Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bei Privatverkäufer gekauften Artikel zurückgeben über eBay mit PayPal
Laz-Y
2017-01-19, 18:32:29
Ich habe ein Gerät bei einem Verkäufer in eBay gekauft und mit Paypal bezahlt. Das war vor paar Tagen.
Das Gerät hat seit dem ersten Tag einen Fehler.
Wir haben ein paar Emails ausgetauscht. Alle Emails waren von beiden Seiten in freundlichen und vernünftigen Ton.
Ich habe ein paar Sachen ausprobiert, aber egal was ich mache, der Fehler ist immer da und äußert sich immer gleich. Damit ist eine Hauptfunktion des Geräts nicht gegeben, womit das Gerät für mich sinnlos ist.
Der Verkäufer behauptet, er wüsste von nichts. Schwer zu beurteilen, ob das die Wahrheit ist. Er macht einen seriösen Eindruck, auch die Mails klingen vernünftig und er hat freiwillig Paypal angeboten.
Trotzdem hat das Gerät seit Anfang an einen Fehler und meine Geduld ist am Ende. Der Käufer soll das Teil zurücknehmen. Genau wegen sowas kaufe ich nur bei Verkäufern, die Paypal anbieten.
Ich habe allerdings noch nie eine Rückgabe gemacht - weder bei ebay noch wo anders und schon gar nicht mit Paypal.
Wie läuft das ab? gibt es irgendwas zu beachten?
Danke für Eure Hilfe.
Grauluchs
2017-01-19, 18:46:43
Wenn er eine Gewährleistung ausgeschlossen hat( Ebay Anzeige durchlesesen ), kannste das Teil entsorgen. Zurücknehmen muss er es dann nicht mehr.
Du müßtest dann nachweisen das er VORHER davon wußte, ich denke sowas wird dir eher schwer fallen.
Also wenn sowas steht
""Der Satz Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie, besagt nach dem § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes nämlich folgendes:
mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden auch, dass gemäß dieses Fernabsatzgesetzes kein Wideruf besteht.""
Dann kannste nur noch auf ein Entgegenkommen seinerseits hoffen und bitte nicht mit " dann gibts halt eine negative Bewertung " drohen.
Das geht dann eher schlecht für dich aus.
Screemer
2017-01-19, 19:16:05
Obiges ist nur bedingt richtig. Zum einen wurde das fernabsatzgesetz schon 2002 durch § 312 BGB ff ersetzt und zum anderen gibt es bei Verträgen unter Verbrauchern einiges zu beachten.
War das gekaufte neu? Wenn ja kann auch ein privatverkäufer die sachmängelhaftung nicht ausschliesen.
Bei gebrauchter wahre sieht es ein wenig anders aus. Prinzipiell kann ein privater Verkäufer hier die sachmängelhaftung ausschließen. Allerdings wiegen sich viele verkäufer in trügerischer Sicherheit. Die sächmängelhaftung kann nur in individualverträgen ausgeschlossen werden und nicht AGB mäßig. Hat der Verkäufer dies in mehreren seiner Versteigerungen stehen, es reichten je nach urteil 3-5, dann hat das AGB Charakter und wird von den meisten Gerichten für nichtig erklärt.
Kann von anderen gerne ergänzt und korrigiert werden.
seba86
2017-01-19, 19:57:24
Ich _persönlich_ habe nur gute Erfahrung mit Paypal gemacht: In vergleichbaren Fällen habe ich via Paypal einen Fall eröffnet - und bei ca. 4 Fällen hat Paypal sich immer für mich entschieden.
Einmal habe ich sogar ein iPhone wiedererstattet bekommen und es kam aus unerfindlichen Gründen 3 Wochen später bei mir an o.O
Laz-Y
2017-01-19, 21:17:51
Es ist Gebrauchtware. Trotzdem blöd, vor allem da ich das Gefühl habe, dem Verkäufer ist Problem bekannt. In einer Mail hat er einen Satz geschrieben den man meiner Meinung nach nicht schreiben würde, wenn man das Problem nicht schon vorher kennt. Es klingt so ähnlich wie "aber wenn man das so und so macht, dann geht es doch". Aber beweisen kann ich es nicht, wie auch.
Natürlich werde ich ihn nicht mit einer negativen Bewertung erpressen. Wegen den paar Euro sinke ich nicht so tief. Ich werde den Deal gar nicht mehr bewerten.
Aber hat man denn keine Vorteile, wenn der Verkauf über Paypal ging? Hab gedacht da ist man dann geschützt? Was bringt einem Paypal dann?
seba86
2017-01-19, 22:09:35
Man ist insofern geschützt, dass Paypal eine neutrale 3. Instanz bildet, sobald einer der Händler (Käufer/Verkäufer) einen Fall von sich aus eröffnet. Du kannst es probieren - es kostet dich nichts (bis auf den Zeitaufwand).
Gerade wenn man paypal regelmäßig nutzt und man keinen/sehr wenig Fälle hat, ersetzt Paypal den Kleinbetrag von sich aus und schließt den Fall.
Lowkey
2017-01-19, 22:36:21
Mich interessiert vor allem der Artikel und dessen Funktion. Vorher lasse ich mich nicht auf ein Urteil ein.
Philipus II
2017-01-19, 22:39:45
Paypal Käuferschutzantrag stellen. Wahrscheinlich entscheidet Paypal für dich, den Käufer.
rasie
2017-01-20, 04:58:18
Käuferschutzantrag stellen. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch dass Paypal für den Käufer entscheidet, selbst wenn sich der Verkäufer absolut korrekt verhalten hat. Warum dass so ist weiß ich nicht, aber im Netz gibts genug Berichte über solche Fälle. Ich habe selber als Verkäufer schon diese frustrierende Erfahrung mit Paypal machen müssen und daraus die Konsequenz gezogen, dass ich Paypal nur noch als Käufer nutze.
Semmel
2017-01-20, 06:37:18
Paypal Käuferschutzantrag stellen. Wahrscheinlich entscheidet Paypal für dich, den Käufer.
Genau so ist es.
Denn Paypal ist es völlig egal, was der Verkäufer an Gewährleistung oder Rücknahme ausgeschlossen hat. Er hat Paypal akzeptiert und damit deren AGB und damit ist er der Entscheidung von Paypal ausgeliefert und die entscheiden, wenn man alle Formalien brav einhält, normal immer für den Käufer.
Andi_669
2017-01-20, 07:52:53
normales Ebay oder Kleinanzeigen ? was stand in der Beschreibung zur Funktion ?
wenn da stand funktionstüchtig hat der kaum ein Chance,
bei normalen Ebay eine Fall eröffnen mit Waren defekt oder fehlerhaft u. Rückgabe auswählen,
hat er geschrieben Funktion nicht geprüft hat er Schott entsorgt, dann kann man natürlich immer noch versuchen mit dem Fall eröffnen
Laz-Y
2017-01-20, 10:52:23
Danke für Eure Antworten. Hab mich in das Thema eingelesen. Die Sache ist eigentlich recht einfach, zumindest so wie ich das verstanden habe.
Kein Paypal: Ist der Verkäufer schlau, kann er fast alles verkaufen. Als Käufer hat man keine Chance, weil man dem VK nachweisen muss, dass ihm der Fehler bei Verkauf bekannt war. Das ist praktisch unmöglich. Gilt natürlich nicht für klar erkennbare Schäden aber bei allem anderen hat der Verkäufer quasi einen Freibrief.
Mit Paypal: genau anders rum. Hier hat der Käufer quasi einen Freibrief. Selbst wenn die Ware wie beschrieben ist und der VK alles richtig macht, kann der Käufer jederzeit sein Geld zurückholen obwohl das der VK nach deutschem Recht ausgeschlossen hat. Auf Problemen bleibt der VK sitzen.
Das verstößt zwar gegen deutscher Recht. Interessiert nur keinen.
Mit Sicherheit gibts da noch Feinheiten oder Ausnahmen, aber im Groben und Ganzen kann man das so einteilen.
Ich überlege mir jetzt was ich mache. Ich möchte dem VK nicht Unrecht tun. Er macht einen sehr seriösen Eindruck, er beteuert glaubhaft seine Unschuld (bis auf einen seltsamen Satz, den kann man aber so oder so deuten) und der Betrag ist sehr gering.
Jedenfalls habe ich jetzt verstanden, warum Käufer immer Paypal haben wollen, und VK das immer ausschließen :D
Heelix01
2017-01-20, 14:22:46
Ähm, der Artikel muss bei Lieferung aber die Verkaufte Funktionalität aufweisen, macht er das nicht ist der Verkäufer nicht im Recht, egal was dieser ausschließt.
Lowkey
2017-01-21, 12:55:46
Angenommen ich verkaufe eine Grafikkarte oder Netzteil, dass bei mir fiept und welches der Händler als Reklamationsgrund nicht anerkennt. Der Käufer beschwert sich ich hätte das Fiepen angeben müssen.
Muss ich als Privatverkäufer mehr auf das Produkt eingehen, weil die Artikelbeschreibung beim Händler allgemein für die Serie gilt und nicht für das einzelne Produkt?
Wenn ich das richtig verstehe, dann muss ich so etwas nicht angeben?
Das Gerät hat seit dem ersten Tag einen Fehler.
Vergiß erst mal, was einige hier sagen.
Wenn er eine Gewährleistung ausgeschlossen hat( Ebay Anzeige durchlesesen ), kannste das Teil entsorgen. Zurücknehmen muss er es dann nicht mehr.
Falsch! Bei Gerätefehlern oder fehlerhafte Ware hast Du auch bei Privatkauf ein Rückgaberecht, Heise hast dazu einige Artikel veröffentlicht.
https://shop.heise.de/katalog/absatzforderung
https://shop.heise.de/katalog/ratgeber-gebrauchtgerate
https://shop.heise.de/katalog/kleinanzeigen-und-paragrafen
https://shop.heise.de/katalog/reklamation-nach-dem-geratekauf
Dabei spielt keine Rolle, was der Verkäufer hier ausschließt. Wenn ein Gerät defekt ist oder angebotene Funktionen nicht erfüllt, ist das immer ein Rückgaberecht, auch beim Privatkauf.
Man steckt ja nicht drinnen, wenn man Geräte verkauft, und diese beim Versand oder anderweitig kaputt gehen. Ich hatte das schon als Käufer wie Verkäufer. Ich habe als Käufer immer anstandslos das Gerät zurückgenommen, wenn es wirklich kaputt war.
Angenommen ich verkaufe eine Grafikkarte oder Netzteil, dass bei mir fiept und welches der Händler als Reklamationsgrund nicht anerkennt. Der Käufer beschwert sich ich hätte das Fiepen angeben müssen.
Muss ich als Privatverkäufer mehr auf das Produkt eingehen, weil die Artikelbeschreibung beim Händler allgemein für die Serie gilt und nicht für das einzelne Produkt?
Wenn ich das richtig verstehe, dann muss ich so etwas nicht angeben?
Doch! Wenn Du einen Sachmangel verschweigst, gilt das als arglistige Täuschung, und der Käufer hat ein Recht auf Rücktritt vom Kauf. Deshalb immer einfach ehrlich beim Verkauf alles angeben, und Problem gelöst. Man möchte ja auch nicht als Käufer so übers Ohr gehauen werden, oder? ;)
Ähm, der Artikel muss bei Lieferung aber die Verkaufte Funktionalität aufweisen, macht er das nicht ist der Verkäufer nicht im Recht, egal was dieser ausschließt.
Korrekt. Wenn man sich diverse Gerichtsurteile dazu ansieht, wird meistens genau zu zugunsten des Käufers geurteilt.
Palpatin
2017-01-24, 17:17:32
Doch! Wenn Du einen Sachmangel verschweigst, gilt das als arglistige Täuschung, und der Käufer hat ein Recht auf Rücktritt vom Kauf. Deshalb immer einfach ehrlich beim Verkauf alles angeben, und Problem gelöst. Man möchte ja auch nicht als Käufer so übers Ohr gehauen werden, oder? ;)
Nein müsste in dem Fall ein Gericht klären ob hier ein Sachmangel vorliegt und falls ja müsste der Hertsteller/Händler auch zurücknehmen oder Nachbessern.
Lowkey
2017-01-24, 17:21:40
Muss man eine 970 mit 4GB oder 3,5+0,5GB angeben?
Mein Vater hört kein Pfeifen. Für ihn ist das Netzteil in Ordnung. Wenn der Käufer 18 Jahre alt ist, dann wird er ein Konzert hören.
Mein Vater findet den Pixelfehler im TV auch nicht erwähnenswert. Der eine User hier im Forum findet irgendwann noch einen Fehler bei Monitoren, der nach ihm benannt wird. Wer hat hier recht?
Haarmann
2017-01-30, 11:44:00
Kann der Schaden beim Transport entstanden sein ist oft die Frage.
Dem Käufer steht es frei versichert versenden zu lassen und entsprechend zu bezahlen.
Bei mir monierte auch einer - ich verwies ihn auf seine Pflicht hin den Schaden direkt nach Erhalt der Ware beim Transportunternehmen zu melden - er hatte die Frist aber verpasst - mir höflichst gesagt scheissegal.
P.S. Bei der CH Post ist alles versichert, was ein Paket ist bis ca 460€ Warenwert.
Nein müsste in dem Fall ein Gericht klären ob hier ein Sachmangel vorliegt und falls ja müsste der Hertsteller/Händler auch zurücknehmen oder Nachbessern.
Doch, wenn Du arglistig einen Mangel verschweigst, spielt es keine Rolle. Die Frage ist nur, ob man diese Arglist entsprechen beweisen kannst. ;)
Arglist ist nur gegeben wenn den Verkäufer eine Aufklärungspflicht trifft oder wenn der Käufer explizit nachfragt und der Verkäufer sagt "nee hat er nicht". Eine Aufklärungspflicht wird nur bei relativ krassen Mängeln angenommen. Anerkannt ist z.B. eine Aufklärungspflicht bei Unfallfahrzeugen. Bei Spulenfiepen einer Grafikkarte ist das eher nicht so.
Ansonsten haben wir einen subjektiven Sachmangelbegriff im Deutschen Kaufrecht. Das bedeutet laienhaft und vereinfacht gesprochen eine Sache ist dann okay wenn sie so ist wie der Käufer es nach der Erklärung des Verkäufers erwarten kann. Wenn der Verkäufer z.B. schreibt die Grafikkarte habe defekten Speicher und verursacht Texturfehler kann der Käufer wegen dieses Fehlers keine Rechte geltend machen. Wenn der Verkäufer sagt die Grafikkarte ist wie neu darf der Käufer erwarten dass sie es tatsächlich ist und einwandfrei funktioniert.
Ob das Spulenfiepen ein Sachmangel ist müsste man im Zweifel vor Gericht klären. Man kann aber wohl vertreten, dass eine Grafikkarte die laut fiept sich nicht "für die gewöhnliche Verwendung eignet" bzw. "eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art" unüblich ist. Dann läge ein Fehler vor.
> Beim nächsten mal lieber gegenüber dem Händler nicht so schnell klein bei geben bzw. die Hardware zeitnah nach Kauf auf Herz und Nieren testen und dann ggf. Widerrufen. Jetzt zu behaupten es liege kein Fehler vor obwohl man die Hardware verkauft hat weil man sie aufgrund dieses Pfeifens loswerden wollte ist schon ziemlich widersprüchlich. ;)
Ansonsten kann es nicht schaden zum Anwalt zu gehen. Die Kosten für die Erstberatung sind bei Verbrauchern gedeckelt.
Wolfram
2017-04-20, 12:39:51
Als seriöser Verkäufer sollte man natürlich alles angeben, was als Mangel aufgefasst werden könnte. Ich gebe immer jede noch so kleine Macke an. Dann kann man nämlich ziemlich sicher sein, dass es keinen Ärger gibt.
Umgekehrt kaufe ich auch keine Sachen, bei denen der Verkäufer nichts zur Funktionsfähigkeit sagt oder interpretationsfähige Formulierungen verwendet (also nicht: "voll funktionsfähig").
IceKillFX57
2017-05-15, 10:47:51
Wie schon geschrieben bist du eigentlich im Recht, musst es eben nur bekommen.
Entweder kauft man Defekte oder funktionierende Ware.
Was du gekauft hast uns was du bekommen hast, musst du ja wissen.
Hatte schon öfter einen ähnlichen Fall.
Bei einem sollte das Notebook 2 Wochen alt gewesen sein und nie dran geschraubt worden.
Komisch nur das die Smart Werte der HDD über 6 Monate und mehrere TB drauf hatte.
PayPal und eBay mitgeteilt und schön mein Geld (über 500€) zurück bekommen.
Ein anderer Fall ohne Käuferschutz lief übler ab. Aber mit viel hin und her dann zumindest da drauf geeignet der ich ihm das Defekte Teil zurück gebe und ich zumindest einen Teil des Geldes zurück bekomme. Zwar sehr ärgerlich aber besser als überhaupt nichts.
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