Gast
2017-02-02, 16:37:54
Hallo Forum,
seid langer Zeit, knapp 15 Jahre, wohne ich in einer kleiner gemütlichen 1 Raum Wohnung mit 45m² und habe jetzt seit 3 Jahren mit der neuen Hausverwaltung Ärger bzw. eigentlich einer einzel Person aus dieser.
Zum einen weil die BKAs nicht eindeutig waren, es Mängel gab / gibt die nur schleppend beseitigt und überhaupt aktzeptiert wurden und zum anderen weil ich meine Wohnungstür kleinflächig mit "Werbung" (Firmenlogos) dekoriert habe / hatte.
Nach einem von mir anberaumten Gesprächstermin bzw. Besichtigung meiner Wohnung Ende September 2015 seitens der Hausverwaltung und dieser Person in dem mehrere Vereinbarungen, auch zeitliche, aufgrund der zahlreichen Mängel getroffen wurden, kam es zu einem Schriftwechsel in dem ich eine Mietminderung für 11/2015 geltend machte. Da ich eine verschlissene Spüle aus Ostzeiten und weitere Mängel aufgrund eines eingetreten Zeitverzugs zur Beseitigung dieser Mängel nichtmehr länger hinnehmen wollte.
Mit dem ganzen Schriftwechsel kam der Hinweis seitens der neuen Hausverwaltung auf, dass ein bekleben von Türen nicht gestattet sei. WTF
Ich wohne seit ewigen Zeiten hier, keinerlei Beschwerden von Mietern oder dem privaten Vermieter vorher und dann das.
Eben dieser neuen Hausverwaltung bzw. Vermieterin machte ich in diesem Schriftwechsel auf BGH Urteile aufmerksam, die ein dekorieren der Haustür erlauben, wenn dadurch der Hausfrieden nicht gestört würde etc.
Zumal ich ja nicht erst seit gestern hier wohne. Nun blieb es dabei, die Mängel wurden bis auf die alte Ostspüle und fehlerhafte BKA beseitigt und es folgte von beiden Seiten keine weitere Reaktion seit Ende 2015.
BKAs wurden von mir unter Vorbehalt bezahlt.
Nun, ich bin in der Zeit dem Berliner Mieterverein beigetreten bin also dort Rechtsschutzversichert, habe mich dort wegen der Mängel etc. beraten lassen und habe die Spüle Mitte 2016 gegen einen Eigenbau ersetzt.
Diese alte liegt kaputt im Keller. Müsste ich der Verwaltung noch melden. Ok.
Ich dachte es wäre vorbei und geklärt, aber falsch gedacht.
Gestern war die Hausverwaltung und diese überheblich auftretende Vermieterin zur Abnahme oder Übergabe der Wohnung meines netten Nachbarn im Hause und heute vormittag wurde von einem Maler laut diesem "im Auftrag" dieser Person / Vermieterin meine Werbung / Sticker von meiner Tür abgekratzt und damit auch das Türblatt beschädigt.
Hmmm wenn man jetzt Sticker sagt klingt das wie aus der Bravo, aber ich meine eben solche aus Alu von IT Herstellern und Firmen.
Zum Beispiel Intel, AMD, CoolerMaster, Mushkin und weitere ... solche von Messeveranstaltungen etc.
Ich weiss jetzt nicht in wie weit das nachvollziehbar ist.
Mich ärgert dieses doch eher unberechtigte Auftreten der Hausverwaltung bzw. nur dieser einen Eigentümerin / Vermieterin masslos.
Letztlich klar es geht um "Aufkleber" an der Haustür, Banalitäten.
Nur wenn ich jetzt eine Rechnung bekomme wegen dem Türblatt und dessen Lackierung steh ich ja auch blöd da.
Mich würde interessieren was Ihr so darüber denkt.
Gruss
seid langer Zeit, knapp 15 Jahre, wohne ich in einer kleiner gemütlichen 1 Raum Wohnung mit 45m² und habe jetzt seit 3 Jahren mit der neuen Hausverwaltung Ärger bzw. eigentlich einer einzel Person aus dieser.
Zum einen weil die BKAs nicht eindeutig waren, es Mängel gab / gibt die nur schleppend beseitigt und überhaupt aktzeptiert wurden und zum anderen weil ich meine Wohnungstür kleinflächig mit "Werbung" (Firmenlogos) dekoriert habe / hatte.
Nach einem von mir anberaumten Gesprächstermin bzw. Besichtigung meiner Wohnung Ende September 2015 seitens der Hausverwaltung und dieser Person in dem mehrere Vereinbarungen, auch zeitliche, aufgrund der zahlreichen Mängel getroffen wurden, kam es zu einem Schriftwechsel in dem ich eine Mietminderung für 11/2015 geltend machte. Da ich eine verschlissene Spüle aus Ostzeiten und weitere Mängel aufgrund eines eingetreten Zeitverzugs zur Beseitigung dieser Mängel nichtmehr länger hinnehmen wollte.
Mit dem ganzen Schriftwechsel kam der Hinweis seitens der neuen Hausverwaltung auf, dass ein bekleben von Türen nicht gestattet sei. WTF
Ich wohne seit ewigen Zeiten hier, keinerlei Beschwerden von Mietern oder dem privaten Vermieter vorher und dann das.
Eben dieser neuen Hausverwaltung bzw. Vermieterin machte ich in diesem Schriftwechsel auf BGH Urteile aufmerksam, die ein dekorieren der Haustür erlauben, wenn dadurch der Hausfrieden nicht gestört würde etc.
Zumal ich ja nicht erst seit gestern hier wohne. Nun blieb es dabei, die Mängel wurden bis auf die alte Ostspüle und fehlerhafte BKA beseitigt und es folgte von beiden Seiten keine weitere Reaktion seit Ende 2015.
BKAs wurden von mir unter Vorbehalt bezahlt.
Nun, ich bin in der Zeit dem Berliner Mieterverein beigetreten bin also dort Rechtsschutzversichert, habe mich dort wegen der Mängel etc. beraten lassen und habe die Spüle Mitte 2016 gegen einen Eigenbau ersetzt.
Diese alte liegt kaputt im Keller. Müsste ich der Verwaltung noch melden. Ok.
Ich dachte es wäre vorbei und geklärt, aber falsch gedacht.
Gestern war die Hausverwaltung und diese überheblich auftretende Vermieterin zur Abnahme oder Übergabe der Wohnung meines netten Nachbarn im Hause und heute vormittag wurde von einem Maler laut diesem "im Auftrag" dieser Person / Vermieterin meine Werbung / Sticker von meiner Tür abgekratzt und damit auch das Türblatt beschädigt.
Hmmm wenn man jetzt Sticker sagt klingt das wie aus der Bravo, aber ich meine eben solche aus Alu von IT Herstellern und Firmen.
Zum Beispiel Intel, AMD, CoolerMaster, Mushkin und weitere ... solche von Messeveranstaltungen etc.
Ich weiss jetzt nicht in wie weit das nachvollziehbar ist.
Mich ärgert dieses doch eher unberechtigte Auftreten der Hausverwaltung bzw. nur dieser einen Eigentümerin / Vermieterin masslos.
Letztlich klar es geht um "Aufkleber" an der Haustür, Banalitäten.
Nur wenn ich jetzt eine Rechnung bekomme wegen dem Türblatt und dessen Lackierung steh ich ja auch blöd da.
Mich würde interessieren was Ihr so darüber denkt.
Gruss