Gast
2017-12-03, 15:58:15
Anonym, weil potentiell ungünstig auszulegen:
Mich interessiert mal folgendes, und sicher kennen einige solche Situationen: Man ist als Arbeitnehmer, der keinem so richtigen Akkord unterliegt (Ingenieurstätigkeit), angestellt und hat eine Personalabteilung, die jeweils die Vorgesetzten dazu anhält, Viertel- oder Halbjahres-Feedback mit allen Unterstellten zu führen.
Das funktioniert nun so, dass beide Seite da kurz resümieren sollen, was ihnen am anderen oder am Job passte oder eben nicht so - schriftlich. Nun gibt es da auch ein Feld "Zielvereinbarungen" und der AN soll am Ende auch das unterzeichnen, was der Vorgesetzte mit einer HR-Fachkraft dort reinschreibt.
Jetzt möchte ich das ganze mal arbeitsvertragsrechtlich sehen. Ich gehöre zu denen, die auch mal eine Unterschrift zu Ansagen oder Forderungen verlangen, wenn ich glaube, dass es der einzige Weg ist, nicht beschissen zu werden, und gesunderweise sollte man davon ausgehen, dass jemand anderes das mit einem ebenso machen wird.
Gehen wir mal davon aus, dass in Zielvereinbarungen seitens des AGs etwas mehr drin steht als "Sei mal netter morgens", sondern "reduzier dies, mach mehr das, übernimm Verantwortung für jenes, bring jenes bis zum nächsten Mal dort hin".
Rechtlich: Ich klassifiziere das als schriftlich festgehaltene Zusatzabsprache i.S.v. Standardklauseln in Arbeitsverträgen. Wenn man es ganz drastisch sehen möchte, könnte man mir Vertragsbruch unterstellen, wenn der AG beim nächsten Mal guckt und sagt, ich hätte alles Mögliche nicht eingehalten, und ich muss mich auf Sanktionen einstellen. Ist das im Rahmen von rechtlicher Auslegung korrekterweise anzunehmen? Hat das mal irgendwer mit einem Arbeitsrechtler besprochen und bestätigt oder entkräftigt bekommen? (*)
Aspekt 1: Wenn so ein Satz in einer Zielvereinbarung keine Ausführungsplanung mitbringt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es vermutlich um Zusatzaufgaben geht, und ich dabei nicht sicher bin, ob ich dabei zeitlich benachteiligt werde und mit signifikanter Mehrarbeit oder -erreichbarkeit rechnen muss, sollte man sich das verbriefen lassen, und wenn ja, wie sah das bei euch aus? Etwa wie "Zum Erreichen der Zielvereinbarungen werden dem AN X Stunden/% der regulären Wochenarbeitszeit eingeräumt." Ein Vorgesetzter kann also nicht gleichzeitig jeden Tag 100% der Tagesanforderungen UND das Zusatzvereinbarte zugleich fordern.
Aspekt 2: Wenn man davon ausgehen muss, als AN ggf. sanktioniert oder nur subtil bei irgendwas benachteiligt zu werden, wenn man die Vereinbarungen nicht voll erfüllt: ist das hier ein guter Punkt Belohnungen für die Erfüllung zu fordern? Führungskräfte oder Vertriebsleute lassen sich sowas bereits in ihren Verträgen festhalten, soweit bekannt. Wenn das nun allerdings an so einer Stelle auf mich herunterrieselt (als vorrangig Ausführender), was nicht im Vorraus beim Einstieg festgehalten wurde, dass ich nun meinerseits einen monetären Bonus verlangen kann?
Aspekt 3: Wenn ich Zweifel daran habe, dass man mein Schaffen oder Versagen nicht hinreichend objektiv messen wird bzw. am Ende Platz für Aussage gegen Aussage lässt, sollte ich meinerseits gleich mitfordern, dass man maximales Protokollieren aller Elemente einführt? Zum einen der Objektivität wegen, andererseits weil sich ein AG dann mit einem Haufen Daten herumschlagen darf, was ich als Techniker liebend gerne für mich selbst tun werde.
Kurz: Amerikanisch angehauchtes Personal-Controlling schön und gut, ich finde ein paar Sachen daran Affenzirkus. Ich stemme mich dagegen, als fähiger AN sich in eine potentiell benachteiligte Position zu begeben, die im Verhältnis die Taschen anderer besser füllt als die eigenen, wenn plötzlich mehr verlangt ist als der Anstellungsvertrag hergibt.
Daher die Frage, welche Erfahrungen ihr mit einer Es-gibt-nichts-umsonst-Policy als AN schon gemacht habt? Ich bin der letzte Lulatsch, aber es gibt eben Grenzen im Anstellungsverhältnis, und ich würde aus Gründen nie um jeden Preis auf innerbetriebliche Beförderungen hinarbeiten, gerade um den erwähnten Versuchen proportionaler Überladung mit der Zeit Einhalt zu gebieten.
(*) Beim nächsten Mal würde ich das sonst selbst tun, beim einzigen Mal bis jetzt war mein Ende dort allerdings schon meinerseits aus anderen Gründen beschlossen, sodass ich dort nicht zu viel drauf gab. Und aktuell habe ich davor Ruhe. Aber wer weiß, wie lange.
Mich interessiert mal folgendes, und sicher kennen einige solche Situationen: Man ist als Arbeitnehmer, der keinem so richtigen Akkord unterliegt (Ingenieurstätigkeit), angestellt und hat eine Personalabteilung, die jeweils die Vorgesetzten dazu anhält, Viertel- oder Halbjahres-Feedback mit allen Unterstellten zu führen.
Das funktioniert nun so, dass beide Seite da kurz resümieren sollen, was ihnen am anderen oder am Job passte oder eben nicht so - schriftlich. Nun gibt es da auch ein Feld "Zielvereinbarungen" und der AN soll am Ende auch das unterzeichnen, was der Vorgesetzte mit einer HR-Fachkraft dort reinschreibt.
Jetzt möchte ich das ganze mal arbeitsvertragsrechtlich sehen. Ich gehöre zu denen, die auch mal eine Unterschrift zu Ansagen oder Forderungen verlangen, wenn ich glaube, dass es der einzige Weg ist, nicht beschissen zu werden, und gesunderweise sollte man davon ausgehen, dass jemand anderes das mit einem ebenso machen wird.
Gehen wir mal davon aus, dass in Zielvereinbarungen seitens des AGs etwas mehr drin steht als "Sei mal netter morgens", sondern "reduzier dies, mach mehr das, übernimm Verantwortung für jenes, bring jenes bis zum nächsten Mal dort hin".
Rechtlich: Ich klassifiziere das als schriftlich festgehaltene Zusatzabsprache i.S.v. Standardklauseln in Arbeitsverträgen. Wenn man es ganz drastisch sehen möchte, könnte man mir Vertragsbruch unterstellen, wenn der AG beim nächsten Mal guckt und sagt, ich hätte alles Mögliche nicht eingehalten, und ich muss mich auf Sanktionen einstellen. Ist das im Rahmen von rechtlicher Auslegung korrekterweise anzunehmen? Hat das mal irgendwer mit einem Arbeitsrechtler besprochen und bestätigt oder entkräftigt bekommen? (*)
Aspekt 1: Wenn so ein Satz in einer Zielvereinbarung keine Ausführungsplanung mitbringt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es vermutlich um Zusatzaufgaben geht, und ich dabei nicht sicher bin, ob ich dabei zeitlich benachteiligt werde und mit signifikanter Mehrarbeit oder -erreichbarkeit rechnen muss, sollte man sich das verbriefen lassen, und wenn ja, wie sah das bei euch aus? Etwa wie "Zum Erreichen der Zielvereinbarungen werden dem AN X Stunden/% der regulären Wochenarbeitszeit eingeräumt." Ein Vorgesetzter kann also nicht gleichzeitig jeden Tag 100% der Tagesanforderungen UND das Zusatzvereinbarte zugleich fordern.
Aspekt 2: Wenn man davon ausgehen muss, als AN ggf. sanktioniert oder nur subtil bei irgendwas benachteiligt zu werden, wenn man die Vereinbarungen nicht voll erfüllt: ist das hier ein guter Punkt Belohnungen für die Erfüllung zu fordern? Führungskräfte oder Vertriebsleute lassen sich sowas bereits in ihren Verträgen festhalten, soweit bekannt. Wenn das nun allerdings an so einer Stelle auf mich herunterrieselt (als vorrangig Ausführender), was nicht im Vorraus beim Einstieg festgehalten wurde, dass ich nun meinerseits einen monetären Bonus verlangen kann?
Aspekt 3: Wenn ich Zweifel daran habe, dass man mein Schaffen oder Versagen nicht hinreichend objektiv messen wird bzw. am Ende Platz für Aussage gegen Aussage lässt, sollte ich meinerseits gleich mitfordern, dass man maximales Protokollieren aller Elemente einführt? Zum einen der Objektivität wegen, andererseits weil sich ein AG dann mit einem Haufen Daten herumschlagen darf, was ich als Techniker liebend gerne für mich selbst tun werde.
Kurz: Amerikanisch angehauchtes Personal-Controlling schön und gut, ich finde ein paar Sachen daran Affenzirkus. Ich stemme mich dagegen, als fähiger AN sich in eine potentiell benachteiligte Position zu begeben, die im Verhältnis die Taschen anderer besser füllt als die eigenen, wenn plötzlich mehr verlangt ist als der Anstellungsvertrag hergibt.
Daher die Frage, welche Erfahrungen ihr mit einer Es-gibt-nichts-umsonst-Policy als AN schon gemacht habt? Ich bin der letzte Lulatsch, aber es gibt eben Grenzen im Anstellungsverhältnis, und ich würde aus Gründen nie um jeden Preis auf innerbetriebliche Beförderungen hinarbeiten, gerade um den erwähnten Versuchen proportionaler Überladung mit der Zeit Einhalt zu gebieten.
(*) Beim nächsten Mal würde ich das sonst selbst tun, beim einzigen Mal bis jetzt war mein Ende dort allerdings schon meinerseits aus anderen Gründen beschlossen, sodass ich dort nicht zu viel drauf gab. Und aktuell habe ich davor Ruhe. Aber wer weiß, wie lange.