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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Diskussion zu: Landgericht Hamburg fordert urheberrechtliche Prüfung vor jeder Link..


Leonidas
2016-12-10, 08:17:17
Link zur News:
https://www.3dcenter.org/news/landgericht-hamburg-fordert-urheberrechtliche-pruefung-vor-jeder-linksetzung

Ätznatron
2016-12-10, 09:35:48
Klarzustellen wäre, das die Linksetzung nur dann zum Streitfall werden kann, wenn der Seiteninhaber kommerziell ist – sprich, Privatpersonen, die sich in Foren oder sozialen Netzwerken äußern, sind hiervon nicht betroffen.

Wenn ich das richtig sehe, der Forenbetreiber aber schon, denn der veröffentlicht ja den Link.

Lowkey
2016-12-10, 09:46:36
Wie oft muss man seine Links dann überprüfen? Alle 5 Minuten?

Ben Carter
2016-12-10, 09:57:10
Kommerziell ist vermutlich schon sobald man einen bezahlten Werbebanner gesetzt hat.

Ätznatron
2016-12-10, 10:17:58
Kommerziell ist vermutlich schon sobald man einen bezahlten Werbebanner gesetzt hat.

Ich hoffe, es stellt für das 3DCenter kein zu hohes Risiko dar, wenn ich dazu diesen Beitrag aus dem Heise-Forum verlinke:

https://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Warum-heise-online-derzeit-keine-Links-zum-LG-Hamburg-setzt/Re-Macht-schon-ein-Werbebanner/posting-29621945/show/

Leonidas
2016-12-10, 10:21:23
Stellt es nicht ;)

deekey777
2016-12-10, 10:46:24
Wenn die User vor dem Posten von Links mitdenken, dürfte das Risiko nicht sehr hoch sein.

Und dann noch das Impressum... :D

Der_Korken
2016-12-11, 13:27:29
Und wieder mal ein juristischer Irrsinn. Würde jemand ein Buch schreiben, wo er eine Quelle referenziert, die ein solches Urheberrechtverstößchen beinhaltet, würde er sich wegen seines Buches strafbar machen. Und alle, die das Buch referenzieren ebenfalls, weil das Buch ja dann auch Urheberrechtsverstöße beinhaltet ;D. Bei Internetlinks kommt noch dazu, dass deren Inhalt sich jederzeit ändern kann, ohne dass es dem Verlinker überhaupt auffällt.

Gast
2016-12-11, 15:17:14
Die Hamburger haben das richtungsweisende Urteil des EuGH angewandt Leo, nicht selbst erneut Recht gesprochen, sondern es auf einen Einzelfall interpretiert. Sie können nicht gegen geltendes europäisches Recht verstoßen und sich national über Urteilsfindungen hinwegsetzen, wenn eine Klage vorliegt. Das tun sie ja nicht weil sie lange Weile haben.

Dein Nachrichtentext enthält soviel Eigeninterpretation das einem schwindlig wird. Warum müsst ihr in einem Technikforum ständig rechtliche Themen diskutieren? Schuster bleib bei deinen Leisten. Wahrscheinlich sitzt ihr genau deshalb in Übersee, euch kann ja eh keiner belangen für den Unsinn den man öfter hier zu lesen bekommt.

Seit wann sind denn im Namen des Volkes Links urheberechtlich geschützt? Das hast du doch sowieso bezahlt! Das müsstest du mir nochmal schnell erklären. Kommerziell schließt nicht aus, dass nicht auch Privatpersonen belangt werden können, das ist völliger Humbug.

Leonidas
2016-12-12, 14:47:46
Sehe ich grundsätzlich anders. Man kann auch mal einfach sagen: Der Richterspruch ist Schwachsinn und wir wenden ihn nicht an. Genau dafür gibt es die Berufung. Eine solche Negierung zumindest des Hamburger Spruchs würde auch jedem Gericht gut stehen. Das Urteil ist so krass falsch, da denke ich an Regresspflichten, wollte das jemand wirklich flächendeckend durchsetzen. Darf man sagen, das man *auch* von Richtern gesunden Menschenverstand erwarten darf? Oder ist es nicht vielmehr so, das dies eigentlich deklarierte Berufsvoraussetzung ist?!

Zudem: Man kann auch Privatpersonen belangen. Aber für die gilt nicht die Prüfpflicht, damit fällt das Verfahren in sich zusammen.

PS: Ich gebe zu, das ich oftmals und vielleicht auch unnötig Senf zu solchen Themen abgebe, und dann auch noch teilweise Eigeninterpretationen dabei sind. Das kann man mir wirklich vorwerfen. Aber in diesem Fall? All das, was ich geschrieben habe, haben auch die Rechtskenner in ähnlicher oder noch krasserer Form geschrieben. Ich habe hier keine wirklich abweichende Meinung von mir gegeben.

Gast
2016-12-12, 20:57:58
Leo mal ehrlich, du willst das einer Inhalte dieser Website, die er ohne urheberrechtliche Zustimmung deinerseits auf seine Seite verlinkt, um damit dann unter dem 3dc Logo Geld zu verdienen, erlauben. Erzähl doch bitte keinen Quatsch.

Genau darum geht es in dem Urteil, einen Link einfach weiter zu verlinken, der urheberechtlich nicht sauber ist, weil das weitere Einverständnis des Rechteinhabers nicht vorliegt, um damit dann Kohle zu schwefeln, ohne das dieser beteiligt wird. Wenn man ihn beteiligt ist das überhaupt kein Problem. Und man kann von kommerzieller Seite einfach verlangen, dass man sich fair gegenüber den Rechteinhabern verhält.

Was soll denn daran falsch sein? Das dient dem Schutz aller Rechteinhaber. Manchmal verstehe ich dich nicht, ehrlich! Mit blinder Wut argumentierst du manchmal ziemlich verworren. Ich will sehen - wenn 3dcenter kommerziell auf anderen Seiten verlinkt wird und dort Inhalte oder andere Weisheiten deinerseits, mit Gewinn für die fremden Seiteninhaber als eine Form des Wissenshehlerei mehrfach weiter verlinkt werden - was hier passiert!

Nur mal so nebenbei, wer z.B. ein geklautes Auto von einem Dieb oder Hehler kauft und weiterverkauft - ist wegen Hehlerei dran, weil man verlangen kann, dass der Käufer sich informiert wo der Artikel oder das Produkt (das er erwirbt) herstammt. Egal ob er es zum Zeitpunkt des Kaufes, aus seiner Sicht rechtmäßig erwirbt und bezahlt, denn das Gut bleibt immer Diebesgut. Und da hilft nicht eine einzige Ausrede, schon dann nicht, wenn sich ein Vermögensvorteil einstellt (also die Sache dann auch noch ziemlich billig war oder weit unter dem üblichen Handelspreis). Du bist dann Mittäter an der Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Besitzlage an der Sache selbst (Leisten von Absatzhilfe genannt - siehe auch Tatbestände der Datenhehlerei), warum sollte das urheberrechtlich anders sein?

Genau deshalb meinte ich, bleibt bei euren Leisten oder holt euch verbindliche Infos dazu ein. Eigeninterpretation hilft da überhaupt nicht weiter. Abmahnanwälten gibt man überhaupt keine Angriffsfläche, wenn man vorher abprüft, was auf kommerziellen Seiten so verlinkt wird.

keinTroll
2016-12-13, 18:23:55
Leo mal ehrlich, du willst das einer Inhalte dieser Website, die er ohne urheberrechtliche Zustimmung deinerseits auf seine Seite verlinkt, um damit dann unter dem 3dc Logo Geld zu verdienen, erlauben. Erzähl doch bitte keinen Quatsch.

Genau darum geht es in dem Urteil, einen Link einfach weiter zu verlinken, der urheberechtlich nicht sauber ist, weil das weitere Einverständnis des Rechteinhabers nicht vorliegt, um damit dann Kohle zu schwefeln, ohne das dieser beteiligt wird. Wenn man ihn beteiligt ist das überhaupt kein Problem. Und man kann von kommerzieller Seite einfach verlangen, dass man sich fair gegenüber den Rechteinhabern verhält.

Was soll denn daran falsch sein? Das dient dem Schutz aller Rechteinhaber. Manchmal verstehe ich dich nicht, ehrlich! Mit blinder Wut argumentierst du manchmal ziemlich verworren. Ich will sehen - wenn 3dcenter kommerziell auf anderen Seiten verlinkt wird und dort Inhalte oder andere Weisheiten deinerseits, mit Gewinn für die fremden Seiteninhaber als eine Form des Wissenshehlerei mehrfach weiter verlinkt werden - was hier passiert!

Nur mal so nebenbei, wer z.B. ein geklautes Auto von einem Dieb oder Hehler kauft und weiterverkauft - ist wegen Hehlerei dran, weil man verlangen kann, dass der Käufer sich informiert wo der Artikel oder das Produkt (das er erwirbt) herstammt. Egal ob er es zum Zeitpunkt des Kaufes, aus seiner Sicht rechtmäßig erwirbt und bezahlt, denn das Gut bleibt immer Diebesgut. Und da hilft nicht eine einzige Ausrede, schon dann nicht, wenn sich ein Vermögensvorteil einstellt (also die Sache dann auch noch ziemlich billig war oder weit unter dem üblichen Handelspreis). Du bist dann Mittäter an der Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Besitzlage an der Sache selbst (Leisten von Absatzhilfe genannt - siehe auch Tatbestände der Datenhehlerei), warum sollte das urheberrechtlich anders sein?

Genau deshalb meinte ich, bleibt bei euren Leisten oder holt euch verbindliche Infos dazu ein. Eigeninterpretation hilft da überhaupt nicht weiter. Abmahnanwälten gibt man überhaupt keine Angriffsfläche, wenn man vorher abprüft, was auf kommerziellen Seiten so verlinkt wird.

Gres***n, bist Du es?