boxleitnerb
2016-08-31, 17:39:27
Hi,
ich kündige evtl. zum 31.12. bei meinem Arbeitgeber (also Mitteilung der Kündigung bis spätestens 31.10., 2 Monate Kündigungsfrist).
Das Weihnachtsgeld wird bei uns mit dem Novembergehalt ausgezahlt.
Es beträgt 20, 35 bzw. 50% des Bruttogehalts im 1., 2. bzw. 3. Zugehörigkeitsjahr. Berechnung ist anteilig pro Monat.
Im Vertrag steht:
"Von der Auszahlung (...) kann abgesehen werden, wenn das Arbeitsverhältnis im jeweiligen Auszahlungszeitpunkt gekündigt ist oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde."
Im Netz lese ich etwas vom Charakter des 13. Monatsgehalts, das die Rechtmäßigkeit dieser Klausel beeinflusst:
Belohnungscharakter (Betriebstreue)
Entgeltcharakter (Entgelt/Leistung)
Mischcharakter
Eigentlich fällt das Weihnachtsgeld wegen der Staffelung unter 1. Hier darf es angeblich ausgesetzt werden, wenn im November die Kündigung ausgesprochen ist. Aber weiter vorne im Vertrag steht klar etwas von einer "Erfolgsprämie als freiwillige Sonderzahlung, die in mehreren Zielbeträgen ausbezahlt werden soll".
"Erfolg" ist für mich nicht "Absitzen" im Sinne von Betriebszugehörigkeit, sondern Leistung.
Frage:
Besteht eine Chance, das Weihnachtsgeld (zumindest anteilig) zu bekommen oder nicht?
ich kündige evtl. zum 31.12. bei meinem Arbeitgeber (also Mitteilung der Kündigung bis spätestens 31.10., 2 Monate Kündigungsfrist).
Das Weihnachtsgeld wird bei uns mit dem Novembergehalt ausgezahlt.
Es beträgt 20, 35 bzw. 50% des Bruttogehalts im 1., 2. bzw. 3. Zugehörigkeitsjahr. Berechnung ist anteilig pro Monat.
Im Vertrag steht:
"Von der Auszahlung (...) kann abgesehen werden, wenn das Arbeitsverhältnis im jeweiligen Auszahlungszeitpunkt gekündigt ist oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde."
Im Netz lese ich etwas vom Charakter des 13. Monatsgehalts, das die Rechtmäßigkeit dieser Klausel beeinflusst:
Belohnungscharakter (Betriebstreue)
Entgeltcharakter (Entgelt/Leistung)
Mischcharakter
Eigentlich fällt das Weihnachtsgeld wegen der Staffelung unter 1. Hier darf es angeblich ausgesetzt werden, wenn im November die Kündigung ausgesprochen ist. Aber weiter vorne im Vertrag steht klar etwas von einer "Erfolgsprämie als freiwillige Sonderzahlung, die in mehreren Zielbeträgen ausbezahlt werden soll".
"Erfolg" ist für mich nicht "Absitzen" im Sinne von Betriebszugehörigkeit, sondern Leistung.
Frage:
Besteht eine Chance, das Weihnachtsgeld (zumindest anteilig) zu bekommen oder nicht?