00-Schneider
2016-02-18, 17:09:34
Folgende Aufgabenstellung:
V hat sich mit K schriftlich darüber geeinigt, dass K ein Grundstück des V zum Preis von 200.000€ kaufen sollte. Beide vereinbaren, vor dem Notar nur einen Kaufpreis von 100.000€ anzugeben, um bei der Grunderwerbssteuer und den Notargebühren günstiger wegzukommen. Entsprechend wurde im notariellen Termin verfahren. In dem privatschriftlichen Vertrag ist eine Klausel enthalten, nach der sich keine Partei auf eventuelle Formfehler berufen dürfe.
Kann K von V das Grundstück verlangen und wie viel muss er dafür bezahlen?
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Meine Ansätze:
-Wille und Erklärung fallen auseinander, Willenserklärung nichtig da Scheingeschäft
-Klausel ist sittenwidrig, der private Vertrag unwirksam
-Notarvertrag ist ebenfalls nichtig
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Passt das so? Irgendwelche Paragraphen aus dem BGB, die man sich diesbezüglich anschauen sollte?
V hat sich mit K schriftlich darüber geeinigt, dass K ein Grundstück des V zum Preis von 200.000€ kaufen sollte. Beide vereinbaren, vor dem Notar nur einen Kaufpreis von 100.000€ anzugeben, um bei der Grunderwerbssteuer und den Notargebühren günstiger wegzukommen. Entsprechend wurde im notariellen Termin verfahren. In dem privatschriftlichen Vertrag ist eine Klausel enthalten, nach der sich keine Partei auf eventuelle Formfehler berufen dürfe.
Kann K von V das Grundstück verlangen und wie viel muss er dafür bezahlen?
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Meine Ansätze:
-Wille und Erklärung fallen auseinander, Willenserklärung nichtig da Scheingeschäft
-Klausel ist sittenwidrig, der private Vertrag unwirksam
-Notarvertrag ist ebenfalls nichtig
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Passt das so? Irgendwelche Paragraphen aus dem BGB, die man sich diesbezüglich anschauen sollte?