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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krank ohne Arbeitgeber


Gast
2016-11-30, 09:47:32
Moin!

Ich bin jetzt krankheitsbedingt in eine Situation geraten, die ich nicht ganz verstehe. Ich war 1 1/2 Jahre krankgeschrieben (schwere Krankheit) und bin jetzt vom Krankengeld ausgesteuert worden. Da ich mich vor 2 Monaten von meinem Arbeitgeber getrennt habe, habe ich mich beim Arbeitsamt gemeldet, die daraufhin, einen ärztlichen Gutachter eingeschaltet haben, um sagen zu können, ob ich dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung stehe.

Der sagte mir dann folgendes: Er muss entscheiden, ob ich innerhalb der nächsten 6 Monate wieder arbeiten kann. Wenn nein, muss ich Erwerbsminderungsrente beantragen. Wenn ja, dann bekomme ich GAR KEIN GELD für die Zeit, die ich noch nicht arbeiten kann. Aber wie kann das sein?

Werde ich da vom Staat einfach hängengelassen, nur weil ich unverschuldet immer noch krank bin? Ich will ja unbedingt wieder arbeiten, aber das wird innerhalb der nächsten 1-2 Monate krankheitsbedingt kaum gehen und danach wird es ein Risiko sein, ob es klappt. Wer zahlt in der Zeit meine Miete? Da muss doch irgendeine Stelle Unterstützung geben... was wäre, wenn ich während der Arbeitssuche für 4 Wochen ins Krankenhaus muss und dem Arbeitsmarkt somit nicht zur Verfügung stehe? Ich habe das so verstanden, dass wenn ich vom Arzt krankgeschrieben wäre, ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und damit überhaupt gar kein Geld von niemanden bekomme. Muss ich jetzt so tun, als wenn ich gesund bin?!

Rush
2016-11-30, 10:09:43
Wenn dein Arbeitsverhältnis erst vor zwei Monaten aufgelöst wurde, solltest du doch ALG1 Anspruch haben oder nicht?

Google:
Passt das nicht auf deinen Fall? (https://www.ihre-vorsorge.de/drv-forum.html?tx_mmforum_pi1%5Baction%5D=list_post&tx_mmforum_pi1%5Btid%5D=19364)

deekey777
2016-11-30, 11:20:10
Moin!

...

Der sagte mir dann folgendes: Er muss entscheiden, ob ich innerhalb der nächsten 6 Monate wieder arbeiten kann. Wenn nein, muss ich Erwerbsminderungsrente beantragen. Wenn ja, dann bekomme ich GAR KEIN GELD für die Zeit, die ich noch nicht arbeiten kann. Aber wie kann das sein?

...!

Diesen Satz verstehe ich nicht. Eigentlich musst du oder Agentur umgehend die Rente wegen Erwerbsminderung beantragen (ob und wie § 143 SGB III (früher § 125 SGB III (https://www.buzer.de/gesetz/6003/al32883-0.htm)) hier einschlägig ist, sei dahin gestellt; feststeht, dass du nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehst). Kommt die DRV zum Schluss, dass du erwerbsgemindert bis, dann verlierst du den Anspruch auf ALG I. Aber in der Zeit der Prüfung müsste dir ALG I zustehen (die allgemeinen Voraussetzungen müssen vorliegen).


Werde ich da vom Staat einfach hängengelassen, nur weil ich unverschuldet immer noch krank bin? Ich will ja unbedingt wieder arbeiten, aber das wird innerhalb der nächsten 1-2 Monate krankheitsbedingt kaum gehen und danach wird es ein Risiko sein, ob es klappt. Wer zahlt in der Zeit meine Miete? Da muss doch irgendeine Stelle Unterstützung geben... was wäre, wenn ich während der Arbeitssuche für 4 Wochen ins Krankenhaus muss und dem Arbeitsmarkt somit nicht zur Verfügung stehe? Ich habe das so verstanden, dass wenn ich vom Arzt krankgeschrieben wäre, ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und damit überhaupt gar kein Geld von niemanden bekomme. Muss ich jetzt so tun, als wenn ich gesund bin?!
Ähm, SGB II, SGB XII. Muss man aber beantragen.

suikoden007
2016-11-30, 11:24:51
Klar kann es sein, dass du "dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung" stehst, aber es sollte auch für diesen Fall eine staatliche Rückfallebene geben, oder?
Arbeitslos bist du ja richtig gemeldet, wenn ich das verstanden habe?

Das ist ein sehr interessanter Fall (sorry!), und kann ja jedem passieren...leider. Wenn es dir nichts ausmacht, halte doch den Faden mit deinen Erkenntnissen up-to-date! Danke.

deekey777
2016-11-30, 11:34:24
Es ist ein alltäglicher Fall. Was ich mich frage, wie das mit der Arbeitsunfähigkeit aussieht: Ist der Krankengeldbezug beendet, ruht der Anspruch auf ALG I, wenn man noch arbeitsunfähig krankgeschrieben ist?

5tyle
2016-11-30, 11:38:32
Solange du in irgend einer Form arbeitsfähig bist, bist du auch verpflichtet für dein Einkommen zu sorgen und erhälst keinerlei Leistungen vom Staat, das war schon immer so. Selbst wenn du von einer schweren Krankheit betroffen bist aber trotzdem noch eingeschränkt in der Lage bist, dein Einkommen selbst zu organisieren. Komischerweise kapieren das viele Menschen nicht aber das ist eben die Realität.
Es gibt nur extrem wenige Ausnahmen, z.B. Frührente, vollständige Behinderung wie Lähmung oder tödliche Krankheiten und ein paar andere Dinge, wo eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit nachweislich bescheinigt werden kann. Für Personen, die zuvor im Erwerbsleben standen und an einer Krankheit leiden gibt es da extrem selten irgendwelche gesonderten zusätzlichen Leistungen, die wenn überhaupt über (private) Kranken- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherungen etc. gezahlt werden.
Das was du machen müsstest wäre die Beantragung einer Grundsicherung über Hartz 4 bei deiner Kommune im Jobcenter oder ähnliches, dort musst du dich sowieso dafür erklären wieso du nach deiner Erkrankung immer noch keine Arbeit durchführst.
Um es nochmal zu erläutern: Eine Krankheit ist generell kein Grund um keine Arbeit aufzunehmen, auch dann nicht wenn du nur eingeschränkt Arbeitsfähig bist und irgend eine Form der Arbeit aufnehmen kannst. Deine Miete könnte aber möglicherweise übernommen werden und für einen relativ beschränkten Zeitraum auch der Lebensunterhalt. Ich würde mal zeitnah nachfragen, denn möglicherweise erhälst du sogar im Nachhinein noch Leistungen für die Überbrückungszeit.
Ansonsten musst du alles selbst finanzieren und dann hilft dir auch keiner und du musst auf der Straße leben, wozu ich dir aber nicht rate. Das war aber schon immer so und das ist auch nichts neues. Dass du wenn du irgendwie in Not gerätst einfach vom Staat abgefangen wirst das ist völliger nonsens. Du musst auch damit rechnen, dass dein Hartz 4 irgendwann nicht mehr ausbezahlt wird, da du schlicht und ergreiflich nicht arbeitsunfähig bist. Wenn deine Reha oder sonstwas nicht gut genug war, dann musst du das mit der Krankenkasse ausmachen. Von denen wirst du aber nichts bekommen. Da hättest du dich im Vorfeld besser privat versichern müssen.

PHuV
2016-11-30, 12:16:33
Ich bin jetzt krankheitsbedingt in eine Situation geraten, die ich nicht ganz verstehe. Ich war 1 1/2 Jahre krankgeschrieben (schwere Krankheit) und bin jetzt vom Krankengeld ausgesteuert worden. Da ich mich vor 2 Monaten von meinem Arbeitgeber getrennt habe, habe ich mich beim Arbeitsamt gemeldet, die daraufhin, einen ärztlichen Gutachter eingeschaltet haben, um sagen zu können, ob ich dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung stehe.

Warum hast Du Dich überhaupt in Deiner Krankheitsphase von Deinem AG getrennt? :confused: Wenn das von Dir ausging, war das ein sehr unüberlegter Schritt. Da ab der 6. Woche eh die Krankenkasse übernimmt, wärest Du dann doch nach wie vor bezahlt worden. :confused:

Mortalvision
2016-11-30, 12:30:25
Getrennt? Gekündiht worden. Aufhenumgsverttag? Selber gekündigt?

Hast du für diesen Monat schon Leistungen erhalten? Wenn nein, geh bitte noch heute zum Jobcenter und beantrage ALG2, da es monatsweise bewilligt wird!

Korfox
2016-11-30, 12:31:13
Warum hast Du Dich überhaupt in Deiner Krankheitsphase von Deinem AG getrennt? :confused: Wenn das von Dir ausging, war das ein sehr unüberlegter Schritt. Da ab der 6. Woche eh die Krankenkasse übernimmt, wärest Du dann doch nach wie vor bezahlt worden. :confused:
Ich habe das Gefühl, dass da ein Wenig was verpennt wurde und irgendwie mit der Aussteuerung zusammenhängt:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld---Keine-Zahlung-1289.html#ue6

6. Aussteuerung: Ende des Krankengelds nach Höchstbezugsdauerzum Inhaltsverzeichnis

Wird der Anspruch auf Krankengeld (78 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Erkrankung) ausgeschöpft (Aussteuerung) und ist der Patient noch immer arbeitsunfähig, dann endet seine Mitgliedschaft als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung.



Die Krankenkasse informiert das Mitglied rund 2 Monate vor der Aussteuerung über die Möglichkeit, seinen Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu erklären. Liegt innerhalb von 2 Wochen keine Austrittserklärung vor, wird der Versicherte automatisch am Tag nach der Aussteuerung als freiwilliges Mitglied weiterversichert (obligatorische Anschlussversicherung, § 188 Abs. 4 SGB V). Besteht Anspruch auf Familienversicherung (Familienversicherte), hat diese Vorrang vor der freiwilligen Versicherung.


6.1. Praxistipps

Wer nicht als freiwilliges Mitglied weiterversichert werden möchte, muss innerhalb der 2-Wochen-Frist seinen Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung erklären und einen anderweitigen Anspruch auf nahtlose Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, z.B. eine private Krankenversicherung.
Wer nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit bezieht, kann seinen ursprünglichen Krankenversicherungsschutz erhalten. Die Beiträge zur Krankenversicherung zahlt die Agentur für Arbeit.

bun
2016-11-30, 12:54:52
Ansonsten musst du alles selbst finanzieren und dann hilft dir auch keiner und du musst auf der Straße leben, wozu ich dir aber nicht rate. Das war aber schon immer so und das ist auch nichts neues. Dass du wenn du irgendwie in Not gerätst einfach vom Staat abgefangen wirst das ist völliger nonsens. Du musst auch damit rechnen, dass dein Hartz 4 irgendwann nicht mehr ausbezahlt wird, da du schlicht und ergreiflich nicht arbeitsunfähig bist.

:rolleyes:

Ganz großer Unsinn. Natürlich wehren sie sich eventuell, wie Behörden das gerne mal tun. Aber spätestens wenn der Amtsarzt Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, wird SGB II bewilligt.

EureDudeheit
2016-11-30, 13:53:07
Ich vermute du hast einige Dinge bei dem Gespräch durcheinander gebracht.

Fakt ist nach Aussteuerung erhälst du entweder ALG I aufgrund einer Arbeitsfähigkeit über 15h/Woche. Ganz normaler ALG I Bezug. Du mußt den Willen haben zumindest leichte körperliche Tätigkeiten (Pförtner etc) auszuüben über 15h/Woche. Darfst dich allerdings NICHT mehr krankschreiben lassen.

Hier neigen viele zu sagen, ich bin doch krank, kann doch nicht arbeiten. Dann wird natürlich das ALG I eingestellt, da man zumindest den Willen haben muß arbeiten zu wollen.

2. Möglichkeit: Die Nahtlosigkeitsregelung 145 SGB III. Du erhälst ALG I auch bei einer Feststellung von unter 15h/ Woche arbeitsfähigkeit. Mußt allerdings einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Wird dieser positiv bescheidet, erhälst du ALG I bis zur Zahlung der Erwerbsminderungsrente.

Für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente darfst du selbst für leichte körperliche Tätigkeiten nur unter 3h pro Tag arbeitsfähig sein.

EureDudeheit
2016-11-30, 13:54:38
:rolleyes:

Ganz großer Unsinn. Natürlich wehren sie sich eventuell, wie Behörden das gerne mal tun. Aber spätestens wenn der Amtsarzt Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, wird SGB II bewilligt.


Bei Arbeitsunfähigkeit erhält man Grundsicherung SGB XII, Voraussetzung für den Bezug von ALG II ist arbeitsfähigkeit über 15h/Woche, Ausnahme Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Dann ist auch ALG II Bezug möglich.

EureDudeheit
2016-11-30, 13:59:41
Es ist ein alltäglicher Fall. Was ich mich frage, wie das mit der Arbeitsunfähigkeit aussieht: Ist der Krankengeldbezug beendet, ruht der Anspruch auf ALG I, wenn man noch arbeitsunfähig krankgeschrieben ist?


ALG I wird für 6 Wochen fortgezahlt bei Krankheit 146 SGB III. Dann wird man auch von der ARGE ausgesteuert. Deshalb ab Bezug ALG I nicht mehr krankschreiben. Feststellung des Amtsarztes abwarten, ob Nahtlosigkeitsregelung greift 145 SGB III. Vorher auf ALG I Antrag ankreuzen, dass man bereit ist im Rahmen der gesundheitlichen Möglichkeiten alle Möglichkeiten zu nutzen seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden.

siegemaster
2016-11-30, 14:28:19
[...]Da ich mich vor 2 Monaten von meinem Arbeitgeber getrennt habe[...]

Da liegt der Hund begraben... du hast selber gekündigt, richtig? Warum??

Ergänzung: Wenn es so ist hast du 3 Monate Sperrfrist d.h. Kein ALG und kein Krankengeld...

deekey777
2016-11-30, 15:12:17
ALG I wird für 6 Wochen fortgezahlt bei Krankheit 146 SGB III. Dann wird man auch von der ARGE ausgesteuert. Deshalb ab Bezug ALG I nicht mehr krankschreiben. Feststellung des Amtsarztes abwarten, ob Nahtlosigkeitsregelung greift 145 SGB III. Vorher auf ALG I Antrag ankreuzen, dass man bereit ist im RAhmen der gesundheitlichen Möglichkeiten alle Möglichkeiten zu nutzen seine Beschäftigungsmöglichkeit zu beenden.
Diese Feinheiten kotzen mich im SGB wirklich an. Und zwar im gesamten SGB.

Da liegt der Hund begraben... du hast selber gekündigt, richtig? Warum??

Ergänzung: Wenn es so ist hast du 3 Monate Sperrfrist d.h. Kein ALG und kein Krankengeld...
Nicht nachtreten. Es gibt so viele Gründe, warum man dies macht. Stell dir vor, es ist ein Kleinbetrieb, was willst du dich da großartig wehren?

EureDudeheit
2016-11-30, 16:20:07
Bei einer Sperre wg. Kündigung Widerspruch einlegen und Attest vom Arzt einreichen, dass die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen erfolgte und eine Weiterbeschäftigung eine Verschlimmerung der gesundheitlichen Einschränkungen zur Folge hätte.

bleipumpe
2016-11-30, 17:14:06
Wie soll der Arzt denn bitte feststellen, dass die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen erfolgte?

Mortalvision
2016-11-30, 18:10:50
Er kann dem Patienten dazu geraten haben, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Rückwirkend ein Attest datieren und fertig.

5tyle
2016-11-30, 19:34:33
:rolleyes:

Ganz großer Unsinn. Natürlich wehren sie sich eventuell, wie Behörden das gerne mal tun. Aber spätestens wenn der Amtsarzt Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, wird SGB II bewilligt.
Weiß nicht wo du lebst. Aber wenn du in Deutschland Hartz 4 beantragst und trotz Arbeitsfähigkeit keine Arbeit aufnimmst, dann wirst du ziemlich schnell sanktioniert und bei einem weiteren Verstoss werden die Leistungen eingestellt oder ggf. nur noch Unterkunftskosten. Möglicherweise wird es noch eine Weile geduldet was vom Amt abhängig ist aber ultimativ werden die Leistungen eingestellt. Das war schon immer so und hat sich zunehmend verschärft, so dass im Gegensatz zu früher bereits Leistungen auch für die Unterkunft eingestellt werden in höherem Ausmaß als früher und bereits bei wenigen Verstößen bzw. nach kurzer Zeit, darüber hinaus können zu unrecht einbehaltene Forderungen effektiver eingefordert werden und das wird auch kompromisslos gemacht. Alleinerziehende sind da eine besonders stark betroffene Gruppe, da es Mütter mit kleineren Kindern oft nicht auf die Reihe bekommen, für ihr Kind zu sorgen und sich gleichzeitig effektiv um einen Job zu kümmern oder das schlicht nicht wollen. Der Staat muss so ein Verhalten weder finanzieren noch unterstützen bzw dulden, da es sich prinzipiell um Leistungsbetrug handelt und nicht im Sinne des SGB ist. Einen Amtsarzt, der dir dauerhaft Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wirst du nicht finden, das wird nur von kurzer Dauer sein.
Worauf ich aber eigentlich hinaus wollte ist das folgende: Selbst wenn du körperlich eingeschränkt bist (z.B. Behinderung oder Prothese oder ähnliches) dann liegt keine generelle Arbeitsunfähigkeit vor. Das ist auch ein Punkt, der von Behindertenverbänden oftmals kritisiert wird weil selbst wenn nur eine relativ geringe bis fast gar kene Arbeitsfähigkeit besteht oftmals von den Betroffenen verlangt wird, selbst für den Lebensunterhalt zu sorgen, was vielleicht theoretisch möglich ist aber praktisch aufgrund der Lebensumstände, Mobilität etc. nicht möglich ist. Nur um da mal auszuloten wo da die Grenze liegt für eine Arbeitsunfähigkeit.

WhiteVelvet
2016-12-01, 08:30:07
Danke für die Antworten soweit. Hier noch weitere Infos:

Es gab einen Aufhebungsvertrag mit dem AG, da ich meinen Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr durchführen konnte (nur EINE IT Stelle vom Konzern bewilligt die ALLES können muss, zudem bin ich zurück in meine Heimat gezogen, Sperrfrist greift hier nicht, da es aus gesundheitlichen Gründen geschah). Zudem hat er mir die betriebsbedingte Kündigung angedroht, da intern alles umstrukturiert wird. Die Firma war sehr sozial eingestellt und hat mich unterstützt wo es nur geht. So einen AG werde ich nie wieder finden...

Ich habe mich rechtzeitig um alles gekümmert. Habe im Sommer schon bei der AfA nachgefragt, was ich tun soll. Da sagte man mir den Zeitplan, den ich nun habe.

Ich kann den Fall noch etwas verallgemeinern: nehmen wir mal an, ich hätte einen Beinbruch, dann stehe ich dem Arbeitsmarkt für sagen wir mal 3 Monate nicht zur Verfügung. Dann bekäme ich kein Geld??

Habe auch etwas von Nahtlosigkeitsarbeitslosengeld gelesen, aber da muss ich dann wohl eine Reha beantragen und die wird gleichzeitig als Rentenantrag gewertet :confused: Um im Bild des Beinbruchs zu bleiben: Rentenantrag wegen eines Beinbruchs?

Ich habe gleich den Antragstermin bei der AfA, da gehe ich mit denen nochmal alles. Zudem habe ich nächste Woche einen Termin beim VdK, die werden mich auch nochmal beraten. Bis dahin gehe ich den Weg "ich stehe dem Arbeitsmarkt eingeschränkt zur Verfügung"...

maximum
2016-12-01, 09:10:45
Ich kann den Fall noch etwas verallgemeinern: nehmen wir mal an, ich hätte einen Beinbruch, dann stehe ich dem Arbeitsmarkt für sagen wir mal 3 Monate nicht zur Verfügung. Dann bekäme ich kein Geld??

Habe auch etwas von Nahtlosigkeitsarbeitslosengeld gelesen, aber da muss ich dann wohl eine Reha beantragen und die wird gleichzeitig als Rentenantrag gewertet :confused: Um im Bild des Beinbruchs zu bleiben: Rentenantrag wegen eines Beinbruchs?


Bei einem Beinbruch würde man dich drängen dich auf Callcenter-Stellen zu bewerben. Einen Berufsschutz gibt es sowieso nicht. Du solltest dringend in einem Fachforum wie https://www.elo-forum.org/ nachfragen. Die kennen sich besser aus als die Nerds hier und da kannst du auch anonymisiert die Schreiben der Agentur hochladen und dir wird geraten was zu tun ist.

Watson007
2016-12-01, 09:43:51
Worauf ich aber eigentlich hinaus wollte ist das folgende: Selbst wenn du körperlich eingeschränkt bist (z.B. Behinderung oder Prothese oder ähnliches) dann liegt keine generelle Arbeitsunfähigkeit vor. Das ist auch ein Punkt, der von Behindertenverbänden oftmals kritisiert wird weil selbst wenn nur eine relativ geringe bis fast gar kene Arbeitsfähigkeit besteht oftmals von den Betroffenen verlangt wird, selbst für den Lebensunterhalt zu sorgen, was vielleicht theoretisch möglich ist aber praktisch aufgrund der Lebensumstände, Mobilität etc. nicht möglich ist. Nur um da mal auszuloten wo da die Grenze liegt für eine Arbeitsunfähigkeit.

Welcher Arbeitgeber stellt schon jemanden ein, bei dem eine dauerhafte Krankheit besteht. Dann soll er sich von jemanden bei Bewerbungen helfen lassen und sich absichtlich blöd stellen. Gibt doch etliche Langzeitarbeislose hier, die hartz4 dauerhaft beziehen.

Verstehe deine rücksichtslose Einstellung nicht, dabei ist Erwerbseinkommen durch Arbeit ganz klar ein Auslaufmodell, Automatisierung und Überbevölkerung sei Dank.

Spätestens wenn die Armen der Welt zu uns kommen ist Ende Gelände. Es muss zukünftig andere Wege als Arbeit geben, um zu Geld zu kommen. Wenn die Mehrheit der Bevölkerung wegen der Automatisierung zukünftig keine Arbeit mehr finden wird führt gar kein Weg dran vorbei.

bun
2016-12-01, 10:09:38
Weiß nicht wo du lebst. Aber wenn du in Deutschland Hartz 4 beantragst und trotz Arbeitsfähigkeit keine Arbeit aufnimmst

Ist das denn der Fall? Das unterstellst du ihm frech, aber was wirklich Sache ist wissen wir nicht.


dann wirst du ziemlich schnell sanktioniert und bei einem weiteren Verstoss werden die Leistungen eingestellt oder ggf. nur noch Unterkunftskosten.

Wenn er sich vom Hausarzt krank schreiben lässt, passiert da erstmal gar nichts. Maximal kommt ein Termin beim Amtsarzt der die Arbeitsunfähigkeit dann entweder bestätigt oder verneint. Bis dahin zahlt das Amt. Selbst wenn der Amtsarzt meint die Arbeitsunfähigkeit bestünde nicht, heißt das noch nicht viel, das kann man mit beliebig vielen Zweitmeinungen anfechten.


Einen Amtsarzt, der dir dauerhaft Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wirst du nicht finden, das wird nur von kurzer Dauer sein.

Du unterstellst doch schon wieder das er gar nicht krank ist?


Worauf ich aber eigentlich hinaus wollte ist das folgende: Selbst wenn du körperlich eingeschränkt bist (z.B. Behinderung oder Prothese oder ähnliches) dann liegt keine generelle Arbeitsunfähigkeit vor.

Geht es darum im Thread? Ich denke nicht.

bleipumpe
2016-12-03, 08:35:26
Er kann dem Patienten dazu geraten haben, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Rückwirkend ein Attest datieren und fertig.
Gibt es wirklich (noch) Ärzte, die ernsthaft zur Kündigung raten und dann noch Atteste rückwirken ausstellen? Auf so dünnes Eis kann man sich doch als Arzt nicht freiwillig begeben.

EureDudeheit
2016-12-03, 15:43:53
Danke für die Antworten soweit. Hier noch weitere Infos:

Es gab einen Aufhebungsvertrag mit dem AG, da ich meinen Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr durchführen konnte (nur EINE IT Stelle vom Konzern bewilligt die ALLES können muss, zudem bin ich zurück in meine Heimat gezogen, Sperrfrist greift hier nicht, da es aus gesundheitlichen Gründen geschah). Zudem hat er mir die betriebsbedingte Kündigung angedroht, da intern alles umstrukturiert wird. Die Firma war sehr sozial eingestellt und hat mich unterstützt wo es nur geht. So einen AG werde ich nie wieder finden...

Ich habe mich rechtzeitig um alles gekümmert. Habe im Sommer schon bei der AfA nachgefragt, was ich tun soll. Da sagte man mir den Zeitplan, den ich nun habe.

Ich kann den Fall noch etwas verallgemeinern: nehmen wir mal an, ich hätte einen Beinbruch, dann stehe ich dem Arbeitsmarkt für sagen wir mal 3 Monate nicht zur Verfügung. Dann bekäme ich kein Geld??

Habe auch etwas von Nahtlosigkeitsarbeitslosengeld gelesen, aber da muss ich dann wohl eine Reha beantragen und die wird gleichzeitig als Rentenantrag gewertet :confused: Um im Bild des Beinbruchs zu bleiben: Rentenantrag wegen eines Beinbruchs?

Ich habe gleich den Antragstermin bei der AfA, da gehe ich mit denen nochmal alles. Zudem habe ich nächste Woche einen Termin beim VdK, die werden mich auch nochmal beraten. Bis dahin gehe ich den Weg "ich stehe dem Arbeitsmarkt eingeschränkt zur Verfügung"...


Nein, wie ich schon gepostet hatte 145 SGB III, es muss eine Erwerbsminderung vorliegen, die über 6 Monate hinaus andauert. Trifft bei einem Beinbruch nicht zu. Bei Nahtlosigkeit muß man einen Rehaantrag stellen. Attestiert die durchgeführte Reha eine Arbeitsfähigkeit unter 3h wird der Rehaantrag als Rentenantrag gewertet, bzw man muß nochmal einen Rentenantrag bei der DRV stellen aber der Antrag wirkt auf Datum des Rehaantrags zurück.