Khaane
2016-01-25, 19:48:23
Folgende Fallkonstellation in unserer aktuellen Rechtvorlesung (wir sollen uns hierzu Gedanken machen):
Die eingetragenen Pseudo-GmbH vertreibt seit Jahren verschiedene Getränkehalter in ihrem Onlineshop mit dem "Markennamen" Pseudo.
Die Pseudo-GmbH hat in dem Fall aber keinen Markenschutz des Namens "Pseudo" im Bereich von Getränkehaltern angemeldet und ist auch sonst nicht patentrechtlich geschützt.
Jetzt kommt ein zweiter Online-Händler ins Spiel und lässt sich "Pseudo" als Marke für den Bereich Getränkehalter und für den gesamten Onlinehandel als "Marke" eintragen - Darf die "Pseudo-GmbH" dem Neuen verbieten, sich das Markenrecht zu sichern?
Verletzt nicht sogar die alte "Pseudo-GmbH" das Markenrecht des zweiten Händlers, in dem Produkte mit dem Namen "PSEUDO" weiter vertrieben werden, obwohl der Name für den Bereich vom zweiten Händler geschützt wurde?
Die eingetragenen Pseudo-GmbH vertreibt seit Jahren verschiedene Getränkehalter in ihrem Onlineshop mit dem "Markennamen" Pseudo.
Die Pseudo-GmbH hat in dem Fall aber keinen Markenschutz des Namens "Pseudo" im Bereich von Getränkehaltern angemeldet und ist auch sonst nicht patentrechtlich geschützt.
Jetzt kommt ein zweiter Online-Händler ins Spiel und lässt sich "Pseudo" als Marke für den Bereich Getränkehalter und für den gesamten Onlinehandel als "Marke" eintragen - Darf die "Pseudo-GmbH" dem Neuen verbieten, sich das Markenrecht zu sichern?
Verletzt nicht sogar die alte "Pseudo-GmbH" das Markenrecht des zweiten Händlers, in dem Produkte mit dem Namen "PSEUDO" weiter vertrieben werden, obwohl der Name für den Bereich vom zweiten Händler geschützt wurde?