Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sozialversicherungsfrage
Steuerniete
2017-11-23, 21:14:25
Nabend Allerseits,
ich bin steuermäßig eher eine ziemliche Niete und bin bei meinem neuen Arbeitgeber bei der ersten Gehaltsabrechnung auf das Thema Jahresbemessungsgrenze gestoßen.
Verdienst: 4065,17€ Brutto / Monat = 48782,04 € Brutto / Jahre
So damit würde ich ja unter der Jahresbemessungsgrenze von aktuelle 4350€ => 52200 € / Jahre liegen.
Nun bekomme ich noch 2 Sonderzahlungen (Vertraglich festgeschrieben), sodass das Ganze bei ca. 55k im Jahre liegen würde. Das wäre dann ja über der Bemessungsgrenze. Allerdings wird dies einmal im November und einmal im April gezahlt.
Ich habe jetzt lediglich (da frisch angefangen) nur das Grundgehalt von 4065 bekommen, aber mir wurde der AN-Anteil für KV und PV auf Basis der jahresbemessungsgrenze berechnet, die ich ja eigentlich mit dem aktuell gezahlten Gehalt nicht erreiche. Ist das so korrekt? Weil für dieses Jahr werde ich ja eigentlich nicht dadrüber kommen, sondern erst im nächsten Jahr.
Kann mir da ein jemand weiterhelfen, der sich da etwas auskennt?
Gruß
Ist nicht korrekt, da du ja in diesem Jahr nicht darüber liegst.
Spasstiger
2017-11-24, 00:18:04
Bei mir wurde der Maximalbeitrag an KV und PV erst abgezogen, als ich tatsächlich zum ersten Mal das entsprechende Brutto-Monatsgehalt erreicht hatte.
Bei meinem ersten Job hatte ich zu Beginn auch pi mal daumen dein Grundgehalt und hab nicht den Maximalbeitrag an KV und PV abgeführt. Zudem sind seitdem die Bemessungsgrenzen gestiegen.
Ergo scheint mir deine Abrechung falsch zu sein. Sprich den Arbeitgeber an.
/EDIT: Man kann sich wohl auch direkt an die Krankenversicherung wenden: https://www.tk.de/tk/versichert-im-ruhestand/beitraege-rentner/zu-viel-beitraege-gezahlt/345726.
Warte aber am Besten noch bis zur Jahresabrechung für 2017 (Jahressumme steht evtl. auf der Abrechung für Dezember drauf), so dass du schwarz auf weiß den Nachweis für die Krankenversicherung hast.
GSXR-1000
2017-11-24, 07:51:27
Es kann durchaus gruende geben.
Anders als bei der Lohnsteuer, für die ein Zuflussprinzip gilt (sprich sie wird dann faellig, wenn der Betrag auch tatsächlich zufliesst) gilt fuer die SV das Entstehungsprinzip (sie wird dem Grunde nach dem Beitragszeitraum zugerechnet, in dem sie ursächlich entsheht). Siehe auch Märzklausel.
Daher bekommst du in aller Regel auch den SV Nachweis erst mit der Abrechnung März des Folgejahres (frühestens).
Es kann also sein, das es beispielsweise eine Bonusvereinbarung gibt (zum Beispiel erfolgsbezogen) die sich auf das jetzige Kalenderjahr bezieht (Zum Beispiel bezogen auf das Ergebnis des laufenden Jahres), die aber erst im Folgejahr zur auszahlung kommt.
Ebenso sagst du, die Einmalzahlung faende im April statt. Könnte es sein, das diese Zahlung auf der Abrechnung März erscheint? Falls ja, waere das der Grund. Denn dann träfe hier die Märzklausel zu.
Ebenso bitte bei der Berechnung bedenken: Erhaelst du darüber hinaus vielleicht Steuer- und SV-pflichtige Sachbezüge? PKW oder oder dergleichen? Selbst Firmenveranstaltungen gehören dazu, sofern Grenzen ueberschritten werden. Bedenke hier bitte auch: Auch die Übernahme der Versteuerung und SV in diesem Fall durch den AG erhöht widerum die SV Bemessung um eben diesen übernommenen Betrag. In vielen Abrechnungen ist das nicht besonders klar dargestellt.
Manches sind auch Berichtslohnarten, die du selber garnicht siehst, weil sie deine Auszahlungswerte nicht verändern, wohl aber die Berechnungsgrundlage.
Dem Vorredner muss ich insofern widersprechen. Nicht die abrechnung Dezember ist entscheidend, sondern der SV Nachweis den du in aller Regel mit der Märzabrechnung bekommst. Da siehst du die finalen SV Werte und Abrechnungsgrundlagen.
Hamster
2017-11-24, 08:15:41
Ich würde das ganz entspannt sehen: solltest du tatsächlich zu hohe Beiträge entrichtet haben, kannst du dich entweder selbst proaktiv an deine KK wenden oder aber warten bis die KK feststellt, dass deine Beiträge zu hoch waren und sie dir diesen Überschuss zurückzahlen.
GSXR-1000
2017-11-24, 08:47:12
Ich würde das ganz entspannt sehen: solltest du tatsächlich zu hohe Beiträge entrichtet haben, kannst du dich entweder selbst proaktiv an deine KK wenden oder aber warten bis die KK feststellt, dass deine Beiträge zu hoch waren und sie dir diesen Überschuss zurückzahlen.
Das wird so garantiert nicht funktionieren.
Grundlage der SV-verbeitragung sind ausschliesslich die Abrechnungsdaten des Arbeitgebers. Das sind auch die einzigen Daten an die sich die SV halten kann und muss.
Vorgeschreibene (und damit zertifizierte) abrechnungsprogramme errechnen die SV-Beitraege automatisiert und ohne Eingriffsmoeglichkeit aus dem der Abrechnung folgenden SV-Brutto. Dies ist sowohl grundlage jedes monatlichen beitragsnachweises, als auch der SV jahresmeldung.
Die KK kann garnicht manuell die bemessungsgrundlage aendern, da dies zu fremddaten gehoert die sie lediglich verarbeitet. Zudem gilt diese bemessungsgrundlage ebenso fuer drittempfaenger, fuer die die KK nur das inkasso ist (ALV, RV). Sie koennte unmoeglich deren beitraege zurueckvergueten oder deren ansprueche aendern.
Wenn eine falschberechnung vorliegt, was ich bisher nicht glaube, kann und muss diese ausschliesslich ueber den AG erfolgen. Dieser muesste zuviel einbehaltene Beitraege ueber eine korrekturabrechnung an den AN zurueckvergueten und gleichzeitig ueber eine korrigierte beitragsmeldung von der KK zurueckfordern. Einen anderen, korrekten weg gibt es nicht.
Ich halte die annahme von falscher abrechnung aber noch immer fuer unwahrscheinlich. Wenn dann wuerde das spaetestens bei der SV Jahresmeldung im Maerz auffallen und automatisch eine rueckrechnung des vorjahres anstossen, was eine erstattung an den AN bewirken wuerde. Der ein oder andere mag schonmal in seiner abrechnung im maerz meist kleinere sv korrekturen gesehen haben. Ebenso wie lst korrekturen in der dezember abrechnung
Steuerniete
2017-11-24, 21:03:49
Es kann durchaus gruende geben.
Anders als bei der Lohnsteuer, für die ein Zuflussprinzip gilt (sprich sie wird dann faellig, wenn der Betrag auch tatsächlich zufliesst) gilt fuer die SV das Entstehungsprinzip (sie wird dem Grunde nach dem Beitragszeitraum zugerechnet, in dem sie ursächlich entsheht). Siehe auch Märzklausel.
Daher bekommst du in aller Regel auch den SV Nachweis erst mit der Abrechnung März des Folgejahres (frühestens).
Es kann also sein, das es beispielsweise eine Bonusvereinbarung gibt (zum Beispiel erfolgsbezogen) die sich auf das jetzige Kalenderjahr bezieht (Zum Beispiel bezogen auf das Ergebnis des laufenden Jahres), die aber erst im Folgejahr zur auszahlung kommt.
Ebenso sagst du, die Einmalzahlung faende im April statt. Könnte es sein, das diese Zahlung auf der Abrechnung März erscheint? Falls ja, waere das der Grund. Denn dann träfe hier die Märzklausel zu.
Ebenso bitte bei der Berechnung bedenken: Erhaelst du darüber hinaus vielleicht Steuer- und SV-pflichtige Sachbezüge? PKW oder oder dergleichen? Selbst Firmenveranstaltungen gehören dazu, sofern Grenzen ueberschritten werden. Bedenke hier bitte auch: Auch die Übernahme der Versteuerung und SV in diesem Fall durch den AG erhöht widerum die SV Bemessung um eben diesen übernommenen Betrag. In vielen Abrechnungen ist das nicht besonders klar dargestellt.
Manches sind auch Berichtslohnarten, die du selber garnicht siehst, weil sie deine Auszahlungswerte nicht verändern, wohl aber die Berechnungsgrundlage.
Dem Vorredner muss ich insofern widersprechen. Nicht die abrechnung Dezember ist entscheidend, sondern der SV Nachweis den du in aller Regel mit der Märzabrechnung bekommst. Da siehst du die finalen SV Werte und Abrechnungsgrundlagen.
Also, primzipiell gibt es eine Art Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und eine erfolgabhängige Zahlung. Alles anteilig für das Jahr, wenn ich das so richtig verstanden habe. Also im April würde ich dann 1/2 Urlaubsgeld bekommen und in einem Jahr im November das erste Mal das volle Weihnachtsgeld, da dann 12 Monate dabei. Hängt das damit vielleicht mehr zusammen, dass die 2 Monate jetzt schon in diese Zahlung mit "einfließen"?
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