Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Datenschutzerklärung Zeitarbeit
Guten abend
ich mal eine Frage und hoffe jemand kann mir helfen.
Folgendes:
- Beworben bei einer Zeitarbeitsfirma "bankpower"
- Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten
- Vorher sollte ich eine Datenschutzerklärung zustimmen, was ich auch getan hab
- Vorstellungsgespräch gehabt
- Eine Woche später absage und das alle meine Daten gelöscht werden
Jetzt meine Frage an euch, in der absage steht das alle meine B.unterlagen gelöscht werden, aber kein Wort von der Datenschutzerklärung.
Sollte ich der Datenschutzerklärung widerrufen, damit auch keine Daten an andere Firmen weitergegeben werden?
Danke
GSXR-1000
2016-12-19, 18:40:26
Ich verstehe die Problematik nicht?
Du hast eine Datenschutzvereinbarung unterzeichnet, die Voraussetzung für deine Bewerbung bzw Vorstellungsgespräch ist.
Das ist vollkommen normal und ist notwendig, das das Unternehmen deine Daten überhaupt aufnehmen, speichern und verarbeiten darf.
Es dürfte wohl unstrittig sein, das dies im Rahmen eines Bewerbungsverfahren notwendig ist.
Oft beinhalten diese Vereinbarungen auch beidseitige Verpflichtungen, sprich man verpflichtet dich darauf, die im Zuge des Bewerberprozesses erhaltenen Dokumente etc ebenfalls vertraulich zu behandeln und nur für den internen Gebrauch zu nutzen.
Nach einem gescheiterten Bewerbungsversuch werden alle nicht mehr rechtlich benötigten Daten vereinbarungsgemäss gelöscht (das ist Inhalt der Vereinbarung). Das sagte man dir doch auch mit der Absage schriftlich und verbindlich zu?
Inwieweit erwartest du jetzt einen abermaligen Verweis auf die Datenschutzerklärung? Die behält ihre Gültigkeit, bis alle Daten gelöscht wurden. Dann erlischt natürlich auch die Erklärung, da es keine Grundlage mehr gibt auf die Sie sich beziehen könnte.
Grund dafür, das einige Daten länger gespeichert und aufbewahrt werden müssten, wäre zum Beispiel wenn dir Auslagen erstattet wurden, beispielsweise Anreisekosten zum Bewerbungsgespräch. Hier gelten die Aufbewahrungsfristen gemäss HGB, in diesem Falle bis zehn Jahre.
Dies gilt übrigens nicht speziell für Zeitarbeitsunternehmen sondern ist generell die Vorgehensweise.
Ich kann also dein Problem nicht wirklich nachvollziehen?
In Sachen Datenschutz und Personaldaten verhalten sich ZA Firmen nicht anders als jeder andere AG meiner Erfahrung nach, eher noch ist man sensibilisierter für dieses Thema als viele andere Firmen.
Und unter Berufung auf welche Rechtsgrundlage würdest du die bereits wirksam gewordene und sich in Anwendung befindliche Erklärung wirksam widerrufen? Mit welcher Begründung und mit welchem Ziel?
anderer Gast
2016-12-19, 18:53:41
Datenschutz und Zeitarbeit passt meist nicht zusammen.
Ich würde es widerrufen, meist handeln die mit den Daten
Verdienen sogar mehr Geld mit dem Verkauf der Daten als mit der Jobvermittlung.
Meist sind auf der Jobbörsen-Seite immer die gleiche Stelle ausgeschrieben
a.) Werbung
b.) mindestens 80% der Stellen gibt es nicht (Arbeitsamt hat das Bestätigt)
c.) u.a. werden bei BP die Daten weiterverkauft, auch wenn die behaupten, das die deine Bewerbung gelöscht haben.
Die datenschutzerklärung hat nichts mit deiner Bewerbung zu tun.
Fazit: widerruf es, eine email reicht aus. Untersag denen die weitergabe deiner Daten.
5tyle
2016-12-19, 19:26:50
Du gehst davon aus, dass die Firma eine seriöse Firma ist, welche dann auch tatsächlich nachweislich die Daten löscht. Das ist hier aber nicht der Fall. Die Daten wurden ja auch bereits weitergebeben. Dass die Unterzeichnung der Datenschutzerklärung zwingend an die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags geknüpft werden ist meines Ermessens nach eigentlich ein rechtswidriger Vorgang, da die Willenserklärung nicht aus einer freien Entscheidung heraus erfolgte. Ich denke, wenn man da effektiv was erreichen will, dann müsste man den Rechtsweg gehen. Es gibt durchaus Rechtsschutzversicherungen die genau diese Weitergabe von Daten sogar aktiv von sich aus bei ihren Kunden unterbinden, indem sie entsprechende Firmen rechtsverbindlich zur Löschung auffordern, genaues weiß ich aber auch nicht. Aber es gibt eine Reihe von Rechtsschutzversicherungen, die genau diese Dienstleistung anbieten. Trotzdem finde ich das Vorgehen absolut dreist und unverschämt. Aber ich bin ja generell ein aktiver Gegner der Zeitarbeit, die ja per Definition gar keine Zeitarbeit mehr ist im ursprünglichen Sinne. Man macht sich die Gefügigkeit der Arbeitnehmer zunutze, wenn sie entweder nicht die Konsequenzen verstehen oder keine andere Alternative haben, da ja oft ein existenzieller Zwang ausgeübt wird. Neben dem Anwalt kann man sich ja vielleicht noch einer anderen Organisation anschließen (verdi oder was weiß ich was es da alles gibt), die aktiv gegen solche Abzocke vorgehen. Ansonsten kann man nichts machen, außer einfach von vorne herein nicht unterzeichnen oder dann halt ignorieren und damit abfinden. Selbst wenn man diese Abzockfirmen dulden will, muss man dafür sorgen, dass sie die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht verlassen aber wo halt ein Trog ist, da sammeln sich eben die Schweine.
GSXR-1000
2016-12-19, 19:37:45
Datenschutz und Zeitarbeit passt meist nicht zusammen.
Ich würde es widerrufen, meist handeln die mit den Daten
Verdienen sogar mehr Geld mit dem Verkauf der Daten als mit der Jobvermittlung.
Quelle für diese Behauptung?
Für Personaldienstleister gibt es kaum etwas lukrativeres als die Jobvermittlung. Niedrigmargiger ist die Arbeitnehmerüberlassung, aber ganz sicher höhermargig als "Werbung" oder "Verkauf von Daten".
In beiden Fällen rentiert sich nur das Massengeschäft. Das generierst du aber sicherlich nicht mit dem Aufwand den du betriebst indem du:
- selbst Anzeigen in Jobbörsen schaltest (ist nicht wirklich so billig),
- Bewerbungsgespräche führst
- die dazu notwendige Korrospondenz führst
- evtl noch Bewerberauslagen erstattest.
Wieviel soll denn dann deiner Meinung nach ein Personaldatenstammsatz kosten und wie wertig soll er sein? Glaubst du es werden für einen Datensatz mittlere zweistellige Beträge gezahlt? Das wäre aber das absolute Minimum damit sich das rechnen könnte.
Ausserdem wird der Datenschutz bei den ZA Firmen peinlichst behördlich geprüft. Ich glaube kaum, das auch nur irgendeine Firma dafür seine AÜ Lizenz riskieren würde, für solche Spielchen. Das wäre aber die sofortige Konsequenz bei solchen Vergehen.
Meist sind auf der Jobbörsen-Seite immer die gleiche Stelle ausgeschrieben
a.) Werbung
auch hier bitte nur eine qualifizierte Quelle?
b.) mindestens 80% der Stellen gibt es nicht (Arbeitsamt hat das Bestätigt)
Ich nehme an du meinst Arbeitsagentur, nennst du auch hier bitte mal Roß und Reiter? Sprich Quelle? Wer hat was bestätigt?
c.) u.a. werden bei BP die Daten weiterverkauft, auch wenn die behaupten, das die deine Bewerbung gelöscht haben.
Auch wenns langweilig wird:Quelle?
Da du hier ein Unternehmen direkt beschuldigst, ist das vielleicht der Grund für dein Anonym posting?
Die datenschutzerklärung hat nichts mit deiner Bewerbung zu tun.
Fazit: widerruf es, eine email reicht aus. Untersag denen die weitergabe deiner Daten.
Wir sollten hier vielleicht mal ganz genau auseinanderhalten wovon wir hier reden.
Eine Datenschutzerklärung kann nicht widerrufen werden, weil Sie eine einseitige Informationsleistung des Datenerhebenden ist. Hier ist die Unterschrift lediglich die Bestätigung der Kenntnisnahme. Widerrufen werden kann hier nichts. Inhalt der Erklärung ist lediglich die Information über folgende Punkte:
- Welche Art personenbezogener Daten werden aufgenommen?
- Eine Begründung, warum solche Informationen gesammelt werden und was die Firma damit tut.
- Die Firma übernimmt die Verantwortung, die gesammelten Daten zu schützen.
- Dauer der Datenspeicherung und Gründe für die Löschung.
Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Gründe für eine Datenschutzerklärung (Beispielsweise E-commerce), es wird aber inzwischen von den meisten Firmen bei allen Fällen von Speicherung von personenbezogenen Daten vorgelegt, auch um sich selbst abzusichern.
Die Unterschrift bestätigt in diesem Falle lediglich die Kenntnisnahme, es gibt schlichtweg nichts zu widerrufen, schon garnicht im Nachhinein.
Etwas anderes wäre eine Datenschutz-Einwilligung, dies wäre eine beiderseits bindende Verpflichtungserklärung die man widerrufen könnte.
Allerdings wozu in diesem Fall? Laut Aussage des TS sagte die Firma bereits schriftlich die Löschung der personenbezogenen Daten zu. Damit ist auch eine anderweitige Nutzung der Daten, die in einer etwaigen Einwilligung beinhaltet war, obsolet.
Wenn du der Firma nicht glaubst, das Sie trotz schriftlicher Aussage die Daten nicht gelöscht haben, welche Wirkung sollte dann ein Widerspruch gegen eine Einwilligung haben?
Der TS spricht zudem ausschliesslich von Datenschutzerklärung. Der ist nicht zu widersprechen, siehe oben. Einer erfolgten Kenntnisnahme kann man nicht wirksam widersprechen.
GSXR-1000
2016-12-19, 19:50:44
Du gehst davon aus, dass die Firma eine seriöse Firma ist, welche dann auch tatsächlich nachweislich die Daten löscht. Das ist hier aber nicht der Fall. Die Daten wurden ja auch bereits weitergebeben. Dass die Unterzeichnung der Datenschutzerklärung zwingend an die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags geknüpft werden ist meines Ermessens nach eigentlich ein rechtswidriger Vorgang, da die Willenserklärung nicht aus einer freien Entscheidung heraus erfolgte. Ich denke, wenn man da effektiv was erreichen will, dann müsste man den Rechtsweg gehen. Es gibt durchaus Rechtsschutzversicherungen die genau diese Weitergabe von Daten sogar aktiv von sich aus bei ihren Kunden unterbinden, indem sie entsprechende Firmen rechtsverbindlich zur Löschung auffordern, genaues weiß ich aber auch nicht. Aber es gibt eine Reihe von Rechtsschutzversicherungen, die genau diese Dienstleistung anbieten. Trotzdem finde ich das Vorgehen absolut dreist und unverschämt. Aber ich bin ja generell ein aktiver Gegner der Zeitarbeit, die ja per Definition gar keine Zeitarbeit mehr ist im ursprünglichen Sinne. Man macht sich die Gefügigkeit der Arbeitnehmer zunutze, wenn sie entweder nicht die Konsequenzen verstehen oder keine andere Alternative haben, da ja oft ein existenzieller Zwang ausgeübt wird. Neben dem Anwalt kann man sich ja vielleicht noch einer anderen Organisation anschließen (verdi oder was weiß ich was es da alles gibt), die aktiv gegen solche Abzocke vorgehen. Ansonsten kann man nichts machen, außer einfach von vorne herein nicht unterzeichnen oder dann halt ignorieren und damit abfinden. Selbst wenn man diese Abzockfirmen dulden will, muss man dafür sorgen, dass sie die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht verlassen aber wo halt ein Trog ist, da sammeln sich eben die Schweine.
Bitte: tut mir den Gefallen und vergewahrt euch des Unterschiedes "DatenschutzERKLÄRUNG" und "Datenschutz-EINWILLIGUNG".
Eine Datenschutzerklärung ist eine reine Information und erfordert lediglich Kenntnisnahme, da man hierdurch ebenfalls suggeriert, sich an geltende Datenschutzverordnungen und Gesetze zu halten. Hierzu bedarf es logischerweise keiner Zustimmung.
Bei Datenschutzeinwilligungen könnte dein Punkt zutreffen, allerdings würde man im Status der Bewerbung wohl sicherlich noch freiwilligkeit bei Zustimmung unterstellen, denn hier kann kein existenzieller Zwang vorliegen, vielmehr ist eine Bewerbung ja explizit eine freiwillige Willenserklärung, ein Angebot quasi. Rechtswidrig ist ein Vorgang diesbezüglich ganz sicher nicht.
Im Falle von tatsächlich bestehenden Arbeitsverhältnissen gibt es tatsächlich Kritik von Datenschützern in diese Richtung. Die bisherige Rechtsprechung und auch der Gesetzgeber werten aber bisher durchgängig in die andere Richtung. Beispielsweise läuft es bei der künftigen Datenschutzgrundverordnung momentan eher auf ein Opt-Out als auf ein Opt-In in solchen Fällen hin, was die Position der AG ja eher noch stärken würde.
ABer ich versteh die Diskussion garnicht?
Lest ihr den Eingangspost garnicht? Der AG hat doch eindeutig bereits die Löschung der Daten zugesagt und bestätigt? Wogegen genau wollt ihr prozessieren?
Und wenn der TS beispielsweise eben Auslagenersatz bezogen hat für die Bewerbung, dann gilt für diesen Sachverhalt eben wie bei einer Rechnung auch die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren fuer Buchungsbelege gemäss HGB. Allerdings natürlich nur die für diesen Vorgang relevanten Daten. Nicht also beispielsweise die eigentlichen Bewerbungsunterlagen.
5tyle
2016-12-19, 20:22:17
Bei Datenschutzeinwilligungen könnte dein Punkt zutreffen, allerdings würde man im Status der Bewerbung wohl sicherlich noch freiwilligkeit bei Zustimmung unterstellen, denn hier kann kein existenzieller Zwang vorliegen, vielmehr ist eine Bewerbung ja explizit eine freiwillige Willenserklärung, ein Angebot quasi.So wird das ja auch von den entsprechenden Firmen dargestellt. In der Praxis läuft das anders ab. Ein Bekannter von mir hat tatsächlich verweigert das zu unterzeichnen. Die Folge war, er konnte den Job nicht antreten und wurde zur Tür gebeten. Darauf hin erließ das Jobcenter trotz verpflichtend abzugebender schriftlicher Erklärung auf diese Umstände Sanktionen in Höhe von 30%. Die betreffende Firma war meines Wissens randstad, einer der größten oder sogar die größte Firma in diesem Segment. Ein Widerspruch wurde nicht akzeptiert, dann bleibt nur noch der Rechtsweg und ohne Rechtsschutz oder Beratung geht man den halt gerade im Niedriglohnbereich nicht.
Ganz abgesehen davon musste hier in diesem Fall die Erklärung bereits vorab unterzeichnet werden. Vielleicht gehst du davon aus, dass es sich um eine Erklärung zum Datenschutz handelt, damit man an Dritte keine Firmeninterna weitergeben darf etc. Das ist allerdings etwas anderes und ich vermute, dass du das verwechselst. Vielmehr handelt es sich um eine Einwilligung, dass persönliche Daten weitergegeben und verarbeitet werden dürfen, ähnlich der Datenschutzerklärung von google oder irgendwelcher dubiosen Abos. Darüber hinaus ist die Angabe einer zu bestätigenden E-Mail Pflicht, damit die Daten verarbeitet werden können. Da darüber gleichzeitig Lohnabrechnung etc. gesendet werden, hat der AG in weitestem Sinne die Möglichkeit, z.B. bei Nichtbestätigung einer Mitteilung (oder aus sonstigen gründen wegen Probezeit) die fristlose und einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses in die Wege zu leiten. Und das wird teilweise auch gemacht und in aller Regel als Pflichtverletzung seitens des AN interpretiert.
Und wenn der TS beispielsweise eben Auslagenersatz bezogen hat für die Bewerbung, dann gilt für diesen Sachverhalt eben wie bei einer Rechnung auch die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren fuer Buchungsbelege gemäss HGB. Allerdings natürlich nur die für diesen Vorgang relevanten Daten. Nicht also beispielsweise die eigentlichen Bewerbungsunterlagen.Theoretisch ja. Praktisch ist das nicht relevant. Wieso? Weil es sich hier um unseriöses Vorgehen handelt. Wäre ja schön, wenn sich alle an die Regeln halten. Man muss in aller Regel davon ausgehen, dass sich unseriöse Firmen an diese Vereinbarungen nicht halten oder dann eben gleich an die Rechtsabteilung verweisen. Einer Wirtschaftsprüfung werden sie trotzdem standhalten, aber das bedeutet noch lange nicht, dass bei bestimmten Vorgehensweisen keine Dehnbarkeit besteht bzw. das verschieden ausgelegt wird. Das geht ja sogar so weit, dass da extra noch Drittfirmen dranhängen, die dann für rechtliche Belange herangezogen werden kann, damit die Hauptfirma nicht beschädigt wird. Deswegen meine ich ja, dass das in Ansätzen kriminell ist, aber es wird eben auf Grundlage der gesetzlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert um bestimmte Prozesse zu simplifizieren. Gleichzeitig versucht man über verschiedene Wege aus dem Geschäft Kapital zu schlagen, da gerade bei solchen Angelegenheiten die Kunden keine oder nur sehr beschränkte rechtliche Handhabe haben. Habe auch schon Leute kennengelernt, die versucht haben das am Arbeitsgericht ihre Rechte einzuklagen und dann teilweise sogar gewonnen haben, das ändert aber nichts am Vorgehen der unseriösen Firmen.
GSXR-1000
2016-12-19, 21:10:09
So wird das ja auch von den entsprechenden Firmen dargestellt. In der Praxis läuft das anders ab. Ein Bekannter von mir hat tatsächlich verweigert das zu unterzeichnen. Die Folge war, er konnte den Job nicht antreten und wurde zur Tür gebeten. Darauf hin erließ das Jobcenter trotz verpflichtend abzugebender schriftlicher Erklärung auf diese Umstände Sanktionen in Höhe von 30%. Die betreffende Firma war meines Wissens randstad, einer der größten oder sogar die größte Firma in diesem Segment. Ein Widerspruch wurde nicht akzeptiert, dann bleibt nur noch der Rechtsweg und ohne Rechtsschutz oder Beratung geht man den halt gerade im Niedriglohnbereich nicht.
Was genau soll das gewesen sein?
Eine DatenschutzERKLÄRUNG? eine DatenschutzEINWILLIGUNG? Oder eine Verschwiegenheitserklärung?
Hier werden alle möglichen Sachverhalte und Definitionen wild durcheinandergeworfen. Desweiteren ist es zum Teil sogar notwendig Datenschutzeinwilligungen zu geben. Beispielsweise müssen bei bestimmten Tätigkeiten (is zum beispiel bei mir so) Einwilligungen zur regelmässigen Schufa Auskunft oder auch qualifizierte Führungszeugnisse eingeholt werden. Verweigere ich das, kann ich den Job zu recht nicht antreten. Ebenso sind für viele Berufe ärztliche untersuchungen notwendig. Verweigere ich das, kann ich den Beruf zu recht nicht antreten. Verschwiegenheitsklauseln sind ebenfalls gerade in der ZA notwendig, da die MA in die Kundenunternehmen entsandt werden. Hier hat auch der Kunde ein berechtigtes Schutzinteresse. Verweigere ich das, ist es nachvollziehbar, das ich den Job nicht antreten kann. Natürlich kann ich sagen, ich gebe meine Bankdaten für die Überweisung nicht heraus. Man kann mich ja auch bar bezahlen. Natürlich kann ich sagen, ich gebe meine Vorbeschäftigungen nicht an. Kann ich alles machen. Nur das ich dann evtl den Job nicht bekomme darf ich wohl niemandem ankreiden.
Ausserdem nochmals: nehmt bitte Bezug auf den Ursprungspost: Der AG HAT bereits die Löschung der Daten bestätigt, und es geht um eine DatenschutzERKLÄRUNG. Diese musst du mit Kenntnisnahme bei wirklich JEDEM Internetkauf bestätigen (die Kenntnisnahme). Ein nachträglicher Widerruf (der Kenntnisnahme) ist weder möglich noch vorgesehen. Verweigerst du die Kenntnisnahme gibt es keinen Vertrag.
Ganz abgesehen davon musste hier in diesem Fall die Erklärung bereits vorab unterzeichnet werden. Vielleicht gehst du davon aus, dass es sich um eine Erklärung zum Datenschutz handelt, damit man an Dritte keine Firmeninterna weitergeben darf etc. Das ist allerdings etwas anderes und ich vermute, dass du das verwechselst.
Wovon du ausgehst ist sekundär? Ich halte mich an das was der TS schreibt. Und dieser schreibt ausschliesslich und wiederholt von einer DatenschutzERKLÄRUNG. Diese ist eindeutig definiert. Nicht von mir sondern rechtlich. Von einer Datenschutzeinwilligung oder Datenschutzvereinbarung (die echtem Beitritt und nicht reiner Kenntnisnahme beduerfen) schreibt er an keiner Stelle.
Somit bist es wohl du der einfach ins blaue spekuliert.
Vielmehr handelt es sich um eine Einwilligung, dass persönliche Daten weitergegeben und verarbeitet werden dürfen, ähnlich der Datenschutzerklärung von google oder irgendwelcher dubiosen Abos. Darüber hinaus ist die Angabe einer zu bestätigenden E-Mail Pflicht, damit die Daten verarbeitet werden können. Da darüber gleichzeitig Lohnabrechnung etc. gesendet werden, hat der AG in weitestem Sinne die Möglichkeit, z.B. bei Nichtbestätigung einer Mitteilung (oder aus sonstigen gründen wegen Probezeit) die fristlose und einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses in die Wege zu leiten. Und das wird teilweise auch gemacht und in aller Regel als Pflichtverletzung seitens des AN interpretiert.
Erstens: reine spekulation. Von alldem schreibt der TS nix. Im Gegenteil.
zweitens: Nenn mir doch mal Quellen statt wilder Spekulation wo genau das tatsächlich so stattfindet. Ich kenne keine grössere Firma von Relevanz ohne Datenschutzbeauftragten, der sowas nicht unterbinden wuerde.
Theoretisch ja. Praktisch ist das nicht relevant. Wieso? Weil es sich hier um unseriöses Vorgehen handelt. Wäre ja schön, wenn sich alle an die Regeln halten. Man muss in aller Regel davon ausgehen, dass sich unseriöse Firmen an diese Vereinbarungen nicht halten oder dann eben gleich an die Rechtsabteilung verweisen. Einer Wirtschaftsprüfung werden sie trotzdem standhalten, aber das bedeutet noch lange nicht, dass bei bestimmten Vorgehensweisen keine Dehnbarkeit besteht bzw. das verschieden ausgelegt wird. Das geht ja sogar so weit, dass da extra noch Drittfirmen dranhängen, die dann für rechtliche Belange herangezogen werden kann, damit die Hauptfirma nicht beschädigt wird. Deswegen meine ich ja, dass das in Ansätzen kriminell ist, aber es wird eben auf Grundlage der gesetzlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert um bestimmte Prozesse zu simplifizieren. Gleichzeitig versucht man über verschiedene Wege aus dem Geschäft Kapital zu schlagen, da gerade bei solchen Angelegenheiten die Kunden keine oder nur sehr beschränkte rechtliche Handhabe haben. Habe auch schon Leute kennengelernt, die versucht haben das am Arbeitsgericht ihre Rechte einzuklagen und dann teilweise sogar gewonnen haben, das ändert aber nichts am Vorgehen der unseriösen Firmen.
???????
Inwiefern ist das unserioes eine Datenschutzerklärung vorzulegen? Somit ist JEDER Internetkauf (wo das gesetzlich vorgesehen und nicht freiwillig ist) unseriös? Wirklich?
Hier passiert das freiwillig und ist wohl Teil der Bewerbungsunterlagen. Ebenso wie eben Teil einer Bewerbung gerne mal ist, sich einen Personalausweis vorlegen zu lassen. Muss man alles nicht, aber viele Firmen folgen da meistens einer to do Liste so das möglichst in beiderseitigem Interesse alle Eventualitäten abgefühstückt werden.
Oder meinst du mit unseriös die Personaldienstleistungsbranche allgemein?
Wenn das dein Problem ist, dann lassen wir die Diskussion an dieser Stelle, da es etwas absurd ist einen extrem kontrollierten und regulierten Wirtschaftszweig in gänze als unseriös zu bezeichnen. Allein aufgrund der regelmässigen AÜ Zertifizierungen sind diese Arbeitsverhältnisse wohl die mit bestkontrollierten dieser Republik.
Deiner Argumentation folgend ist VW und folgend die gesamte Autoindustrie unseriös, da es ja einen Abgasskandal gegeben hat. Eine solche Diskussion ist weder zielführend, noch hat sie irgendwas mit der Frage des TS zu tun.
TE-Gast
2016-12-19, 21:18:49
Hi,
erstmal danke für eure Antworten.
Hier die Erklärung:
Datenschutzerklärung der Bankpower GmbH Personaldienstleistungen
Wir, die ManpowerGroup Inc. sowie unsere Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen ("ManpowerGroup"), nehmen Rücksicht auf jegliche Bedenken in Bezug auf die Privatsphäre. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, verantwortungsvoll mit personenbezogenen Daten umzugehen und Sie über unsere Datenverarbeitung zu informieren. Darüber hinaus wollen wir Ihnen außerdem die Möglichkeit verschaffen, unsere internationalen Datenschutzprinzipien näher kennenzulernen. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage (www.manpower.de) sowie in den Niederlassungen der ManpowerGroup.
Diese Datenschutzrichtlinie gilt für (1) unsere Bewerber bzw. Freelancer, (2) unsere Mitarbeiter und Ressourcen im Kundeneinsatz, Personen, die wir bei einer beruflichen Neuorientierung begleiten, (3) Benutzer der unter: http://www.manpowergroup.com/wps/wcm/connect/manpowergroup-en/home/Privacy/Apps+and+Sites aufgeführten Websites und Apps (die "Websites") und (4) die Vertreter unserer Kunden und Lieferanten. Diese Richtlinie gilt nicht für die Stammmitarbeiter in unserer Firmenzentrale und an Firmenstandorten der jeweiligen Länder, die bei der ManpowerGroup angestellt sind.
In dieser Richtlinie wird beschrieben, welche Arten von personenbezogenen Daten wir erheben, wie wir diese Daten nutzen, mit wem wir sie teilen und welche Rechte und Wahlmöglichkeiten Personen im Zusammenhang mit unserer Nutzung ihrer personenbezogenen Daten haben. Des Weiteren beschreiben wir die Maßnahmen, die wir ergreifen, um die Datensicherheit zu gewährleisten, und wie Sie uns zu Fragen über unsere Datenschutzpraktiken und zur Ausübung Ihrer Rechte kontaktieren können. Unsere Datenschutzpraktiken können je nach Land, in dem wir tätig sind, variieren, um lokale Praktiken und rechtliche Anforderungen zu berücksichtigen. Bestimmte länderspezifische Informationen finden Sie unter: http://www.manpowergroup.com/wps/wcm/connect/manpowergroup-en/home/Privacy/Country+Addenda
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Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten auf unterschiedliche Weise, z. B. über unsere Websites und Social-Media-Kanäle, auf von uns organisierten Veranstaltungen und via Telefon und Telefax, bei Bewerbungen und in Verbindung mit persönlich geführten Interviews sowie im Zuge der Interaktion mit Kunden und Lieferanten. Wir erheben, verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die Sie uns als Bewerber1 bzw. Freelancer1 zwecks Vertragsanbahnung zur Verfügung gestellt haben, soweit es zur Erfüllung unserer vertraglichen und/oder gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist, insbesondere
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•Kontaktdaten zu Freunden oder anderen Personen, die wir in Ihrem Auftrag kontaktieren sollen
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•zur Abwicklung und Verteidigung von rechtlichen Ansprüchen oder zur Abwehr von Klagen
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•zur Aufnahme in ein spezialisiertes Netzwerk, um Ihnen passende Stellen- bzw. Projektangebote anbieten zu können
•zur Information über unsere Dienstleistungen, aktuelle Angebote und Aktionen (Tag der offenen Tür, Weiterbildung, Marketing, Projekte etc.), auch im Wege von E-Mails und SMS
•um mit Ihnen auch nach Beendigung der ersten Bewerbungsphase, in welcher Sie nicht vermittelt werden konnten, weitere Ihrer Qualifikation und Ihren Fähigkeiten entsprechende Stellen- bzw. Projektangebote zu unterbreiten. Nach Abschluss der ersten Bewerbungsphase und im Falle eines entsprechenden Angebotes werden wir selbstverständlich mit Ihnen vorher Kontakt aufnehmen und Ihr Einverständnis einholen
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•Geschlecht
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Wie wir die von uns erhobenen personenbezogenen Daten nutzen
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•Abwicklung von Zahlungen
•Verwaltung unserer Kunden- und Lieferantenbeziehungen
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•Informationen zu – und Organisation der Teilnahme an – Sonderveranstaltungen, Werbeevents, Programmen, Angeboten, Umfragen, Wettbewerben und Marktstudien
•Beantwortung individueller Anfragen
•Führung, Evaluierung und Optimierung unseres Geschäfts (einschließlich Entwicklung, Steigerung, Analyse und Verbesserung unserer Dienstleistungen; Verwaltung unserer Kommunikation; Durchführung von Datenanalysen und die Erfüllung von Buchhaltungs-, Audit- und sonstigen internen Aufgaben)
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Google Analytics: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout
Adobe Analytics: http://www.adobe.com/privacy/analytics.html#1
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ENDE
schreibe gerade vom Handy aus und mir fällt besonders der letze Abschnitt auf wo es heißt die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Für mich eindeudig Datensammler
5tyle
2016-12-19, 21:47:39
Vielleicht kann der TS das ja noch etwas näher erläutern.
Allein aufgrund der regelmässigen AÜ Zertifizierungen sind diese Arbeitsverhältnisse wohl die mit bestkontrollierten dieser Republik.Kann ich von dem, was ich aus meinem Umfeld verschiedenerseits gehört habe nicht nachvollziehen. Im Gegenteil werden sehr strenge Maßstäbe angelegt und den Mitarbeitern rücksichtslos gekündigt, nach dem Motto, der nächste bitte, was in etwa dem Gebaren der ganzen Branche entspricht. Es geht nur noch darum, möglichst viele Leute zu vermitteln, nicht aber darum, wie lange die Arbeiten. Habe es desöfteren schon mitbekommen, dass ohne Angabe von Gründen nach wenigen Tagen oder Wochen von einen auf den anderen Tag ohne nachvollziehbare Gründe das Arbeitsverhältnis einseitig beendet wurde. Letztenendes wirkt sich das (vielleicht?) auch auf die Arbeitslosenstatistik oder Vermittlungsstatistik aus, an der ja dann auch der Erfolg der Firmen gemessen wird. Was im Hintergrund passiert interessiert keinen und Hauptsache der Auftrag wurde erledigt. In den Firmen wo mehrere Dienstleister vermitteln ist darüber hinaus der Konkurrenzdruck enorm. Wie gesagt, ist nur meine Erfahrung. Aber das ist für den Thread vielleicht nur am Rande interessant.
Somit bist es wohl du der einfach ins blaue spekuliert.Ja, vielleicht ja. Bei den meisten Arbeitsverträgen in der heutigen Zeit ist es aber nun mal üblich, dass neben der normalen Datenschutzerklärung zur Verarbeitung der Daten noch eine zusätzliche Erklärung der Weitergabe an Dritte unterzeichnet werden muss, wo das zweite Kreuz darunter auch noc hangehakt werden muss. Da wird dann auch ganz klar erläutert, dass die Daten von Drittanbietern zu Marketingzwecken verwendet werden und nicht zur reinen Datenverarbeitung. Da steht auch, dass umfangreiche Auswertungen durchgeführt werden die auch persönliche Daten betreffen, was sehr eingreifend sein kann. Wenn man das Kleingedruckte ließt, geht auch hervor, dass E-Mail-Adresse, Anschrift, Beschäftigung, Alter, finanzielle Verhältnisse und Rückschlüsse aus diesen Daten und halt eben alles weitergegeben werden darf und auch die uneingeschränkte Weiterverwendung und Zusammenführung dieser Daten mit Daten aus anderen Quellen zulässig sei etc. Willkommen in der digitalisierten 4.0 Cyber-Arbeitswelt. In anderen Jobs ist das ja noch viel schlimmer, also ich persönlich möchte nicht einen Job machen, wo man sich von den Kunden live tracken lassen kann oder jegliche Statistik über die Arbeit ausgelesen wird über die Arbeitsleistung hinaus. Habe auch schon Unternehmen gesehen, wo am Arbeitsplatz über den Mitarbeiter ein Monitor hängt wo ein Text ständig durchläuft, wie hoch der Krankenstand der Abteilung ist und welches Ziel da erreicht werden müsste, wo dann auch aktiv Mitarbeiter rausgeworfen werden deswegen. Nein das ist kein Einzelfall. Aber das nur so nebenbei...
GSXR-1000
2016-12-19, 23:31:19
Vielleicht kann der TS das ja noch etwas näher erläutern.
Kann ich von dem, was ich aus meinem Umfeld verschiedenerseits gehört habe nicht nachvollziehen. Im Gegenteil werden sehr strenge Maßstäbe angelegt und den Mitarbeitern rücksichtslos gekündigt, nach dem Motto, der nächste bitte, was in etwa dem Gebaren der ganzen Branche entspricht. Es geht nur noch darum, möglichst viele Leute zu vermitteln, nicht aber darum, wie lange die Arbeiten.
Das ist genau der Punkt. Du redest offensichtlich von Dingen die du weder kennst, noch verstehst.
Das gebaren welcher "Branche" genau meinst du?
Ich davon aus das wir von Personaldienstleistern reden.
Diese haben im allgemeinen 2 grosse Geschäftsfelder:
Die Personalvermittlung und die Arbeitnehmerüberlassung.
Die Personalvermittlung ist der deutlich lukrativere Bereich. Hier geht es aber mitnichten um Personalvermittlung im Sinne der Arge, sondern um das, was allgemein als Headhunting bezeichnet wird. Also um dies Vermitteln von qualizierten, hochqualifizierten und facharbeitern.
Hierbei tritt der Personaldienstleister gegenüber dem AN aber garnicht als Arbeitgeber auf, sondern als Vermittler. Sprich, er schlägt dem Kundenunternehmen einen Bewerber vor, und kommt ein Arbeitsvertrag zustande bekommt er Provision. Hier hat der Personaldienstleister aber mitnichten ein Interesse daran, das der AN schnell wieder gefeuert wird, das absolute Gegenteil ist der Fall, die Höhe der Provision hängt von der Verbleibsdauer des Mitarbeiters als AN beim Kundenbetrieb ab, meist ist erst nach mindestens 1 Jahr oder länger die gesamte Vermittlungsprovision fällig. Wieso sollte also die ZA Firma interesse an Kündigung haben? Zumal sie garnicht der Arbeitgeber ist? Also Blödsinn.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist die ZA Firma Arbeitgeber. Aber auch hier, welches Interesse hat die ZA Firma daran, den MA zu entlassen? Die Einstellung, die Einarbeitung, alles kostet Geld. Jeder neue MA der an Kunden überlassen wird, wird dort eingearbeitet und für die ersten Tage bekommt der Personaldienstleister vom Kunden kein Geld, wegen Einarbeitung. Wo also sollte da der Sinn liegen? Die ZA Firma generiert durch die Einstellung an sich kein Geld, woher auch? Im gegenteil, sie kostet Geld, die Aquise an sich sowie der administrative Aufwand. Auch eine ZA Firma hat übrigens Kündigungsfristen einzuhalten wie jeder andere AG auch und somit kostet auch eine Kündigung genauso Geld wie bei jedem anderen AG. Die ZA ist als solches regulärer Arbeitgeber.
Oder redest du jetzt von Wiedereingliederungszuschuessen beispielsweise bei Langzeitarbeitslosen, die die ARGE an die AG zahlt? 1. sind diese Lohnzuschüsse im Verhältnis zum Bruttolohn extrem niedrig. 2. werden die auch nur für tatsächliche Beschäftigungszeit monatlich gewährt und nicht als einmalige Prämie, 3. werden diese zurückgefordert sofern das Arbeitsverhältnis nicht die vereinbarte Mindestdauer besteht (im Regelfall 2 Jahre).
Es ist also rein rational betrachtet schlichtweg nonsens was du unterstellst.
Habe es desöfteren schon mitbekommen, dass ohne Angabe von Gründen nach wenigen Tagen oder Wochen von einen auf den anderen Tag ohne nachvollziehbare Gründe das Arbeitsverhältnis einseitig beendet wurde.
Das gilt fuer alle Branchen und Arbeitgeber und das ist gesetzlich so gewollt. Nennt sich Probezeit. Ist keine Spezialität der Zeitarbeit.
Und hat auch seine Berechtigung. Mehr schein als sein gilt für beide seiten. Sowohl für den Arbeitgeber wie den Arbeitnehmer bisweilen.
Letztenendes wirkt sich das (vielleicht?) auch auf die Arbeitslosenstatistik oder Vermittlungsstatistik aus, an der ja dann auch der Erfolg der Firmen gemessen wird.
???
Es gibt keine "Vermittlungsstatistik" als Erfolgsmesser für ZA Unternehmen. Lediglich für den Geschäftsbereich Personalvermittlung. Das erklärte ich dir oben. Das hat aber nur im hochqualifizierten Bereich relevanz.
Die ZA Firmen sind kein verlängerter Arm der Arge und haben mit der ARge genausoviel oder wenig zu tun wie jeder andere Arbeitgeber.
Was im Hintergrund passiert interessiert keinen und Hauptsache der Auftrag wurde erledigt. In den Firmen wo mehrere Dienstleister vermitteln ist darüber hinaus der Konkurrenzdruck enorm. Wie gesagt, ist nur meine Erfahrung. Aber das ist für den Thread vielleicht nur am Rande interessant.
Nochmal. Beschäftige dich mal bitte mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und schau dir mal bitte an, mit welcher Frequenz und zu welchen Aspekten dort behördlicherseits geprüft wird? Derart werden in deutschland keinerlei andere Arbeitsverhältnisse geprüft und reguliert. Und schaue bitte auch mal wie verstösse gegen das AÜG geahndet werden und welche Konsequenz ein Entzug der AÜ genehmigung hat.
Ja, vielleicht ja. Bei den meisten Arbeitsverträgen in der heutigen Zeit ist es aber nun mal üblich, dass neben der normalen Datenschutzerklärung zur Verarbeitung der Daten noch eine zusätzliche Erklärung der Weitergabe an Dritte unterzeichnet werden muss, wo das zweite Kreuz darunter auch noc hangehakt werden muss. Da wird dann auch ganz klar erläutert, dass die Daten von Drittanbietern zu Marketingzwecken verwendet werden und nicht zur reinen Datenverarbeitung.
Tatsächlich? ich hab im leben schon einige Arbeitsverträge unterschrieben. Auch bei ZA Firmen. Überlassung zu Marketingzwecken oder generell an dritte hab ich nirgendwo gelesen oder je unterschreiben sollen. Nicht mal im Ansatz.
Du aber sagst das sei üblich. Kann ich ganz klar verneinen.
Und nochmal bitte ich dich Ross und Reiter zu nennen und nicht Allgemeinplaetze zu verbreiten. Nein es ist nicht üblich. Also wo genau solltest du das unterschreiben? Bei welchem Arbeitgeber? Sags konkret. Welcher AG hat dich genötigt zu unterschreiben das deine Personaldaten generell an dritte und auch zu Marketingzwecken weitergegeben werden?
Da steht auch, dass umfangreiche Auswertungen durchgeführt werden die auch persönliche Daten betreffen, was sehr eingreifend sein kann. Wenn man das Kleingedruckte ließt, geht auch hervor, dass E-Mail-Adresse, Anschrift, Beschäftigung, Alter, finanzielle Verhältnisse und Rückschlüsse aus diesen Daten und halt eben alles weitergegeben werden darf und auch die uneingeschränkte Weiterverwendung und Zusammenführung dieser Daten mit Daten aus anderen Quellen zulässig sei
Aha. Steht das so da? Nenn mir nur ein Beispiel. Das ist absolut absurd. Kein AG dieser Welt kannte nebenbei jemals meine "finanziellen Verhältnisse". Woher sollten Sie auch? Wann hast du deine "finanziellen Verhältnisse" gegenüber deinem AG offengelegt?
etc. Willkommen in der digitalisierten 4.0 Cyber-Arbeitswelt. In anderen Jobs ist das ja noch viel schlimmer, also ich persönlich möchte nicht einen Job machen, wo man sich von den Kunden live tracken lassen kann oder jegliche Statistik über die Arbeit ausgelesen wird über die Arbeitsleistung hinaus. Habe auch schon Unternehmen gesehen, wo am Arbeitsplatz über den Mitarbeiter ein Monitor hängt wo ein Text ständig durchläuft, wie hoch der Krankenstand der Abteilung ist und welches Ziel da erreicht werden müsste, wo dann auch aktiv Mitarbeiter rausgeworfen werden deswegen. Nein das ist kein Einzelfall. Aber das nur so nebenbei...
was du nicht alles so gehört und gesehen haben willst...nur konkret ist da leider garnix. Sehr abenteuerlich das ganze. Ich denke wir lassen es. Ich denke von deiner seite kommt lediglich viel verschwörungstheorie, unwissenheit von schlichten definitionen, hörensagen vom freund des freunds des freundes, urban legends ... das bringt nix.
Lassen wir das Thema an dieser Stelle.
5tyle
2016-12-20, 00:30:41
Das ist genau der Punkt. Du redest offensichtlich von Dingen die du weder kennst, noch verstehst.
Das gebaren welcher "Branche" genau meinst du?
Ich davon aus das wir von Personaldienstleistern reden.
Diese haben im allgemeinen 2 grosse Geschäftsfelder:
Die Personalvermittlung und die Arbeitnehmerüberlassung.
Die Personalvermittlung ist der deutlich lukrativere Bereich. Hier geht es aber mitnichten um Personalvermittlung im Sinne der Arge, sondern um das, was allgemein als Headhunting bezeichnet wird. Also um dies Vermitteln von qualizierten, hochqualifizierten und facharbeitern.
Hierbei tritt der Personaldienstleister gegenüber dem AN aber garnicht als Arbeitgeber auf, sondern als Vermittler. Sprich, er schlägt dem Kundenunternehmen einen Bewerber vor, und kommt ein Arbeitsvertrag zustande bekommt er Provision. Hier hat der Personaldienstleister aber mitnichten ein Interesse daran, das der AN schnell wieder gefeuert wird, das absolute Gegenteil ist der Fall, die Höhe der Provision hängt von der Verbleibsdauer des Mitarbeiters als AN beim Kundenbetrieb ab, meist ist erst nach mindestens 1 Jahr oder länger die gesamte Vermittlungsprovision fällig. Wieso sollte also die ZA Firma interesse an Kündigung haben? Zumal sie garnicht der Arbeitgeber ist? Also Blödsinn.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist die ZA Firma Arbeitgeber. Aber auch hier, welches Interesse hat die ZA Firma daran, den MA zu entlassen? Die Einstellung, die Einarbeitung, alles kostet Geld. Jeder neue MA der an Kunden überlassen wird, wird dort eingearbeitet und für die ersten Tage bekommt der Personaldienstleister vom Kunden kein Geld, wegen Einarbeitung. Wo also sollte da der Sinn liegen? Die ZA Firma generiert durch die Einstellung an sich kein Geld, woher auch? Im gegenteil, sie kostet Geld, die Aquise an sich sowie der administrative Aufwand. Auch eine ZA Firma hat übrigens Kündigungsfristen einzuhalten wie jeder andere AG auch und somit kostet auch eine Kündigung genauso Geld wie bei jedem anderen AG. Die ZA ist als solches regulärer Arbeitgeber.
Oder redest du jetzt von Wiedereingliederungszuschuessen beispielsweise bei Langzeitarbeitslosen, die die ARGE an die AG zahlt? 1. sind diese Lohnzuschüsse im Verhältnis zum Bruttolohn extrem niedrig. 2. werden die auch nur für tatsächliche Beschäftigungszeit monatlich gewährt und nicht als einmalige Prämie, 3. werden diese zurückgefordert sofern das Arbeitsverhältnis nicht die vereinbarte Mindestdauer besteht (im Regelfall 2 Jahre).
Es ist also rein rational betrachtet schlichtweg nonsens was du unterstellst. Es geht hier wohl um Manpower. Die vermitteln überwiegend eben nicht in die Bereiche die du hier darstellst. Abgesehen davon unterscheidet sich das Vermittlungsverfahren für gewerbliche oder kaufmännische Berufe wenig, vielleicht eher für Freiberufler, was aber der Ausnahmfall sein dürfte.
Das gilt fuer alle Branchen und Arbeitgeber und das ist gesetzlich so gewollt. Nennt sich Probezeit. Ist keine Spezialität der Zeitarbeit.
Und hat auch seine Berechtigung. Mehr schein als sein gilt für beide seiten. Sowohl für den Arbeitgeber wie den Arbeitnehmer bisweilen.
Selbstverständlich wir die Probezeit bei der Zeitarbeit anders gehandhabt, auch wenn es dieselben gesetzlichen Grundlagen geben mag. Das ist ja auch schon lange der Gegenstand politsicher Betrachtung, weil eben dieser Mechanismus dazu genutzt wird um z.B. die Equal-Pay Regelung zu umgehen. Meiner Beobachtung nach wird das flächendeckend bei größeren Firmen so gemacht. Nach 6 Monaten oder sowas in der Art wird man gefeuert, etwa 20% der Mitarbeiter von ein paar hundert Mitarbeitern sind Stammbelegschaft. Der Rest sind auswechselbare Zeitarbeiter. Die kommen dann in die nächste Abteilung oder werden rausgeworfen. Nur extrem wenige werden dauerhaft übernommen, die Equal-Pay Regelung wird nur angewandt, wenn ein vorübergehendes Defizit an Stammbelegschaft besteht. Interne Stellenausschreibungen werden in Aussicht gestellt aber nicht realisert.
Es gibt keine "Vermittlungsstatistik" als Erfolgsmesser für ZA Unternehmen. Lediglich für den Geschäftsbereich Personalvermittlung. Das erklärte ich dir oben. Das hat aber nur im hochqualifizierten Bereich relevanz.
Die ZA Firmen sind kein verlängerter Arm der Arge und haben mit der ARge genausoviel oder wenig zu tun wie jeder andere Arbeitgeber.Das ist schlicht falsch. Sehr sehr viele Zeitarbeitsfirmen arbeiten fest mit den Jobcentern zusammen, viele hängen nur von der Vermittlung dieser ab, es wird möglihcst gleichmäßig auf die Firmen vermittelt bzw. verteilt oder da wo halt Bedarf an Arbeitskräften ist. Das gilt natürlich nicht ausnahmslos für alle. Weniger gilt das für Headhunting-Firmen aber davon war keine Rede. Natürlich wird durch Zeitarbeit eine Kosteneinsparung erreicht, sonst würde sie ja auch kaum existieren. Einerseits geht es um Bereitstellung von Arbeitskraft und andererseits um das Auslagern der rechtlichen und finanziellen Risiken. Die Einsparungen durch dessen Anwendungen sind für die entsprechenden Firmen enorm, selbst für kleinere. Dass das vermehrt Geld kostet ist ein Märchen, das ich auch schonmal gehört habe. Das stimmt so schlicht und ergreifend nicht. Vielleicht betrifft das die konkrete Bezahlung der einzelnen Mitarbeiter in der Summe, aber die Gesamtkosten (Personalabwicklung etc.) sind geringer.
Nochmal. Beschäftige dich mal bitte mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und schau dir mal bitte an, mit welcher Frequenz und zu welchen Aspekten dort behördlicherseits geprüft wird? Derart werden in deutschland keinerlei andere Arbeitsverhältnisse geprüft und reguliert. Und schaue bitte auch mal wie verstösse gegen das AÜG geahndet werden und welche Konsequenz ein Entzug der AÜ genehmigung hat.Das kann sein, mit welchen Hintergründen auch immer das so akribisch geprüft wird. Aber bei der praktischen Ausführung haben die Firmen relativ freie Hand und eine aktive Kontrolle gibt es nicht. Es gibt auch keine Beschwerdestelle, an die sich Arbeitnehmer wenden könnten oder ähnliches, auch wenn diese firmenintern zur Verfügung gestellt wird. Aber die ist wirkungslos, das ist wie wenn der Betriebsrat für den Arbeitgeber selbst arbeitet. Darüber hinaus gibt es auch keine echten Betriebsräte oder nur welche, die dem Schein nach zusammengestellt werden, damit sie halt existieren. Das ist extrem erbärmlich arbeitnehmerrechtlich gesehen. Und in den Unternehmen selbst fehlt ebenfalls fast jede Partizipationsmöglichkeit und eine sinnvolle Beschwere zu formulieren ist riskant, schwierig und wird nicht gehört. Da ich so viele verschiedene Beschwerden von unterschiedlicher Seite gehört habe, und auch davon überzeugt bin, dass die meisten absolut gerechtfertigt sind, aus welchen Gründen auch immer, und dass das gesamte Gewerbe massiv vorurteilsbehaftet ist, gehe ich mal davon aus, dass die effektive Regulation dieser Firmen relativ wirkungslos ist. Darüber hinaus stehen diese ganzen Firmen ja selbst unter gewissem finanziellen Druck und Konkurrenzdruck. Wenn die sich an alle Regeln und Bestimmungen halten würden, dann könnten die wahrscheinlich gar nicht mehr rentabel arbeiten. Soll auch kleine bis mittelgroße Firmen geben wo die Stammbelegschaft massiv unter der andauernden Arbeitnehmerrotation regelrecht leidet und die Situation dann tatsächlich vom Arbeitgeber ausgenutzt wird, unter anderem um vermehrten Druck auszuüben.
Tatsächlich? ich hab im leben schon einige Arbeitsverträge unterschrieben. Auch bei ZA Firmen. Überlassung zu Marketingzwecken oder generell an dritte hab ich nirgendwo gelesen oder je unterschreiben sollen. Nicht mal im Ansatz.
Du aber sagst das sei üblich. Kann ich ganz klar verneinen.
Und nochmal bitte ich dich Ross und Reiter zu nennen und nicht Allgemeinplaetze zu verbreiten. Nein es ist nicht üblich. Also wo genau solltest du das unterschreiben? Bei welchem Arbeitgeber? Sags konkret. Welcher AG hat dich genötigt zu unterschreiben das deine Personaldaten generell an dritte und auch zu Marketingzwecken weitergegeben werden?Also wenn die größten Anbieter im Business das durchführen und ein paar andere auch, dann bekomme ich den Eindruck, dass das üblich ist. Vielleicht ist ja mein Eindruck da falsch. Ich sagte ja bereits, dass ein bekannter das bei Randstad unterschreiben musste und bei Manpower ist das wohl auch nicht wirklich anders. Da habe ich das selbst gesehen. Ein anderer Bekannter hat mir das ebenfalls erzählt bei einer anderen kleineren Firma.
Aha. Steht das so da? Nenn mir nur ein Beispiel. Das ist absolut absurd. Kein AG dieser Welt kannte nebenbei jemals meine "finanziellen Verhältnisse". Woher sollten Sie auch? Wann hast du deine "finanziellen Verhältnisse" gegenüber deinem AG offengelegt?Doch, das muss auch deswegen geschehen, weil das bestimmte Arbeitgeber verlangen. Genau so wie verlangt wird nachzuweisen, ob du einen PKW hast oder nicht, oder ein Führungszeugnis verlangt werden kann, wie auch medizinische Untersuchungen etc. Eine Schufa-Abfrage kann ebenfalls ein solcher Bestandteil sein. Nachweis der Versicherung. Angabe, welche Krankheiten vorliegen. Familienstatus und die Frage, ob man verschuldet ist. Ob man raucht oder nicht. Ob man schwanger ist (naja das eher weniger) oder vorhat eine Familie zu gründen, das habe ich auch schon in Fragebögen gesehen. Bei der Angabe der Bankverbindung wird die Bonitätsprüfung erwähnt. Die Fragen können noch viel weitergehend sein als das. Natürlich denkt man sich dann ab einem gewissen Punkt, dass das dazu verwendet wird, um den Arbeitgeber zu demütigen oder erniedrigen, um ihm klar zu machen, dass er dann auch spuren soll. Es werden ja auch zuverlässige Leute gesucht, die sich sage ich jetzt einfach mal so, nach Strich und Faden verarschen lassen. Deswegen werden dann oft auch jüngere Leute mit weniger Erfahrung in diesem Bereich oder weniger beruflicher Erfahrung bevorzugt, da diese oft nicht nur leistungsfähiger sind, sondern auch biegsamer und einfacher einsetzbar sind und sich seltener zu Wehr setzen oder gar nicht ernst merken, dass sie vielleicht eine höhere Bezahlung hätten verlangen können. Alles wird versucht um nur ein paar Euro einzusparen.
was du nicht alles so gehört und gesehen haben willst...nur konkret ist da leider garnix. Sehr abenteuerlich das ganze. Ich denke wir lassen es. Ich denke von deiner seite kommt lediglich viel verschwörungstheorie, unwissenheit von schlichten definitionen, hörensagen vom freund des freunds des freundes, urban legends ... das bringt nix.
Lassen wir das Thema an dieser Stelle.
Informiere dich, rede mit den Leuten, frage die Typen die da arbeiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer und sieh dir die ganzen Unterlagen an, dann wirst du sehen ich habe recht. Im Gegensatz zu vor ein paar Jahren wird in diesem Bereich eine Art latenter Zwang bei den Arbeitsverhältnissen ausgeübt, den es vorher nicht gab und es ist teilweise ganz scheußlich. Ganz abgesehen davon halte ich Zeitarbeit sowieso für unmoralisch, bin da aber denke ich nicht unmittelbar voreingenommen, im Gegensatz zu vielen die überall Betrug wittern. Was soll ich sagen, es ist halt einfach ein Buiness wo meiner Beobachtung nach so viele Leute wie möglich schnell durchgeschleust werden sollen. Alles andere mag es auch geben und Vermittlung von Fachkräften, stellt aber nicht den Kernberich der größeren Personaldienstleister dar.
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