Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Über Herzkrankheiten und Kündigungsrechte
WhiteVelvet
2015-12-19, 12:51:06
Hallo zusammen,
die letzten Monate waren ziemlich hart für mich, mein Herz ist extrem vergrößert und die Pumpleistung so eingeschränkt, dass es inzwischen wohl keine Frage mehr ist "ob" sondern "wann" das Herz transplantiert wird. Im Moment geht es mir dank Digitoxin wieder soweit besser, dass ich wieder einige Etagen Treppen steigen kann und hoffentlich einige Zeit Ruhe habe. Vielleicht bessert sich alles ja noch, aber im Moment ist es wohl ernst. Habe letzte Woche einen Defibrilator implantiert bekommen...
Durch den ganzen Mist habe ich im Juli entschieden, dass ich Frankfurt verlassen und in meine sauerländische Heimat zurück zu Familie und Freunden zurückkehren werde. Seitdem bin ich in meiner Firma in Frankfurt krankgeschrieben und seit dem Umzug letzten Monat, wovon die natürlich nichts wissen, werde ich natürlich nie wieder dort arbeiten. Der Hausarzt und einige andere haben mir empfohlen, dass ich dort nicht von meiner Seite aus kündigen soll, sondern abwarten soll, bis der Arbeitgeber reagiert. Mit Sicherheit wird mir bald ein Aufhebungsvertrag angeboten werden. Den soll ich aber auch nicht annehmen, weil es einer Kündigung meinerseits gleichzusetzen wäre. Dann höre ich jetzt, dass die mich auch nicht kündigen können. Also was nun? Niemand kann kündigen? Kennt sich da jemand aus?
Ich hoffe, dass ich nächstes Jahr wieder arbeiten kann, vielleicht nicht unbedingt als Sysadmin sondern als Programmierer von zu Hause aus. Solange ich in Frankfurt offiziell angestellt bin, taucht meine Krankheit ja nicht in meinem Lebenslauf auf, was ja gut ist. Ich kann dann ja kündigen, wenn ich einen neuen Job habe.
Der Arbeitgeber ist immer fair und zuvorkommend gewesen, ein super lieber Chef und tolle Kollegen. Komme mir irgendwie doof vor, dass ich denen etwas vorlügen muss. Aber ich kann halt von meiner Seite aus nichts machen...
Gibt es hier im Forum eigentlich auch Herzkranke?
Zahlt nicht dein Gehalt längst schon die Krankenkasse?
WhiteVelvet
2015-12-19, 14:25:30
Klar, der Arbeitgeber zahlt nichts mehr, aber die Stelle kann ja nicht ewig von mir "reserviert" bleiben, da muss ja wieder ein neuer hin. Die Firma muss vor dem Hauptkonzern jede einzelne Stelle jährlich begründen... also kann ich nicht ewig als Karteileiche mitgeführt werden.
Deathcrush
2015-12-20, 11:27:54
Aussteuerung
https://de.wikipedia.org/wiki/Aussteuerung_%28Sozialversicherung%29
Das Arbeitsverhältnis ruht dann dennoch weiter ausser das Arbeitsamt sieht es so das man diesen Job aus Gesudheitsgründen nicht mehr ausüben kann.
Surrogat
2015-12-20, 12:53:13
Eventuell wäre das hier was für dich: https://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Modell_%28Rehabilitation%29
Zumindest wenn du dich fit genug fühlst...
Air Force One
2015-12-20, 17:21:34
Ist zwar OT aber ich wünsche dir alles gute.
Watson007
2015-12-20, 17:43:57
Ja, ich auch
Ash-Zayr
2015-12-21, 15:15:48
krank hin oder her....wenn Du die Stadt verlässt um woanders ein neues Leben anzufangen, warum zum Geier kündigt man nicht regulär und bewirbt sich in der neuen Gegend entsprechend neu?
Verstehe nicht so recht das angepeilte Schmarotzermodell, welches scheinbar darauf abzielt, dass Du Frührentner wirst und gar nicht mehr arbeitest? Was hat da noch Dein bisheriger Arbeitgeber mit Dir zu tun?
Aufhebungvertrag = erwartete Abfindung fände ich unangemessen. Deine Krankenkasse wird nicht ewig Krankengeld für Dich zahlen, und da Du nicht mehr in Frankfurt wohnst, kann Du nicht mehr dort arbeiten, wo Du noch formal angestellt bist. Wenn Du somit unenschuldigt fehlst, wirst Du rausgeworfen samt schlechter Zeugnise...kannst ja versuchen, dann noch etwasd Neues aufzubauen mit diesem Konstrukt an Lügen und Heimlichtuerei....
Geächteter
2015-12-21, 16:34:35
Hoffentlich liest der Threadstarter nicht dieses Dummgeschreibsel von Ash-Zayr, sonst bekommt er gleich nen Herzkasper. Bekommt ja schon ein Gesunder. :rolleyes:
Surrogat
2015-12-21, 16:39:16
Hoffentlich liest der Threadstarter nicht dieses Dummgeschreibsel von Ash-Zayr, sonst bekommt er gleich nen Herzkasper. Bekommt ja schon ein Gesunder. :rolleyes:
Fullack.!
Mortalvision
2015-12-21, 17:15:01
Umzug der Krankenkasse und dem AG melden. Aber sofort! Dazu bist du gesetzlich (meldegesetze) verpflichtet!
Ash-Zayr
2015-12-22, 08:35:15
Mein Geschreibsel mag dumm im Sinne von unwissend sein, da mir nicht die angestrebte rechtliche Konstellation bekannt ist. Klar will sich ein Arbeitnehmer absichern, um nicht wegen Krankheit benachteiligt zu sein; wobei eine schwere chronische Krankheit nun mal eine Benachteiligung ist, braucht man sich nichts vorzumachen, und seine Arbeitskraft mag dadurch eingeschränkt sein, seine Einstellungschancen sinken.
Wenn aber, und so wird ja offen zugegeben, bewusst "gelogen" wird, der AG hingehalten, usw, dann habe ich gemäß meiner Prinzipien kein Verstädnis, und das ist mein gutes Recht, ohne mich meinerseits beleidigen lassen zu müssen. Auch in der Arbeitswelt gibt es Ethik und Loyalität; auch mal vom Angestellten gegen dem AG, und nicht immer nur einseitig vom AG gefällist gegenüber dem AN.
Also, klärt mich auf, was der TS hier anstrebt und warum?
Ash
Argo Zero
2015-12-22, 09:00:41
Wenn der Chef so ein toller Kerl ist verstehe ich auch nicht, warum man nicht zuerst mit ihm darüber spricht anstatt hier ein Thema zu eröffnen.
Deathcrush
2015-12-22, 09:08:31
Ich denke mal, das er einfach berechtigte Zukunfstängste hat und nicht weiss wie es weiter gehen soll. Versetze dich doch einfach mal in seine Lage, DU würdest garantiert nicht anders handeln. Selbst kündigen kann er nicht, sonnst gibt es eine Sperre vom Amt, wird er gekündigt, muss er eine Kündigungsschutzklage einreichen (so kenne ich das vom Arbeitsamt) den der Arbeitgeber sehr wahrscheinlich verlieren würde. Die einzige Möglichkeit, die ich hier sehe, ist der erste Schritt zum Arbeitsamt gehen und fragen wie es aussieht, wenn er selbst kündigen würde. Wenn das Arbeitsamt grünes Licht gibt, kündigen und offiziell Umziehen. Wird er ausgesteuert, muss er eh zum Amt rennen.
Argo Zero
2015-12-22, 09:23:37
Genau deswegen würde ich keine Zeit opfern und mich bei den richtigen Stellen informieren. Ein special interest Forum steht dabei an letzter Stelle.
Wären wir ein Jura-Forum könnte ich das noch verstehen.
Krankengeld gibt es maximal 78 Wochen bei der selben Krankheit, danach ist das Arbeitsamt zuständig, bzw. es kommt meist zu einer Verrentung (evtl. zeitlich begrenzt) wenn man nicht arbeitsfähig ist.
Skinner
2015-12-23, 10:02:21
Sofern du Anspruch auf Abfindung hast, kann es gut sein das dich dein derzeitiger Arbeitgeber aus genau diesen Grund nicht kündigt, und deswegen auf deine Kündigung wartet.
Backbone
2015-12-23, 10:12:28
Was ist denn ein Anspruch auf Abfindung?
WhiteVelvet
2015-12-24, 13:19:31
So, da bin ich wieder. Bin nur am Wochenende zu Hause, unter der Woche in der Klinik...
Habe heute den Tipp bekommen, dass ich einen Aufhebungsvertrag annehmen kann, wenn daran eine Abfindung in Höhe dessen hängt, wie ich durch die Sperrfrist verlieren würde. Das müsste dann ja ok sein, oder? Arbeitsamt darf dann von mir aus meckern und ich kann dann die Sperrfrist damit überbrücken.
Oder ich lasse mir von meinem Kardiologen einen Bericht schreiben, nachdem ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten soll. Das müsste das Arbeitsamt dann akzeptieren (wird wohl öfters so gemacht und akzeptiert).
Ich bete immer noch, dass ich nächstes Jahr wieder irgendwann arbeiten kann. Im Moment sagen die Kardiologen noch "absolute Schonung" :(
Klar muss ich in dieser Sache nicht in dieses Grafikkarten Forum schreiben, aber hier bin ich doch so etwas "wie zu Hause" und es kann ja immer sein, dass jemand eine fixe Antwort parat hat. Alles andere wird natürlich durch professionelle Stellen geklärt...
Das Dummgeschreibsel weiter oben hatte ich angefangen zu lesen und dann abgebrochen, keine Sorge. Er kann es sich halt nicht vorstellen, was es bedeutet, plötzlich so aus dem Leben gerissen zu werden...
An alle anderen: Frohe Weihnachten!!!
Surrogat
2015-12-25, 13:08:49
Für dich ebenfalls Frohe Weihnachten, vor allem aber gute Besserung, soweit man davon sprechen kann. Ich verstehe allerdings nicht wie man ein derart vergrößertes Herz bekommen kann, das es seine Aufgabe nicht mehr erfüllt. Ist das eine angeborene Krankheit? Musst nicht drauf antworten wenn du nicht magst....
Was dein Gefühl angeht hier zu Hause zu sein, ich und sicher auch viele andere, kann das sehr gut verstehen, hier ist quasi meine zweite Familie, wenngleich auch ein paar bucklige verwandte drunter sind, denen ich nicht so gerne begegne ;) aber der größte Teil ist mir doch irgendwie ans Herz gewachsen :D nicht zuletzt wegen Threads wie diesem
WhiteVelvet
2015-12-25, 14:50:49
Ist durch Zufall vor 19 Jahren mit 17 festgestellt worden. Seitdem Medikamente bekommen. War da aber nie eingeschränkt, hab letztes Jahr noch am JP Morgan Firmenlauf in Frankfurt teilgenommen, immer normal durch die sauerländischen Berge radgefahren und nie etwas negatives gemerkt. Dann im April plötzlich Wasser in der Lunge und Atemnot. Seitdem noch mehr Medikamente und sehr starke Einschränkungen in der Leistung. Das Herz pumpt halt jetzt nur noch zaghaft und dann fehlt das Blut in den Organen und Muskeln. Dazu dann mittlere Depressionen... immerhin wirkt ein neues Medikament so gut, dass ich wieder normaler leben kann, nur halt mit viel Schonung. Ursache war wohl eine Herzmuskelentzündung in meiner Jugend, auch genetisch müsste etwas vorliegen, da mein Opa und seine 3 Brüder auch am Herzen gestorben sind. Die Ärzte suchen da gerade in genetischer Hinsicht.
Dicker Igel
2015-12-25, 15:08:31
Mein Geschreibsel mag dumm im Sinne von unwissend sein
Ist es, daher solltest Du dich besser zurückhalten.
Habe heute den Tipp bekommen, dass ich einen Aufhebungsvertrag annehmen kann, wenn daran eine Abfindung in Höhe dessen hängt, wie ich durch die Sperrfrist verlieren würde. Das müsste dann ja ok sein, oder? Arbeitsamt darf dann von mir aus meckern und ich kann dann die Sperrfrist damit überbrücken.
Oder ich lasse mir von meinem Kardiologen einen Bericht schreiben, nachdem ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten soll. Das müsste das Arbeitsamt dann akzeptieren (wird wohl öfters so gemacht und akzeptiert).
Ein Aufhebungsvertrag muss nicht zwingend Sperrfrist bedeuten, da kommt es imo auf die Umstände an und Dich trifft ja keine Schuld. Die Abfindung muss dann auch nicht zwingend angerechnet werden, entweder nur zum Teil, oder man "versetzt" das ALG, bis die Abfindung "verbraucht" ist. Ich würde mich an Deiner Stelle mal an Stellen wenden, die sich mit sowas auskennen, Vereine, oder letztlich einen entsprechend spezialisierten Anwalt - wenn nix anderes verfügbar ist. Dein AG scheint ja zugänglich zu sein, vielleicht da auch mal Klartext reden.
Gute Besserung!
WhiteVelvet
2016-05-20, 11:36:42
Weiter gehts :) Nach einigen Monaten habe ich endlich mit meinem Arbeitgeber gesprochen, nachdem die Ärzte grünes Licht für Home Office gegeben haben. Meine Firma ist nachwievor sehr sehr zuvorkommend, sieht aber keine andere Möglichkeit, als einen Aufhebungsvertrag, da ich ja nicht mehr in der Nähe wohne und nicht mehr im Büro sitzen kann. Aber: Er bietet mir eine Wiedereingliederung im Home Office an, damit ich mich austesten kann, was mein Kreislauf mitmacht. Mein Arbeitsverhältnis wird am 30.9. enden und bis dahin bleibe ich weiter krankgeschrieben. Letzlich hat also meine Firma was davon und ich auch. Es gibt auch eine üppige Abfindung, bin also zufrieden.
Habe den Aufhebungsvertrag gestern von einem Anwalt prüfen lassen. Meine Güte, ich hätte Anwalt werden sollen... 250 EUR plus MwSt für 15 Minuten Beratung? Meine Rechtsschutzversicherung habe ich gerade erst abgeschlossen, greift also noch nicht...
Mein Arbeitgeber hat aber vergessen zu sagen, was mit meinen 43,5 Urlaubstagen passiert, die er mir ja auch noch auszahlen muss. Das muss noch in den Vertrag rein. Und dann bin ich gespannt, ob er mit der Abfindung runtergeht... sollte das der Fall sein, kann ich nicht wieder für 250 EUR zum Anwalt um zu fragen, wie ich argumentieren kann, dass die das nicht anrechnen... er meinte gestern schon irgendwas, dass die Urlaubsauszahlung sozialversicherungspflichtig ist und die Abfindung nicht... ich blicke da nicht durch...
Fliwatut
2016-05-20, 11:47:20
Ich kann dir zwar nicht helfen, wünsche dir aber trotzdem alles Gute und bestmögliche Genesung!
Gynoug MD
2016-05-20, 18:28:08
Die Auszahlung der Resturlaubstage ist mMn völlig unabhängig von irgendwelchen Abfindungen, sie ist aber (wie du schon sagst) voll sozialversicherungspflichtig, d.h., wenn du dir auf Grundlage des Nettobetrages der ausbezahlten Urlaubstage den dann zugrunde liegenden "Stundenlohn" ausrechnest, bekommst du das Kotzen.
Vielleicht könnte man die Steuerlast dämpfen, wenn du dir die Auszahlung auf die restlichen Monate "strecken lässt".
Deswegen lohnt sich das Auszahlen von Überstunden und/oder Urlaubstagen eigentlich nur für den AG (genau so ein Beschiss wie Langzeitarbeitskonten etc., aber anderes Thema:wink:), aber in deinem Fall gehts ja nicht anders.
Ich hoffe nur, daß deine Rechtschutzversicherung dann greift, wenn du dich mit dem Arbeitsamt auseinander setzen mußt, sich da auf irgendwelche Aussagen/Auslegungen eines popeligen Sachbearbeiters verlassen, wäre nicht gut.
Wie gesagt, da muß ein Profi ran.
Cubitus
2016-05-20, 21:43:58
Ich kann dir zwar nicht helfen, wünsche dir aber trotzdem alles Gute und bestmögliche Genesung!
Genau jedenfalls nicht aufgeben..
Die Auszahlung der Resturlaubstage ist mMn völlig unabhängig von irgendwelchen Abfindungen, sie ist aber (wie du schon sagst) voll sozialversicherungspflichtig, d.h., wenn du dir auf Grundlage des Nettobetrages der ausbezahlten Urlaubstage den dann zugrunde liegenden "Stundenlohn" ausrechnest, bekommst du das Kotzen.
Vielleicht könnte man die Steuerlast dämpfen, wenn du dir die Auszahlung auf die restlichen Monate "strecken lässt".
Deswegen lohnt sich das Auszahlen von Überstunden und/oder Urlaubstagen eigentlich nur für den AG (genau so ein Beschiss wie Langzeitarbeitskonten etc., aber anderes Thema:wink:), aber in deinem Fall gehts ja nicht anders.
Ich hoffe nur, daß deine Rechtschutzversicherung dann greift, wenn du dich mit dem Arbeitsamt auseinander setzen mußt, sich da auf irgendwelche Aussagen/Auslegungen eines popeligen Sachbearbeiters verlassen, wäre nicht gut.
Wie gesagt, da muß ein Profi ran.
1. Abfindung und Urlaubsabgeltung haben direkt nichts miteinander zu tun. Urlaubsabgeltung ist laufendes Arbeitsentgelt in Form einer Einmalzahlung, die Abfindung eine dem Arbeitsverhältnis nachgelagerte Entschädigungsleistung. Aus diesem Grund ist die Abfindung auch beitragsfrei in der SV und (sofern der AG im Sinne des AN abrechnet) auch lohnsteuerermäßigt (Fünftelregelung). Einzig in der Jahressteuererklärung sind die Beträge kumulativ (sofern im gleichen Steuerjahr zugeflossen).
2. Die SV und steuerrechtliche Würdigung des Einmalbezugs (Urlaubsabgeltung) ist grundsätzlich die gleiche wie bei jedem anderen laufenden Bezug. Sprich: Der Nettostundenlohnbezug ist grundsätzlich der gleiche wie bei jeder anderen abgerechneten Arbeitsstunde. Durch den kumulierten Zufluss im Abrechnungsmonat kann es aber zu Verschiebungen kommen, die sich aber nicht zum Nachteil des ARbeitnehmers final auswirken:
- der Steuerabzug im Zuflußmonat ist durch die Progression unverhältnismässig hoch. Dies ist aber ein Effekt der durch die Lohnsteuererklärung korrigiert wird (da die Lohnsteuer eine Jahressteuer ist). Auch kann der Arbeitgeber im Dezember bereits eine Korrektur vornehmen. Es wird also final nur das gezahlt, was im Jahr auch tatsächlich an Steuern zu zahlen ist. Nicht ein Cent mehr. Hätte der TS die Bezüge durch höheren Bruttostundenlohn erhalten wäre die Steuerlast exakt gleich hoch. Der Nettostundenlohn steuerlicherseits ändert sich also spätestens bei Abgabe der Steuererklärung nicht.
- Je nach Einkommen des TS stösst die Urlaubsabgeltung durch die SV-Beitragsbemessungsgrenze. In diesem Falle ist der über der BMG liegende Teil SV-frei. Dadurch wäre der faktische Nettostundenlohn sogar deutlich höher als der ursprüngliche.
Insofern würde ich definitiv nicht kotzen, wenn die Urlaubsansprüche ausgezahlt werden.
In keiner Konstellation profitiert im Übrigen der AG von der Auszahlung der Urlaubsansprüche, im gegenteil. Du vergisst vielleicht das der ARbeitgeber den Bruttolohn zahlt, sprich er zahlt ebenso die Steuer sowie den AG Anteil der SV und führt den AN Anteil ab. Merke also: Der Arbeitgeber zahlt nicht nur das, was auf deinemKonto landet.
Der AG profitiert nur dann, wenn der AN auch profitiert, nämlich wen die BMG überschritten wird, weil er dann auch keine AG Anteile mehr für die SV zahlen muss.
Zudem möchte ich zu bedenken geben, das es in diesem Falle um ein krankheitsbedingtes Ausscheiden geht. Sprich: der Mitarbeiter ist so wie ich es verstanden habe schon lange ausgesteuert und konnte deshalb keinen Urlaub nehmen weil er krank war und sich in dieser Zeit sogar noch weiterer Urlaubsanspruch aufbaute. Der AG hat als auch nicht davon profitiert, das der MA Urlaub nicht nahm und stattdessen Produktivstunden leistete. In diesem Falle ist die Urlaubsabgeltung ziemlich ausschliesslich ein Kostenfaktor für den AG, für den es auch keine produktive Gegenleistung gab.
Es ist immer leicht und opportun AG-bashing zu betreiben, aber man sollte dennoch die Fakten objektiv betrachten
Stanger
2016-05-22, 13:04:33
Hallo,
vergiß "normale" Anwälte und wende dich direkt an den VdK (http://www.vdk.de/deutschland/pages/der_vdk/4549/landesverbaende). Bin leider genau wie der TE chronisch Krank und Anwälte und Rechtschutzversicherung sind leider, aus eigener Erfahrung, nicht unbedingt sehr hilfreich.
Die Anwälte bzw. Berater des VdK sind um Welten besser...außerdem wird dir da wirklich in allen belangen im Sozialrecht geholfen.
mfg
Stanger
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