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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrraddiebstahl - Verfahren eingestellt?!


maximAL
2017-09-09, 19:04:05
Ich habe gerade einen überraschenden Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten. Darin wird mir mitgeteilt, dass gegen Herrn Sowieso das Verfahren wegen vierfachen Fahrraddiebstahl eingestellt wird, weil er noch Schlimmeres ausgefressen hat. O...K. Was? :confused:
Mir wurde tatsächlich vor ein 2 oder 3 Jahren das Rad aus dem Keller geklaut, das habe ich bei der Polizei angezeigt und nie wieder etwas davon gehört. Falls man den Typen als Fahrraddieb festnehmen konnte, so gehe ich doch mal davon aus, dass sie auch mein Rad gefunden haben?! Sollte ich mir das nicht irgendwo abholen können? Und hätte man mir das nicht etwas eher mitteilen können?

Joe
2017-09-09, 19:09:45
Wenn dein Rad noch existiert behalten die Bullen das bestimmt als Beweismittel für ein eventuell zukünftiges Verfahren. Wirst Du nur wieder bekommen, wenn Du es Ihnen rauspresst.

2Ms
2017-09-09, 19:17:16
Irgendwo müssen die Behörden mal einen Cut machen. Wenn der Diebstahl 2-3 Jahre her ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass selbst mithilfe eines Monks das Rad fürimmer verschütt ist.
Und wenn der Herr eines Kapitalverbrechens beschuldigt wird, dann ist es in unser aller Interesse, dass das zuerst verfolgt wird.

Für dich natürlich wenig tröstlich, aber ich vermute, dass es dir nicht nur um den Sachwert geht, sondern dass da etwas Zwischenmenschliches die Situation verstärkt. Das ärgert einen dann nochmal mehr.

Mir sind schon so viele Räder geklaut worden, deshalb kann ich dir versichern, man gewöhnt sich dran ;), und man wird gelassener.
Habe übrigens nie eines meiner Räder zurückbekommen.

Ich schließe mein Rad draußen nun immer ab. Stelle es auch nicht mehr in den Keller, sondern nehme es mit in die Wohnung

maximAL
2017-09-09, 19:27:57
Irgendwo müssen die Behörden mal einen Cut machen. Wenn der Diebstahl 2-3 Jahre her ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass selbst mithilfe eines Monks das Rad fürimmer verschütt ist.
Und wenn der Herr eines Kapitalverbrechens beschuldigt wird, dann ist es in unser aller Interesse, dass das zuerst verfolgt wird.
Das ist doch gar nicht der Punkt. Die müssen ja mein Rad oder wenigstens den Rahmen gefunden haben. Wenn sie das Verfahren schon einstellen, dann können sie es ja auch zurück geben.

Plutos
2017-09-09, 20:02:08
Die müssen ja mein Rad oder wenigstens den Rahmen gefunden haben.
Das steht so aber nirgends, weder in deiner Zusammenfassung noch (nehme ich an) in dem kompletten Brief. Das vermutest du nur. :confused:

x-force
2017-09-09, 20:07:06
akteneinsicht nehmen, wenn der typ das teil wirklich hatte, verklag ihn zivilrechtlich.

maximAL
2017-09-09, 20:42:40
Das steht so aber nirgends, weder in deiner Zusammenfassung noch (nehme ich an) in dem kompletten Brief. Das vermutest du nur. :confused:
Natürlich vermute ich das. Woher sollten die sonst wissen, dass er mein Fahrrad geklaut hat? Ich vermute mal nicht, dass er das ohne Not gestanden hat.

Zergra
2017-09-09, 20:44:39
akteneinsicht nehmen, wenn der typ das teil wirklich hatte, verklag ihn zivilrechtlich.
Genau weil der auch soviel haben wird, das du überhaupt was wieder bekommst... :rolleyes:


Der TE hat das doch bestimmt eh über die Hausratversicherung wiederbekommen ?

Plutos
2017-09-09, 20:45:40
dass er das ohne Not gestanden hat.
Auch das ist rein deine bunte Interpretation. ;)

Für mich liest sich der Eingangsbeitrag, als wäre er einfach des vierfachen Fahrraddiebstahls beschuldigt (gewesen, bis das Verfahren eingestellt wurde), nicht mehr und nicht weniger. Er ist noch kein verurteilter Fahrraddieb, es muss also auch kein Geständnis oder Diebesgut geben. Unschuldsvermutung und so.

maximAL
2017-09-09, 20:54:49
Der TE hat das doch bestimmt eh über die Hausratversicherung wiederbekommen ?
Nö, da das Fahrrad eh fast das einzige war, was sich zu klauen gelohnt hätte, habe ich keine.

Für mich liest sich der Eingangsbeitrag, als wäre er einfach des vierfachen Fahrraddiebstahls beschuldigt (gewesen, bis das Verfahren eingestellt wurde), nicht mehr und nicht weniger. Er ist noch kein verurteilter Fahrraddieb, es muss also auch kein Geständnis oder Diebesgut geben. Unschuldsvermutung und so.
Ja sicherlich, aber irgendwo muss ja wohl die Verbindung zu mir sein, oder bekommt das jetzt die ganze Stadt zugeschickt?

Plutos
2017-09-09, 20:58:24
Vielleicht weil DU Anzeige erstattet hast? Ist das so weit hergeholt? :confused:

maximAL
2017-09-09, 21:00:09
Vielleicht weil DU Anzeige erstattet hast? Ist das so weit hergeholt? :confused:
Ja, gegen unbekannt!

x-force
2017-09-09, 21:07:37
Genau weil der auch soviel haben wird, das du überhaupt was wieder bekommst... :rolleyes:


hehler und diebe sind selten arm:wink:

schokofan
2017-09-09, 21:20:15
Ich bin mir ziemlich sicher dass in dem Schreiben vermutlich oben rechts eine Telefonnummer steht. Ab Montag morgen kannst du da vermutlich anrufen und diese Fragen stellen, auf einige wirst du vermutlich keine Antwort bekommen, aber bevor du jemanden wie hier vorgeschlagen "zivilrechtlich" verklagst würde ich definitiv von der Option die Staatsanwaltschaft anzurufen Gebrauch machen.

Rooter
2017-09-09, 21:33:12
akteneinsicht nehmen, wenn der typ das teil wirklich hatte, verklag ihn zivilrechtlich.THIS!

MfG
Rooter

2Ms
2017-09-10, 01:05:32
Akteneinsicht dürfen meines Wissens nach nur Anwälte. Das wären dann also zusätzliche Kosten.

Was ich mir nicht vorstellen kann, dass der Dieb des 4-fachen Fahrradklaus beschuldigt wird, aber der noch ein Rad bei sich stehen hat, das er vor 3 JAhren mal gefilzt hatte. Oder war das ein so gutes Rad ? Aber dann wäre es doch sinnig, es für den Vorbesitzer unkenntlich zu machen, also neu zu lackieren, und auch die Rahmennummer rauszuschleifen.

Und wieso weiß du, maximAL eigentlich, dass es derjenige war, der sich das Rad angeeignet hat ?

Schokofan´s Idee, doch mal telefonisch nachzuhorchen ist gut, aber am Telefon wirst nur oberflächlich Auskunft bekommen. Persönliche Vorsprache mit Ausweis und Allem bringt mehr.

Übrigens fällt mir dazu ein Fall von mir ein wegen Rückgabe von Eigentum.

Habe einem einen Verdampfer in einem Dampferladen gekauft, der ganz klar ein Plagiat war.
habe den Händler ein paar Tage später darauf angesprochen, aber der war nicht gewillt, zuzugeben, dass es kein Original sei.

Da auf dem Dampfermarkt immerwieder Nachbauten für teuer Geld verkauft werden, bin ich zum Zoll, und habe den Händler angezeigt. Verdampfer wurde als Beweisstück vom Zoll einbehalten.

Wochen später kam dann die Nachricht, dem Händler sei nicht Unrechtes nachzuweisen (was schon frech ist, denn der bot den noch Monate später auf seiner Webseite genauso an), und wolle ich den Verdampfer zurück, müsse ich den abholen, sonst würde er verschrottet.

Immerhin hatten die den aufbewahrt, aber mit dem Verschrotten hättens auch keine Probleme gehabt, beim Zoll.

@maximAL Berichte mal, was du in Erfahrungen bringen konntest.

x-force
2017-09-10, 02:15:45
Akteneinsicht dürfen meines Wissens nach nur Anwälte.

das ist falsch, aber da unser freund und helfer idr juristisch ähnlich bewandert ist :wink:, ist der anwalt oftmals einfacher und schneller.

online gibts das ab ca. 40€

2Ms
2017-09-10, 18:36:40
das ist falsch, aber da unser freund und helfer idr juristisch ähnlich bewandert ist :wink:, ist der anwalt oftmals einfacher und schneller.

online gibts das ab ca. 40€
Hhmmm. Die Infos, die ich im Netz finden kann, besagen alle, man müsse über einen Anwalt außer als Beschuldigter Einsicht in seine Akten nehmen. Außerdem könne eine Einsichtsnahme auch über einen Anwalt aus gewissen Gründen untersagt werden.
Als Beschuldigter ist es wohl einfacher, in die eigene Akte zu schauen, aber als Geschädigter wird es teurer.

Hast mal einen Link zu deiner 40€-Option ?

x-force
2017-09-12, 05:12:40
https://fachanwalt-fuer-strafrecht-bundesweit.de/spezialisierung-strafrecht/akteneinsicht-online-beantragen/

https://www.ra-krause-kiel.de/online-akteneinsicht/

die kamen gleich auf der ersten seite bei einer "akteneinsicht online" suche ;)

als beschuldigter kannst du es definitiv, aber als klagender kann es sein, daß es nur über den anwalt geht.