MadManniMan
2016-09-22, 19:03:51
Seit dieser Woche müssen neue und alte Bank zusammenarbeiten, wenn man das Kreditinstitu wechseln möchte, siehe:
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Zahlungskontengesetz-Was-aendert-sich-genau,zahlungskontengesetz106.html
Ich würde so bspw. gern von meiner Kreissparkasse zur 1822direkt wechseln (keine Kontoführungsgebühr, weiterhin Sparkassenautomaten zum Geldabheben nutzbar, ein paar Euro Lockprämie) ... bin jetzt aber unschlüssig: dieser "Kontowechsel 2go" (siehe Link unten) ist was anderes, als der Kontenwechsel nach dem neuen Gesetz? Muss ich die Unterstützung nach dem neuen Gesetz explizit anfordern, oder passiert die automatisch?
https://www.1822direkt.de/konto-karte/kontowechsel/
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Zahlungskontengesetz-Was-aendert-sich-genau,zahlungskontengesetz106.html
Ich würde so bspw. gern von meiner Kreissparkasse zur 1822direkt wechseln (keine Kontoführungsgebühr, weiterhin Sparkassenautomaten zum Geldabheben nutzbar, ein paar Euro Lockprämie) ... bin jetzt aber unschlüssig: dieser "Kontowechsel 2go" (siehe Link unten) ist was anderes, als der Kontenwechsel nach dem neuen Gesetz? Muss ich die Unterstützung nach dem neuen Gesetz explizit anfordern, oder passiert die automatisch?
https://www.1822direkt.de/konto-karte/kontowechsel/