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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsfrage: Screencapture von Webseiten


Gast
2015-11-22, 12:00:34
Hallo,

nehmen wir an ich mache mit einem Screencapture Programm ein Video, in dem ich z.B. fremde Webseiten zeige (Mausbewegungen, scrollen, von mir gemachte Hervorhebungen, von mir angefügte Kommentare dazu, etc.) und lade das dann auf YouTube hoch.

Ist das legal oder nicht? Darf man fremde Webseiten in einem Video verwursten und dann auf YT hochladen?

Vielen Dank & Gruss!

seba86
2015-11-22, 13:06:31
Das kommt wohl auf den Einzelfall an. Außerdem muss eine gewisse Schaffenshöhe vorhanden sein. Wenn du aber gegen etwas verstößt, wird in der Regel nur das YT-Video gelöscht. Eine Abmahnung wegen Copyright im YT-Video wäre mir so nicht bekannt.