viel öfter, wann sie nicht greift. Ich will mir nicht selbst ausdenken was alles passieren kann und wie oder ob mich mich dagegen versichere. Dafür ist mir meine Zeit zu schade. Dafür habe ich auch die "Premium"-Variante abgeschlossen. Trotzdem, wenn ich mir das so durchlsese, greift die Versicherung nur in hanebüchenen Sonderfällen, aber die realistischsten Szenarien sind nicht abgedeckt. Ist doch bescheuert...

sun-man
2015-06-29, 19:26:58
Ich habs auch nicht drin, beruhig Dich. Hab in 20 Jahren nie einen Schlüssel verloren udn werde es auch nicht.

Stormtrooper
2015-07-01, 12:20:14
Ähh, ich wäre mal etwas vorsichtiger mit euren Aussagen.
Zu konkreten Fällen dürfen nur Rechtsanwalte beraten.

PHuV
2015-07-01, 13:05:28
Keine Haftpflichtversicherung, die Schlüssel abdeckt?
Hab ich durch den Einbruch bei uns erfahren müssen, gibt es so nicht. Ich hab bei mehreren Versicherungen nachgefragt.

ux-3
2015-07-01, 13:42:43
Hab ich durch den Einbruch bei uns erfahren müssen, gibt es so nicht. Ich hab bei mehreren Versicherungen nachgefragt.

http://www.haftpflichtversicherung.com/bin-ich-versichert-wenn-ich-schlussel-verliere/

Betrifft genau unseren Fall hier - siehe letzten Absatz.