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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brauch eure "Such"Hilfe für ein Papa/Väter Forum


nemesiz
2016-12-21, 07:57:05
Hallo Community,

ich brauche mal Eure Hilfe.

Vielleicht ist ja auch jemand von Euch betroffen (gibt ja auch die ältere Gesellschaft hier) oder hat da eine Ahnung, und zwar suche ich ein "sehr gutes" Forum mit dem Thema

Vater/Papa
Trennungskinder
Sorgerecht
Umgangsrecht
usw.

Ich war mal in einem kurzzeitig Mitglied jedoch aktuell finde ich da gar nichts, zumindest nichts gutes (oder nur welche mit 2-3 Beiträgen die letzte Zeit).

Weiß da jemand etwas?

Stecke da aktuell in ner schwierigen Situation, verzwickter als des die Suchanfrage vermuten lässt und brauche da mal etwas Hilfe dazu bevor ich gleich Geld und Co. ausgebe für ne Rechtsberatung (wobei ich auch da noch nicht den richtigen Weg weiß).

Screemer
2016-12-21, 10:35:46
Lass dich bei verzwickten Situationen von von Vereinen wie profamilia, charitas und co beraten. Die haben in der Regel auch eine kostenfreie Rechtsberatung in schwierigen Fällen. Mann muss da auch nicht glauben, dass die immer auf der Seite der Mutter sind. Wenn sich ein Vater mit Sorgen an so jemanden wendet, dann ist das eher die Ausnahme und man bekommt neun "bonus". Hoffe ihr habt so jemanden in eurer Nähe. Googel mal nach Väterberatung mit entsprechendem Ortsnamen. Sollte dir ein lokaler Termin unangenehm sein kannst du in der Regel auch in einer Stadt etwas weiter weg einen Termin bekommen.

dreas
2016-12-21, 10:54:40
die jugendämter sind in der regel eine gute hilfe und nicht automatisch "müttervertreter".
halbwissen aus foren hilft da nicht weiter.

Mortalvision
2016-12-21, 15:18:22
Ja, denn wer voreilig Recht spricht, spricht schlecht.

Beratungsstellen, Jugendamt, Kinderschutzbund (!), Familiengericht (geht wahrscheinlich erstinstanzlich ohne Anwalt unter Anleitung des Rechtspflegers). Jedenfalls geht "Das ist mein Baby, ich mach dir die Tür für immer dicht!" nur bei ganz, ganz wenigen Sonderfällen (akuter Drogenmoßbrauch, suizidale Absichten, nachweisliche Gefährdung des Kindes,...) Insofern möchte ich Dir Mut zusprechen. Bist bestimmt ein lieber Vater, wenn Du das hier schon öffentlich machst.

nemesiz
2016-12-21, 21:52:59
Also erstmal danke, beim Thema Forum ging es mir da um die Richtungsweisung, also wie vorgehen und um Tipps.

Jugendamt ist so ne Sache, Halbwissen und Abwimmeln sag ich da nur.

Im konkreten Fall geht es darum:
- Kind
- nicht l. Vater
- getrennt
- für Kind da seit Geburt
- 3 Jahre Beziehung
- 3 Jahre getrennt
- Kind ca. alle Wochenenden 1-2 Tage bei mir, auch mal unter der Woche, hier Veranstaltung, da mal zum Arzt, dort mal eingesprungen, auch mal paar Tage, dies und das gemacht, überall und auch fam. eingebunden

Papa eben, auch wenn Kind weiß es hat noch nen anderen Papa (nicht wirklich existent und nie gesehen oder sonst was), also Kind weiß wie es ist ganz genau.

Und jetzt auf einmal, Kind darf nemmer kommen, ich darf Kind nemmer sehen, Kontakt nicht erwünscht und abgebrochen, Kommunikation zwecklos (sehe sie nur durch zufall und Kind findet das alles ned toll, zumindest letzter Stand).

Grund gibt es keinen bzw. sagte man mir nur zuletzt, man will ned dass Kind mal da mal dort ist und muss lernen dass ich nicht der Papa bin, wer aufnerksam war hat dazu ja nun was gelesen, mal davon abgesehen dass die Mama das selbst dem Kind vor zwei Jahren erklärt hat.


Tja also sieht, schwierig und was nun.

Es gibt den parag. Besondere Bindung aber viel weiter bin ich noch nicht und Amt meldet sich trotz nachfrage nemmer bei mir.

Filp
2016-12-21, 22:32:03
Ab ner gewissen Zit hast du immer ein Umgangsrecht, allerdings spielt dabei auch die Bindung an das Kind ne Rolle. Eine Pauschalantwort gibt es da nie.
Jugendämter sollten eigentlich immer eine gute Anlaufstelle sein, ansonsten ein Anwalt für Familienrecht. Je älter das Kind desto eher wird auch das bei der Frage mit einbezogen, mit 6? Jahren wird da nur noch nicht soviel Gewicht liegen.

Pinoccio
2016-12-21, 22:38:39
m konkreten Fall geht es darum:
- Kind
- nicht l. Vater
- getrennt
- für Kind da seit Geburt
- 3 Jahre Beziehung
- 3 Jahre getrennt
- Kind ca. alle Wochenenden 1-2 Tage bei mir, auch mal unter der Woche, hier Veranstaltung, da mal zum Arzt, dort mal eingesprungen, auch mal paar Tage, dies und das gemacht, überall und auch fam. eingebundenWer hat das Sorgerecht (Mutter alleine, Mutter & Vater geteilt etc.)?
Adoption?
Vollmacht für irgendwas (auch eine Widerrufene)? Kindergartenabholung, Arztbesuch usw.
Nachweis über übernommene Kosten (explizit fürs Kind oder für den gemeinsamen Haushalt)?
Hast du irgendwas schriftlich?

Rechtsgrundlage wäre § 1685 BGB Abs. 2.
Als Lesestoff vielleicht eine Entscheidung des OLG Brandenburg (10 UF 47/14) (http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE140010507&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint). Ein Erkenntnis daraus wäre m.M.n: es kommt darauf an.
Aber auch
Der Antrag des Antragstellers [auf Umgang] kann auch nicht allein wegen eines etwa entgegenstehenden Willens der Mutter, der Antragsgegnerin, zurückgewiesen werden.
Wichtig wäre für dich, dass du nachweisen kannst, dass dein Umgang mit dem Kind dem Wohl des Kindes dient.

Das Umgangsrecht steht dem von § 1685 Abs. 2 BGB erfassten Personenkreis nur zu, wenn positiv feststeht, dass der Umgang dem Kindeswohl dient. Einen wichtigen Anhaltspunkt bietet insoweit § 1626 Abs. 3 Satz 2 BGB, nach dem zum Wohl eines Kindes in der Regel der Umgang mit anderen Personen als den Eltern gehört, wenn das Kind Bindungen zu ihnen besitzt und deren Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist. [...] bei einer verbleibenden Ungewissheit trägt aber der Umgangsberechtigte [d.h. der den Umgang wollende] die Feststellungslast.(Kürzungen und Hervorhebungen von mir.)

Je älter das Kind desto eher wird auch das bei der Frage mit einbezogen, mit 6? Jahren wird da nur noch nicht soviel Gewicht liegen.Die Rechstprechung geht überwiegend davon aus, dass der Kindeswille regelmäßig erst bei einem Alter der Kinder ab etwa zwölf Jahren eine einigermaßen zuverlässige Entscheidungsgrundlage bietet.
Hier wird der Kindeswille also eher keine entscheidende Rolle spielen.

Was sagt denn deine (@Filp) berufliche Erfahrung zu dem Sachverhalt?

Meine persönlich Meinung: Du (@nemesiz) kannst klagen, die Chancen stehe vermutlich nicht so schlecht, aber du tust dir und dem Kind damit keinen Gefallen.
IANAL (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Abk%C3%BCrzungen_(Netzjargon)#I)
mfg

Filp
2016-12-21, 22:59:37
Die Rechstprechung geht überwiegend davon aus, dass der Kindeswille regelmäßig erst bei einem Alter der Kinder ab etwa zwölf Jahren eine einigermaßen zuverlässige Entscheidungsgrundlage bietet.
Hier wird der Kindeswille also eher keine entscheidende Rolle spielen.

Was sagt denn deine (@Filp) berufliche Erfahrung zu dem Sachverhalt?

Beruflich habe ich mit dem eigentlichen Sachverhalt im Grunde nichts zu tun, aber ich hab meinen Stiefsohn bei mir leben und da seit Jahren immer wieder viel Ärger mit meine Ex-Frau.

Bei mir war der Zeitraum allerdings länger und er wurde auch nah der Trennung bei mir gelassen. Der Ärger ging danach erst los und er wurde viel als Druckmittel missbraucht. Allerdings wurde er auch mit 6 Jahren schon angehört und wurde eben nicht einfach übergangen. Auch war vor 2 Jahren (mit 9) seine Aussage von großer Bedeutung, als meine Ex-Frau ihn aus Trotz, weil nicht alles so lief wie sie es wollte, plötzlich bei sich behalten wollte. Ohne seine Aussagen hätte ich keine einstweilige Verfügung erwirken können, die seinen Aufenthalt bei mir bestimmt hat.

Alles was ich sicher dazu sagen kann, steht in meinem letzten Beitrag, es sind immer Einzelfallentscheidungen und im Vordergrund steht das Kindeswohl.

dr_AllCOM3
2016-12-21, 23:15:31
Also erstmal danke, beim Thema Forum ging es mir da um die Richtungsweisung, also wie vorgehen und um Tipps.

Jugendamt ist so ne Sache, Halbwissen und Abwimmeln sag ich da nur.

Im konkreten Fall geht es darum:
- Kind
- nicht l. Vater
- getrennt
- für Kind da seit Geburt
- 3 Jahre Beziehung
- 3 Jahre getrennt
- Kind ca. alle Wochenenden 1-2 Tage bei mir, auch mal unter der Woche, hier Veranstaltung, da mal zum Arzt, dort mal eingesprungen, auch mal paar Tage, dies und das gemacht, überall und auch fam. eingebunden

Papa eben, auch wenn Kind weiß es hat noch nen anderen Papa (nicht wirklich existent und nie gesehen oder sonst was), also Kind weiß wie es ist ganz genau.

Und jetzt auf einmal, Kind darf nemmer kommen, ich darf Kind nemmer sehen, Kontakt nicht erwünscht und abgebrochen, Kommunikation zwecklos (sehe sie nur durch zufall und Kind findet das alles ned toll, zumindest letzter Stand).

Grund gibt es keinen bzw. sagte man mir nur zuletzt, man will ned dass Kind mal da mal dort ist und muss lernen dass ich nicht der Papa bin, wer aufnerksam war hat dazu ja nun was gelesen, mal davon abgesehen dass die Mama das selbst dem Kind vor zwei Jahren erklärt hat.


Tja also sieht, schwierig und was nun.

Es gibt den parag. Besondere Bindung aber viel weiter bin ich noch nicht und Amt meldet sich trotz nachfrage nemmer bei mir.
Keine Chance.

nemesiz
2016-12-22, 05:27:04
stimmt so nicht unbedingt...

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html

Gerade wenn man sich hierzu die letzten Rechtssprechungen so anschaut. Traurig ist es aber schon dass das nun so laufen muss und auch unverständlich, gerade weil der genannte Grund ja kein Grund ist.

Nach 7 Jahren kommt man drauf des ned gut wenn das Kind Umgang zu mir hat bzw. die Kinder allgemein mal hier mal da sind (gibt mehrere Kinder). Ich meine die IST SITUATION ist ja nunmal so dass es Väter und Bezugspersonen gibt mit denen die Mutter eben nichts mehr zu tun hat.

Zum genannten Link, hierfür trifft ja alles zu, wenn das nicht die genannte Bindung ist weiß ich eben auch nicht, das Kind hat und hatte eine Kind Vaterbindung auch nach der Trennung und zwar schon fast mehr als andere Kinder zu ihrem Vater haben der noch mit der Mutter zusammen ist. Ich meine in bestimmten Situationen wurde sogar bewusst von der Mutter finanziell unterstützt dass dieser Umgang auch gewahrt werden kann.

Manchmal frage ich mich echt was da so im Kopf abgeht, vor allem wenn die schwierige Situation schon 3-4 Jahre so gemeistert wurde und auch OK war.

Da spielt sicher aktuell irgend etwas neues mit. Ich verstehs halt nicht und fürs Kind ist das sicher auch ned gut.

Ich meine, hey das Kind weiß wie die Situation ist.

echter Vater der aber nix mit ihr zu tun hat und Gott weiß wo ist
ich, ihr Papa Nemi
Mama und Freund
Meine Eltern
Ihr richtiger Opa
...
mal davon abgesehen, man muss sich mal überlegen, ich war schon mit der Familie des eigentlichen Vaters zusammen zum Kaffee gesessen weil sie das Kind sehen wollten und die Mutter keinen Bock darauf hatte... und das NACH! der Trennung.

Jugendamt selbst sagt, sowas hört man selten bzw. kaum dass da so ne Bindung herrscht und das so gut LIEF!!!, auch wenn das so kaum vorstellbar ist. Das Umfeld findet das auch alles so toll wie es zwischen uns war und schüttelt jetzt nur noch den Kopf. Ich meine selbst mit der Mum war eigentlich alles soweit ganz ok, von mir aus "kannst du mal dies und das", von ihr aus "kannst du mal dies und das" ... mal hier unterstützt, mal hier aufgepasst weil Sie jemand brauchte, oder mal Bewerbungen gemacht, mal eingesprüngen wegen Fahrschule und und und.
Allerdings wie gesagt, man meldet sich nicht mehr und es kommt nix mehr vom Amt, die wollten ja mit der Mutter reden aber wenn ich anrufe..ja wir melden uns und das wars.

Trotzdem Danke erstmal, wird heut nochmal anrufen.

Pi*** ganz schön an sowas... zum Geburtstag durfte ich mich jetzt vor ner Woche ned melden, kein Geschenk und nix obwohl wir nen Plan hatten (die kleine und ich), zu Xmas nix (obwohl sie und ihre mittlere Schwester wollten dass wir zusammen was suchen (hab die zwei vor 3 Wochen nach der Schule aufm Heimweg getroffen, da kam auch die Frage auf wann sie wieder zu mir kann) und Silvester alleine wobei die kleine seit der Trennung vor 4 Jahren immer mit mir (nur wir zwei) feierte.

Ganz schön bedrückend könnt ihr euch sicher denken, überall Knuddelzeug, auf der Xbox ihr Wochenendaccount, das Fahrrad steht im Flur, der Schrank voller kleiner Mädel Tussikram, überall Malbilder, ihr Tablet mit Lernkram, lauter Glitter Duschbadekram und und... da kann man ned einfach sagen tjoa aus und vorbei nach 7 Jahren.

Also, wenn Amt nix erreicht oder sich blöde stellt dann Anwalt für Familienrecht?
Toll, ich habe weder irgendwas in Sachen Rechtsschutz noch die Kohle für nen Anwalt. Alles sooo toll.

Egal wie und was für mich zählt die Kleine jetzt erstmal, ich habs ihr versucht beim zufälligen Treffen zu erklären und sie war nicht begeistert von daher zählt für mich dass die eben auch an mir hängt und ich ne wichtige Bezugsperson bin, wir zwei, wie Arsch auf Eimer. Selbst ihre ein Jahr ältere Schwester hat ne Bindung auch wenn sie des ned mehr so zeigt und nur noch ganz selten mit bei mir war.

Und nochmal zum Thema Bindung, wie gesagt, ich bin seit (glaub Monat 2 oder 3) mit dabei gewesen inkl. Kreißsaal usw. also ist da schon etwas.

Wie gesagt erstmal Danke, werde nochmal alles am Samstag alleine und in Ruhe durchlesen und mich ggf. nochmal zu Wort melden.

Haarmann
2016-12-22, 08:02:58
nemesiz

https://de.wikipedia.org/wiki/Umgangsrecht_(Deutschland)

Umgang zwischen Dritten und dem Kind

Eine Ausdehnung des Umgangsrechts auf Dritte ist nur eingeschränkt möglich. § 1685 BGB sieht ein Recht auf Umgang mit dem Kind für Großeltern und Geschwister vor, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Ehegatten oder frühere Ehegatten eines Elternteils sowie Lebenspartner oder frühere Lebenspartner eines Elternteils haben ebenfalls ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn sie längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben, ferner gilt dies für Personen, bei denen das Kind in Familienpflege war.

Da eine § 1626 Abs. 3 BGB vergleichbare Vorschrift für die in § 1685 BGB genannten Personen fehlt, geht der Gesetzgeber nicht davon aus, dass der Umgang mit Großeltern etc. ohne weiteres in dem gleichen Maße im Interesse des Kindes liegt, wie dies bei den Eltern eines Kindes der Fall ist, sondern verlangt die Feststellung der positiven Wirkung des Umgangs im Einzelfall. Eine Verpflichtung der in § 1685 BGB genannten Personen zum Umgang mit dem Kind ist dem deutschen Recht fremd.

Andere Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, genießen gemäß § 1626 Abs. 3 BGB in der Regel ein Umgangsrecht, wenn die Aufrechterhaltung der Bindung für die Entwicklung des Kindes förderlich ist.

Wenn das Kind beim Jugendamt "für Dich" spricht solltest Du das bekommen. Gleiches gilt für die Grosseltern.

Mr.Fency Pants
2016-12-22, 09:19:06
www.vatersein.de

Super Forum und nette Community, hat mir schon mehrfach weiter geholfen. Die geben auch Tipps, wann es sich lohnt zum RA zu gehen und was man ohne klären kann. Ist auch nach den einzelnen Themengebieten aufgeteilt (Sorgerecht, Umgangsrecht, etc.)

Filp
2016-12-22, 11:24:37
...
Das Jugendamt kann nichts beschließen, da muss die Mutter auch mitspielen. Es hat da eher eine aufklärende und vermittelnde Rolle. Wenn es allerdings vor Gericht geht wird auch das JA mit einbezogen und angehört.
Es liegt in so einem Fall aber bei dir, eben glaubhaft zu vermitteln, dass der Umgang für das Kindeswohl förderlich ist. Keiner wird da irgendwas von alleine tun.

dr_AllCOM3
2016-12-22, 13:09:37
Also, wenn Amt nix erreicht oder sich blöde stellt dann Anwalt für Familienrecht?
Toll, ich habe weder irgendwas in Sachen Rechtsschutz noch die Kohle für nen Anwalt. Alles sooo toll.
Wenn die Mutter nicht will, bleibt dir nur klagen. Erfolgsaussichten eher gering und das ist schon optimistisch. Da brauchst du ein paar wirklich handfeste Sachen.

Vermutlich hat sie einen finanziell potenten Stecher am Start und will dich nicht mehr im Leben haben. Das Kindeswohl ist ihr da nicht mal zweitrangig.

Filp
2016-12-22, 14:45:33
Wenn die Mutter nicht will, bleibt dir nur klagen. Erfolgsaussichten eher gering und das ist schon optimistisch. Da brauchst du ein paar wirklich handfeste Sachen.
Das ist Blödsinn...

nemesiz
2016-12-22, 16:58:20
Also,

1.
nochmal versuchen beim Jugendamt was zu erfahren (wie gesagt da kommt gar nix mehr)

2.
schauen ob es ein "billiges" Erstgespräch beim Fachanwalt gibt zur Vorgehensweise

3.
Abklären in wie weit man da Finanz. Unterstützung bekommt (Thema Gehalt).


Jetzt ist nur die Frage, auch wenn man mich anscheinend auf einmal ignoriert, der Mutter sachlich das ganze Vorhaben nahe bringen?
Sprich:
blah blah da ja blah blah und da die kleine blah blah bleibt mir nichts anderes übrig als blah blah per Anwalt und Familiengericht hier Hilfe einzufordern.

Oder nix sagen? Ich meine, ich habe ja noch die Hoffnung dass man da von alleine oder eben mit der Info dass mir das auch ernst ist ein Umdenken passiert.


Ich sag euch, eigene Kinder und so Terz ist schon schlimm aber so ne verzwickte Situation ist echt Hölle. Ist ja schon auch so dass mir die Kleine auch sonst immer extrem gefehlt hat wenn sie man eben nicht kommen konnte. Die ist mir echt wichtig und eigentlich sind/waren wir das Tochter/Papa Dreamteam (auch wenn wirs real ja ned sind), ich meine selbst das Umfeld hat mich schon wegen dem Umgang mit Ihr gefragt ob ich ned im Bereich Kids arbeiten will weil ich so gut kann

und alles so Boa wie toll und da kann Mama ja roh sein und ich würde mir sowas wünschen und blah... und nie gegenüber dem Kind was böses wegen UNS gesagt und nie wegen DEM NEUEN und nie wegen dem echten PAPA.. sagte ja selbst mit dem Dad des echten Dads hatte ich Kontakt usw...

oh man , was ein Jahresabschluß-

Ich frage mich was da den Frauen als durch den Kopf geht, ich meine klar ist das ne dumme Sitation auch wenn da neue Partner kommen wobei die kleine da bei mir immer Vorrang hatte und immer glei jeder bescheid wusste und, kommst ned damit klar wies ist, kannst gehen.

Korfox
2016-12-22, 17:09:23
Also,
3.
Abklären in wie weit man da Finanz. Unterstützung bekommt (Thema Gehalt).

Prozesskostenbeihilfe ist hier das Stichwort. Wird meines Wissens vom Anwalt beantragt.

nemesiz
2016-12-22, 19:07:47
Prozesskostenbeihilfe ist hier das Stichwort. Wird meines Wissens vom Anwalt beantragt.


Kommt halt drauf an ob man dessen würdig ist,

das liegt erstens am Einkommen und Geldausgang
und weiter auch daran worum es geht und wie die Chancen stehen...

leider leider, ich kenne das Spiel.


Ich denke ich werde direkt zu Weihnachten eine Mail verfassen wo ich mitteile dass ich diesen Weg ggf. gehen werde da mir einfach zu viel an dem Kind liegt und "ICH" zumindest der Meinung bin dass das so nicht gut für die Kleine ist da hier eine besondere Bindung besteht (gerade auch nach den 7 Jahren jetzt) und das auch wenn es ggf. irgendwann so aussieht das nicht einfach so spurlos vorrüber gehen wird.

Natürlich besteht da jetzt auch die Gefahr dass das Kindchen getrimmt wird wobei ich nicht glaube dass die das mit sich machen lässt.
Und es gibt ja auch im Gegensatz zur anderen Partei UNMENGEN an Personen die das bestätigen können da sie ja echt überall eingebunden war.

Nun gut ich melde mich wieder bei euch wenn es mal was neues gibt.

Captian Sheridan
2016-12-22, 21:47:01
Mir fällt spontan

http://www.trennungsfaq.com/umgang.html ein.

Die haben auch ein Forum.

was im Gesetz steht und der Realität besteht ein großer Unterschied.

Filp
2016-12-23, 10:14:15
Mir fällt spontan

http://www.trennungsfaq.com/umgang.html ein.

Die haben auch ein Forum.

was im Gesetz steht und der Realität besteht ein großer Unterschied.
Tolle Seite, selten so einen Mist gelesen...

Captian Sheridan
2016-12-23, 11:58:09
Tolle Seite, selten so einen Mist gelesen...

Bitte ankreuzen

[ ] Bin Teil der Sozialindustrie

Mr.Fency Pants
2016-12-23, 12:06:15
Tolle Seite, selten so einen Mist gelesen...

Aha, und wieso? :confused:

Das ist natürlich alles für den worst case geschrieben und ich bin froh, dass es aktuell mit meiner Ex und dem Kleinen sehr gut läuft. Wie ich aber aus Erfahrungen von Bekannten erfahren habe, ist das leider nicht die Regel, dass es gut läuft.

Filp
2016-12-23, 13:36:57
Aha, und wieso? :confused:

Das ist natürlich alles für den worst case geschrieben und ich bin froh, dass es aktuell mit meiner Ex und dem Kleinen sehr gut läuft. Wie ich aber aus Erfahrungen von Bekannten erfahren habe, ist das leider nicht die Regel, dass es gut läuft.
Alleine die Art wie es geschrieben ist sagt doch alles über den Urheber und eine Zielgruppe aus.
Die bösen bösen Mütter und die bösen Ämter und die bösen Gerichte.
Die Realität die ich im berufsalltag erlebe ist eine ganz andere, der größere Teil der armen Väter verhällt sich einfach scheiße und ist nicht wirklich interessiert, auch wenn er das von sich behauptet.
Im privaten Umfeld sind die tollen Väter die sich auch nach der Trennung noch mehr als nur alle 2 Wochen am Wochenende kümmern wollen auch eher selten. Klar gibt es sie, doch spätestens mit der neuen Freundin/Frau ebbt das doch eher stark ab und wenn dann noch neue Kinder ins Spiel kommen ist es schnell ganz vorbei. Es ist ja auch eher so, dass mit aller Kraft versucht wird nicht für sein Kind aufzukommen.

Bitte ankreuzen

[ ] Bin Teil der Sozialindustrie
Ich sammel nur die ein die dann bei keinem Elternteil mehr leben, weil die Eltern sie vor die Hunde gehen lassen würden.

Privat ist es aber genau andersrum bei mir, meine Kinder leben nicht bei der bösen Mutter und das böse Jugendamt hat sich den Arsch aufgerissen, das auch mein Stiefkind nicht bei seiner Mutter lebt, genauso hat auch das böse Gericht entschieden ;)

nemesiz
2016-12-24, 10:46:42
ich möchte da mal bissl etwas OT einlenken...

leider ist es wirklich oft so dass es eben doch die bösen Mütter sind, aus eigener Erfahrung.

Das was bei mir da nun los ist, + diese Aussage kann ich nur bestätigen weil es vorher schon um den Kindsvater ging und ich da mitbekommen habe und naja, Assi ist da auch untertrieben.

Ganz, wirklich ganz böse ist es wenn

Ex
weiblicher Anwalt
weiblicher Amtsbeistand
Richterin

greift... muss ned immer so sein aber das kann echt böse enden.

Und real, wie oft habe ich schon mitbekommen, das das Kind will ist mir egal... was ich will zählt und da müssen die Kids halt mitziehen. USW USW

Naja egal wie , das was da nun abgeht ist echt Grenzwertig.

Wie gesagt, bis vor kurzem IMMER (bis auf Kleinigkeiten) ein gutes Verhältnis zur Ex, 4 Jahre lang (Exstatus). Gegenseitig unterstützt, geholfen usw...

4 Jahre um die Kids bzw. haupts. um die kleinste Gekümmert. Damit Mama auch mal ruhe hat oder dies oder das....

Sprich man reißt nun 7 Jahre Bindung auseinander, wie gesagt wir waren sowas von Dicke...wie in so nem Papa/Tochter Movie... wie sie als geschimpft hat wenn ich mal einer hinterhergegugt habe, wie wir als echt quatsch gemacht haben, der kleinen gings so gut.

Glaub manch realer Vater hat in einer Beziehung weniger Bindung gehabt hals wir.

Ich denke da spielt die aktuelle Beziehung jetzt mit... anders kann ichs mir ned erklären.

Argo Zero
2016-12-24, 11:34:41
Ab zum Anwalt und beraten lassen. Das Geld wäre es mir für (m)ein Kind allemal wert. :)