Franconian
2017-06-28, 22:04:06
Ich habe das erste Mal ein Auto inseriert und mich beim Alter um ein Jahr vertan, da ich meine Zulassung mit der Erstzulassung verwechselt habe (Tageszulassung mit 0 km, die 1 Jahr beim Händler stand). Folglich hieß es im Inserat, der Wagen sei 3 Jahre alt und hätte 4 Jahre Restgarantie (anstatt eben 4 Jahre alt und 3 Jahre Restgarantie!).
Nach der Probefahrt wurde ein Kaufvertrag mit Anzahlung geleistet und eine Kopie des KFZ-Scheins mitgegeben.
Einen Tag später als es um die Restzahlung/Übergabe ging teilte mir der Käufer und Elternteil, der dabei war, mit, dass ihnen beim Telefonat mit der Versicherung aufgefallen sei, dass das Erstzulassungsdatum nicht stimmt. Mir ist das hier zuerst aufgefallen, ich habe den Fehler eingeräumt und wir haben nach einigem hin und her auf dem neuen Kaufvertrag das Datum abgeändert, der Vertrag wurde vom Käufer auch unterschrieben und ich habe den ursprünglich vereinbarten Kaufpreis erhalten und mittlerweile ist der Wagen umgemeldet und im Besitz des Käufers.
Nun wurde ich heute vom Elternteil der dabei war angerufen und mir halt sinngemäß eine Täuschung vorgeworfen. Schließlich stand in der Anzeige 3 Jahre und darauf hin sei man erst aufmerksam geworden und es wäre auch ein Preis für ein 3 Jahre altes Fahrzeug verhandelt worden. (BTW: Der Preis war so schon extrem gut, egal ob 3 oder 4 Jahre). Ergo solle noch ein paar Hundert Euro zurückgeben, da das Fahrzeug ja tatsächlich 4 Jahre alt ist.
Ich habe darauf hingewiesen, dass a) eine Kopie des KFZ-Scheins mitgegeben wurde wo alle Daten ersichtlich waren und b) dass man ja vor der Unterzeichnung des Vertrages darauf aufmerksam geworden ist und trotzdem nach Korrektur diesen zum vollen Preis akzeptiert hat - schließlich hätten sie ja bei Bekanntwerden neu verhandeln können, was ausgeblieben ist.
Für mein Empfinden gilt doch nun der von beiden akzeptierte und unterschriebene Kaufvertrag und nicht, was vorher mal geschrieben/gesagt wurde? Letztlich ist das Gespräch einigermaßen freundlich beendet worden, hatte halt das Gefühl sie probieren es einfach mal. Habe aber irgendwie Bauchschmerzen, dass noch etwas nachkommt. Was würdet ihr nun tun?
Nach der Probefahrt wurde ein Kaufvertrag mit Anzahlung geleistet und eine Kopie des KFZ-Scheins mitgegeben.
Einen Tag später als es um die Restzahlung/Übergabe ging teilte mir der Käufer und Elternteil, der dabei war, mit, dass ihnen beim Telefonat mit der Versicherung aufgefallen sei, dass das Erstzulassungsdatum nicht stimmt. Mir ist das hier zuerst aufgefallen, ich habe den Fehler eingeräumt und wir haben nach einigem hin und her auf dem neuen Kaufvertrag das Datum abgeändert, der Vertrag wurde vom Käufer auch unterschrieben und ich habe den ursprünglich vereinbarten Kaufpreis erhalten und mittlerweile ist der Wagen umgemeldet und im Besitz des Käufers.
Nun wurde ich heute vom Elternteil der dabei war angerufen und mir halt sinngemäß eine Täuschung vorgeworfen. Schließlich stand in der Anzeige 3 Jahre und darauf hin sei man erst aufmerksam geworden und es wäre auch ein Preis für ein 3 Jahre altes Fahrzeug verhandelt worden. (BTW: Der Preis war so schon extrem gut, egal ob 3 oder 4 Jahre). Ergo solle noch ein paar Hundert Euro zurückgeben, da das Fahrzeug ja tatsächlich 4 Jahre alt ist.
Ich habe darauf hingewiesen, dass a) eine Kopie des KFZ-Scheins mitgegeben wurde wo alle Daten ersichtlich waren und b) dass man ja vor der Unterzeichnung des Vertrages darauf aufmerksam geworden ist und trotzdem nach Korrektur diesen zum vollen Preis akzeptiert hat - schließlich hätten sie ja bei Bekanntwerden neu verhandeln können, was ausgeblieben ist.
Für mein Empfinden gilt doch nun der von beiden akzeptierte und unterschriebene Kaufvertrag und nicht, was vorher mal geschrieben/gesagt wurde? Letztlich ist das Gespräch einigermaßen freundlich beendet worden, hatte halt das Gefühl sie probieren es einfach mal. Habe aber irgendwie Bauchschmerzen, dass noch etwas nachkommt. Was würdet ihr nun tun?